Wollte ich doch im Oktober, wir sie kurz vor dem Winter gehört,
meine Winterreifen aufziehen lassen.
Also zu meinem Reifendealer, bei denen ich im Sommer schon
einen Satz Winterreifen bestellt hatte, um die wechseln zu lassen.
Hatte man Reifenhändler kurz vorher einem anderen Sprinter
Aluräder verpasst, und daher noch einen Satz fast neuer Felgen
für kleines Geld über - macht ja auch Sinn die Winterräder auf
separaten Felgen zu montieren spart man sich zweimal im Jahr
die Reifenmontage.
Soweit die Idee, fehlen jetzt nur noch, weil man Sprinter oder
neuer ist, die Reifendrucksensoren für die Ventile.
Also hat man Reifenhändler flugs welche bestellt, montiert und
mir dann die Schlappen gewechselt.
Fährt soweit ganz prima, nur mit Reifendruckkontrolle war erstmal
nichts - Angaben von Mercedes - da muss man 10 Minuten ununter
brochen mit mehr als 25 km/h fahren, damit die Sensoren angelernt
werden.
Also eine Spazierfahrt auf die Autobahn deutlich länger als 10 Minuten
gefahren und es passierte - nichts.
Also zurück in die Werkstatt und die Sensoren mit einem anderen
Diagnosegerät ausgelesen und angelernt.
Also wieder auf die Autobahn mehr als 10 Minuten spazieren fahren
und oh Wunder es passierte - nichts.
Da war mein Reifenhändler, auch nach Besprechung mit dem Hersteller
der Sensoren und den Leuten vom Diagnosegerät mit seinem Wissen dann
am Ende - also Anruf nach Mercedes und in die Werkstatt des Freundlichen
Da dann das Diagnosegerät mit dem Stern drauf angeschlossen, der erkannte
zwar die Sensoren, aber konnte die auch nicht zur Kontaktaufnahme mit dem
Steuergerät überreden.
Also bleibt da nichts anderes über, als die Räder auf die Originalen Sensoren
umzubauen, in der Hoffnung dass es dann funktioniert
Warum das jetzt aber, enteggen der Aussage aller Beteiligten, dass es daran
ja eigentlich nicht liegen könnte, nicht funktioniert, konnte mir noch keiner
sagen.
Immerhin ging das Ganze bislang kostenneutral für mich aus, alle buchen das
bislang unter Lehrgeld gezahlt für eine Erfahrung mehr, aber befriedigend ist
das bislang nicht
Angeblich sind die Hersteller gesetzlich daran gebunden, dass die Dinger kompatibel
zu sein haben - soweit die Vorschrift

MfG
Eugen j.Keusen