Fahrtenschreiberpflicht (Tachographenpflicht) 1.7.2026
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Ist das so? Auch wenn ich z.B. 1x pro Monat nach Frankreich fahre, um die Ware für meine Firma abzuholen, muss mein Sprinter ab den 1.7.26 Fahrtenschreiber besitzen? Das ist doch ein Witz oder? Kann man das irgendwie umgehen? Ich meine ich fahre doch nicht mit dem Sprinter Monaten lang durch die EU Länder. Oder das Auto statt gewerblich privat anzumelden? Oder am ende vom Sprinter auf Vito/V-Klasse umzusteigen, falls die auch nicht getroffen sind?
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Re: Fahrtenschreiberpflicht (Tachographenpflicht) 1.7.2026
Bei gewerblicher Nutzung kommst Du wohl nicht daran vorbei.
Alternativ für diese Fahrten wäre ein PKW / Anhänger Gespann.
Wenn die Firma nicht als Halter im Fahrzeugschein steht, kannst Du es offiziell als Privatfahrt deklarieren.
Alternativ für diese Fahrten wäre ein PKW / Anhänger Gespann.
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Zuletzt geändert von Eck am 30 Mär 2026 12:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrtenschreiberpflicht (Tachographenpflicht) 1.7.2026
Die Regelung ist kein Witz sondern eine schon vor einiger Zeit beschlossene EU-Verordnung. Und wer mit offenen Augen auf den Straßen unterwegs ist, sieht die Massen von Kleintransportern mit überwiegend osteuropäischen Kennzeichen, die von unterbezahlten Fahrern bisher ohne Arbeitszeitkontrolle über die Autobahnen heizen. Nein, eine Fahrtenschreiberpflicht für Kleintransporter ist kein Witz sondern eine dringende Notwendigkeit.
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Re: Fahrtenschreiberpflicht (Tachographenpflicht) 1.7.2026
Trifft wohl auch PKW und Anhänger, wenn das Gespann-Gewicht über 2500 KG liegt....Eck hat geschrieben: 30 Mär 2026 12:55 Alternativ für diese Fahrten wäre ein PKW / Anhänger Gespann.
Wenn die Firma nicht als Halter im Fahrzeugschein steht, kannst Du es offiziell als Privatfahrt deklarieren.
Die neuen Vorgaben gelten für Transporter, Lieferwagen und ähnliche Fahrzeuge,
sobald deren Einsatz über nationale Grenzen hinausgeht.
zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse in die Pflicht
zur Nutzung von intelligenten Tachographen einbezieht
Die neuen Vorgaben gelten für Transporter, Lieferwagen und ähnliche Fahrzeuge,
sobald deren Einsatz über nationale Grenzen hinausgeht.
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Re: Fahrtenschreiberpflicht (Tachographenpflicht) 1.7.2026
Typisch EU-Regelung, die bestimmt mal wieder auf Deutschlands Initiative umgesetzt wird.
Andere EU- Regelungen bekommt man ja nicht auf die Kette...z.B so etwas Konsequentes wie eine EUweite gleiche Spurweite für grenzùbergreifenden Gùterbahnverkehr.
Oder endlich mal die längst beschlossene EUweite Gleichschaltung der Abschaffung Sommer/Winterzeit.
Nein, man diskutiert und beschließt lieber den Krümmungsgrad von Bananen und Gurken und andere Dämlichkeiten.
Ob Ungarn sich aus dieser Fahrtenschreiberregelung raushält ?
Könnte mir auch vorstellen, diese Sache zu kontrollieren wird der Polizei auch langsam zu blöd...
Andere EU- Regelungen bekommt man ja nicht auf die Kette...z.B so etwas Konsequentes wie eine EUweite gleiche Spurweite für grenzùbergreifenden Gùterbahnverkehr.
Oder endlich mal die längst beschlossene EUweite Gleichschaltung der Abschaffung Sommer/Winterzeit.
Nein, man diskutiert und beschließt lieber den Krümmungsgrad von Bananen und Gurken und andere Dämlichkeiten.
Ob Ungarn sich aus dieser Fahrtenschreiberregelung raushält ?
Könnte mir auch vorstellen, diese Sache zu kontrollieren wird der Polizei auch langsam zu blöd...
1000 Meilen von Zuhaus sieht die Welt ganz anders aus....und ich bin der ausländische Gast.
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Re: Fahrtenschreiberpflicht (Tachographenpflicht) 1.7.2026
Und wie hoch sind die Straffen, wenn man ohne Fahrtenschreiber fährt?
