Betriebserlaubnis erloschen / 313 PKW-Zul.

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
mikel
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Betriebserlaubnis erloschen / 313 PKW-Zul.

#1 

Beitrag von mikel »

 Themenstarter

Hallo zusammen,

bin zwar seit langem "Nur Leser" in diesem Forum, zu vielen Themen hätte ich durchaus als langjähriger Sprinter (Leidens)genosse was beitragen können. Aber wie ich sehe gibt es ja viele, die hier voll die Kenne haben :Klatsch:

NUN ABER: Heute ist mir der Hammer passiert! :mad:

Ich besitze einige Sprinter 313 Maxi mit PKW-Zulassung, Werksseitig ausgerüstet mit Holzboden, fester Trennwand (vernietet)mit Fenster u. allem weiteren um die PKW-Zulassung zu erhalten!

Heute kommt ein Fahrer in eine Polizeikontrolle, 3 Beamte machen sich über alles her (Tachoscheiben, Ladepapiere, Ladungssicherung usw.) Nach Begutachtung des Fahrzeugs, Meinungsaustausch der Beamten u. "wälzen" einiger schlauer Bücher kommt man zu dem Schluß: Die BE ist erloschen, bei meinem Fahrzeug handele es sich nicht mehr um einen PKW sondern LKW.
Begründung: Im (originalen!!) Boden seien die Sitzpunkte nicht richtig zugänglich u. die (originale!!) Trennwand dürfe nicht vernietet sein sondern durch z.B. Schrauben leicht herausnehmbar!

Als Folge wurde der FZ-Schein eingezogen u. die Weiterfahrt nur noch bis nach Hause erlaubt.

Leider hatte mein Fahrer vergessen, dass im Wagen eine Herstellerbestätigung von DC u. eine beglaubigte Bescheinigung des KBA liegt, die eine PKW-Zulassung nach EG Recht dokumentiert.

Habe später einen der Beamten persönlich angerufen u. auf das Schreiben hingewiesen (auch vorgelesen u. gefaxt).
Nach seinen Unterlagen meint er allerdings im Recht zu sein, einer habe nun den "schwarzen Peter".
Entweder ich (der ich aber keine Änderung am Fahrzeug vorgenommen habe), oder DC, die halt Autos verkaufen die so nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen :D

Auf jeden Fall sei ein Verfahren eingeleitet, am Montag werde mein FZ-Schein an´s StVa geschickt u. von dort bekäme ich eine "Vorladung zur Überprüfung des Fahrzeugs" (Wortlaut des Merkblattes)
Um die daraus resultierenden Kosten zu vermeiden könne ich auch selbst aktiv werden (Wortlt. d. Merkblattes)
1. Fzg. in ordnungsgemäßen Zustand versetzen oder abmelden :D
2. Fzg. im richtigen Zustand bei TÜV/Dekra vorführen u. bestätigen lassen :D
3. Mit Bestätigung zum StVa u. Wiederherstellung der BE erwirken :D

Das dieses Thema beim Ladungssicherungskreis (siehe www.klsk.info) intensiv behandelt wird, war mir bekannt. Denke mal, dass die o.g. Beamten ihr "Wissen" auch aus den dortigen Ausführungen haben.

Nun steh ich aber erstmal daher, der "Amtsschimmel wiehert".
Habe ein Auto, von oberster Stelle (KBA) als systemkonform bestätigt, von DC original so verkauft und der Beamte auf der Straße meint es besser zu wissen.
Kann mich die nächsten Tage mit Behörden auseinandersetzen (Zeit u. Geld? kostet) u. habe ein Auto was nichts einfährt :mad:

Ist wem hier selbiges schon widerfahren u. weiß Rat :confused:
Werde euch aber auf jeden Fall auf dem Laufenden halten, denke dieses wird wohl einige unter euch interessieren (treffen können)

Gruß u. gute :mad: Nacht
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Re: Betriebserlaubnis erloschen / 313 PKW-Zul.

