Ausstattungsmerkmal X2R Pflicht zum Reisemobilumbau

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fOV
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Ausstattungsmerkmal X2R Pflicht zum Reisemobilumbau

#1 

Beitrag von fOV »

 Themenstarter

Hallo,

ich habe jetzt meine Konfiguration für einen 419er 4x4 soweit durch. Ein Angebot von Mercedes habe ich bereits vorliegen.
Dabei bin ich über die Sonderausstattung X2R gestolpert.
Damit verbunden ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h (was an sich kein Problem darstellt).
Des Weiteren J92 "Entfall Tachograf".
Eine sofortige Zulassung des Fahrzeugs ist somit nicht möglich. Nicht mal als LKW, da die Papiere unvollständig sind.

Da der Crafter nach der Auslieferung vom 419er umgehend im Mobile landet, bin ich auf den 419er angewiesen.
Einen provisorischen Schnellumbau für die Zulassung zum Womo halte ich für Blödsinn.
Somit fliegt X2R raus, der Tachograf und die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 90 km/h kommen wohl dafür rein.
Vorerst somit Zulassung als LKW und nach dem Umbau beim TÜV vorstellig werden und nach der Umschlüsselung bei Mercedes vorstellig werden um den Tachograf ausbauen zu lassen.
Ob bei der Geschwindigkeitsbeschränkung 120 km/h oder 160 km/h drin ist mir relativ egal.

Oder hat jemand eine bessere Idee?
Grüßle
Oliver

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MobilLoewe
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Re: Ausstattungsmerkmal X2R Pflicht zum Reisemobilumbau

#2 

Beitrag von MobilLoewe »

Man könnte X2R drin lassen und den Sprinter direkt als "unvollständiges Fahrzeug“ oder evtl. als Aufbauherstellerfahrzeug zulassen?

Gruß Bernd
Hymer ML-T 570, 4.1t Sprinter 907 4-Matic, 10,25″ MBUX, 9-G-Tronic, OM654 mit 190 PS, Assistenten fast volle Hütte.

Davor Hymer B-MCT 600, ML-T 580 V6 4x4 und zwischendurch kurze Zeit GCS 700 4-Matic, Sprinter seit 1999.
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Re: Ausstattungsmerkmal X2R Pflicht zum Reisemobilumbau

#3 

Beitrag von fOV »

 Themenstarter

habe gerade mit dem Verkäufer von Mercedes Stuttgart gesprochen.
Er fügt zu meiner Konfiguration die Gewichtsvariante XL8 hinzu. Bedeutet 3.88t.
Das Fahrzeug ist dann zulassungsfähig. Am Fahrzeug selber ändert sich nichts.
B01 Hochlast oder QA8 Anhängelast 2.8/3.0t bleiben davon unberührt.
UND T43 Schiene schwarz Laderaumschiebetür bleibt. :mrgreen:

Mit dem 3.88-Tonner werd ich dann beim TÜV vorstellig, um ihn weiter auf 3.49t abzulasten. Dies wiederum wegen der Versicherung.
Grüßle
Oliver

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Re: Ausstattungsmerkmal X2R Pflicht zum Reisemobilumbau

#4 

Beitrag von fOV »

 Themenstarter

MobilLoewe hat geschrieben: 11 Mär 2026 12:48 Man könnte X2R drin lassen und den Sprinter direkt als "unvollständiges Fahrzeug“ oder evtl. als Aufbauherstellerfahrzeug zulassen?

Gruß Bernd
keine Chance. Hab bei der Zulassungsstelle angerufen.
Grüßle
Oliver

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Re: Ausstattungsmerkmal X2R Pflicht zum Reisemobilumbau

#5 

Beitrag von fOV »

 Themenstarter

ganz schön hoch der W907. Mit 17 Zöllern kommen da nochmals 3cm dazu.
W907_Abmessungen.jpg
Grüßle
Oliver

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Re: Ausstattungsmerkmal X2R Pflicht zum Reisemobilumbau

#6 

Beitrag von Spueler »

fOV hat geschrieben: 11 Mär 2026 13:30 Mit dem 3.88-Tonner werd ich dann beim TÜV vorstellig, um ihn weiter auf 3.49t abzulasten.
Ablasten ohne technische Änderung ist in einigen Bundesländern nicht mehr möglich, daher unbedingt mit der Zulassungsstelle in Kontakt treten. Der TÜV spielt da keine Rolle.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Spueler für den Beitrag:
fOV (12 Mär 2026 12:25)
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Re: Ausstattungsmerkmal X2R Pflicht zum Reisemobilumbau

#7 

Beitrag von fOV »

 Themenstarter

Falls die Ablastung auf 3.49t nicht gehen sollte, stellt das kein so großes Problem dar. Zumindest bekomme ich den Kasten jetzt zugelassen und darf mich damit auf der Straße bewegen.
Bestellung ist raus. W907 mit voller Hütte :mrgreen:
Grüßle
Oliver

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