ab 1.6.2026 geltende Vorschriften/Assistenzsysteme für N1 N2 Fahrzeuge

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mpetrus
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ab 1.6.2026 geltende Vorschriften/Assistenzsysteme für N1 N2 Fahrzeuge

#1 

Beitrag von mpetrus »

 Themenstarter

Ich hätte da mal eine Frage:
Für PKW gilt ja schon länger die Vorschriften zu den Assistenzsysteme incl. "Black Box" usw., ab den 1.6.2026 müssen diese bzw. ähnliche Systeme nun auch in den Nutzfahrzeuge installiert werden.
Mercedes hat diese ja schon teilweise im Sprinter drin.
Allerdings habe ich auch gelesen das ein "Alkoholtester" und für Fahrzeuge die als Gespann über die 3,5t zgG kommen ein Fahrtenschreiber Vorschrift ist.

Kann mir, einer der Wissenden, das genauer erklären bzw. Informationen geben?

Ich war der Meinung das Fahrtenschreiber für Privatpersonen erst ab 7,5t im Fahrzeug verbaut sein müssen (von der Nutzung des Fahrtenschreiber, als Privatperson reden wir erstmal nicht).
Was mache ich wenn das Nutzfahrzeug (N1) nach umbau zum WoMo zum M1 wird?
Da sind diese "Helferlein" ja verbaut, muss ich diese Gerätschaften dann weiterhin drin lassen und auch funktionsfähig sein, oder darf man die demontieren?

In meinem Fall würde ich ein Fahrgestell 4,1t mit Wohnkabine versehen und versuchen unter der 3,5t Klasse (Ablasten) zu kommen.
Wenn es gewichtsmäßig nicht reicht, dann hätte ich halt Pech und würde bei den 4,1t bleiben.
Grüße Michael
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sprinter-22
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Re: ab 1.6.2026 geltende Vorschriften/Assistenzsysteme für N1 N2 Fahrzeuge

#2 

Beitrag von sprinter-22 »

Betrifft ja erst mal nur Neufahrzeuge. Eine Nachrüstpflicht gibt es nicht.
Beim ablasten darauf achten das nicht nur das zul GG auf 3.5t geändert wird, sondern auch das Tatsächliche zul Gesamtmasse (tzGm)
System einfach deinstallieren wird schwierig werden im Elektronikverbund. Beim TÜV werden sie wohl funktionieren müssen, bist aber von der Nutzung/Eichung befreit. Wie es jetzt teilw. bei Fahrtenschreiber auch ist.
Massa
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Re: ab 1.6.2026 geltende Vorschriften/Assistenzsysteme für N1 N2 Fahrzeuge

#3 

Beitrag von Massa »

Das wird Pflicht für neue Wohnmobile,
Ab dem 7. Juli 2026 müssen neu zugelassene Wohnmobile in der EU laut der General Safety Regulation II (GSR II) umfassende Assistenzsysteme (GSR II) serienmäßig besitzen. Dazu zählen Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Müdigkeitswarner, intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA), Rückfahrkamera/-assistent, Reifendruckkontrollsystem und ein Notbrems-Warnsignal. Diese Sicherheitsvorgaben gelten für alle neuen Erstzulassungen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1.
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Re: ab 1.6.2026 geltende Vorschriften/Assistenzsysteme für N1 N2 Fahrzeuge

#4 

Beitrag von hljube »

Seid ihr euch ganz sicher dass das für Neuzulassungen und nicht nur für Neue Typgenehmigungen gilt?

