Heckleuchtentuning
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Heckleuchtentuning
Seit 2002 bis gestern fuhr ich mit leicht in Optik geänderten Heckleuchten ohne das jemand was gesagt hat, selbst bei TÜV wurden die Änderungen an den Leuchten nicht beanstandet. Die aufgebrachten roten (später in Wagenfarbe) Streifen im bereich der Kammerteilung hatten keinen Einfluß auf die Signalwirkung gehabt.
Bei gestriger Polizeikontrolle, haben mich 2 junge Polizisten des besseren gelernt: 75€ Bußeld plus 1 Punkt in Flensburg. Die Leuchten wurden dann genau fotografiert, sollte ich mit dem Bußgeld nicht einverstanden sein, würde das als Beweislast gelten. "Jede Veränderung der Beleuchtung am Fahrzeug, auch wenn die Leuchten nur mit Klarlack überzogen sein würden (Zitat der Polizeibeamten), führen zum erloschen der ABE des Fahrzeugs". Auf meine Frage ob die Chromrahmen, die für den Sprinter angeboten werden erlaub seien, sagten sie: prinzipiel nein, aber wenn man bei TÜV vorfährt und das nach §21 abgenommen und in Fahrzeugpapieren eingetragen wird, dann ja.
Das nur zur Warnung, falls ihr auch auf solche Korinterkacker trifft !
Bei gestriger Polizeikontrolle, haben mich 2 junge Polizisten des besseren gelernt: 75€ Bußeld plus 1 Punkt in Flensburg. Die Leuchten wurden dann genau fotografiert, sollte ich mit dem Bußgeld nicht einverstanden sein, würde das als Beweislast gelten. "Jede Veränderung der Beleuchtung am Fahrzeug, auch wenn die Leuchten nur mit Klarlack überzogen sein würden (Zitat der Polizeibeamten), führen zum erloschen der ABE des Fahrzeugs". Auf meine Frage ob die Chromrahmen, die für den Sprinter angeboten werden erlaub seien, sagten sie: prinzipiel nein, aber wenn man bei TÜV vorfährt und das nach §21 abgenommen und in Fahrzeugpapieren eingetragen wird, dann ja.
Das nur zur Warnung, falls ihr auch auf solche Korinterkacker trifft !
Zuletzt geändert von Rennsprinter am 23 Jan 2007 23:14, insgesamt 1-mal geändert.
Sprinter - was sonst ?
Hallo Peter
Haben sie dich erwischt ?
Man darf nur an der Beleuchtung was ändern wenn´s in die Papiere eingetragen wurde oder ne ABE vorliegt,Sorry
Es grüßt der Opa
Haben sie dich erwischt ?
Man darf nur an der Beleuchtung was ändern wenn´s in die Papiere eingetragen wurde oder ne ABE vorliegt,Sorry
Es grüßt der Opa
Liebe grüße Renate und Schorsch 
Alle Angaben ohne Gewähr
Vita : 307 D Bj 78 , 209 D Bj 88, 312 D Bj 97 , 316 CDI Bj 01, 318 CDI Bj 07, 319 CDI Limited Edition Bj 15 , 316 CDI BJ 19
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Gast
na so einfach ist das aber nicht opa.
man darf grundsätzlich ja alles was ein E prüfzeichen hat, verbauen! (anzahl der scheinwerfer überschreiten usw. mal augenommen)! hab ich schon oft an motorrädern sowie pkws ohne probleme beim tüv oder dem trachtenverein gemacht.
mein tüvmann verweigert ausdrücklich das eintragen, da man es nicht muss wenn ein entsprechendes E zeichen drauf ist, wie er sagt. bei problemen mit dem trachtenverein, soll ich auf ihn verweisen!
was das was rennsprinter angeht erlebt hat, kann ich nur sagen, dass die jungen vom trachtenverein eben noch was bringen müssen! da fallen sie auch über kleinigkeiten, wie klebestreifen an den rücklichtern her. wer rechtsschutz hat, sollte bei sowas echt streiten. auch das winken mit der keule von wegen "bilder und beweislast", ist mehr zur einschüchterung als das es erfolgreich wäre. wenn sowas vor gericht geht, lacht ja jeder richter!!
auch wenn die trachenverein-jungs "guter cop, böser cop" spielen, bekomme ich meistens einen lachkrampf! aber das ist ein anderes thema!
ich hätte das ticket nicht bezahlt und es drauf ankommen lassen, dennoch hast du was deine rücklichter angeht mein mitgefühl rennsprinter.
