Zoll stellt Sprinter auf PKW um
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Ich bin einer von denen, die mit 5 Sitzer Mixto nie angeschrieben wurden...
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
ich hatte ja in 2019 Einspruch gegen die PKW Besteuerung meines MIXTO eingelegt.
Dann auch einen Bestätigung des Eingangs meines Einspruches erhalten.
letzte Woche kam dann die Änderung der KFZ Steuer nach Gewicht für LKW (§12 Absatz 2 Nummer 4 Kraftfahrzeugsteuergesetz).
Meine Einwände wurde voll akzeptiert.
Ich hatte lediglich Fotos und Maße vom Fahrzeug mitgeteilt und musste den Wagen nicht beim Amt vorstellen.
Ende Gut
Alles Gut
Dann auch einen Bestätigung des Eingangs meines Einspruches erhalten.
letzte Woche kam dann die Änderung der KFZ Steuer nach Gewicht für LKW (§12 Absatz 2 Nummer 4 Kraftfahrzeugsteuergesetz).
Meine Einwände wurde voll akzeptiert.
Ich hatte lediglich Fotos und Maße vom Fahrzeug mitgeteilt und musste den Wagen nicht beim Amt vorstellen.
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Grüße aus Pankow
W906 315 CDI, L2 H1, 6 Sitze LKW von 03/2008, ca. 285000 km, Marquart Stoßdämpfer, HA Federn vom 907 zweilagig, verstärkter HA Stabi vom 907 25mm, 225/75 R16
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Herzlichen Glückwunsch dazu und allzeit gute Fahrt!
Selbst im Falle einer Revolution würden die Deutschen sich nur Steuerfreiheit, nie Gedankenfreiheit zu erkämpfen suchen.
Diese Gruppe dient für den Austausch rund um das wohl schönste Hobby der Welt!
https://t.me/Kastenwagenfahrer
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Wenn ich das so richtig interpretiere, dann hat sich das ganze Drama erledigt....
Aufhebung der Sonderregelung bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht
§ 18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (alt)
Bisher galt für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, die über vier bis neun Sitzplätze einschließlich dem Fahrersitz verfügen und aufgrund ihrer Beschaffenheit vorrangig zur Personenbeförderung nutzbar sind, eine Sonderregelung: Abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung wurden diese Fahrzeuge mit den CO2- und hubraumbezogenen Tarifen für Pkw statt der gewichtsbezogenen Steuersätze für leichte Nutzfahrzeuge besteuert. Folge war eine höhere Besteuerung derartiger Fahrzeuge.
Ab dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 wird diese Sonderregelung nun aufgehoben. Die Halter dieser Fahrzeuge, bei denen es sich schwerpunktmäßig um Handwerks- und Kleinbetriebe handelt, werden damit steuerlich entlastet. Künftig erfolgt die Besteuerung dieser Fahrzeuge entsprechend ihrer Fahrzeugklasse gewichtsbezogen.
Zeiträume vor dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 sind von der Aufhebung nicht betroffen, d.h. es bleibt bei der bisherigen Besteuerung.
https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeld ... 4bodyText4
Da hätten die Jungs auch mal eher drauf kommen können...hätte mir 4 h Arbeit gespart meinen Sprinter zu leeren, zum Zoll zu fahren und dann den ganzen Prassel wieder rein zubauen....
bis denne
Timm
Aufhebung der Sonderregelung bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht
§ 18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (alt)
Bisher galt für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, die über vier bis neun Sitzplätze einschließlich dem Fahrersitz verfügen und aufgrund ihrer Beschaffenheit vorrangig zur Personenbeförderung nutzbar sind, eine Sonderregelung: Abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung wurden diese Fahrzeuge mit den CO2- und hubraumbezogenen Tarifen für Pkw statt der gewichtsbezogenen Steuersätze für leichte Nutzfahrzeuge besteuert. Folge war eine höhere Besteuerung derartiger Fahrzeuge.
Ab dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 wird diese Sonderregelung nun aufgehoben. Die Halter dieser Fahrzeuge, bei denen es sich schwerpunktmäßig um Handwerks- und Kleinbetriebe handelt, werden damit steuerlich entlastet. Künftig erfolgt die Besteuerung dieser Fahrzeuge entsprechend ihrer Fahrzeugklasse gewichtsbezogen.
Zeiträume vor dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 sind von der Aufhebung nicht betroffen, d.h. es bleibt bei der bisherigen Besteuerung.
https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeld ... 4bodyText4
Da hätten die Jungs auch mal eher drauf kommen können...hätte mir 4 h Arbeit gespart meinen Sprinter zu leeren, zum Zoll zu fahren und dann den ganzen Prassel wieder rein zubauen....
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Ein Hickhack!
Habe meinen Vito Mixto auch „umgerüstet“ und drei Sitze austragen lassen - Anpassung von 160,- auf 560,- Steuern. Rüstet man jetzt wieder zurück, fällt denen wahrscheinlich in einem Jahr wieder was Neues ein...
Habe meinen Vito Mixto auch „umgerüstet“ und drei Sitze austragen lassen - Anpassung von 160,- auf 560,- Steuern. Rüstet man jetzt wieder zurück, fällt denen wahrscheinlich in einem Jahr wieder was Neues ein...
Zuletzt geändert von Hallenser am 05 Feb 2021 16:57, insgesamt 1-mal geändert.
„Diskutiere nie mit einem Idioten! Er zieht Dich auf sein Niveau herab und schlägt Dich da durch Erfahrung.“
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Nun das ist erst mal ein Gesetz, da kann der Zoll nicht gegen handeln .... und wenn die Politik sich wieder was einfallen lässt ...ist das ein Verstoß gegen Treu und Glauben .... da muss eine neue Änderung sehr gut begründet sein ...Hallenser hat geschrieben: 05 Feb 2021 11:30 Rüstet man jetzt wieder zurück, fällt denen wahrscheinlich in einem Jahr wieder was Neues ein...
Und die Aufhebung / Änderung dieser KFZ Steuer Vorgabe war doch als "Entlastung" für das Handwerk gedacht ...das die unter der hohen Besteuerung
von Transportern die auch 4 Mitarbeiter transportieren können gelitten hat.
Aber es kann sein ....dass man in Zukunft evtl einen Gewerbeschein vorlegen muss .... um einen Transporter als LKW zu versteuern ...
und das ist doch keine Hürde ...dann hole ich mir eben einen Gewerbeschein ...für 20 € ....
W906 316 CDI, I=3,923, L2H2, Bj 6/16 (EURO VI), Mopf, Highline KI und MFL, AHK, 100 L Tank noch ein LKW,
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Wenn du dir einen Gewerbeschein holst (bei uns 40€) dann wirst du auch beim Finanzamt angemeldet. Dann darfst du auch jedes Jahr eine Steuererklärung machen. Und je nach Gewerbe gibt es noch weitere Beschränkungen, ob sich das dann noch lohnt
Mal ganz davon zu schweigen dass 0€ Einnahmen eine Scheinselbständigkeit begründen und du damit ziemlich Ärger bekommst.
Ich habe meinen einfach zum Wohnmobil umgeschrieben, hatte keine Lust auf den ganzen Hick hack. Ich glaube, dass sich bei Wohnmobilen eher weniger ändern wird als bei der LKW Besteuerung. Und Versicherung ist auch deutlich günstiger...

