Selbst Standheizungen werden ja eingetragen in den Papieren.
Darf in solch einem Fall ein KfZ-Meister überhaupt einen Fremdfirmen-Nachrüstsatz einbauen? Also meiner schüttelt schon bei Bremskomponenten und Auspuffteilen den Kopf.
Mal davon ab, gibt es eigtl. für den alten T1 Bremer eine Möglichkeit, eine Klima vom T1N Sprinter zu adaptieren? Wäre ja dann zumindest mal von MB.

Bzgl. nachrüstbare Camping- Dachklimaanlagen bzw. Wohnraumklimaanlagen, sind die eigtl. während der Fahrt betreibbar, wegen z.B. Erschütterungen?
Und ist eine nachgerüstete 2.Lichtmaschine eigtl. zulässig? Irgendwo habe ich mal aufgeschnappt, dass da MB nicht sein OK zu gäbe (war allerdings bei einem neueren Sprinter der Fall und ich meine, dass derjenige sogar den Aufbau in 48V umgesetzt hatte).
Huh, viele Fragen, aber eigtl. möchte ich auch eine Klima für während der Fahrt.

Grüße