Umbereifung 2WD in Richtung AT
Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Danke für die schnelle Rückmeldung. Habe das auch noch mal in Unterlagen des GTÜ (darf leider den link hier noch nicht posten) gefunden wo auch steht, dass es nicht unbedingt dem eingetragenen Index entsprechen muss sondern eben der Achslast.
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Mag niemanden Interessieren, aber ich werde auf meinen NCV3 die AT Reifen von meinem TN1 montieren. 245/65 R17 117 TOYO OPEN COUNTRY.
Das ganze wird auf 17x8 Felgen mit ET50 montiert werden. Werde Bilder einstellen sobald sie montiert sind.
gruss
madmat
Das ganze wird auf 17x8 Felgen mit ET50 montiert werden. Werde Bilder einstellen sobald sie montiert sind.
gruss
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2012 NCV3 319CDI / EX - 2006 TN1 316CDI
Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Seit wann darf man keine Links mehr Posten? Selbstverständlich ist das möglich! Wenn die gtü was veröffentlicht kannst du das verlinken. Du darfst es nur nicht Kopieren und hier einfügen, aber ein Link auf Seiten der gtü ist kein Problem.sprreco hat geschrieben: 07 Jul 2019 17:31 Danke für die schnelle Rückmeldung. Habe das auch noch mal in Unterlagen des GTÜ (darf leider den link hier noch nicht posten) gefunden wo auch steht, dass es nicht unbedingt dem eingetragenen Index entsprechen muss sondern eben der Achslast.
Gruß
Jens
Crafter 30, 2014, kurz und hoch, 136 PS BMT, Multivan XL mit WoMo-Zulassung und 2-5 Sitzplätzen (Lübeck)
BIETE linke ARMLEHNE in schwarz für ISRI Seriensitze. Interesse? PN!
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Ich darf hier um Forum noch keine Links posten. Ich scheine noch nicht die Stufe an Mitgliedschaft erreicht zu haben, die das ermöglicht... so war jedenfalls die Fehlermeldung als ich den Link eingefügt habe.jense hat geschrieben: 11 Jul 2019 12:25Seit wann darf man keine Links mehr Posten? Selbstverständlich ist das möglich! Wenn die gtü was veröffentlicht kannst du das verlinken. Du darfst es nur nicht Kopieren und hier einfügen, aber ein Link auf Seiten der gtü ist kein Problem.sprreco hat geschrieben: 07 Jul 2019 17:31 Danke für die schnelle Rückmeldung. Habe das auch noch mal in Unterlagen des GTÜ (darf leider den link hier noch nicht posten) gefunden wo auch steht, dass es nicht unbedingt dem eingetragenen Index entsprechen muss sondern eben der Achslast.
Gruß
Jens
Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
https://www.gtue.de/sixcms/media.php/77 ... reifen.pdf Seite5
http://www.hu-au.com/pdf/reifen.pdf
http://www.hu-au.com/pdf/reifen.pdf
test.deEine Nachfrage beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk, BRV, ergab:
Die Verwendung von Reifen mit der Zusatzbezeichnung rf, C oder XL (Extra-Load) ist keine Vorschrift, sondern nur eine Empfehlung.
bussgeldkatalog.deDen Reifen-Lastindex bestimmen:
Auch beim Tragfähigkeitsindex (TI) geben Hersteller gerne großzügig bemessene Vorgaben. Der richtige Wert richtet sich nach der maximalen Achslast des Fahrzeugs und wird wie folgt festgestellt:
TI = Maximale Achslast / 2
Der Geschwindigkeitsindex gilt auch für Motorradreifen.
Auch hier gilt die zulässige Tragfähigkeit für einen Reifendruck von 2,5 bar. {Anm.: gilt nicht für C-Reifen}
Beachten Sie jedoch, dass bei den ganz schnellen Klassen (über 210 km/h, bzw. über dem Reifen-Index H) gesonderte Regelungen gelten: Hohe Geschwindigkeiten stellen eine besonders starke Belastung für die Bereifung dar.
Aus diesem Grund müssen ab 210 km/h Abzüge bei der Tragfähigkeit gemacht werden.
Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Hallo zusammen,
bereits 1000Mal hier im Forum diskutiert jetzt nochmals meine Erfahrungen der letzten Wochen:
Da ich auf unserem 4x2 906er ebenfalls etwas größere und für die nächste Reise insbesondere auch etwas gröbere Reifen fahren wollte wurde auf 225 75 R16 umgestellt (bei Auslieferung 235 60 R17, RH3 ). Mein Mercedes Nutfahrzeuge Center meinte, dass nicht umcodiert/ umprogrammiert werden müsse für alle Dimensionen die im CoC stehen. Da ich später jedoch eigentlich auf 255 60 R18 wechseln wollte (im Vergleich zu 225 75 R16 nochmals etwas größerer Abrollumfang) wollte ich dennoch RG8 für 225 75 R16 in den Steuergeräten programmieren lassen. Zuerst hieß es, dass dafür das Diagnosegerät ans Fahrzeug angesteckt werden muss um zu prüfen was programmierbar ist. Als wir dann mit dem Fahrzeug vor Ort beim Freundlichen waren kam die Aussage, dass das Fahrzeug nicht angesteckt werden muss sondern eine Anfrage über Mercedes gestellt werden müsse ob und was bei unserem Fahrzeug programmiert werden kann. Im Anschluss würde dann die entsprechende Software über den Zentralrechner bereitgestellt werden und die Programmierung könne dann erfolgen. Die Anfrage ging dann wohl bei MB durch mehrere Instanzen und nun kam die telefonische Rückmeldung vom Servicemitarbeiter. Bei unserem Fahrzeug könne nicht anders programmiert werden als der Code der bei Auslieferung eingetragen war. Mir wurde auch nochmals bestätigt, dass alle Räder-/ Reifenkombinationen die im CoC aufgeführt sind verwendet werden dürfen ohne, dass jegliche weitere Maßnahmen wie Codierung etc. unternommen werden müssen. Mir wurde lediglich empfohlen zum TÜV das CoC mitzunehmen. Warum die Umcodierung bei uns nicht möglich ist sondern ausschließlich RH3 codiert werden kann konnte mir nicht gesagt werden.
Da ich abgesehen von der Aussage vom TÜV und den Internetauftritten/ Merkblättern von ADAC, GTÜ etc. nun auch von der Werkstatt selbst nach Rücksprache mit dem Hersteller die Aussage habe, dass alle im CoC eingetragenen Räder „gültig“ sind wird das so wohl auch stimmern. Anders lautende Aussagen konnte ich auch auch an keiner „offiziellen“ Stelle sondern ausschließlich hier im Forum finden.
Im MB CoC stehen zu den 225 75 R16 auf 6,5 J16 ET 62 auch keinerlei zusätzliche Anmerkungen oder Restriktionen.
Schöne Grüße
bereits 1000Mal hier im Forum diskutiert jetzt nochmals meine Erfahrungen der letzten Wochen:
Da ich auf unserem 4x2 906er ebenfalls etwas größere und für die nächste Reise insbesondere auch etwas gröbere Reifen fahren wollte wurde auf 225 75 R16 umgestellt (bei Auslieferung 235 60 R17, RH3 ). Mein Mercedes Nutfahrzeuge Center meinte, dass nicht umcodiert/ umprogrammiert werden müsse für alle Dimensionen die im CoC stehen. Da ich später jedoch eigentlich auf 255 60 R18 wechseln wollte (im Vergleich zu 225 75 R16 nochmals etwas größerer Abrollumfang) wollte ich dennoch RG8 für 225 75 R16 in den Steuergeräten programmieren lassen. Zuerst hieß es, dass dafür das Diagnosegerät ans Fahrzeug angesteckt werden muss um zu prüfen was programmierbar ist. Als wir dann mit dem Fahrzeug vor Ort beim Freundlichen waren kam die Aussage, dass das Fahrzeug nicht angesteckt werden muss sondern eine Anfrage über Mercedes gestellt werden müsse ob und was bei unserem Fahrzeug programmiert werden kann. Im Anschluss würde dann die entsprechende Software über den Zentralrechner bereitgestellt werden und die Programmierung könne dann erfolgen. Die Anfrage ging dann wohl bei MB durch mehrere Instanzen und nun kam die telefonische Rückmeldung vom Servicemitarbeiter. Bei unserem Fahrzeug könne nicht anders programmiert werden als der Code der bei Auslieferung eingetragen war. Mir wurde auch nochmals bestätigt, dass alle Räder-/ Reifenkombinationen die im CoC aufgeführt sind verwendet werden dürfen ohne, dass jegliche weitere Maßnahmen wie Codierung etc. unternommen werden müssen. Mir wurde lediglich empfohlen zum TÜV das CoC mitzunehmen. Warum die Umcodierung bei uns nicht möglich ist sondern ausschließlich RH3 codiert werden kann konnte mir nicht gesagt werden.
Da ich abgesehen von der Aussage vom TÜV und den Internetauftritten/ Merkblättern von ADAC, GTÜ etc. nun auch von der Werkstatt selbst nach Rücksprache mit dem Hersteller die Aussage habe, dass alle im CoC eingetragenen Räder „gültig“ sind wird das so wohl auch stimmern. Anders lautende Aussagen konnte ich auch auch an keiner „offiziellen“ Stelle sondern ausschließlich hier im Forum finden.
Im MB CoC stehen zu den 225 75 R16 auf 6,5 J16 ET 62 auch keinerlei zusätzliche Anmerkungen oder Restriktionen.
Schöne Grüße
Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Das ist so nicht korrekt, Wenn der Tacho voreilt, muss umcodiert werden. Das ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Fällt aber im allgemeinen niemandem auf. Ich fahre auch mit einem kmh zu wenig auf der Anzeige durch die Gegend, mit den o.a. Reifen.