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Almaric
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Re: Fahrtenschreiberpflicht (Tachographenpflicht) 1.7.2026
Bei uns sind die Strafen da noch "humaner" als im angrenzenden Ausland, wo dir vor allem direkt die Karre stillgelegt und der Schlüssel eingezogen wird (z.B. Frankreich). Aber hier kommt dann wahrscheinlich Einiges zusammen. Für den Fahrer erstmal fahren ohne Fahrerkarte was in der Regel dann noch deutlich unter 1000€ bleibt. Für das Unternehmen sieht es aber schon ganz anders aus. Hier ist man dann ganz schnell mit einigen 1000€ dabei. Wie gesagt, im Ausland fällt das in der Regel noch härter aus.
Abgesehen davon brauchst du als Unternehmer nicht nur den Fahrtenschreiber, sondern musst dir auch noch eine Unternehmenskarte zulegen, sowie einen passenden USB-Dongle samt Software um regelmäßig den Fahrtenschreiber und den / die Fahrerkarten auslesen zu können und die Daten zu speichern. Den Fahrtenschreiber muss man spätestens alle 90 Tage auslesen. Bei nicht einhalten der Frist hab ich mal was von bis zu 1000€ pro überzogenem Tag gelesen. Obs stimmt weiss ich nicht, möchte ich auch nicht ausprobieren. Wer Fahrer und Chef in einer Person ist, darf dann natürlich Alles selbst zahlen.
Und ja, das gilt für alle Firmenwagen ab 2,5t, auch für das SUV oder den Pickup...streng genommen. In wie weit das kontrolliert wird steht auf nem anderen Blatt. In wie weit der ganze Wahnsinn und Aufwand überhaupt Sinn macht, möchte ich jetzt hier nicht auswalzen.
Abgesehen davon brauchst du als Unternehmer nicht nur den Fahrtenschreiber, sondern musst dir auch noch eine Unternehmenskarte zulegen, sowie einen passenden USB-Dongle samt Software um regelmäßig den Fahrtenschreiber und den / die Fahrerkarten auslesen zu können und die Daten zu speichern. Den Fahrtenschreiber muss man spätestens alle 90 Tage auslesen. Bei nicht einhalten der Frist hab ich mal was von bis zu 1000€ pro überzogenem Tag gelesen. Obs stimmt weiss ich nicht, möchte ich auch nicht ausprobieren. Wer Fahrer und Chef in einer Person ist, darf dann natürlich Alles selbst zahlen.
Und ja, das gilt für alle Firmenwagen ab 2,5t, auch für das SUV oder den Pickup...streng genommen. In wie weit das kontrolliert wird steht auf nem anderen Blatt. In wie weit der ganze Wahnsinn und Aufwand überhaupt Sinn macht, möchte ich jetzt hier nicht auswalzen.
Re: Fahrtenschreiberpflicht (Tachographenpflicht) 1.7.2026
Mit meinem Handwerker-Firmentransporter kann ich ohne Fahrtenschreiber fahren wohin ich will, ich bin im Werkverkehr unterwegs. Karre meine eigenen Produkte zum Kunden und sitze nicht hauptberuflich auf dem Bock.
Die eigentlichen (Polensprinter) die es treffen soll können dann nicht mehr...mal schnell...von Sizilien bis Kopenhagen am Stück durchfahren. Die machen schlussendlich nichts anderes als die Brummifahrer, nur schneller.
Steht ja klar und deutlich auch in dem Artikel:
Die neuen Vorgaben gelten für Transporter, Lieferwagen und ähnliche Fahrzeuge, sobald deren Einsatz über nationale Grenzen hinausgeht. Dazu zählen auch Kabotagefahrten, also innerstaatliche Transporte durch Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung im jeweiligen Land. Nicht betroffen sind rein innerstaatliche Transporte ohne Entsendung, nicht-kommerzielle Fahrten oder Werkverkehr, solange das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist.
Die eigentlichen (Polensprinter) die es treffen soll können dann nicht mehr...mal schnell...von Sizilien bis Kopenhagen am Stück durchfahren. Die machen schlussendlich nichts anderes als die Brummifahrer, nur schneller.
Steht ja klar und deutlich auch in dem Artikel:
Die neuen Vorgaben gelten für Transporter, Lieferwagen und ähnliche Fahrzeuge, sobald deren Einsatz über nationale Grenzen hinausgeht. Dazu zählen auch Kabotagefahrten, also innerstaatliche Transporte durch Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung im jeweiligen Land. Nicht betroffen sind rein innerstaatliche Transporte ohne Entsendung, nicht-kommerzielle Fahrten oder Werkverkehr, solange das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist.
