Einhaltung der Sozialvorschriften / Fahrtenschreiber

Hier könnt Ihr alles posten, was in kein anderes Forum passt und nicht über den Sprinter oder LT ist!
mpetrus
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Einhaltung der Sozialvorschriften / Fahrtenschreiber

#1 

Beitrag von mpetrus »

 Themenstarter

im Moment gibt es in vielen WoMo Foren eine große Diskussion, weil wohl Besitzer größerer WoMo mit einem PKW Transportanhänger von der Polizei auf die Einhaltung der Sozialvorschriften/Fahrtenschreiber kontrolliert werden.
Der Grund ist wohl das Ende einer Übergangszeit der entsprechenden EU-Verordnung zu den Fahrtenschreiber/Sozialvorschriften. Fahrzeuge/Gespanne über 7,5t brauchen ein Fahrtenschreiber und die Fahrer müssen die Sozialvorschriften einhalten.

Fakt ist: (ich rede jetzt nur von Privatfahrten, keine gewerbliche weil es da noch schärfer ist.)
Wenn ihr am Sprinter eine Anhängerkupplung habt und die eingetragene Gesamtmasse des Gespann (Sprinter plus Hänger) über 7,5t ist.
Braucht ihr ein Fahrtenschreiber, dieser muss allerdings nur dann aktiviert sein wenn ihr mit Hänger fahrt und über die 7,5t kommt. Im Solobetrieb braucht ihr den nicht aktivieren.

Siehe Link:
https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Dow ... onFile&v=8
Grüße Michael
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Eisbär
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Re: Einhaltung der Sozialvorschriften / Fahrtenschreiber

#2 

Beitrag von Eisbär »

Wie willst du den als Privatperson betreiben? Fahrerkartendaten müssen regelmäßig mit der Unternehmerkarte ausgelesen und gespeichert werden. Willst du eine Firma zum Nachweis deiner Fahrten gründen um eine Unternehmerkarte zu erhalten?
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der.harleyman
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Re: Einhaltung der Sozialvorschriften / Fahrtenschreiber

#3 

Beitrag von der.harleyman »

Die Frage ist nicht unberechtigt...
Wenn man sich die Richtlinien durchliest, sollten Bedenken aufkommen.
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Re: Einhaltung der Sozialvorschriften / Fahrtenschreiber

#4 

Beitrag von EndzeitExplorer »

Das EG Kontrollgerät bekommt man als Privatperson nicht aktiviert dazu braucht man eine Unternehmerkarte
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Re: Einhaltung der Sozialvorschriften / Fahrtenschreiber

#5 

Beitrag von Mobaiger »

Eisbär hat geschrieben: 27 Dez 2024 21:31 Wie willst du den als Privatperson betreiben? Fahrerkartendaten müssen regelmäßig mit der Unternehmerkarte ausgelesen und gespeichert werden. Willst du eine Firma zum Nachweis deiner Fahrten gründen um eine Unternehmerkarte zu erhalten?
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Ein Glück, dass wir in der EU auch endlich die über 7,5 to Womofahrer indirekt als gewerbliche Güterbeförderer eingestuft haben. Das wird die Gewerbeämter so richtig freuen, wenn vermehrt Herrschaften 65+ nen Gewerbeschein beantragen. Völlig kirre der ganze Rummel. :evil:
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asap
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Re: Einhaltung der Sozialvorschriften / Fahrtenschreiber

#6 

Beitrag von asap »

Eisbär hat geschrieben: 27 Dez 2024 21:31 Wie willst du den als Privatperson betreiben? Fahrerkartendaten müssen regelmäßig mit der Unternehmerkarte ausgelesen und gespeichert werden.
Ich denke dahinter steht, dass die EU / Bund für diese Fahrzeuge die Maut erheben will ... aber es wurde fachlich mal wieder falsch umgesetzt ...daher bin ich gespannt ...die die Exekutive und Judikative das umsetzt ....
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Re: Einhaltung der Sozialvorschriften / Fahrtenschreiber

#7 

Beitrag von Eisbär »

Eigentlich ist die Basis für alles das Güterkraftverkehrsgesetz dazu gehören dann die Sozialvorschrften für den Güterverkehr . Hier hat nur jemand Handwerklich schlecht eine Sozialverordnung geschrieben. Ich hab noch nicht den original Text der vermeintlich zu Grunde liegenden EU Verordnung gelesen. Auf jeden Fall ist die EG Kontrollgerät Verwendung für Privatleute überhaupt nicht möglich. Ein paar Polizisten haben genau die Verordnung, aber nur diese, gelesen und sich nen Spaß gemacht ein paar Leute mit teuren Wohnmobilen zu ärgern .
Mit Maut hat das nix zu tun da kocht jedes Land sein eigenes Ding, na gut nicht ganz, die EU hat wieder verbockt das nicht mehr das ZgM sondern die techn zul Gesamtmasse als Grundlage herangezogen wird. Zumindest Österreich und Deutschland haben das gleich Dankbar umgesetzt. D hat festgelegt die 3,5t Maut gilt nicht für Womos, Österreich natürlich nicht weil sie ja von allen Maut kassieren.
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Re: Einhaltung der Sozialvorschriften / Fahrtenschreiber

#8 

Beitrag von mpetrus »

 Themenstarter

Eisbär hat geschrieben: 28 Dez 2024 19:57 Österreich natürlich nicht weil sie ja von allen Maut kassieren.
Wen es interessiert, wieviel die Asfinag im Jahr 2023 kassiert hat, hier der Bericht.

https://www.asfinag.at/ueber-uns/zahlen-fakten/

Da kann man ganz deutlich erkennen, das die Fahrzeuge über 3,5t zwar nur 1/7 der gefahrenen Gesamtkilometer vom Autobahnnetz genutzt haben, aber beim Bezahlen das vierfache im Vergleich zu der "PKW" Maut eingebracht haben.
Ohne die Sondermautstrecken zu berücksichtigen.