#2 

Beitrag von LT_Harry »

Hallo Mikel
Sofort zu nem Anwalt.
Ich geh mal davon aus, du brauchst das Auto zum Geldverdienen.
Gruß @Harry
Ich bin verantwortlich für das, was ich sage (schreibe) aber nicht für das, was du denkst.
ItalienSprinter
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Re: Betriebserlaubnis erloschen / 313 PKW-Zul.

#3 

Beitrag von ItalienSprinter »

Mein Beileid Mikel!!
aber wie Harry bereits erwähnt hat hol dir sofort nen Anwalt der sich auskennt sonst kommst du unter die Räder!!!

Bin sehr gerne in D und hab auch einige Freunde dort ABER die PULENTE bei euch ist mir ehrlich gesagt unheimlich, was da so abgeht bei denen ist schon heftig,die scheinen sich die Gesetze mittlerweile selber zu schreiben.........
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Re: Betriebserlaubnis erloschen / 313 PKW-Zul.

#4 

Beitrag von ItalienSprinter »

P.S. hatte auch so meine Erlebnisse mit denen,allerdings hab ich noch immer nicht den Unterschied zwischen Polizei und Zoll verstanden, gibts da überhaupt einen :confused: :confused: :confused:
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Re: Betriebserlaubnis erloschen / 313 PKW-Zul.

#5 

Beitrag von landmetall »

Moin,

Wo ist das passiert?

Schön Gruß Wolf
mikel
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Re: Betriebserlaubnis erloschen / 313 PKW-Zul.

#6 

Beitrag von mikel »

 Themenstarter

Moin Wolf u. alle anderen,

war auf der B7 zwischen Kassel u. Eschwege. Dort ist seit einiger Zeit ein generelles Durchfahrverbot für alle LKW.

Die Strecke wurde sonst von allen LKW befahren die von KS Richtung Eisenach auf die A4 bzw. in die entgegengesetzte Richtung wollten.

War ein Mega Aufgebot an Polizei u. der Aufwand hat sich wohl mal wieder gelohnt da einige LKW geschnappt wurden, die die Maut u. Mehrkilometer über die A7 sparen wollten!
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Re: Betriebserlaubnis erloschen / 313 PKW-Zul.

#7 

Beitrag von Sven »

Ab zum Fachanwalt und durch den sofortige Heraushabe des Fahrzeugscheins erwirken und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten erstatten.
Ich hatte mal den Fall das mir die Stillegung durch die Herren in Grün angedroht wurde weil mein Heckträger, der nur eingehangen und nicht fest montiert war, nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen war. Zum Glück war eine TÜV-Prüfstelle in der Nähe, also mit den Beamten im Schlepptau dorthin und die Sache vorgetragen und das dämliche Gesicht der Polizisten bewundert als der Tüv-Mensch einen Lachanfall bekam.
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Re: Betriebserlaubnis erloschen / 313 PKW-Zul.

#8 

Beitrag von BX-1 »

Hi Mikel,

das ist böse,was dir widerfahren ist, hoffe du befolgst den Rat von Sven, dass die Herren, wenn Sie keine Mautpreller erwischen, mal einen Denkzettel bekommen, ordentlich Schreibarbeit machen müssen, uns zu Frieden lassen und mal drüber nachdenken!!! Ich hoffe du bekommst Recht und wenn,dann schicke deine Story an die Medien(Zeitung u. Fernsehen)und an DC!!!aber mal ne Frage: Warum hast du denn ne PKW-Zulassung? Kostentechnisch fährst du doch mit LKW günstiger?
Gruß vom BX-1 @ all
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Re: Betriebserlaubnis erloschen / 313 PKW-Zul.

