Zoll stellt Sprinter auf PKW um

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Darth Fader
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#151 

Beitrag von Darth Fader »

Nö.
Siehe meine 238 neue Probleme.
Gaskartuschenkocher mit Zündsicherung & durchgehend 125cm Lichte breite von Hecktür über (herausnehmbare) Rücksichbank bis zu den Fahrersitzen.
Nur in der Höhe hab ich knapp 5cm weniger, als ein unausgebauter L2H2...

Ja, ich muss ein paar Teile umbauen und Kühlbox & ein Schränkchen ausbauen, wenn ich das nutzen will - das Dauert aber keine 10 min und kann auch beim Transport mitfahren...
Mein Rollheim:
W906, 316 Bj.2012 Mixto Wohntransporter 192tkm



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Surfsprinter
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#152 

Beitrag von Surfsprinter »

Es muss NICHT immer eine Gas-Kochstelle sein. Origo-Spiritus-Kocher gehen auch. Oder Diesel-Ceran. Und es gibt auch TÜV-Stellen, die das mit dem <fest eingebaut> lockerer sehen. In den Prüfpapieren TÜV-Nord steht in den Anforderungen nur, dass eine zugelassene Kochstelle einen <festen Halt> beim Kochen haben muss. Da muss man vorher mal bei den TÜV´s schauen.
316 Mixto, Bj 5/18, Womo-Ausbau für 5 Personen, Heckbetten + el. Hubbett, Küche, Bad...
und VW T6 DIY-Womo
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Camping bedeutet, die eigene Verwahrlosung als Erholung zu empfinden...
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#153 

Beitrag von kilian »

Ich hatte bei WoMozulassung auch das Problem mit dem nicht fest verankertem Kartuschenkocher.
Lösung beim TÜV: Kabelbinder. Die lassen sich nicht ohne Werkzeug lösen, also fest verankert.
Längst liegt unser Kocher in einer Schublade im Küchenblock und kommt zum kochen auf den geklappten Beifahrersitz.
Nach dem Eintrag als WoMo interessiert sich da niemand mehr für.


Bei Promobil habe ich gerade gefunden und hier reinkopiert:
https://www.promobil.de/werkstatt/anfor ... zulassung/

"Als „Herd“ wurden in der Vergangenheit mitunter Gaskartuschen-Kocher akzeptiert, sofern sie für Innenräume zugelassen waren. Das hat sich mittlerweile geändert:
DEKRA und TÜV Rheinland bestehen nun auf einen festen Einbau des Kochfeldes.
Der TÜV Nord hält hingegen die Verwendung von transportablen, einflammigen Gaskartuschen-Kochern als Kochgelegenheit für möglich, wenn der Kocher für den Betrieb einen festen Stand aufweist und eine sichere Unterbringung gewährleistet ist.
Für den TÜV Süd kommen Spirituskocher in Frage, die sowohl für den Innenraum geprüft sind als auch verschraubt werden können. Davon wiederum hält der TÜV Rheinland gar nichts.
Als Alternative für Ausbauer, die keine komplette Gasanlage einbauen wollen, kommen fest einbaute Elektroplatten in Betracht. Diese müssen jedoch nach VDE-Vorschriften fest verdrahtet sein sowie mit Sicherungsschutz und einer entsprechenden Außensteckdose versehen sein."


Kommt also ganz darauf an, wo man die Änderung eintragen lässt.
Viel Glück allerseits
Kilian
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Reiseberichte, nicht ganz neu: www.blackforesttour.de
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#154 

Beitrag von jense »

Fest eingebaute Elektrokochplatte wurde bei mir einfach so akzeptiert. Ich bin mit einem Gaskocher von Campinggaz mit Zündsicherung zur Vorbesprechung vorgefahren. Der Prüfer meinte, den könne trotz Zündsicherung er nicht mehr eintragen, weil bestimmte Prüfzeichen fehlen. Er hat gesagt, schraub die billigste Elektroplatte von Conrad rein, da gibt s keine Problem Ich habe eine 8€ Kochplatte von ebay mit Sika auf den Küchenbloc geklebt. War bomebenfest. So hat er das dann auch eingertragen, ohne jede weitere Elektroinstallation. Seit der Eintragung steht der Block im Keller, Küche im Auto brauche ich nicht, ich koche zur Not, wenn es draussen absolut nicht geht, auf dem Tisch mit dem Gaskocher mein Käffchen.

https://photos.app.goo.gl/MqFbWmeeEmZSrnJt8

Falls jemand hier im Norden den Block für eine Eintragung ausleihen will, kein Problem, steht hier nur rum! Die TÜV Stelle wo es damit recht problemlos ging, gibts dazu!
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor jense für den Beitrag (Insgesamt 2):
Surfsprinter (08 Jan 2019 14:24), Rohbau (10 Jan 2019 16:39)
Crafter 30, 2014, kurz und hoch, 136 PS BMT, Multivan XL mit WoMo-Zulassung und 2-5 Sitzplätzen (Lübeck)

