Ich bin mir zum Thema Spurverbreiterungen bzw. Spurringe unsicher.
Ich möchte bei meinem Crafter1 (Breite 1993) gerne 30mm (60mmpro Achse) pro Seite drauf packen.
Laut Rechnung 1993/100*2= 39,86mm darf ich aber nicht mal 20mm pro Seite drauf machen,
Ist die 2% Regel denn tatsächlich aktuell und gesetzlich bindend?
Ich habe die Spurverbreiterungen von Ktec gekauft, speziell für mein Fahrzeug. Da stellt sich mir aber die Frage warum es für den Crafter 1 Spurringe mit 20mm und sogar 30mm gibt, wenn die nicht verbaut werden dürften.
Oder ist hier eine Einzelabnahme beim TÜV eine Möglichkeit?
Vielen Dank für euere Hilfe im Voraus












