Anhängelasterhöhung LT 28

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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Gelöschter User

Anhängelasterhöhung LT 28

#1 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Hallo,
hat jemand für den Lt28 eine höhere Anhängelast eingetragen als 2 Tonnen ? -Danke-
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kilian
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Re: Anhängelasterhöhung LT 28

#2 

Beitrag von kilian »

klar, 2,8 tonnen aber die Frage ist wohl nicht mehr aktuell
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Re: Anhängelasterhöhung LT 28

#3 

Beitrag von Soßenlöffel »

Erzähl wie Du die 2,8t bekommen hast, ein Kumpel hat das 2t maximal Anhängerlastproblem auch...
Die Macht ist die Kraft der 5 Herzen.........
viszlat
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Re: Anhängelasterhöhung LT 28

#4 

Beitrag von viszlat »

immer alles aktuell auch wenns mal länger dauert.
guten rutsch an alle. :Ja:
Erfahrung kann man nicht vermitteln, Erfahrungen muss man machen!
hinterfragt,recherchiert,bildet eure meinung,
wer lesen kann ist klar im vorteil,
verstehen ist allerdings etwas anderes.
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Re: Anhängelasterhöhung LT 28

#5 

Beitrag von Familien_LT2 »

Hallo,
was lange währt....
Kannst Du die Daten der AHK und was man sonst noch so braucht mal einstellen, das wäre super :Klatsch: :Klatsch:
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kilian
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Re: Anhängelasterhöhung LT 28

#6 

Beitrag von kilian »

Ich muß mich zuerst etwas entschuldigen: ich hab ja nun einen LT35 statt LT28. Der ist verkauft.

Trotzdem sollte das mit 2,8 t klappen:

Ich hab eine AHK von Brink in verstärkter Version gekauft. Type 2 731 Die hat eine EU Zulassung. Das heist ohne Eintragung im Schein sind 2 tonnen sofort erlaubt. (Wenn im Schein 2 t steht) Mit TÜV-Eintragung ist die Kupplung für 2.8 t geprüft.
Der TÜV braucht die Freigabe des Herstellers:
Hierzu hat mir das Nutzfahrzeugzentrum Karlsruhe díe passenden Seiten zugefaxt. Da steht dann drin: "Der LT28-46 braucht in Verbindung mit der Erhöhung der gebremsten Anhängelast eine Anhängevorrichtung der folgenden Firmen: " Jetzt kommt Techau und Westfalia
Zusätzlich hab ich die Seite der Daten für den LT35 gekriegt. Da steht nach Motorkennbuchstabe genau drin was der ziehen darf. Auch begrenzt ist das Gesamtgewicht des Zuges. Ziehen dürfen die wohl alle 2,8 Zuggewicht ist beschränkt auf 5,2 bis max 6 tonnen, je nach Motor.

Damit zum TÜV Wörth (Pfalz) und das war kein Problem obwohl meine Kupplung von Brink war und nicht aufgeführt war in der Freigabe. (Karlsruher TÜV hätte sicher Ärger gemacht)
Der TÜV hat dann auch noch "vergessen" die Beschränkung des Zuggewichtes in den Schein zu schreiben.

Ich darf also 3,5 + 2,8 = gesamt 6,3t mit meinen 75 KW fahren.

So jetzt wollt Ihr das auch mit dem LT28. Wenn´s Probleme gibt mit der Freigabe vom VW-Händler, ich bin die nächste oder übernächste Woche wieder dort, Teile holen, und kann die Unterlagen nochmal holen und dann hier reinstellen oder zumailen. Bei Problen mit dem TÜV kann ich hier auch Hilfe anbieten.


muß jetzt mal schlafen, bis bald
Kilian
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Re: Anhängelasterhöhung LT 28

#7 

Beitrag von dm »

Sind LT und Sprinter da unterschiedlich?
Ich habe, obwohl keine Kugel montiert, von Anfang an 2,8t im Schein stehen (316er Pritsche bzw. Fahrgestell).
Ich finde auch kein Gesamtzuggewicht.
ES KÖNNT SO EINFACH SEIN ! Isses aber nicht!
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kilian
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Re: Anhängelasterhöhung LT 28

#8 

Beitrag von kilian »

Da scheinen einige Unterschiede zu sein.
Meine AHK war z.B. für alle Sprinter, aber beim LT nur für die 2,8 bis 3,5 t Versionen.
Für die 4,0 bis 4,6 t gibt es dann eine andere Kupplung, die aber auch wieder für alle Sprinter passt, baugleich mit der 2,8t Version ist und nur ein anderes Typenschild und eu Prüfzeichen hat.
Verstanden hatte ich den Sinn aber nicht!

Ich hab grad meine übrige Brink Anhängekupplung mit 2800 kg Anhängelast in ebay gestellt, wenns jemand interessiert. Läuft ab 1 Euro bis zum 15.1.06 unter ebay nummer 8027962578
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Re: Anhängelasterhöhung LT 28

#9 

Beitrag von WoMo_416 »

Auch beim Sprinter gibt es eine Deckelung auf 2 Tonnen, sofern eine Wandlerautomatik zum Einsatz kommt!

