Urheberrecht Änderungen
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Urheberrecht Änderungen
Seit heute gibt es zum Urheberrecht ausnahmen, die direkt Foren betreffen.
Zitat:
Ausnahmen: Videos und Audios, die nicht länger als 15 Sekunden lang, und Bilder, die nicht größer als 125 Kilobyte groß sind, sind außen vor. Ebenso Pressetexte, die kürzer als 160 Zeichen sind. Außerdem sind Zitate, Karikaturen und Parodien geschützter Werke erlaubt.
Also können die oben angegebenen urheberrechtlich geschützten "Werke" wie zum Beispiel Bilddateien, die 125KB oder kleiner sind, nun im Forumsbeiträgen verwendet werden.
Quelle und UrhDaG §10
Zitat:
Ausnahmen: Videos und Audios, die nicht länger als 15 Sekunden lang, und Bilder, die nicht größer als 125 Kilobyte groß sind, sind außen vor. Ebenso Pressetexte, die kürzer als 160 Zeichen sind. Außerdem sind Zitate, Karikaturen und Parodien geschützter Werke erlaubt.
Also können die oben angegebenen urheberrechtlich geschützten "Werke" wie zum Beispiel Bilddateien, die 125KB oder kleiner sind, nun im Forumsbeiträgen verwendet werden.
Quelle und UrhDaG §10
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Re: Urheberrecht Änderungen
Du solltest vollständig zitieren:
Der Pferdefuß liegt in diesen Formulierungen: "kommerziellen Zwecken" und "nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen". Ein Forum, wie dieses hier, erzielt durch Werbung Einnahmen und dient damit einem kommerziellen Zweck. Weiterhin ist noch nicht geklärt, was "nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen" bedeutet. Darum dürfen sich jetzt die Gerichte kümmern: Was sind "unerhebliche Einnahmen", und für wen sind sie unerheblich?
BundesgesetzblattZitat mit 79 Worten aus dem Bundesgesetzblatt hat geschrieben:
§ 10 Geringfügige Nutzungen
Die folgenden Nutzungen von Werken Dritter gelten als geringfügig im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, sofern sie nicht kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen dienen:
1. Nutzungen bis zu 15 Sekunden je eines Filmwerks oder Laufbildes,
2. Nutzungen bis zu 15 Sekunden je einer Tonspur,
3. Nutzungen bis zu 160 Zeichen je eines Textes und
4. Nutzungen bis zu 125 Kilobyte je eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder einer Grafik.
Der Pferdefuß liegt in diesen Formulierungen: "kommerziellen Zwecken" und "nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen". Ein Forum, wie dieses hier, erzielt durch Werbung Einnahmen und dient damit einem kommerziellen Zweck. Weiterhin ist noch nicht geklärt, was "nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen" bedeutet. Darum dürfen sich jetzt die Gerichte kümmern: Was sind "unerhebliche Einnahmen", und für wen sind sie unerheblich?
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Urheberrecht Änderungen
Im Beitrag der Bildzeitung ist von Plattform Betreibern wie Facebook etc. die Rede.
Das diese Einnahmen im erhebliche Umfang haben ist wohl unbestritten.
Der Gesetzgeber redet hier vom Anteil z.B. eines kleinen Bildes an den Einnahmen, diese dürfen unerheblich sein.
Die Frage des kommerziellen Zweck bezieht sich ehr wohl auf den Beitrag und nicht auf den gesamten Plattform Betreiber.
Das diese Einnahmen im erhebliche Umfang haben ist wohl unbestritten.
Der Gesetzgeber redet hier vom Anteil z.B. eines kleinen Bildes an den Einnahmen, diese dürfen unerheblich sein.
Die Frage des kommerziellen Zweck bezieht sich ehr wohl auf den Beitrag und nicht auf den gesamten Plattform Betreiber.
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Re: Urheberrecht Änderungen
Hi,
2 Punkte beruhigen mich im Gesetztestext unter §2 Diensteanbieter.
Alles meine persönliche laienhafte Meinung:
1.) dort steht, dass der Hauptzweck auch sein muss, dass User "urheberrechtlich geschützte Inhalte" speichern. <- dies ist aus meiner Sicht in einem Forum nicht gegeben, da die User eigene Texte und Bilder hochladen.
4.) "mit Online-Inhaltediensten um dieselben Zielgruppen konkurrieren. " <- hier meint man z.B. YouTube und Musikstreamingdienste. Bei YouTube könnte man illegal hochgeladene Musik kostenlos hören. Damit steht YouTube in Konkurenz zu Musikstreamingdiensten.
Damit sind aus meiner laienhaften Sicht Foren nicht die Diensteanbieter, welche von diesem Gesetzt betroffen sind.
Andere Ansichten und Meinungen dazu gerne hier.
Natürlich sind auch zukünfitg Urheberrechtsverletzungen in Foren strafbar, nicht erlaubt und werden hier gelöscht. Aber Foren sind keine Diensteanbieter und brauchen keinen Uploadfilter.
Gruß
Dennis
2 Punkte beruhigen mich im Gesetztestext unter §2 Diensteanbieter.
Alles meine persönliche laienhafte Meinung:
1.) dort steht, dass der Hauptzweck auch sein muss, dass User "urheberrechtlich geschützte Inhalte" speichern. <- dies ist aus meiner Sicht in einem Forum nicht gegeben, da die User eigene Texte und Bilder hochladen.