#9 

Beitrag von Clasixx »

Hallo Mikel,
ich dachte bislang immer, dass dieses Theater mit der Zulassung nur die Sprinter über 3,5 Tonnen betrifft?
Da ich selbst in die Mühle gekommen bin mit meinem 416er kann ich dir vielleicht ein paar Tipps geben:
Also die Trennwand darf definitiv vernietet oder verschraubt sein. Eine Beeinträchtigung der der Zulassung ist hierbei nicht gegeben!
Der Holzboden darf allerdings nicht vernietet sein sondern muss jederzeit für die Montage deiner „Sitzbank“ Zugänglich sein. Also wenn der vordere Teil nur verschraubt ist, geht das völlig in Ordnung!
Ich hatte auch eine Bestätigung vom KBA, von der Zulassungsstelle, von Daimler Chrysler und sogar von der Polizei, dass ich einen PKW mit allen Vorschriften für diesen betreibe.
Einer Polizeistreife hatte das damals auch nicht gepasst (übrigens ganz in der nähe wo dein Vorfall passiert ist)
Vor Gericht wurde dann allerdings alles zerpflückt. Der Staatsanwalt hatte gegen die Argumente meines Anwaltes überhaupt keine Chance.
Die beiden Polizisten bekamen ein Richterliche „Zurechtweisung“ wegen mehrer Fehler.
Unter anderem wurde meine Tachoscheibe eingezogen und nicht die zur "Tatzeit" gefahrenen Geschwindigkeit angelastet (110 km/h) sonder der Höchstwert des Tages (150 km/h). Außerdem beriefen sie sich bei der Kontrolle auf ein Gerichtsurteil des Amtsgerichtes Freiburg, welches damals revidiert wurde und neu verhandelt wurde.
Auch konnte keiner der beiden Polizisten keinerlei Schriftstück vorlegen oder in der StVo anschaulich machen, warum ich nun der Böse bin!

Das Verfahren wurde übrigens gegen eine Geldauflage von 200 Euro eingestellt. Verbotsirrtum nannte es die Richterin. D.h. ich konnte nicht wissen das ich was Falsches mache, da ich alle zuständigen Stellen befragt hatte, ob ich schneller als 80 Fahren darf und keine Lenk-und Ruhezeiten für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen einhalten muss.

Übrigens wurde ich vor diesem Vorfall mehrmals vom BaG und anderen Streifen kontrolliert…alle hatten nur die Ladungssicherung im Auge…niemand hatte jemals was an der Geschwindigkeit oder die Art der Zulassung auszusetzen!

Ich würde dir auch raten so schnell wie möglich einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Zumal das Einziehen des Fahrzeugscheines nur bei nicht Verkehrsicheren Fahrzeugen zulässig ist. Die 3 Grünen „Vögel“ würde ich sofort mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bedenken.

Halt uns mal auf dem Laufenden was bei dir raus kommt!

Viele Grüße und Viel Glück!
Wer später bremst, fährt länger schnell!
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Re: Betriebserlaubnis erloschen / 313 PKW-Zul.

#10 

Beitrag von BX-1 »

Na da ist das doch vor Gericht schon mal durchgekaut worden!
Super, das hilft dir Mikel!!!Vielleicht kann dir Clasixx ja noch die Tel.Nr. seines Anwaltes mailen, oder das Urteil von Clasixx könnte hier im Forum gepostet werden??? Will aber keinen nötigen!!! Wäre schön, wenn das' machen könntest Clasixx???
Bin im Hintergrund.
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mikel
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Re: Betriebserlaubnis erloschen / 313 PKW-Zul.

#11 

Beitrag von mikel »

 Themenstarter

Na Hallo, erst mal danke für die rege Beteiligung :)

- BX-1: Das mit der PKW u. LKW-Zul. ist m.E. alles ´ne Sache des für u. wider.
Je nach Schadenfreiheitsrabatt ist die Versicherung bei PKW-Zul. teurer, gleich oder sogar billiger.
Ich habe auch einen 313 mit LKW-Zul. aber abgelastet auf 990 KG Nutzlast! Nennt sich bei der Versicherung dann Lieferwagen!
Wenn du ihn nicht ablastest kostet die LKW-Vers. über 1T Nutzlast im gewerblichen Güterverkehr auch ´ne Stange Geld!!
Steuerlich ist der PKW ca.160 EUR teurer als der abgelastete (3,2T) LKW.

