Deinen Ausführungen entnehme ich, dass in den Fahrzeugen etwas Gewichtiges eingebaut ist. Eventuell ein Reisemobilausbau? In dem Fall entfällt die gesetzlich vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung und du kannst sie aufheben lassen. Anders sieht das mit der bauartbedingten Geschwindigkeitsbegrenzung aus. Die könnte bei dir durchaus bei 120km/h liegen. Aber dazu kann dir Iglhaut sicher besser Auskunft geben.veritas hat geschrieben: 03 Apr 2022 22:18wir haben in diesem Zusammenhang zwei Iglhautsprinter als 419 bestellt und wollten diese ablasten. Das funktioniert laut zweier unabhängiger TÜV- Prüfstellen angeblich nicht, weil beim Ändern vom Fahrzeug Typ N2 zu N1 eine bestimme Zuladung noch übrig sein muss.
Auflastung bei neuem 319 4x4
Re: Auflastung bei neuem 319 4x4
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Auflastung bei neuem 319 4x4
Danke, Also geht da doch was.
nur wollte ich keine Luftfeder verbauen.
Hab aber schon nen Beitrag gefunden, der hat das so gemacht wie ich es mir vorstelle. Mit einer Zusatzfeder.
Vielen Dank
nur wollte ich keine Luftfeder verbauen.

Hab aber schon nen Beitrag gefunden, der hat das so gemacht wie ich es mir vorstelle. Mit einer Zusatzfeder.
Vielen Dank
liloanne hat geschrieben: 09 Jun 2024 10:53 Das funktioniert, hab ich auch so gemacht 319 4x4 auf 4.2 t aufgelastet. Ich habe mir eine Luftfederung an der HA eingebaut und dazu ein Gutachten für die Auflastung mit bestellt die Luftfederung ist von V&B. Schau mal bei Motorfit, da habe ich mir die gekauft.
Grüße
Danilo
Re: Auflastung bei neuem 319 4x4
Und wenn es ein Womo ist lässt sich sicher auch die 80 Anzeige anpassen, bei den schweren Womos steht da auf der Autobahn 100 . Landstrasse natürlich immer noch 80 .Vanagaudi hat geschrieben: 09 Jun 2024 11:20Deinen Ausführungen entnehme ich, dass in den Fahrzeugen etwas Gewichtiges eingebaut ist. Eventuell ein Reisemobilausbau? In dem Fall entfällt die gesetzlich vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung und du kannst sie aufheben lassen. Anders sieht das mit der bauartbedingten Geschwindigkeitsbegrenzung aus. Die könnte bei dir durchaus bei 120km/h liegen. Aber dazu kann dir Iglhaut sicher besser Auskunft geben.veritas hat geschrieben: 03 Apr 2022 22:18wir haben in diesem Zusammenhang zwei Iglhautsprinter als 419 bestellt und wollten diese ablasten. Das funktioniert laut zweier unabhängiger TÜV- Prüfstellen angeblich nicht, weil beim Ändern vom Fahrzeug Typ N2 zu N1 eine bestimme Zuladung noch übrig sein muss.
Sprinter 419 4x4 2021 Kabe Van 2022
Do what you want but do it with style
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