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Re: Fahrtenschreiberpflicht (Tachographenpflicht) 1.7.2026
Servus ! Die Strafen sind jetzt schon nicht lustig. 56 Tage zurück kann gestraft werden . Bei Beginn und Ende Land nicht gedrückt wird gestraft. Bei Pausen Verletzung nur 1 Minute zu kurz wird gestraft . Ab einer Minute Tagesfahrtzeit überschritten wird gestraft. Bei Wochen Arbeitszeit und Monats durchschnitt Überschreitung wird gestraft .Bei Ruhezeiten Unterschreitungen wird gestraft. So könnte man die Liste ewig weiterschreiben. Pro Delikt kannst du schon bei 300 euro sein und das 56 Tage zurück pro Tag .Und die Firma ca doppelt bis dreifach noch einmal. Ich bin echt froh das ich es hinter mir habe, die letzten Jahre beruflich auf der Straße waren nicht mehr lustig da jedes noch so kleine Vergehen rigoros geahndet wurde. Bei jedem Spinatwachter glaubst er ist bei den Navy -Seals so ernst und unausweichlich sind sie bei Kontrollen. lg
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Re: Fahrtenschreiberpflicht (Tachographenpflicht) 1.7.2026
Hast Du den auf die Firma zugelassen?roti6969 hat geschrieben: 30 Mär 2026 12:17 Ist das so? Auch wenn ich z.B. 1x pro Monat nach Frankreich fahre, um die Ware für meine Firma abzuholen, muss mein Sprinter ab den 1.7.26 Fahrtenschreiber besitzen? Das ist doch ein Witz oder? Kann man das irgendwie umgehen? Ich meine ich fahre doch nicht mit dem Sprinter Monaten lang durch die EU Länder. Oder das Auto statt gewerblich privat anzumelden? Oder am ende vom Sprinter auf Vito/V-Klasse umzusteigen, falls die auch nicht getroffen sind?
Vielen Dank!
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Also meiner läuft auf meinen NAMEN, ohne Firma
UND ich transportiere Ware für mich, hole also meine gekaufte Ware aus dem Ausland.
Anders wäre es, wenn ich Ware IM gewerblichen AUFTRAG transportiere!
Also wie die polnischen SprintTransporteurer auf der linken Spur
Gruss,
Michael
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Re: Fahrtenschreiberpflicht (Tachographenpflicht) 1.7.2026
Wenn die Waren für dich privat ist, wie Baumaterial für deinen eignen Hausbau ....dann ist das privattwinmichel hat geschrieben: 30 Mär 2026 17:45 Also meiner läuft auf meinen NAMEN, ohne Firma
UND ich transportiere Ware für mich, hole also meine gekaufte Ware aus dem Ausland.
Aber wenn du Handelsware holst, die du dann gewerblich verkaufst ....dann ist es gewerblich ...
ich habe meine Sprinter auch nur auf mich zu gelassen privat und auch als privat Fahrzeug versichert .... bin aber auch selbständig als Unternehmensberater. Ergo transportiert der Sprinter nur mich auch ab und zu zum Kunden, da rechne ich dann per Reisekostenabrechnung mir gegenüber als Unternehmer ab, und rechne dann 50 Cent pro KM ab.
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Re: Fahrtenschreiberpflicht (Tachographenpflicht) 1.7.2026
Ein Einzelunternehmer und einzelner Freiberufler hat keine Firma. Seine Firma ist die Person. Eine Unterscheidung, ob privat oder gewerblich, ist nur sehr schwierig bei einer Kontrolle zu beweisen. Erst bei einer Steuererklärung wird vom Steuerpflichtigen erklärt, dass jene Ausgabe (Fahrt) Kosten sind, die den Einnahmen gegenüber gestellt werden. Bevor ich diese o.g. Behauptung glaube, würde ich einen Juristen dazu befragen.Wenn die Waren für dich privat ist, wie Baumaterial für deinen eignen Hausbau ....dann ist das privat
Aber wenn du Handelsware holst, die du dann gewerblich verkaufst ....dann ist es gewerblich ...
Re: Fahrtenschreiberpflicht (Tachographenpflicht) 1.7.2026
Hallo ihr lieben, dies wird im allradlkwforum schon länger diskutiert wegen 7,5 Tonnen und Anhänger beim Wohnmobil. Und da die oft Alteisen fahren der Umbau / Nachrüstung ein Problem darstellt
Liebe Grüße
§ 18 FPersV - Ausnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014
(1) Nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 werden im Geltungsbereich des Fahrpersonalgesetzes folgende Fahrzeugkategorien von der Anwendung der Artikel 5 bis 9 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 ausgenommen:
1.
