Sprinter 906 316 LKW, als Womo

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Lupoisda
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Sprinter 906 316 LKW, als Womo

#1 

Beitrag von Lupoisda »

 Themenstarter

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Ich war letztens beim TÜV und wir haben über die Wohnmobilzulassung gesprochen, da hat mich der Prüfer sehr verunsichert weil er meinte das es Probleme geben kann weil mein Sprinter als LKW angemeldet ist. Er meinte das es da Abgasklassen gibt die nicht für eine Wohnmobilzulassung zulässig sind. Kann das jemand bestätigen ?

WDB9066351S474011

Danke im vorraus
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Vanagaudi
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Re: Sprinter 906 316 LKW, als Womo

#2 

Beitrag von Vanagaudi »

Für Wohnmobile gibt es eine Ausnahmegenehmigung, wenn diese auf ein Fahrzeug der Klasse M (LKW) basieren. Steht so in den ECE-Regelungen.

Nachtrag:

VERORDNUNG (EU) 2018/858 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018
über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraft­fahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG

TEIL III: Aufstellung der Rechtsakte zur Festlegung der Anforderungen für die EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung

Anlage 1: Wohnmobile, Krankenwagen und Leichenwagen

Geräuschpegel: Richtlinie 70/157/EWG
M1 ≤2500kg Bemerkung H; M1 >2500kg Bemerkung G+H; M2 Bemerkung G+H; M3 Bemerkung G+H

Geräuschpegel: Verordnung (EU) Nr. 540/2014
M1 ≤2500kg Bemerkung H; M1 >2500kg Bemerkung G+H; M2 Bemerkung G+H; M3 Bemerkung G+H

Emissionen leichter Pkw und Nutzfahrzeuge (Euro 5 und 6)/Zugang zu Informationen: Verordnung (EG) Nr. 715/2007
M1 ≤2500kg Bemerkung Q(1); M1 >2500kg Bemerkung G+Q(1); M2 Bemerkung G+Q(1)

Bemerkung G: Im Fall von Mehrstufen-Typgenehmigungen können auch Anforderungen herangezogen werden, die der Klasse des
Basisfahrzeugs/unvollständigen Fahrzeugs entsprechen (z.B. wenn auf dessen Fahrgestell das Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung aufgebaut wurde).

Bemerkung H: Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2 m ist ohne zusätzliche Prüfungen
zulässig.

Bemerkung Q: Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2 m ist ohne zusätzliche Prüfungen
zulässig. Eine für das repräsentativste Basisfahrzeug erteilte EU-Typgenehmigung bleibt ungeachtet einer Änderung des Bezugsgewichts gültig.

Bemerkung (1): Für Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse von bis zu 2610kg. Auf Antrag des Herstellers kann die Verordnung (EG)
Nr. 715/2007 auch für Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse von bis zu 2840kg gelten.
Zuletzt geändert von Vanagaudi am 17 Apr 2024 20:38, insgesamt 4-mal geändert.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Sprinter 906 316 LKW, als Womo

#3 

Beitrag von Stie »

mein crafter war bis januar diesen jahres auch noch ein lkw und wurde im februar umgeschlüßelt zum womo
Lupoisda
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Re: Sprinter 906 316 LKW, als Womo

#4 

Beitrag von Lupoisda »

 Themenstarter

Hab das jetzt mal mit der Klasse M gegoogelt, also kann es sein das die Steuern höher sind als bei den PKW umbauten zum Wohnmobil. Das klingt ja schon mal gut, hatte mir schon sorgen gemacht da ich so gut wie fertig bin mit dem Umbau.

Danke euch
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asap
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Re: Sprinter 906 316 LKW, als Womo

#5 

Beitrag von asap »

Lupoisda hat geschrieben: 17 Apr 2024 15:49 kann es sein das die Steuern höher sind als bei den PKW umbauten zum Wohnmobil.
Nein, die KFZ Steuer ist als WOMO nicht teurer, wenn die Basis früher mal ein LLKW war
Bei der Berechnung der KFZ-Steuer kommt es auf das Gewicht und die Schadstoffnorm an.
W906 316 CDI, I=3,923, L2H2, Bj 6/16 (EURO VI), Mopf, Highline KI und MFL, AHK, noch ein LKW,
wird in ein Womo für 2 Leute

Davor VW T3 TD Womo DIY mit Hubdach, VW T4 TDI Multivan Allstar
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Mitschi
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Re: Sprinter 906 316 LKW, als Womo

#6 

Beitrag von Mitschi »

"Probleme" kann es nur geben wenn die Leute im Landratsamt auf der Zulassungsstelle zu doof sind dein Fahrzeug umzuschlüsseln. Aber zum Glück gibt es ja keine unfähigen Beamten :lol:

Mein Sprinter war sogar eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Da hat der Beamte auch gestutzt. Hat dann aber auch alles geklappt mit der Wohnmobilzulassung. Bring halt alle erforderlichen Unterlagen mit und dann sollte es nach deutschem Recht und Ordnung auch funktionieren.
W906 315er Mixto L2H2 Bj 2006,

Motor: OM646 mit 150PS, Euro 4, ca. 11 - 12 Liter Diesel pro 100km, Kilometerstand 2024 rund 350tkm
Getriebe: 5-Gang Automatik

2018 erworben und zum Womo umgebaut, 2019 offiziell zum Womo zugelassen :mrgreen:
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