greyhound hat geschrieben: ↑27 Mär 2024 22:13
In der ZuLa Teil 1 steht die Breite OHNE Spiegel und Anbauteile ... Das ist auch die Breite, auf die sich die Verkehrszeichen beziehen, also z.B. in Baustellen auf der BAB ist 2,0 m tabu, 2,1 m geht..
Das ist schlicht weg Falsch und einer der Gründe für die Unfälle in Baustellen mit schmaler linker Spuren.
Mit der Verbreitung von solchen Unwahrheiten gefährdest du nicht nur dich, sondern auch andere.
STVO §40 Punkt 6:
Allgemeine Gefahrzeichen ergeben sich aus der Anlage 1 Abschnitt 1.
aus Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7)
Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen:
laufende Nummer 38
Zeichen 264
Tatsächliche Breite
Erläuterung
Die tatsächliche Breite gibt das Maß einschließlich der
Fahrzeugaußenspiegel an. Das Zeichen kann in einer
Überleitungstafel oder in einer Verschwenkungstafel oder
in einer Fahrstreifentafel integriert sein. Dann bezieht sich
das Verbot nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den das
Verbot angeordnet ist.
Die Zeichen 262 bis 266 beziehen sich immer auf die tatsächliche Masse oder Abmessungen und das inkl. Ladung die seitlich, oberhalb oder in Fahrtrichtung vorne / hinten übersteht.