Kombinationsfahrzeug ????

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Gelöschter User

Kombinationsfahrzeug ????

#1 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Hallo,

wer kennt den oder die neuen Beschluße über die Gesetzeslücke mit den Kombinationsfahrzeugen .

Wie werden Autos versteuert (rückwirkend) die PKW-Eintragung besitzten.
mehrere Sitzplätze eingetragen haben aber der Laderaum keine Montage von zusätzlichen Sitzen zulässt.

Welche Möglichkeiten habe ich den alten Steuersatz von 172 Euro beizuhalten ohne Nachzahlung (Rückwirkend)

(,,alter Sprinter216" als Kombinationsfahrzeug zugelassen (Eintrag 9 Sitzplätze) ohne Haltepunkte auf dem Boden (LKW-Boden) hintere Scheiben unverglast. Die Bauart lässt keine Montage von Sitzen (im Laderaum) zu.

Wer kennt sich aus.

konnte per Suchfunktion leider nichts richtiges finden
Sprinter_08/15
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#2 

Beitrag von Sprinter_08/15 »

Hallo Blue Mouly,

bei unserem VW-Bus T4 sind 9 Sitzplätze eingetragen und auch nutzbar. Die Sitzbänke sind aber herausnehmbar. Zul.Ges.Gew. ist 2,81to und im FZG-Schein ist er als KombinationsKFZ eingetragen. Bis 2006 wurde er als LKW besteuert und nun Rückwirkend als PKW :cry:
Hoffe dir ein bischen weitergeholfen zu haben.
Gruß Ronny

Sprinter 317 / 907
W463 - G350
Gelöschter User

#3 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Hallo Sprinter 08-15,

bei mir sind 9 Plätze eingetragen aber nicht nutzbar, weil überhaupt keine Aufnahmepunkt in der Bodenplatte sind (LKW-Boden ohne Langlöcher).

Bin im Moment mit einem Gutachter im Gespräch der meinte das es über eine Herstellerbescheinigung (Bauart) warscheinlich geht, das dieses Fahrzeug keine Nachbesteuerung erhält.
Die Nutzung als Personentransporter ist seid der Zulassung nicht gegeben.

Ich warte erst einmal meinen Steuerbescheid ab.
Higgins
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#4 

Beitrag von Higgins »

Hallo Blue_Mouly

Ich habe einen 313 (PKW Zul.)mit Trennwand, 5 Sitze eingetragen .
Hinten ein Holzfussboden drin und zahl meine PKW Steuer von 358.- Euronen.
Ich hatte da keine Chance, aber mir ist das jetzt voll egal, denn ich bestell demnächst eine 315 als LKW .
Weil man ja inzwischen die PKW versicherung verwenden kann, wenn man auf LKW anmeldet. :?
Gruss Higgins

Bist du mit dem Geld einnmal knapp, denk an das Finanzamt - das zieht noch mehr ab!!
Kai2
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#5 

Beitrag von Kai2 »

Hallo Blue-Mouly,

poste doch mal "verschlüsselt" deine E-Mail, ich habe zu dem Thema ein vom Rechtsanwalt geschriebenen Musterbrief, den kann ich dir zuschicken. Wie die Chancen inzwischen sind kann ich nicht beurteilen. Es gibt mehrere Gerichtsurteile für die eine wie auch die andere Seite. Es ist auch so, dass die Steuerbeamten (Sachbearbeiter) das individuell noch völlig unterschiedlich sehen. Es gibt einen hier im Forum (ist auch schon geposted worden), der mit ganz normalem Fensterbus und einer Sitzreihe mit Gewichtsbesteuerung beim Finanzamt durchgekommen ist, trotz vorfahren!!!!

Im Normalfall verlangen sie: hinten keine Fenster, Trennwand zwischen dem Raum zum Transport von Personen und dem Raum zum Transport von Gütern, sowie das letzteres auch noch größer sein muss! Dann gibt es noch eine ganz schwammige Formulierung: Das Fahrzeug muss von der ursprünglichen Ausrichtung her zum Transoport von Gütern gebaut worden sein. Damit lehnen sie alle nachträglich umgebauten PKW Kombis wie Passat etc ab!!! Aber das ganze beisst sich mit der EWG Richtlinie und darauf zielt das Musterschreiben ab (den link hatte ich auch schon mal hier gepostet....such doch mal)

Grüße Kai
jens_voshage
Wird so langsam nervig
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#6 

Beitrag von jens_voshage »

schaut euch mal bei pro allrad (http://www.proallrad.com) die sachen zu den unechten wohnmobilen an. dann geht euch ein licht auf, wo der ansatzpunkt ist. ich meine in rheinland-pfalz (bin mir aber nicht mehr sicher - wenn ihr es genau wissen wollt, müsst ihr in den beiträgen des camperline-forums von dieser woche suchen - http://forum.camperline.de) würden die finanzämter derzeit die fahrzeuge, bei denen die fläche für die personenbeförderung kleiner als die hälfte der grundfläche ist, wieder nach gewicht und zum lkw-satz besteuert.

ich denke blue_Mouly sollte damit durchkommen. denn ein pkw scheint er ja nicht zu haben.

jens
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