BIETE linke ARMLEHNE in schwarz für ISRI Seriensitze. Interesse? PN!
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WilleWutz
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#155 

Beitrag von WilleWutz »

Dieselolli hat geschrieben: 07 Jan 2019 21:51 Das bringt doch aber auch wieder neue Hürden mit sich, da ja beim WoMo eine fest installierte Gas-Kochanlage vorgeschrieben iss, die zu dem auch noch gesondert geprüft werden muß...........
...stimmt so nicht. Gas-Kochanlage ist nicht und war auch noch nie vorgeschrieben............
Gruß

Peter

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Dieselolli
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#156 

Beitrag von Dieselolli »

Nach was richtet sich da die Kfz Steuer bei WoMo's? Was ist die Berechnungsgrundlage und was sind die Bedingungen, um als WoMo ne Zulassung zu bekommen? Darf man da, wenn Rückhalteeinrichtung vorhanden sind, hinten Personen befördern?
Mercedes Benz T1N (kurz) Produktionsstättenverlass: 20.08.1998, W902, 208D Dieselmotor OM 601, 2300 ccm, 79 turbinenlose PS mit 58 Kilowatt, Luxusversion mit Differentialsperre, Drehzahlmesser und Zentralveriegelung.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#157 

Beitrag von Mopedfahrer »

Hallo Olli,

auch in einem Wohnmobil dafst du soviele Personen auf geeigneten Plätzen (mit Gurt oder wie du es nennst: Rückhalteeinrichtung) befördern, wie im KFZ-Schein eingetragen sind.
Auch hinten.

Da ist kein Unterschied zu LKW oder PKW.
Viele Grüße Anton

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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#158 

Beitrag von skipper01 »

Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche....
frei nach F.W. Bernstein
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#159 

Beitrag von Dieselolli »

Hallo Freunde unserer MB Sprinter, die es betrifft,

So, hier nun meine heutigen Erfahrungswerte, die ich soeben bei meinem GTÜ-Chef machte.
Er sagte mir ungeniert, daß es sich bei dieser Maßnahme um reine Willkühr seitens des Regimes handle!
Er teilte mir lapidar mit, das, unabhängig davon, ob nun Pritsche oder geschlossener Kasten und in welchen prozentuellen Verhältnis die Ladefläche zum Passagierraume steht, alle Fahrzeuge mit Mehr als zwei Sitzblätzen von der steuerlichen Willkühr erfasst und betroffen sind.

Sozusagen viele Fahrzeuge, die mit einer Doppelbeifahrersitzbank ausgestattet sind, jedweglicher Coleur! Gerade viele in der VW-Bus-Szene sind mit ihren Transportern auch angeschissen, weil es mit ihren T4 Transportern gerade dort regelrecht boomt.
Weiterhin erklärte er mir, daß man hier zwischen Verkehrsrecht und Steuerrecht unterscheiden müsse.
Verkehrsrechtlich gesehen, bleibt er ein LKW, aber steuerrechtlich wird er wegen der einen Person mehr, die man transportieren könne, als "PKW" erfasst! das iss äußerst fies und steht in keinem gesunden Verhältnis zu Aufwand & Nutzen!

Wer jetze also denkt,;Da er ja in seinem Transporter hinten Fenster hat, das er ja dann einfach nur Sitzbänke einbauen braucht und dann durch die PKW-Steuer bedingt, als Personentransporter fahren kann, der irrt. Der Wagen bleibt weiterhin ein "LKW-Geschlossener Kasten", für den reinen Gütertransport, halt bis auf die eine Person mehr, die der jenige transportieren darf!

Schätze mal, ihr werdet da sicherlich auch zu keiner anderen Erkenntnis gelangen. Um hier etwas auf höchst politischer Ebene zu bewegen und ggf. zu erwirken, bedarf es einer geschlossenen Pedition sowie Einigkeit aller Betroffenen und selbst dann ist es noch nicht sicher, ob die selbstherrliche, herrschende Kaste auf Bundesebene das überhaupt je interessiert, da sie ja nicht die Betroffenen sind und selbst dann würden denen ihre Gehälter diese"geringe" Mehrbelastung das voll und ganz verschmerzen und zulassen. Hier kann man mal wirklich wieder lediglich nur den Kopf inne Sand stecken und seufzend, mangels hierzulande gelebten Demokratieverständnis resignieren!

