bin zwar seit langem "Nur Leser" in diesem Forum, zu vielen Themen hätte ich durchaus als langjähriger Sprinter (Leidens)genosse was beitragen können. Aber wie ich sehe gibt es ja viele, die hier voll die Kenne haben :Klatsch:
NUN ABER: Heute ist mir der Hammer passiert!

Ich besitze einige Sprinter 313 Maxi mit PKW-Zulassung, Werksseitig ausgerüstet mit Holzboden, fester Trennwand (vernietet)mit Fenster u. allem weiteren um die PKW-Zulassung zu erhalten!
Heute kommt ein Fahrer in eine Polizeikontrolle, 3 Beamte machen sich über alles her (Tachoscheiben, Ladepapiere, Ladungssicherung usw.) Nach Begutachtung des Fahrzeugs, Meinungsaustausch der Beamten u. "wälzen" einiger schlauer Bücher kommt man zu dem Schluß: Die BE ist erloschen, bei meinem Fahrzeug handele es sich nicht mehr um einen PKW sondern LKW.
Begründung: Im (originalen!!) Boden seien die Sitzpunkte nicht richtig zugänglich u. die (originale!!) Trennwand dürfe nicht vernietet sein sondern durch z.B. Schrauben leicht herausnehmbar!
Als Folge wurde der FZ-Schein eingezogen u. die Weiterfahrt nur noch bis nach Hause erlaubt.
Leider hatte mein Fahrer vergessen, dass im Wagen eine Herstellerbestätigung von DC u. eine beglaubigte Bescheinigung des KBA liegt, die eine PKW-Zulassung nach EG Recht dokumentiert.
Habe später einen der Beamten persönlich angerufen u. auf das Schreiben hingewiesen (auch vorgelesen u. gefaxt).
Nach seinen Unterlagen meint er allerdings im Recht zu sein, einer habe nun den "schwarzen Peter".
Entweder ich (der ich aber keine Änderung am Fahrzeug vorgenommen habe), oder DC, die halt Autos verkaufen die so nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen

Auf jeden Fall sei ein Verfahren eingeleitet, am Montag werde mein FZ-Schein an´s StVa geschickt u. von dort bekäme ich eine "Vorladung zur Überprüfung des Fahrzeugs" (Wortlaut des Merkblattes)
Um die daraus resultierenden Kosten zu vermeiden könne ich auch selbst aktiv werden (Wortlt. d. Merkblattes)
1. Fzg. in ordnungsgemäßen Zustand versetzen oder abmelden

2. Fzg. im richtigen Zustand bei TÜV/Dekra vorführen u. bestätigen lassen

3. Mit Bestätigung zum StVa u. Wiederherstellung der BE erwirken

Das dieses Thema beim Ladungssicherungskreis (siehe www.klsk.info) intensiv behandelt wird, war mir bekannt. Denke mal, dass die o.g. Beamten ihr "Wissen" auch aus den dortigen Ausführungen haben.
Nun steh ich aber erstmal daher, der "Amtsschimmel wiehert".
Habe ein Auto, von oberster Stelle (KBA) als systemkonform bestätigt, von DC original so verkauft und der Beamte auf der Straße meint es besser zu wissen.
Kann mich die nächsten Tage mit Behörden auseinandersetzen (Zeit u. Geld? kostet) u. habe ein Auto was nichts einfährt

Ist wem hier selbiges schon widerfahren u. weiß Rat
Werde euch aber auf jeden Fall auf dem Laufenden halten, denke dieses wird wohl einige unter euch interessieren (treffen können)
Gruß u. gute