Dann hätte man da noch nen Paar Jahre Ruhe, der 907 läuft mwn. immernoch unter der Typgenehmigung des 906 vom Band
MFG
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Re: ab 1.6.2026 geltende Vorschriften/Assistenzsysteme für N1 N2 Fahrzeuge

#5 

Beitrag von Massa »

Das hier wird Pflicht für über 3,5 t.
Die wichtigsten verpflichtenden Assistenzsysteme ab 2026 für schwere Wohnmobile (> 3,5 t):
Notbremsassistent (Advanced Emergency Braking System): Erkennt Hindernisse, Fußgänger sowie Radfahrer und leitet autonom eine Bremsung ein.
Abbiegeassistent: Warnt vor oder bremst bei Kollisionsgefahr mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern beim Abbiegen.
Totwinkel-Warnsystem (Blind Spot Information System): Erfasst den toten Winkel an der Beifahrerseite.
Müdigkeitswarner/Aufmerksamkeitsassistent: Warnt bei nachlassender Konzentration.
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA): Erkennt Tempolimits und warnt bei Überschreitung.
Rückfahrassistent/Kamera: Verbessert die Sicht beim Rückwärtsfahren.
Reifendruckkontrollsystem: Überwacht permanent den Reifendruck.
Notbremslicht: Aktiviert bei Gefahrenbremsungen ein blinkendes Bremslicht.
Alkolock-Vorbereitung: Schnittstelle für den Einbau eines Alkohol-Messgeräts.
Wichtige Hinweise:
Keine Nachrüstpflicht: Die neuen Regeln gelten nur für die Erstzulassung neuer Modelle ab dem Stichtag, nicht für bereits zugelassene Fahrzeuge.
Preissteigerung: Durch die umfangreiche Technik ist mit höheren Preisen für Neufahrzeuge zu rechnen.
Fahrtenschreiber: Bei gewerblicher Nutzung (z.B. Vermietung) ist ab 2,5 t bis 3,5 t ein intelligenter Fahrtenschreiber Pflicht, bei über 3,5 t (Lkw-Klasse) gelten eigene Regeln.
Gruß von Werner
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MobilLoewe
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Re: ab 1.6.2026 geltende Vorschriften/Assistenzsysteme für N1 N2 Fahrzeuge

#6 

Beitrag von MobilLoewe »

hljube hat geschrieben: 28 Jan 2026 22:41 Seid ihr euch ganz sicher dass das für Neuzulassungen und nicht nur für Neue Typgenehmigungen gilt?

Dann hätte man da noch nen Paar Jahre Ruhe, der 907 läuft mwn. immernoch unter der Typgenehmigung des 906 vom Band
Werner hat Recht, Pflicht für neu zugelassene Fahrzeuge. Nix mit Ruhe... :lol:

Gruß Bernd
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hljube (29 Jan 2026 05:36)
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Davor Hymer B-MCT 600, ML-T 580 V6 4x4 und zwischendurch kurze Zeit GCS 700 4-Matic, Sprinter seit 1999.
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Re: ab 1.6.2026 geltende Vorschriften/Assistenzsysteme für N1 N2 Fahrzeuge

#7 

Beitrag von mpetrus »

 Themenstarter

@all, Danke für eure Beiträge.

Die vom @Massa aufgelisteten Daten habe ich schon gelesen, darauf beruht ja meine Frage, zu dem Fahrtenschreiber usw. .
Wenn ich im Mercedes Konfigurator ein DoKa Fahrgestell (4,1t) zusammen stelle, wird man auch auf die entsprechende Ausstattungsmerkmale hingewiesen.
Das Fahrzeug soll, in meinen Fall, als Basis für eine Wohnkabine dienen.
Allerdings würde ich gerne das Fahrzeug dann auf 3,5t ablasten, wenn denn die Zuladungsreserven passen.
Ansonsten beiß ich in den sauren Apfel und er bleibt bei den 4,1t.
Grüße Michael
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Re: ab 1.6.2026 geltende Vorschriften/Assistenzsysteme für N1 N2 Fahrzeuge

#8 

Beitrag von shartelt »

der Konfigurator kann vieles nicht…
Daher einfach Mail an ein Autohaus und konfigurieren lassen…

die können dann auch die ganzen Beschränkungen usw raus konfigurieren
419er Sprinter 4x4 L2H2 Baujahr 2024 in Tannengrün ;)
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