Mir, in meinem Falle wird nur die Umrüstung auf Euro 2 übrig bleiben, soweit es dafür überhaupt gebrauchte Katalysatoren auf dem Markte gibt. Damit müßte ich dann"nur" noch 397 € laut Kfz-Steuerrechner bezahlen. Wären ja immerhin 232 € weniger, aber ob sich die dadurch entsehenden Einbau-Mehrkosten in den 10 noch verbleibenden Jahren, bis hin zum Oldtimerstatus am Ende je armortisieren, bleibt abzuwarten! Ein kühles Rechenessemble halt.

LG Olli
Mercedes Benz T1N (kurz) Produktionsstättenverlass: 20.08.1998, W902, 208D Dieselmotor OM 601, 2300 ccm, 79 turbinenlose PS mit 58 Kilowatt, Luxusversion mit Differentialsperre, Drehzahlmesser und Zentralveriegelung.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#160 

Beitrag von U Corsu »

Moin
eigentlich wollte ich in diesem Thread nichts schreiben.
Ich habe das alles bereits mehrfach hinter mich gebracht, mein alter Toyo 80er Serie von Gewichts auf Schadstoffbezogen umgestellt ( von irgendwas um die €200.- auf 1200.-) dann mit den Pickups die, obwohl 1,5 Kabiner nur noch mit erheblichem Aufwand als LKW zu besteuern waren.

Im Normalfall sitzt in dem für Euch zusändigen Hauptzollamt ein Sachbearbeiter/in die über spezielle Fortbildungen auf dieses Thema geschult wurde. Diese Person sucht man, macht einen Vorführtermin und hört sich an was dort gesagt wird, dann kann man schauen ob eine Anpassung des Fahrzeuges in Frage kommt.
Keiner von den Leuten die bei den Geländewagen oder Pickups damals geklagt haben sind damit, soweit mir bekannt, durchgekommen.
Im Steuerrecht ist es leider so geregelt das Ihr die Nachweispflicht habt, nicht die Behörde die den Steuerbescheid ausstellt.
Ihr könnt massig Energie und viel Frust sparen wenn Ihr nicht versucht gegen das System zu spielen, wenn überhaupt dann wie oben beschrieben den Weg drumherum suchen.
Wenn Sitzbank ein Problem ist, dann Einzelsitze? Wenn Fenster ein Problem sind, verblechen etc. Und die Nummer mit dem " dann mach ich für die Vorführung ein Wohnmobil draus und baue das hernach wieder um" nur so viel: solltet ihr mit sowas jemals, sagen wir mal in sechs Jahren auffliegen dann heißt das konkret: Steuerstrafverfahren, für die gesamte Zeit Nachzahlen +100% als normaler Strafsatz und ihr seid vorbestraft. Da es im Steuerrecht keine Unschuldvermutung gibt sieht man bei so was schnell recht alt aus.
Als ehemaliger Mitarbeiter der Bundezollverwaltung würde ich mir so etwas im Zweifel wegen ein paar hundert Euro sparen.

Ich hoffe für Euch das jeder hier einen guten Weg findet.

Grüße
Stephan
jense
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#161 

Beitrag von jense »

U Corsu hat geschrieben: 12 Jan 2019 18:21 Moin
eigentlich wollte ich in diesem Thread nichts schreiben.
Ich habe das alles bereits mehrfach hinter mich gebracht, mein alter Toyo 80er Serie von Gewichts auf Schadstoffbezogen umgestellt ( von irgendwas um die €200.- auf 1200.-) dann mit den Pickups die, obwohl 1,5 Kabiner nur noch mit erheblichem Aufwand als LKW zu besteuern waren.

Im Normalfall sitzt in dem für Euch zusändigen Hauptzollamt ein Sachbearbeiter/in die über spezielle Fortbildungen auf dieses Thema geschult wurde. Diese Person sucht man, macht einen Vorführtermin und hört sich an was dort gesagt wird, dann kann man schauen ob eine Anpassung des Fahrzeuges in Frage kommt.
Keiner von den Leuten die bei den Geländewagen oder Pickups damals geklagt haben sind damit, soweit mir bekannt, durchgekommen.
Im Steuerrecht ist es leider so geregelt das Ihr die Nachweispflicht habt, nicht die Behörde die den Steuerbescheid ausstellt.
Ihr könnt massig Energie und viel Frust sparen wenn Ihr nicht versucht gegen das System zu spielen, wenn überhaupt dann wie oben beschrieben den Weg drumherum suchen.
Wenn Sitzbank ein Problem ist, dann Einzelsitze? Wenn Fenster ein Problem sind, verblechen etc. Und die Nummer mit dem " dann mach ich für die Vorführung ein Wohnmobil draus und baue das hernach wieder um" nur so viel: solltet ihr mit sowas jemals, sagen wir mal in sechs Jahren auffliegen dann heißt das konkret: Steuerstrafverfahren, für die gesamte Zeit Nachzahlen +100% als normaler Strafsatz und ihr seid vorbestraft. Da es im Steuerrecht keine Unschuldvermutung gibt sieht man bei so was schnell recht alt aus.
Als ehemaliger Mitarbeiter der Bundezollverwaltung würde ich mir so etwas im Zweifel wegen ein paar hundert Euro sparen.