(wäre nett gewesen wenn du auf meine pns und mails geantwortet hättest)
gruss blacky
man darf grundsätzlich ja alles was ein E prüfzeichen hat, verbauen! (anzahl der scheinwerfer überschreiten usw. mal augenommen)! hab ich schon oft an motorrädern sowie pkws ohne probleme beim tüv oder dem trachtenverein gemacht.
mein tüvmann verweigert ausdrücklich das eintragen, da man es nicht muss wenn ein entsprechendes E zeichen drauf ist, wie er sagt. bei problemen mit dem trachtenverein, soll ich auf ihn verweisen!
was das was rennsprinter angeht erlebt hat, kann ich nur sagen, dass die jungen vom trachtenverein eben noch was bringen müssen! da fallen sie auch über kleinigkeiten, wie klebestreifen an den rücklichtern her. wer rechtsschutz hat, sollte bei sowas echt streiten. auch das winken mit der keule von wegen "bilder und beweislast", ist mehr zur einschüchterung als das es erfolgreich wäre. wenn sowas vor gericht geht, lacht ja jeder richter!!
auch wenn die trachenverein-jungs "guter cop, böser cop" spielen, bekomme ich meistens einen lachkrampf! aber das ist ein anderes thema!
ich hätte das ticket nicht bezahlt und es drauf ankommen lassen, dennoch hast du was deine rücklichter angeht mein mitgefühl rennsprinter.
(wäre nett gewesen wenn du auf meine pns und mails geantwortet hättest)
gruss blacky
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Eins vorweg, die Polizeijungs waren sehr nett, und angehalten wurde ch eigentlich wg. Überladung (Sprinter extrem Tiefergtelegt
) , bei der sie letzendlich beide Augen zugemacht haben.
Ich werde meine Strafe bezahlen und nicht dagegen eingehen.; leider waren das nicht nur die dünnen aufgeklebten Streifen, sondern das weisse Feld war bei mir dunkel getönt , die Lichtkammer waren mit 2cm breiten Lackstreifen abgetrennt und die ganzen Heckleuchten mit Klarlack überzogen. Was soll ich mich da noch währen ? Zwar hatten die Änderungen keine Auswirkung auf die Signalwirkung der Leuchten, aber gesetzlich ist das klar verboten. Ich muß mit dem einem Punkt halt klar kommen.
@Blacky
Wenn ich dir eine Antwort auf eine PN noch schuldig bin, dann helfe mir bitte auf die Sprünge. Schreib mir bitte ne PN wo der Schuh druckt, werde sofort antworten ( Ich meine auf alle PN beantwortet zu haben)
Ich werde meine Strafe bezahlen und nicht dagegen eingehen.; leider waren das nicht nur die dünnen aufgeklebten Streifen, sondern das weisse Feld war bei mir dunkel getönt , die Lichtkammer waren mit 2cm breiten Lackstreifen abgetrennt und die ganzen Heckleuchten mit Klarlack überzogen. Was soll ich mich da noch währen ? Zwar hatten die Änderungen keine Auswirkung auf die Signalwirkung der Leuchten, aber gesetzlich ist das klar verboten. Ich muß mit dem einem Punkt halt klar kommen.
@Blacky
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kaeptnblaubaer
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viele kennen diese sprays um heckleuchten oder blinker abzudunkeln.ich hab das so in erinnerung dass kein einziges spray vom tüv zugelassen ist.kennt jemand ein spray das zugelassen ist oder eine andere legale möglichkeit seitenmarkierungsleuchten und heckleuchten zu tönen?[/b]
grüsse aus der Hauptstadt
--EX ORIENTE LUX!--
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/verschiedene/e035.gif[/img]
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