Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Hm du meinst du kannst Felgen die nicht in der COC Bescheinigung stehen einfach so auf deiner Pritsche fahren ? Bei mir war die Umtragung von Pritsche auf Koffer genau das nämlich von Aufbau Plane Spriegel zu Aufbau Koffer geschlossen. Nix anderes ist passiert. Allerdings wollte ich da auch nicht mit Gewalt ein Womo draus machen.
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- twinmichel
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
BranchenNewsletter aus DKMobilLoewe hat geschrieben: 30 Jul 2026 12:21Quelle?twinmichel hat geschrieben: 30 Jul 2026 12:18 Ja, aber die EU Planung derzeit: Umschreibung (zBsp auf Womo) gilt von den Regeln WIE NEU Zulassung.
Das wäre der Wahnsinn....
Gruss,
Michael
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Auch die sind auf Fake News reingefallen, der "Bremer" lebt auch nach einem Umbau zum Reisemobil weiter.twinmichel hat geschrieben: 31 Jul 2026 17:43BranchenNewsletter aus DKMobilLoewe hat geschrieben: 30 Jul 2026 12:21Quelle?twinmichel hat geschrieben: 30 Jul 2026 12:18 Ja, aber die EU Planung derzeit: Umschreibung (zBsp auf Womo) gilt von den Regeln WIE NEU Zulassung.
Das wäre der Wahnsinn....
Hymer ML-T 570, 4.1t Sprinter 907 4-Matic, 10,25″ MBUX, 9-G-Tronic, OM654 mit 190 PS, Assistenten fast volle Hütte. Big Toy...
Davor Hymer B-MCT 600, ML-T 580 V6 4x4 und zwischendurch kurze Zeit GCS 700 4-Matic, Sprinter seit 1999.
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jochem
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Für solche Fahrzeuge erhält der Hersteller in der Regel eine Fristverlängerung mit einer angehängten Liste der betroffenen Fahrzeuge incl. aller Fahrgestellnummern. Bleiben am Ende der Frist immer noch Fahrzeuge übrig, machen die Händler eine Tageszulassung daraus.Schnafdolin hat geschrieben: 29 Jul 2026 19:35 ...was auch hieße, dass die Karren, die seit zweidrei Jahren unverkäuflich bei den Händlern stehen, gleich an Ort und Stelle verschrottet werden könnten. Is ja auch wieder blöd![]()
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Kabe Van 690LB auf Sprinter 416cdi 4x4
Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Das ist doch bei jeder Gesetzesänderung so.jochem hat geschrieben: 01 Aug 2026 11:48Für solche Fahrzeuge erhält der Hersteller in der Regel eine Fristverlängerung mit einer angehängten Liste der betroffenen Fahrzeuge incl. aller Fahrgestellnummern. Bleiben am Ende der Frist immer noch Fahrzeuge übrig, machen die Händler eine Tageszulassung daraus.Schnafdolin hat geschrieben: 29 Jul 2026 19:35 ...was auch hieße, dass die Karren, die seit zweidrei Jahren unverkäuflich bei den Händlern stehen, gleich an Ort und Stelle verschrottet werden könnten. Is ja auch wieder blöd![]()
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Nach Inkrafttreten der Gesetze folgt eine Übergansfrist. Leider "verpennen", oder Ignorieren, die Hersteller das weil man ja noch 3-4 Jahre Geld sparen kann.
Wenn dann der Tag "X" kommt, kommt erstmal ein Aufschrei "das geht nicht", es werden die Restbestände noch schnell über eine Tageszulassung erstmalig im Straßenverkehr zugelassen. Die dann neu erzeugte Fahrzeuge haben die Änderungen natürlich verbaut, werden aber bedeutend teurer, weil man ja "plötzlich und unerwartet" viel Entwicklungs- und höhere Produktionskosten habe.
Grüße Michael
Hymer ML-T 560 (4x4) auf Sprinter 319, 3l V6 und 5 Gg Automatik, Bj 2018
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
In dem Fall geht es um vorher produzierte Fahrgestelle, die nicht zum Stichtag zugelassen werden konnten. Das hat nichts mit "verpennen" zu tun, das ist ein ganz normaler Ablauf. Jedes einzelne Fahrzeug muss ans KBA gemeldet werden, dann gibt es eine Sondergenehmigung mit Liste, die der Kunde dann auch bei der Erstzulassung vorlegen muss. Die Sondergenehmigung hat aber auch einen endgültigen Termin, da ist nichts mit 3-4 Jahren.mpetrus hat geschrieben: 01 Aug 2026 14:16Das ist doch bei jeder Gesetzesänderung so.jochem hat geschrieben: 01 Aug 2026 11:48Für solche Fahrzeuge erhält der Hersteller in der Regel eine Fristverlängerung mit einer angehängten Liste der betroffenen Fahrzeuge incl. aller Fahrgestellnummern. Bleiben am Ende der Frist immer noch Fahrzeuge übrig, machen die Händler eine Tageszulassung daraus.Schnafdolin hat geschrieben: 29 Jul 2026 19:35 ...was auch hieße, dass die Karren, die seit zweidrei Jahren unverkäuflich bei den Händlern stehen, gleich an Ort und Stelle verschrottet werden könnten. Is ja auch wieder blöd![]()
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Nach Inkrafttreten der Gesetze folgt eine Übergansfrist. Leider "verpennen", oder Ignorieren, die Hersteller das weil man ja noch 3-4 Jahre Geld sparen kann.
Wenn dann der Tag "X" kommt, kommt erstmal ein Aufschrei "das geht nicht", es werden die Restbestände noch schnell über eine Tageszulassung erstmalig im Straßenverkehr zugelassen. Die dann neu erzeugte Fahrzeuge haben die Änderungen natürlich verbaut, werden aber bedeutend teurer, weil man ja "plötzlich und unerwartet" viel Entwicklungs- und höhere Produktionskosten habe.
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