Ich habe aber durch die PKW-Zul. einige Vorteile (weshalb die Beamten u.A. ja auch so gerne anhalten)

Zum einen habe ich die höhere Nutzlast beim PKW (lt. Schein 1350 Kg), gegenüber 990 im abgelasteten LKW.
Zum anderen, was eigentlich immer der Hauptgrund für viele Kuriere war eine PKW-Zul. zu fahren, du unterliegst mit Anhänger nicht dem Sonntagsfahrverbot und kannst auch an vielen Überholverbotsstellen für LKW mit PKW u. Anhänger überholen u. wie in meinem Fall Straßen benutzen die für LKW verboten sind.

-Classix:
Ja, ja, das mit den 41x u. PKW-Zul. ist ja auch ein Thema für sich. Schau mal auf der Seite www.KLSK.info, da wird sich auch über dieses Thema ausgelassen. Wenn ich das richtig verstanden habe ist man dort der Meinung, dass es je nach Nutzung (Privat oder Gewerblich), einen Unterschied macht in Bezug auf zul. Geschwindigkeit u. Einstufung LKW/PKW.

Zu dem Holzboden: Bin schon der Meinung, dass dieser genietet sein darf! (Ist ja ab Werk so verbaut) Die Aufnahmepunkte müssen allerdings kenntlich gemacht oder sichtbar sein.
Bis vor einigen Jahren war es so, dass der Boden an den Gewinden für die Sitze ausgeschnitten war (denke so 30x7 cm). Darin lagen Kunststoffabdeckungen an denen jede Palette hängen blieb :mad:
Die letzten 3 Sprinter hatten keine Ausschnitte mehr, lediglich kleine Löcher im Boden, unter denen sich die Gewinde befinden!
(Fragt mich der Beamte ob er die Löcher mit ´ner Lupe suchen solle, er habe keine gefunden. Ich vermutete Dreck in den Löchern. Als der Wagen zurück kam hab ich die Löcher auf Anhieb gesehen, auch ohne Brille :cool: :D )

Lt. DC reicht es aus, wenn die Aufnahmepunkte für die Sitze kenntlich gemacht sind u. die Gewinde mit handelsüblichem Werkzeug zugänglich gemacht werden können durch Ausschneiden oder Bohren des Holzbodens
(Fragt mich der Beamte ob ich unterwegs immer ´ne Stichsäge dabei habe)

Glaubt mal, bin seit 18 Jahren in diesem Gewerbe, fahre seit der ersten Sprintergeneration mit PKW-Zul. und bin in dutzende Kontrollen geraten. Nie hat einer was bemängelt. Das aber schlägt dem Fass den Boden aus :mad:

Man will uns Kurieren u. Sprinterfahren im besonderen in diesem Lande nur noch den Garaus machen, uns drangsalieren u. schickanieren bis wir von selbst das Handtuch schmeissen. Irgendwann reihen wir uns dann auch in die Schlange der ALG oder Hartz 4 Empfänger ein.

Noch ´n paar Jährchen u. ich verticke hier alles, dann kauf ich mir ´ne Finca aufe Kanaren u. die Heinis hier in D können mich mal :Trink:

So, jetzt gibt´s erst mal lecker Happa
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Re: Betriebserlaubnis erloschen / 313 PKW-Zul.

#12 

Beitrag von Mäffi »

Hallo Ich hab mal ne Frage zum Sonntagsfahrverbot.

Ich fahre einen Sprinter mit 2,8 T zulässigem Gesamtgewicht und LKW Zulassung.
Diesen benutzte ich als Kundendienstfahrzeug. Im Uhrlaub baue ich alle Einbauten aus, und benutze diesen um meinen Wohnwagen in den Uhrlaub zu ziehen.


Darf ich mit dem eigentlich an Sonn – oder Feiertagen meinen Wohnwagen in den Uhrlaub ziehen oder geht das wegen Fahrverbot nicht?

Gruß
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Re: Betriebserlaubnis erloschen / 313 PKW-Zul.

#13 

Beitrag von Rennsprinter »

Hallo Ich hab mal ne Frage zum Sonntagsfahrverbot.