Beim LT könnte ich mir Ähnliches vorstellen.

mfg
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Am liebsten bin ich nicht da ... ...

... denn dann bin ich in meinem Womo unterwegs!!!
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kilian
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Re: Anhängelasterhöhung LT 28

#10 

Beitrag von kilian »

Hallo Lt28 Fahrer,
ich habe endlich die Kopien der Anhängelastfreigaben rein gestellt:
Kurz und gut: mit dem LT 28 kriegt man für alle Lt mit passender Kupplung 2300kg eingetragen. (12%Steigung)

Außnahme: Im Brief steht unter Nachtrag 09-12 und der Motor hat 66kw und Kennbuchstabe APA dann sogar 3300kg (12% Steigung)
Jetzt fragt mich nicht warum.

Ich hab mal eine Seite vom LT 35 mit reingestellt, aber das ist ja langweilig, weil alle 2800kg dürfen.

Die Bilder sind aus dem "VW Ratgeber LT" den jede Werkstatt haben sollte. Ab Seite 93.
....Kopie zum TÜV mitnehmen und eintragen lassen.
Klar, die verstärkte Kupplung muß verbaut sein. Da kann aber auch statt Techau oder Westfalia die Kupplung von Brink verwendet werden. Da hat bei mir jeder TÜV mitgemacht.

Wenns Bild nicht lesbar ist, speichern und mit irgend einem Programm vergrößert anzeigen.
So, ich hoff das hat geholfen, auch wenns meistens "nur" 2,3 t sind.
Gruß, und passt mit dem Hänger bei Schnee und Eis auf, Kilian

(bei mir war der TÜV immer auch mit einer Faxkopie zufrieden.)

Bild
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Re: Anhängelasterhöhung LT 28

#11 

Beitrag von Elchtest »

Hallo,

ich habe vor kurzen von einer Firma gehört, die für alle LT und Sprinter ein TÜV-Gutachten ausstellt, das eine Anhängelast von 3,5 to zuläßt. Also LT 46 + 3,5 to Anhänger = 8,1 to. ( Nutzlast ca. 5 to. ) Da ist man doch platt. :confused:

Gruß Uwe
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Re: Anhängelasterhöhung LT 28

#12 

Beitrag von Don_Koni »

Moin,
kann man sich die Freigabe irgendwo runterziehen?
Gruß Koni
kilian hat geschrieben: 29 Dez 2005 23:06 Ich muß mich zuerst etwas entschuldigen: ich hab ja nun einen LT35 statt LT28. Der ist verkauft.

Trotzdem sollte das mit 2,8 t klappen:

Ich hab eine AHK von Brink in verstärkter Version gekauft. Type 2 731 Die hat eine EU Zulassung. Das heist ohne Eintragung im Schein sind 2 tonnen sofort erlaubt. (Wenn im Schein 2 t steht) Mit TÜV-Eintragung ist die Kupplung für 2.8 t geprüft.
Der TÜV braucht die Freigabe des Herstellers:
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Zusätzlich hab ich die Seite der Daten für den LT35 gekriegt. Da steht nach Motorkennbuchstabe genau drin was der ziehen darf. Auch begrenzt ist das Gesamtgewicht des Zuges. Ziehen dürfen die wohl alle 2,8 Zuggewicht ist beschränkt auf 5,2 bis max 6 tonnen, je nach Motor.

Damit zum TÜV Wörth (Pfalz) und das war kein Problem obwohl meine Kupplung von Brink war und nicht aufgeführt war in der Freigabe. (Karlsruher TÜV hätte sicher Ärger gemacht)
Der TÜV hat dann auch noch "vergessen" die Beschränkung des Zuggewichtes in den Schein zu schreiben.

Ich darf also 3,5 + 2,8 = gesamt 6,3t mit meinen 75 KW fahren.

So jetzt wollt Ihr das auch mit dem LT28. Wenn´s Probleme gibt mit der Freigabe vom VW-Händler, ich bin die nächste oder übernächste Woche wieder dort, Teile holen, und kann die Unterlagen nochmal holen und dann hier reinstellen oder zumailen. Bei Problen mit dem TÜV kann ich hier auch Hilfe anbieten.


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JAS
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Re: Anhängelasterhöhung LT 28

#13 

Beitrag von JAS »

Hallo, ich habe damals meinen LT28 im Zusammenhang einer neuen Anhängezugvorrichtung aufgelastet und das ganze ohne technische Änderungen.
Beim der Firma SK-Handels GmbH in Aicha vorm Wald.
Es wird wohl die zulässige maximale Achslast addiert. Das sind bei kleinen LT immerhin 3,1t.
SK erstellt dann mithilfe des TÜV Österreich (ja Österreich) ein angepasstes Gutachten welches nur zu Deinem Fahrzeug passt (Fahrgestelnummer).
Das ganze muss zum Schluss noch von der Prüforganisation Deiner Wahl eingetragen werden; steht dann im Feld 22 (was nebenbei gesagt viel Spaß bei Kontrollen bring).

Hoffe ich konnte etwas zum Thema beitragen.
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