Laut Paragraf 57 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) darf der Tacho niemals eine zu geringe Geschwindigkeit anzeigen. Allerdings darf das Anzeigeinstrument vorauseilen, also mehr anzeigen, als tatsächlich gefahren wird. Die Genauigkeit hängt vom Baujahr ab:
Laut EU-Richtlinie "75/443/EWG" darf der Geschwindigkeitsmesser bei Fahrzeugen, die vor 1991 zugelassen wurden, bis zu sieben Prozent vom realen Wert abweichen. Bei Fahrzeugen, die nach 1991 zugelassen wurden, dürfen die Tachonadel oder das Digitaldisplay sogar bis zu zehn Prozent mehr anzeigen – plus einem Zuschlag von vier Kilometern pro Stunde. Bei einem realen Tempo von 100 km/h erlaubt der Gesetzgeber also eine Tachoanzeige von maximal 114 km/h.
Laut Paragraf 57 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) darf der Tacho niemals eine zu geringe Geschwindigkeit anzeigen. Allerdings darf das Anzeigeinstrument vorauseilen, also mehr anzeigen, als tatsächlich gefahren wird. Die Genauigkeit hängt vom Baujahr ab:
Laut EU-Richtlinie "75/443/EWG" darf der Geschwindigkeitsmesser bei Fahrzeugen, die vor 1991 zugelassen wurden, bis zu sieben Prozent vom realen Wert abweichen. Bei Fahrzeugen, die nach 1991 zugelassen wurden, dürfen die Tachonadel oder das Digitaldisplay sogar bis zu zehn Prozent mehr anzeigen – plus einem Zuschlag von vier Kilometern pro Stunde. Bei einem realen Tempo von 100 km/h erlaubt der Gesetzgeber also eine Tachoanzeige von maximal 114 km/h.
Crafter 30, 2014, kurz und hoch, 136 PS BMT, Multivan XL mit WoMo-Zulassung und 2-5 Sitzplätzen (Lübeck)
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Richtig, aber das wird nicht passieren, solange eine der im COC eingetragenen Reifendimensionen verwendet wird. Konkret bei meinem Fahrzeug: Mit 235/65R16 ziemlich genau 5% Tachovoreilung, also mit 225/75 R16 rechnerisch noch ca. 0,5% Tachovoreilung -- alles gut.
Hymer ML-T540 auf Sprinter 316 CDI, 7G-Tronic, Euro VI, Bj. 2015
Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Mein Tacho eilt vor und die Reifen sind in den coc. Es passiert also doch ...
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Ja, weil ich nicht genau gelesen hatte, habe ich auch nicht wirklich auf Dein Post geantwortet. Du schriebst:
Wenn der Tacho nacheilt, muss umcodiert werden.
Als Antwort darauf hat mein voriges Post Sinn.
Und klar:
Grüße von Horst
Das stimmt aber gar nicht. Gemeint hast Du vermutlich:
Wenn der Tacho nacheilt, muss umcodiert werden.
Als Antwort darauf hat mein voriges Post Sinn.
Und klar:
Das ist der Normalfall: Der Tacho eilt vor, zeigt also etwas mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit ist. Bis zu 10% + 4km/h sind m. W. erlaubt.jense hat geschrieben: 06 Aug 2019 23:58 Mein Tacho eilt vor und die Reifen sind in den coc. Es passiert also doch ...
Grüße von Horst
Hymer ML-T540 auf Sprinter 316 CDI, 7G-Tronic, Euro VI, Bj. 2015
Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Korrekt, der Tacho darf nur zu viel anzeigen, niemals zu wenig. Mein Tacho zeigt 1-2 km/h zu wenig an.
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Wenn das mit einer im COC eingetragenen Reigfendimension der Fall ist, ist es in der Tat sehr merkwürdig...
Hymer ML-T540 auf Sprinter 316 CDI, 7G-Tronic, Euro VI, Bj. 2015
Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Ist es! Mein Fahrzeug wurde allerdings auch mit 205 ausgeliefert, vielleicht ist es anders codiert als die 235er.
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285/40R22 auf 9x22 ET50 zu breit
Ich hatte gestern mal "gespielt"
Wen´s interessiert


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- der.harleyman (25 Aug 2019 02:29)
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Hab endlich mal Zeit gehabt die Reifen vom TN1 auf neuen Felgen auf den NCV3 umzuspannen.
Toyo Open Country AT 245/65 R17
Auf dem TN1 wars ein wenig eng und ich musste die Radkaesten nacharbeiten, auf dem NCV3 passt es nun perfekt.
Gruss
madmat
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Auf dem TN1 wars ein wenig eng und ich musste die Radkaesten nacharbeiten, auf dem NCV3 passt es nun perfekt.
Gruss
madmat
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