Fahrzeuge, die im Eigentum von Behörden stehen oder von diesen ohne Fahrer angemietet oder geleast sind, um Beförderungen im Straßenverkehr durchzuführen, die nicht im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen stehen,
2.
Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, insbesondere auch zur Beförderung lebender Tiere, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwendet oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden,
3.
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwendet werden, das das Fahrzeug besitzt, anmietet oder least,
4.
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen, die von Postdienstleistern, die Universaldienstleistungen im Sinne des § 16 Absatz 1 des Postgesetzes in der jeweils geltenden Fassung erbringen, in einem Umkreis von 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens zum Zwecke der Zustellung von Sendungen im Rahmen des Universaldienstes verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,
5.
Fahrzeuge, die ausschließlich auf Inseln mit einer Fläche von nicht mehr als 2 300 Quadratkilometern verkehren, die mit den übrigen Teilen des Hoheitsgebiets weder durch eine befahrbare Brücke, Furt oder einen befahrbaren Tunnel verbunden sind,
6.
Fahrzeuge, die im Umkreis von 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens zur Güterbeförderung mit Druckerdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb verwendet werden und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 7,5 Tonnen nicht übersteigt,
7.
Fahrzeuge, die zum Fahrschulunterricht und zur Fahrprüfung zwecks Erlangung der Fahrerlaubnis oder eines beruflichen Befähigungsnachweises dienen, sofern diese Fahrzeuge nicht für die gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung verwendet werden,
8.
Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung, Straßenunterhaltung und -kontrolle, Hausmüllabfuhr, Telegramm- und Telefondienstleistungen, Rundfunk und Fernsehen sowie zur Erfassung von Radio- beziehungsweise Fernsehsendern oder -geräten eingesetzt werden,
9.
Fahrzeuge mit zehn bis 17 Sitzen, die ausschließlich zur nicht gewerblichen Personenbeförderung verwendet werden,
10.
Spezialfahrzeuge, die zum Transport von Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes verwendet werden,
11.
speziell für mobile Projekte ausgerüstete Fahrzeuge, die hauptsächlich im Stand zu Lehrzwecken verwendet werden,
12.
Fahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens zum Abholen von Milch bei landwirtschaftlichen Betrieben, zur Rückgabe von Milchbehältern oder zur Lieferung von Milcherzeugnissen für Futterzwecke an diese Betriebe verwendet werden,
13.
Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte,
14.
Fahrzeuge, die in einem Umkreis von 250 Kilometern vom Standort des Unternehmens zum Transport tierischer Nebenprodukte im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung verwendet werden,
15.
Fahrzeuge, die ausschließlich auf Straßen in Güterverteilzentren wie Häfen, Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs und Eisenbahnterminals verwendet werden, und
16.
Fahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens für die Beförderung lebender Tiere von den landwirtschaftlichen Betrieben zu den lokalen Märkten und umgekehrt oder von den Märkten zu den lokalen Schlachthäusern verwendet werden.
(2) Abweichend von Artikel 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 beträgt bei Beförderungen in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Standort des Fahrzeugs das Mindestalter der Beifahrer zum Zwecke der Berufsausbildung 16 Jahre.
Liebe Grüße
§ 18 FPersV - Ausnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014
(1) Nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 werden im Geltungsbereich des Fahrpersonalgesetzes folgende Fahrzeugkategorien von der Anwendung der Artikel 5 bis 9 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 ausgenommen:
1.
Fahrzeuge, die im Eigentum von Behörden stehen oder von diesen ohne Fahrer angemietet oder geleast sind, um Beförderungen im Straßenverkehr durchzuführen, die nicht im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen stehen,
2.
Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, insbesondere auch zur Beförderung lebender Tiere, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwendet oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden,
3.
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwendet werden, das das Fahrzeug besitzt, anmietet oder least,
4.
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen, die von Postdienstleistern, die Universaldienstleistungen im Sinne des § 16 Absatz 1 des Postgesetzes in der jeweils geltenden Fassung erbringen, in einem Umkreis von 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens zum Zwecke der Zustellung von Sendungen im Rahmen des Universaldienstes verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,
5.
Fahrzeuge, die ausschließlich auf Inseln mit einer Fläche von nicht mehr als 2 300 Quadratkilometern verkehren, die mit den übrigen Teilen des Hoheitsgebiets weder durch eine befahrbare Brücke, Furt oder einen befahrbaren Tunnel verbunden sind,
6.
