Ab sofort in Österreich immer mit Licht fahren !

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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Helmer
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Ab sofort in Österreich immer mit Licht fahren !

#1 

Beitrag von Helmer »

 Themenstarter

Dienstag, 15. November 2005

In Österreich immer mit Licht fahren

Auf Österreichs Straßen nur noch mit Licht:
Autofahrer müssen in der Alpenrepublik ab sofort auch bei Tag die Scheinwerfer anschalten. Das sieht ein neues Gesetz vor, das an diesem Dienstag in Kraft getreten ist.

Die Regelung gilt auf Landstraßen ebenso wie im Ortsgebiet. Als vorschriftsmäßige Beleuchtung gilt Abblendlicht oder spezielles Tagfahrlicht.

Für "Lichtsünder" gilt noch eine fünfmonatige Schonfrist. Ab April 2006 wird jedoch ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro erhoben.

Strafhöhe: Organmandat € 15,--, bei Nichtbezahlung Anzeige und Strafe bis € 5.000,--.:mad:

Dennoch bereits jetzt: im Falle eines Unfalls führt der Verstoß gegen die Lichtpflicht zu einer Beweislastumkehr und damit möglicherweise zu einem Mitverschulden. Der Fahrer ohne Licht muss beweisen, dass seine fehlende Beleuchtung den Unfall nicht mitverursacht hat.

Grüße von Helmer
LT_Harry
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Re: Ab sofort in Österreich immer mit Licht fahren !

#2 

Beitrag von LT_Harry »

[marquee]Danke Helmer[/marquee]

Gruß @Harry
Ich bin verantwortlich für das, was ich sage (schreibe) aber nicht für das, was du denkst.
viszlat
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Re: Ab sofort in Österreich immer mit Licht fahren !

#3 

Beitrag von viszlat »

Na da bin ich ja auf der sicheren seite. verirre mich aber selten zu den ösis.
warum die wohl ein A auf dem auto kleben haben ???
Erfahrung kann man nicht vermitteln, Erfahrungen muss man machen!
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wer lesen kann ist klar im vorteil,
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Re: Ab sofort in Österreich immer mit Licht fahren !

#4 

Beitrag von Mondmann »

Hallo viszlat,-
je höher die Affen in die Bäume klettern, um so besser
sieht man ihre A...
Liebe Grüsse von einem Ösi
Mondmann
LT_Harry
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Re: Ab sofort in Österreich immer mit Licht fahren !

#5 

Beitrag von LT_Harry »

Hallo Viszlat
Ich dachte immer das "A" steht für Australien und alle die den "A" Aufkleber haben sind Australienfans.
Ich hab ja auch nen Feuerwehraufkleber am Auto.(Bin ja Feuerwehrfan)
Bild
Würde doch mein Großvater noch leben (Gott hab ihn selig),
der könnte es mir sicher erklären.
Aber ich glaube der hatte noch kein Auto.
Gruß @Harry
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Re: Ab sofort in Österreich immer mit Licht fahren !

#6 

Beitrag von WoMo_416 »

Dienstag, 15. November 2005

In Österreich immer mit Licht fahren

... Als vorschriftsmäßige Beleuchtung gilt Abblendlicht oder spezielles Tagfahrlicht.

...
Grüße von Helmer

weißt du das mit dem Tagfahrlicht bestimmt, das dies ersatzweise zugelassen ist?

- weißt du zufällig auch näheres für Slovenien und Kroatien?

Hatte schon mehrfach an verschiedenen Stellen nachgehackt, aber selbst Hella hält sich bezüglich Angaben fürs A(us)land bedeckt!

Gibt es eine Quelle EG-Richtlinie o.ä. wo man so etwas nachlesen kann?
WoMo_416

Am liebsten bin ich nicht da ... ...

... denn dann bin ich in meinem Womo unterwegs!!!
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Re: Ab sofort in Österreich immer mit Licht fahren !

#7 

Beitrag von viszlat »

Zugelassen in der EU gemäß ECE R 87.
Anbau nach EG-Richtlinie EG R 97/28
bzw.R 48 .
So stehts bei meinen Lampen dabei.
Bis jetzt keine Probleme, ausser ab und zu an der grenze
"ihr nebellicht brennt".
die wissen alle nicht ,daß die nebellampen ohne standlicht gar nicht gehen.
Zuletzt geändert von viszlat am 17 Apr 2006 06:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ab sofort in Österreich immer mit Licht fahren !

#8 

Beitrag von Helmer »

 Themenstarter

Zulässige Varianten

Abblendlicht, eventuell auch automatisches Einschalten mit Zündung

Das "echte", serienmäßig eingebaute Tagfahrlicht (so genanntes "Daytime Running Light" ),wie es nur einige der Automarken haben: Vorteil: Geringerer zusätzlicher Energieverbrauch, weniger Lampenverschleiß. Nachteil: Mehrkosten beim Autokauf. Die Kosten für eine original-markenbezogene Nachrüstung betragen zwischen 20 (Skoda, Seat ,VW, Skoda, Audi) und 105 Euro (Skoda).

"Nachrüstungssets, die nicht original von den Herstellern angeboten werden gilt für derartige Angebote: Unbedingt drauf achten, dass das Nachrüst-Set fürs eigene Fahrzeug-Modell überhaupt in Frage kommt, der ECE-Norm Nummer 87 entspricht. Die Montage solcher Nachrüstsets ist von Auto zu Auto unterschiedlich. Hände weg von selbstgebastelten Lösungen, denn diese haben keinen rechtmäßigen Bestand.

