Hallo Prankster,
wenn die Ausstattung entsprechend ist, kannst du prinzipiell auch ein Fzg unter 2,8t zum LKW umtragen.
die Interpretation ist hier jedoch sehr vom Prüfer abhängig. Mein Sprinter mit mittlerem Radstand ging z.B noch mit 2 Sitzreihen und Vollverglasung durch. Andere fordern Blech statt Glas, zugeschweißte Sitzbefestigungen und eine Trennwand

. Je nach örtlichem Finanzamt kann es wohl sogar sein, dass sie dir bei privater Nutzung d.h. keine Firma im Fahrzeugschein, trotzdem PKW-Steuer aufbrummen. Die LKW-Versicherung zahlst du aber trotzdem und das kann sich je nach Motorisierung schon lohnen. Allerdings kommst du hier mit den Prozenten nicht so weit runter wie beim PKW. Wenn du ihn über 2,8t auflastest, das heißt 2 810 kg und als PKW-Kombinationsfahrzeug einträgst, dann zahlst du LKW-Steuer ohne Wenn und aber, aber du zahlst den PKW-Versicherungstarif.
Na, alles klar?
Wenn du schon weißt, welche Motorisierung du willst und welchen Radstand, dann lass dir erstmal die Versicherungstarife geben, such dann den TÜVler deines Vertrauens und frag ihn was er bei welcher Variante für Maßnahmen fordert und such dann erst das entsprechende Fahrzeug aus, sonst kann das billigere Fahrzeug hinterher die größere Baustelle werden.
Gruß Thomas