4.) "mit Online-Inhaltediensten um dieselben Zielgruppen konkurrieren. " <- hier meint man z.B. YouTube und Musikstreamingdienste. Bei YouTube könnte man illegal hochgeladene Musik kostenlos hören. Damit steht YouTube in Konkurenz zu Musikstreamingdiensten.
Damit sind aus meiner laienhaften Sicht Foren nicht die Diensteanbieter, welche von diesem Gesetzt betroffen sind.
Andere Ansichten und Meinungen dazu gerne hier.
Natürlich sind auch zukünfitg Urheberrechtsverletzungen in Foren strafbar, nicht erlaubt und werden hier gelöscht. Aber Foren sind keine Diensteanbieter und brauchen keinen Uploadfilter.
Gruß
Dennis
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jetzt Passat 3BG 2,0l Benziner 2004 <- verkauft
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Re: Urheberrecht Änderungen
Allgemein würde ich jetzt gern die Meinung der Juristen konsultieren, oder weitere Interpretationen abwarten, insbesondere der der Gerichte. Da ist das letzte Wort sicher noch nicht gesprochen. Aber hier:
möchte ich dir zunächst widersprechen. Die Funktion des Diensteanbieters ist nach UrhDaG § 2 Absatz (1) Satz (1) in der RICHTLINIE (EU) 2015/1535 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES definiert worden. Demnach sind Diensteanbieter diejenigen, die eine Dienstleistung der Informationsgesellschaft, d. h. jede in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung erbringen. Zum Beispiel ist eine
- „elektronisch erbrachte Dienstleistung“ eine Dienstleistung, die mittels Geräten für die elektronische Verarbeitung (einschließlich digitaler Kompression) und Speicherung von Daten am Ausgangspunkt gesendet und am Endpunkt empfangen wird und die vollständig über Draht, über Funk, auf optischem oder anderem elektromagnetischem Wege gesendet, weitergeleitet und empfangen wird.
. - „auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung“ eine Dienstleistung, die durch die Übertragung von Daten auf individuelle Anforderung erbracht wird.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Urheberrecht Änderungen
Hi,
ja, es bleibt spannend. Gerichte werden auch wieder unterschiedliche Sichtweisen haben...
Ich hatte mich auf diese Punkte bezogen, die explizit im deutschen Gesetzt erwähnt sind unter: https://www.gesetze-im-internet.de/urhdag/__2.html
Dort wird definiert was ein "Dienstanbieter" ist.
Zitat:
Diensteanbieter im Sinne dieses Gesetzes sind Anbieter von Diensten im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1), die... nun kommen die Punkte mit weiteren Einschränkungen.
So wie ich das lese werden werden die Anbieter im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 für dieses Gesetz weiter eingeschränkt.
Aber es bleibt spannend und Rechtssicherheit ist nicht gegeben. Deswegen hoffe ich auf Euer Verständnis, wenn ich hier insbesondere Bilder, die nach einer Urheberrechtsverletzung riechen, lösche.
Gruß
Dennis
ja, es bleibt spannend. Gerichte werden auch wieder unterschiedliche Sichtweisen haben...
Ich hatte mich auf diese Punkte bezogen, die explizit im deutschen Gesetzt erwähnt sind unter: https://www.gesetze-im-internet.de/urhdag/__2.html
Dort wird definiert was ein "Dienstanbieter" ist.
Zitat:
Diensteanbieter im Sinne dieses Gesetzes sind Anbieter von Diensten im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1), die... nun kommen die Punkte mit weiteren Einschränkungen.
So wie ich das lese werden werden die Anbieter im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 für dieses Gesetz weiter eingeschränkt.
Aber es bleibt spannend und Rechtssicherheit ist nicht gegeben. Deswegen hoffe ich auf Euer Verständnis, wenn ich hier insbesondere Bilder, die nach einer Urheberrechtsverletzung riechen, lösche.
Gruß
Dennis
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Re: Urheberrecht Änderungen
Das wird vom Gesetz her auch so bleiben. Allerdings wird von einem "kleinen Dienstleister", wobei ich in diesem Forum ausgehe, nicht verpflichtend verlangt, dass er durch Sperrung oder Entfernung (Blockierung) bestmöglich sicherzustellen hat, dass ein Werk nicht öffentlich wiedergegeben wird und hierfür auch künftig nicht verfügbar ist (UrhDaG § 7 Absatz 5). Mit anderen Worten, zum Betrieb eines sogenannten Upload-Filters. Insofern bleibt alles beim Alten.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Urheberrecht Änderungen
Hi,
Danke Dir. Ist auch ein guter Punkt!
Hast Du beruflich mit sowas zu tun?
Gruß
Dennis
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Gruß
Dennis
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Re: Urheberrecht Änderungen
Nein, aber ich habe mich schonmal beruflich mit Normungen beschäftigt. Da kennt man diese Art Dokumente und findet schnell die neuralgischen Punkte. Daher kann ich nur aus den Texten zitieren, Ableitungen dazu stellen lediglich meine persönliche Meinung dar. Darüber hinaus dürfen rechtliche Auskünfte nur von einem Juristen geben werden, und das bin ich nicht.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.