Hymer Grand Canyon S 700

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SachsenWERK
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Re: Hymer Grand Canyon S 700

#46 

Beitrag von SachsenWERK »

Update … „Es hat nicht sollen sein.“
Konfiguration und verbindliche Bestellung im März mit Bautermin KW25.
Im Mai habe ich nach einer Auftragsbestätigung gefragt. Passiert ist nichts. Man zeigte sich verwundert und betonte, dass man ja Vertragshändler sei.
KW24 wurde dann KW26 als Bandendlauf für das bestellte Fahrzeug genannt jedoch immer noch kein Nachweis, dass die Bestellung überhaupt existiert.
Montag KW27 habe ich dann den Stecker gezogen und den Verkäufer darauf hingewiesen, dass aufgrund der versäumten Frist zur Auftragsbestätigung kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Man kann nur hoffen, dass solche Firmen zugrunde gehen. Namen nenne ich hier besser nicht.

Da fällt mir nichts mehr ein. 😖
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v-dulli (07 Jul 2025 21:52)
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MobilLoewe
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Re: Hymer Grand Canyon S 700

#47 

Beitrag von MobilLoewe »

 Themenstarter

SachsenWERK hat geschrieben: 07 Jul 2025 21:32 Update … „Es hat nicht sollen sein.“
Konfiguration und verbindliche Bestellung im März mit Bautermin KW25.
Im Mai habe ich nach einer Auftragsbestätigung gefragt. Passiert ist nichts. Man zeigte sich verwundert und betonte, dass man ja Vertragshändler sei.
KW24 wurde dann KW26 als Bandendlauf für das bestellte Fahrzeug genannt jedoch immer noch kein Nachweis, dass die Bestellung überhaupt existiert.
Montag KW27 habe ich dann den Stecker gezogen und den Verkäufer darauf hingewiesen, dass aufgrund der versäumten Frist zur Auftragsbestätigung kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Man kann nur hoffen, dass solche Firmen zugrunde gehen. Namen nenne ich hier besser nicht.

Da fällt mir nichts mehr ein. 😖
Frustrierte Grüße
Das ist verdammt ärgerlich. Andererseits hat der Händler dir Liefertermine genannt... Wenn du ganz sicher gehen willst, schreibe noch einmal ein Einschreiben, indem du erklärst, dass mangels rechtzeitiger Auftragsbestätigung kein Vertrag zustande kam, und du die Angelegenheit als erledigt betrachtest.

Aber...

Internetrecherche:
Ein einmal geschlossener Kaufvertrag, egal ob mündlich oder schriftlich, ist bindend. Allerdings kann der Händler im Kaufvertrag eine Klausel einfügen, die besagt, dass der Vertrag erst mit seiner schriftlichen Bestätigung wirksam wird.
Gruß Bernd
Hymer B-MCT 600 auf Sprinter 910, EZ 3/24, 9-G-Tronic, 170 PS, 4,5 t SLC-Chassis, Assistenten fast volle Hütte, Vollluftfederung. :mrgreen:
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