Ich hoffe für Euch das jeder hier einen guten Weg findet.

Grüße
Stephan
Vorbestraft? Beispiel bitte! Gibt es nicht, oder? ... Wenn du so einen Fall belegen kannst, glaube ich dir das, ansonsten ist das schlicht und ergreifend Panikmache.

Weil in meinem Womo der Küchenblock fehlt? Den habe ich gestern erst raus genommen, weil er defekt war und im Keller repariert wird... Und dafür gibt's Zeugen :-)

Der Block ist zudem garnicht eingetragen in den Papieren, da steht: Kochmöglichkeit, elektrisch, den Kocher kann ich ja im Auto lassen und auf den Tisch stellen, der an die Wand geklappt auch im Auto bleibt. Selbst das mache ich aber nicht, weil ich nicht glaube, das der von dir geschilderte Fall jemals eintreten wird. Aber auch das muss jeder selber wissen ....

Außerdem kommt Steuerbehörde nicht zu dir nach Hause und guckt sich dein Auto an. Der TÜV guckt auch nicht rein. Wie soll das denn überhaupt auffallen, das musst du mir Mal erklären....
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#162 

Beitrag von Nightliner »

Ich kenn auch Fälle da geht es um ein kurzen Patrol mit Cabrioverdeck, der ist LKW offener Kasten und ein Dodge Ram mit Long Bed und 6 Sitzplätzen auch LKW. Ich denke auch, daß es ein bisschen Willkür ist :roll: bei meinem Sprinter hat es auch noch nie jemand angezweifelt, daß es ein LKW ist und bei meinem damaligen Post Golf auch nicht.
Gruß aus Bayern, der Michl

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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#163 

Beitrag von Dieselolli »

Ich denke mal, das diese zum Transporter umfunktionierten ehemaligen Pkw's, weitaus weniger Probleme haben, mit Anerkennung der LKW Steuer, als unsereiner mit seiner Doppelsitzbank vorne, vorausgesetzt natürlich, das sie hinten alles entfernt hatten, was einen Personentransport ermöglichen könnte. Da ja schlussendlich nur noch vorne zwei Sitzplätze vorhanden sind. Sicherlich hätte ich somit auch mit meinem ehemaligen "Hundefänger", einem Renault Rapid 1,9D nicht diese Probleme, wie ich sie mit dem T1N jetze habe.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#164 

Beitrag von U Corsu »

Hallo Jens,

lies Dich mal bitte schlau zum Thema Steuerstrafrecht.
Nein es kommt keiner nach Hause, was aber passieren kann ist das, zB. in einer Polizeikontrolle auf die Frage des Beamten ob er mal in Dein Wohnmobil schauen darf Du ganz rechtskonform "Nein" sagst ( geschützter Bereich, nur nach Richterlicher Anordnung). Dann ist für die Polizei schluß, aber hier in Hamburg wird in solchen Fällen halt das Zollfahndungsamt hinzugezogen, die dürfen auch in Wohnungen und geschützte Bereiche ( es gilt immer der Grundsatz das bei Steuerdelikten die Gefahr der Verdunkelung vorliegt) und nochmals, es gibt keine Unschuldsvermutung im Steuerstafrecht.
Und weil ich diese Diskussion vermeiden wollte hatte ich eigentlich vor nichts zu diesem Thema zu schreiben, und diese typische Internet- Ansage das ich Dir Beispiele nennen soll bringt, so glaube ich, niemanden weiter.
Fragt im Zweifel einen Anwalt für Steuerrecht.
Grüße Stephan
Zuletzt geändert von U Corsu am 13 Jan 2019 11:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#165 

Beitrag von Dieselolli »

Tja, und somit schafft sich dieses Regime selber auf natürlichen Wege seine Feinde, weil sie mit ihrer Steuerraffgier nie genug bekommt. Steuern müssen sein, keine Frage, kommt ja auch dem Bürger rückwärtig wieder zu gute, aber es darf keine Maßloßigkeit und Drangsalierung eintreten, dann verlassen diese Steuer-Festleger auch mal schnell die Wege der Demokratie (Volksherrschaft) was in diesen Falle der Willkür hier augenscheinlich ist.
Mit anderen Worten, muß eine gewisse Verhältnismäßigkeit bestehen. Steuern müssen auch bezahlbar bleiben und nicht wehtun. Beispiele dafür liefern andere Länder der Erde, wo es trotzdem und auch funktioniert.
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