Ich habe meinen einfach zum Wohnmobil umgeschrieben, hatte keine Lust auf den ganzen Hick hack. Ich glaube, dass sich bei Wohnmobilen eher weniger ändern wird als bei der LKW Besteuerung. Und Versicherung ist auch deutlich günstiger...
315 Mixto L2H1 EZ 05/2009 440tkm
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
da stimme ich dir zu14:59 hat geschrieben: 05 Feb 2021 12:32 Ich glaube, dass sich bei Wohnmobilen eher weniger ändern wird als bei der LKW Besteuerung. Und Versicherung ist auch deutlich günstiger...

Und 80 % hier werden wohl ihren Sprinter / Crafter zum Wohnmobil machen so wie ich auch ...aber es gibt auch andere und für die war mein Beitrag.
Zudem glaube ich nicht das es in den nächsten 5 Jahren da eine Änderung gibt.
Aber die machen auch bei den grünen Zulassungen (grünes Kennzeichen) Ärger. Das betrifft dann Pferdeanhänger, Hundeanhänger, Boottrailer etc.
Habe meine Hundeanhänger nach 5 Jahren Zulassung in Bayern nach Berlin umgemeldet ...Zulassung war kein Problem ....aber dann kam das FA / Zoll und wollte Steuern.
Hat 1 Jahr gedauert bis ich mich durchsetzen konnte ...dabei konnte ich Urteile auftreiben in ähnlichen Fällen, nachweisen das auch der Breitensport von der Steuerfreiheit profitiert. Und das ich in einem Verein bin, dass meine Hunde in Wettbewerben gestartet sind etc.
Dann wollte sie noch die Hälfte der Steuer, mit der Begründung das ein Hund noch ein Welpe sei und noch nicht in einem Wettbewerb gestartet sei ....
Das muss man sich mal vorstellen was die alle probiert haben .... dann habe ich Klage erhoben und nach Zustellung der Klage habe die ihren Widerstand aufgeben .... und es ging um nix 20 € / pro Jahr. Aber mir ums Prinzip ....
W906 316 CDI, I=3,923, L2H2, Bj 6/16 (EURO VI), Mopf, Highline KI und MFL, AHK, 100 L Tank noch ein LKW,
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Der ist gut!asap hat geschrieben: 05 Feb 2021 12:13
.... und wenn die Politik sich wieder was einfallen lässt ...ist das ein Verstoß gegen Treu und Glauben .... da muss eine neue Änderung sehr gut begründet sein ...