·"Echtes" Tagfahrlicht: gemäß der ECE-Regelung Nr. 87:

·Stärke zwischen 400 - 800 candela pro Scheinwerfer
·Weißes Licht
·Es leuchten nur die vorderen Scheinwerfer
·Automatisches Einschalten mit der Zündung
·Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
·Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer (Abblendlicht) eingeschaltet werden. Dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe

·"Unechtes" Tagfahrlicht bzw. Tagfahrlichtschaltung:

·Es wird das Abblendlicht innerhalb der zulässigen Werte für Abblendlicht entsprechend der ECE-Regelung Nr. 48 reduziert. Die Absenkung unterhalb des für Abblendlicht zulässigen Wertes, dh auf Tagfahrlichtstärke, ist verboten!
·Wird häufig angeboten als "Tagfahrlichtmodul"
·Es leuchten nur die vorderen Scheinwerfer
·Die rückwärtigen Schlussleuchten, Begrenzungsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung und Armaturenbeleuchtung brennen nicht mit
·Automatisches Einschalten mit der Zündung. Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
·Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer (Abblendlicht) eingeschaltet werden. Dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe

Nicht erlaubt

·Begrenzungslicht (Standlicht) alleine
·Nebelscheinwerfer (Breitstrahler) alleine
·Begrenzungslicht oder Nebelscheinwerfer durch Tagfahrlicht zu ersetzen.

Keine Geltung

Lichtpflicht gilt nicht für folgende Fahrzeuge:

·Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h, dh für alle Kraftfahrzeuge, die kein Kennzeichen haben
·Transportkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger-Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge, mit denen Straßen mit öffentlichem Verkehr nur überquert, auf ganz kurzen Strecken benützt oder aus Baustellen gefahren wird
·Kraftfahrzeuge, die bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung und ihren Trainingsfahrten auf einer für den übrigen Verkehr gesperrten Straße verwendet werden für die Dauer einer solchen Veranstaltung
·Heeresfahrzeuge, die für ihre Verwendung im Zusammenhang mit Kampfeinsätzen besonders gebaut oder ausgerüstet sind
·Fahrzeuge, die aufgrund einer Ausnahmegenehmigung nicht mit Scheinwerfern und Leuchten ausgerüstet sind, wie z.B. sehr alte historische Fahrzeuge.

Grüße von Helmer
Max
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Re: Ab sofort in Österreich immer mit Licht fahren !

#9 

Beitrag von Max »

Hallo WoMo 416,
- kurz und bündig,in Slo und HR ist am Tage auch das
Licht einzuschalten,ist dort auch Pflicht.

Aber kassieren wird dort keiner wenn Du ohne Licht angetrffen wirst,die freuen sich noch
wenigstens wenn deutsche Touristen kommen.

Kroatien kann ich nur empfehlen,war lange Jahre
für einen kroatischen Busreiseveranstalter tätig.
Ist ein sehr schönes Land und die Leute dort sind ok.

Max
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Österreich> Ab sofort Licht-Pflicht am Tag

#10 

Beitrag von Helmer »

 Themenstarter

News 15.04.06
  • Ab sofort Licht-Pflicht am Tag
In Österreich müssen Autofahrer von diesem Samstag an auch tagsüber das Fahrtlicht einschalten.

Bild
Urlauber aufgepasst: In Österreich Licht einschalten

Wer das vergisst, kann mit einem Bußgeld von 15 Euro bestraft werden. Das Parlament hatte das „Licht am Tage“ bereits im November eingeführt. Bisher wurden vergessliche Autofahrer nicht bestraft. Verkehrsexperten erhoffen sich durch die Maßnahme eine Verringerung der Zahl schwerer Unfälle – vor allem auf dem Land. In Österreich könnten so pro Jahr etwa 30 tödliche Unfälle vermieden werden, hieß es.
...

Die ganze Meldung gibt es hier >>
.
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#11 

Beitrag von oyo-peter »

Bravo VISLAT
Hab ich heute auch im Radio gehört das Nebellampen allein genügen. Geht natürlich nicht!!! Na, ja, bei unserem Vorschriftenwahnsinn kein Wunder.
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#12 

Beitrag von ItalienSprinter »

Es lebe die Europäische Union! :lol:
beim Licht fängt ja bekanntermaßen alles an
( wie stehts so schön geschrieben in der Bibel......ES WERDE LICHT.......und erleuchte bei der Gelegenheit doch bitte bitte bitte auch die Politiker :idea: :idea:
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Nürnberg - Rückersdorf - St.Pankraz /Südtirol
ein Beruf der verpflichtet ;-)
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#13 

Beitrag von viszlat »

nur der deutsche und der adac allen voran sträuben sich davor,selbst in den wintermonaten wie in CZ oder PL,daß licht zur pflicht zu machen.
mann könnte ja die motorräder mit einem licht übersehen.schwachsinn.
aber ansonsten immer teste,teste, usw.,die welt verrückt machen.
da kriegt man die krise.
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#14 

Beitrag von rossi »

Hehe Viszlat,
ich fahre auch Mopped und gehe nicht gerne in der Lichterflut und dann unterm Auto wegen Nichtgesehenwerden unter!!
Rossi
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