Ich fahre einen Sprinter mit 2,8 T zulässigem Gesamtgewicht und LKW Zulassung.
Diesen benutzte ich als Kundendienstfahrzeug. Im Urlaub baue ich alle Einbauten aus, und benutze diesen um meinen Wohnwagen in den Uhrlaub zu ziehen.


Darf ich mit dem eigentlich an Sonn – oder Feiertagen meinen Wohnwagen in den Uhrlaub ziehen oder geht das wegen Fahrverbot nicht?

Gruß
Mäffi
Wenn dein Wagen eine Lkw-Zulassung hat darfst du sonntags keinen Anhänger ziehen, auch wenn du eine WoMo-Austattung on Board hast. Das interessiert keinen Beamten, siehe oben :mad: :mad: :mad: :Wut:

In dieser Bananenrepublik blickt keiner mehr durch.
Ich bin nach D. ausgewandert weil ich geglaubt habe in einem Ordnung und Rechtstaat zu leben, gelandet bin ich aber in einer Rechtchaosrepublik :Wut: :Wut: :Wut:
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Re: Betriebserlaubnis erloschen / 313 PKW-Zul.

#14 

Beitrag von Max »

Hi MIkel,
- Du solltest zwischenzeitlich bemerkt haben,daß wir in einer Deppenrepublik leben.Alle die irgend eine Uniform tragen meinen sie sind es.Das sind Nieten und Stümper die nix können und nix wissen.Ich fange schon das lachen an wenn einer unserer Reisebusse in eine Konrolle kommt.Egal ob BAG,Zoll,Polizei ,ein großer Teil der dort tätigen Personen sind nicht mal des schreibens und des lesens mächtig und das sagt bereits alles.Diese Hohlköpfe haben mir in Stuttgart 2x den selben Bus mit Anhäger still gelegt,obwohl der Bus sowie der Anhäger drei Tage vorher beim TÜV war.Dummerweise war das immer der gleiche Hohlk...
Nun hat der die Quittung erhalten,zweimal Prozess verloren und Kostenerstattung durch die Staatskasse.Mehr brauch ich zu diesen Thema nicht sagen.....
Mein Rat an Dich,geh sofort zum Anwalt und verklage diese Pfeifen auf Schadenersatz so wie ich das mit Erfolg gemacht habe.
Max
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Re: Betriebserlaubnis erloschen / 313 PKW-Zul.

#15 

Beitrag von ItalienSprinter »

Na Hallo, erst mal danke für die rege Beteiligung :)



Lt. DC reicht es aus, wenn die Aufnahmepunkte für die Sitze kenntlich gemacht sind u. die Gewinde mit handelsüblichem Werkzeug zugänglich gemacht werden können durch Ausschneiden oder Bohren des Holzbodens
(Fragt mich der Beamte ob ich unterwegs immer ´ne Stichsäge dabei habe)

Glaubt mal, bin seit 18 Jahren in diesem Gewerbe, fahre seit der ersten Sprintergeneration mit PKW-Zul. und bin in dutzende Kontrollen geraten. Nie hat einer was bemängelt. Das aber schlägt dem Fass den Boden aus :mad:

Man will uns Kurieren u. Sprinterfahren im besonderen in diesem Lande nur noch den Garaus machen, uns drangsalieren u. schickanieren bis wir von selbst das Handtuch schmeissen. Irgendwann reihen wir uns dann auch in die Schlange der ALG oder Hartz 4 Empfänger ein.

Noch ´n paar Jährchen u. ich verticke hier alles, dann kauf ich mir ´ne Finca aufe Kanaren u. die Heinis hier in D können mich mal :Trink:
wer heute noch sein Geld mit ehrlicher ARBEIT verdient ist klar im Nachteil,ES LEBEN HOCH DIE BEAMTEN UND POLITIKER,WEIL DIE WISSEN NOCH WO'S LANG GEHT (solange das arbeitende Volk sie bezahlt), bitte entschuldigt die Abschweifung vom Thema aber wenn Gesetz und Polizei nicht mehr ein und das selbe sind dann wird mir echt so langsam mulmig zu mute wenn ich über die Grenze muß :Fragend: :Fragend:
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