Meine Transporter (früher Vito 110TD, dann Sprinter1 : 313CDI, Sprinter2 : 316 CDI und zuletzt Sprinter3 : 315CDI 906) sind immer als PKW zugelassen, und somit Busse mit Bestuhlung gewesen. Als zu Zeiten des Vitos (2005) die Besteuerung nach Gewicht als Mehrzweckfahrzeug wegfiel, habe ich die Sitzaufnahmen unbrauchbar gemacht, gegen den Steuerbescheid als PKW und Hubraumbesteuerung Einspruch eingelegt, ihn beim Finanzamt vorgeführt oder Fotos eingereicht und *zack....wurde immer stattgegeben und nach Gewicht besteuert. Ich bin also bei allen Autos immer nach dem gleichen Muster vorgegangen.
Das habe ich bei ALLEN Sprintern gemacht. Dann kam der Zoll ins Spiel: Bei Sprinter 3 (natürlich ist auch er ein PKW mit 9 eingetragenen Sitzen) wieder Sitze und Sitzaufnahmen raus, Einspruch gegen PKW Steuer eingelegt und beim Zoll in Koblenz vorgeführt. Er wurde vermessen, fotografiert und ich bekam meine Gewichtsbesteuerung. Wohlgemerkt: Der Zoll hat selbst das Auto besichtigt, und der Gewichtsbesteuerung stattgegeben! Vor knapp 1 Jahr fing der Ärger wieder erneut an! Zoll schreibt mich an und teilt mit, das er beabsichtigt, ihn wieder als PKW zu versteuern, weil er ja als PKW zugelassen sei. Meine Einsprüche (für 2 Sprinter) wurden alle abgebügelt, ich musste zur letzten Fälligkeit der KFZ-Steuer rücvkwirkend Nachzahlung leisten. Bei Sprinter 1 von knapp 200 € auf 600 € (Euro nix) und bei Sprinter 3 (Euro4) von knapp 200 € auf 470 €. Rechtsanwalt meint, weitergehende Schritte gegen den Zoll sehen wenig erfolgversprechend aus, weil die Teile halt alle als Fahrzeugklasse ein PKW seien. Ein Umbau auf LKW ist wenig zielführend, da unser TÜV eine Trennwand verlangt, die ich nicht einbauen will und aufgrund des jetzigen ausbau auch nicht so ohne weiteres (Schlaf und Wohnabteil hinter dem Fahrer/Beifahrersitz) machbar ist.
Soviel zu "Treu & Glauben"! Was mich am meisten ärgert ist die Tatsache das der Zoll beide Sprinter selbst und eigenhändig begutachtet hat und der Gewichtsbesteuerung (zuletzt im November 2017 und dann nach der Winterpause des Sprinter 3 im März 2018) zugestimmt hat!
Zuletzt geändert von der Vahrende am 05 Feb 2021 18:08, insgesamt 1-mal geändert.
Allzeit gute & sichere Fahrt wünscht
Peter
__________________________________________________
Web & Fotos:http://www.btd-team.de
Sprinter1: Freightliner EZ: 2001, 313 CDI MWB
Sprinter3: KnightLiner***** VIP EZ: 2010, 315 CDI LWB
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Der mit Treu und Glauben gefällt mir!
Mein Mixto war 7Jahre als LKW im Betrieb angemeldet und versteuert - für 160,- pro Jahr.
2018 kam der der neue Steuerbescheid - 4Wochen vor Fälligkeit: wegen der Änderung bla,bla, bla wird für das kommende UND laufende Jahr die Steuer auf 560,- festgesetzt - bedeutet 1120,- abzüglich gezahlter 160,- macht in 2018 960,-€ Steurern!
Rückwirkend dürfen Sie nicht, aber für das laufende Jahr - also haben Sie 4Wochen vor Ablauf des Jahres die Hände aufgehalten.
Ich zum TÜVi, die hinteren drei Sitze austragen lassen, zur Zulassungsstelle Papiere ändern lassen, zum Zoll geschickt und geänderten Steuerbescheid mit dem alten Steuersatz bekommen.
Also was bitte hält die Herrschaften davon ab, dieses Spielchen erneut zu starten - Treu und Glauben?



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2018 kam der der neue Steuerbescheid - 4Wochen vor Fälligkeit: wegen der Änderung bla,bla, bla wird für das kommende UND laufende Jahr die Steuer auf 560,- festgesetzt - bedeutet 1120,- abzüglich gezahlter 160,- macht in 2018 960,-€ Steurern!
Rückwirkend dürfen Sie nicht, aber für das laufende Jahr - also haben Sie 4Wochen vor Ablauf des Jahres die Hände aufgehalten.
Ich zum TÜVi, die hinteren drei Sitze austragen lassen, zur Zulassungsstelle Papiere ändern lassen, zum Zoll geschickt und geänderten Steuerbescheid mit dem alten Steuersatz bekommen.
Also was bitte hält die Herrschaften davon ab, dieses Spielchen erneut zu starten - Treu und Glauben?



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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Ich glaube erst mal das Gesetze auch gelten, da es nun keine Hintertür für den Zoll mehr gibt ...müssen die die Fahrzeugart in der Zulassung akzeptieren.Hallenser hat geschrieben: 05 Feb 2021 16:54 Also was bitte hält die Herrschaften davon ab, dieses Spielchen erneut zu starten - Treu und Glauben?
Im Fall vom User Vahrender verhält es sich anders, da haben die Fahrzeuge wohl noch die Fahrzeugart "PKW"...
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