Fahrzeuge bis 3,5t sind 28,8 Mrd km gefahren
Fahrzeuge über 3,5t sind 3,9 Mrd km gefahren

Bezahlt haben,
bis 3,5t: 574 Mio €
über 3,5t; 1686 Mio €


Zum Fahrtenschreiber Problem:
Evtl. kommen die Ordnungshüter noch auf die windige Idee, das Privat-Fahrzeuge (Gespanne) über 7,5t wegen nicht vorhandenen Fahrtenschreiber ein Verfahren bekommen, auch wenn sie diesen, wie ich jetzt gelernt habe, gar nicht nutzen können.
Mit anderen Worten das Fahrzeug muss einen haben, egal ob genutzt oder nicht.

Aber, ich habe in den von mir verlinkten "Hinweise zur Sozialvorschrift" auch gelesen, das man auch mit anderen Mitteln seine Lenk und Ruhezeiten (Privatfahrer) fest halten kann. Es gibt ja Handy/Navi Apps mit Fahrtenbuchfunktion, evtl. werden diese dann für die Privatfahrer Vorschrift. Ich musste mir um die "LKW Maut" in Polen bezahlen zu können, die polnische Mautapp aufs Handy laden, da wurde auch automatisch die Fahrtzeit erfasst.
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Re: Einhaltung der Sozialvorschriften / Fahrtenschreiber

#9 

Beitrag von Eisbär »

Genau auf die Idee sind ja ein paar Polizisten gekommen mpetrus.
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asap
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Re: Einhaltung der Sozialvorschriften / Fahrtenschreiber

#10 

Beitrag von asap »

Eisbär hat geschrieben: 30 Dez 2024 19:22 Genau auf die Idee sind ja ein paar Polizisten gekommen
Gibt es den so eine App die in Deutschland für diesen Zweck zugelassen ist.
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Re: Einhaltung der Sozialvorschriften / Fahrtenschreiber

#11 

Beitrag von Eisbär »

Wohl eher nicht.
Ich hatte die Kontrolle und Beanstandung von privaten Gespannen über 7,5t durch die Polizei gemeint in Bezug auf mpetrus's Beitrag.
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Re: Einhaltung der Sozialvorschriften / Fahrtenschreiber

#12 

Beitrag von mpetrus »

 Themenstarter

Eisbär hat geschrieben: 30 Dez 2024 19:22 Genau auf die Idee sind ja ein paar Polizisten gekommen mpetrus.
Dann ist wohl rechtlich alles richtig gemacht worden.
Denn die EU hat diese Verordnung schon länger beschlossen und die Übergangsfrist läuft jetzt nun mal ab.
Von da her, wenn es technisch Vorschrift ist, kann auch geprüft werden ob der Fahrtenschreiber vorhanden ist.
Das ich diesen als Privatfahrer nicht nutzen kann, steht auf einem anderen Blatt.
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Re: Einhaltung der Sozialvorschriften / Fahrtenschreiber

#13 

Beitrag von Eisbär »

Wenn man dir aber Gütertransport unterstellt und die Sozialvorschriften gelten sollen musst du ihn nutzen was du als Privatperson aber nicht kannst. Hast du die original EU Variante mal gelesen?
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Re: Einhaltung der Sozialvorschriften / Fahrtenschreiber

#14 

Beitrag von asap »

mpetrus hat geschrieben: 30 Dez 2024 19:34
Eisbär hat geschrieben: 30 Dez 2024 19:22 Genau auf die Idee sind ja ein paar Polizisten gekommen mpetrus.
Dann ist wohl rechtlich alles richtig gemacht worden.
Das dürften die dann bei mir dem Gericht erklären, denn es gibt einen Rechtsgrundsatz
"es muss auch umsetzbar sein"
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Re: Einhaltung der Sozialvorschriften / Fahrtenschreiber

#15 

Beitrag von mpetrus »

 Themenstarter

asap hat geschrieben: 30 Dez 2024 19:40
mpetrus hat geschrieben: 30 Dez 2024 19:34
Eisbär hat geschrieben: 30 Dez 2024 19:22 Genau auf die Idee sind ja ein paar Polizisten gekommen mpetrus.
Dann ist wohl rechtlich alles richtig gemacht worden.
Das dürften die dann bei mir dem Gericht erklären, denn es gibt einen Rechtsgrundsatz
"es muss auch umsetzbar sein"
Ist es technisch nicht möglich ein Fahrtenschreiber in den Sprinter zu verbauen?

Ob du den nutzen kannst, weil du als Privatperson keine Fahrerkarte usw. bekommen kannst, steht auf ein anderen Blatt.
Es sind eben zwei Bedingungen die erfüllt werden müssen.
1. Dein Fahrzeug hat mit Anhängerlast eine Zulassung über 7,5t, dann ist ein eingebauter Fahrtenschreiber Vorschrift.
Diesen hätte der Hersteller des Fahrzeugs einbauen müssen, wenn die AHK Werkseitig verbaut und das Gespanngewicht so eingetragen ist. Bei nachträglicher Montage der AHK ist der Fahrzeughalter eben verantwortlich alle Vorschriften einzuhalten.
2. Kannst du diesen auch betreiben? Sprich bist du Gewerbetreibender oder Privatperson.

Wenn die Polizei eben nur Punkt 1 bemängeln (kein eingebauter Fahrtenschreiber), haben sie nach Vorschrift alles richtig gemacht.
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