Fahrzeuge, die im Umkreis von 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens zur Güterbeförderung mit Druckerdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb verwendet werden und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 7,5 Tonnen nicht übersteigt,
7.
Fahrzeuge, die zum Fahrschulunterricht und zur Fahrprüfung zwecks Erlangung der Fahrerlaubnis oder eines beruflichen Befähigungsnachweises dienen, sofern diese Fahrzeuge nicht für die gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung verwendet werden,
8.
Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung, Straßenunterhaltung und -kontrolle, Hausmüllabfuhr, Telegramm- und Telefondienstleistungen, Rundfunk und Fernsehen sowie zur Erfassung von Radio- beziehungsweise Fernsehsendern oder -geräten eingesetzt werden,
9.
Fahrzeuge mit zehn bis 17 Sitzen, die ausschließlich zur nicht gewerblichen Personenbeförderung verwendet werden,
10.
Spezialfahrzeuge, die zum Transport von Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes verwendet werden,
11.
speziell für mobile Projekte ausgerüstete Fahrzeuge, die hauptsächlich im Stand zu Lehrzwecken verwendet werden,
12.
Fahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens zum Abholen von Milch bei landwirtschaftlichen Betrieben, zur Rückgabe von Milchbehältern oder zur Lieferung von Milcherzeugnissen für Futterzwecke an diese Betriebe verwendet werden,
13.
Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte,
14.
Fahrzeuge, die in einem Umkreis von 250 Kilometern vom Standort des Unternehmens zum Transport tierischer Nebenprodukte im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung verwendet werden,
15.
Fahrzeuge, die ausschließlich auf Straßen in Güterverteilzentren wie Häfen, Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs und Eisenbahnterminals verwendet werden, und
16.
Fahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens für die Beförderung lebender Tiere von den landwirtschaftlichen Betrieben zu den lokalen Märkten und umgekehrt oder von den Märkten zu den lokalen Schlachthäusern verwendet werden.
(2) Abweichend von Artikel 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 beträgt bei Beförderungen in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Standort des Fahrzeugs das Mindestalter der Beifahrer zum Zwecke der Berufsausbildung 16 Jahre.
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Re: Fahrtenschreiberpflicht (Tachographenpflicht) 1.7.2026
Typische Meckerei über eine sinnvolle und wichtige Regelung mit dem Hinweis auf die noch nicht erfolgte, vollkommen unnötige Abschaffung der Sommerzeit und die allein aus Kostengründen nicht zu erwartende Angleichung von Spurweiten im Bahnsystem.Exilaltbier hat geschrieben: 30 Mär 2026 13:39 Typisch EU-Regelung, die bestimmt mal wieder auf Deutschlands Initiative umgesetzt wird.
Andere EU- Regelungen bekommt man ja nicht auf die Kette...z.B so etwas Konsequentes wie eine EUweite gleiche Spurweite für grenzùbergreifenden Gùterbahnverkehr.
Oder endlich mal die längst beschlossene EUweite Gleichschaltung der Abschaffung Sommer/Winterzeit.
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Wo Ungarn sich raushält oder nicht, wird mit Sicherheit keine Rolle spielen. Die Fahrtenschreiberverordnung ist jahrzehntelange Praxis, lediglich der Geltungsbereich wurde auf kleine Fahrzeuge erweitert. Von daher dürfte es auch keine Probleme bei den Kontrollbehörden geben.
Aber wem es wie dir Spaß macht, über Deutschland und die EU zu hetzen, ist das ja eh alles egal.
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Re: Fahrtenschreiberpflicht (Tachographenpflicht) 1.7.2026
Dennoch ist es ein Unterschied ob Duasap hat geschrieben: 30 Mär 2026 17:56 Wenn die Waren für dich privat ist, wie Baumaterial für deinen eignen Hausbau ....dann ist das privat
Aber wenn du Handelsware holst, die du dann gewerblich verkaufst ....dann ist es gewerblich ...
ich habe meine Sprinter auch nur auf mich zu gelassen privat und auch als privat Fahrzeug versichert .... bin aber auch selbständig als Unternehmensberater. Ergo transportiert der Sprinter nur mich auch ab und zu zum Kunden, da rechne ich dann per Reisekostenabrechnung mir gegenüber als Unternehmer ab, und rechne dann 50 Cent pro KM ab.
> Handelswaren für den eigenen Betrieb fährtst (also Rohstoffe, Teile,.....für den eigenen Betrieb)
oder
> Waren für andere gewerblich transportierst (also als Transporteur oder Kuriere Dinge fremder Leute fährst)
Gruss,
Michael
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