Notsitz -Vorschriften-Gesetzestext ?

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Träumer
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Notsitz -Vorschriften-Gesetzestext ?

#1 

Beitrag von Träumer »

 Themenstarter

Notsitz -Vorschriften-Gesetzestext ?
Ich habe in meinem Sprinter hinten zwei Längseinzelbetten......die auch Sitzgruppe sind.(Ähnlich wie HRZ-Life)
Meine Frage ,...
Ist es erlaubt hier einen Notsitz einzurichten , also der wäre dann quer zur Fahrtrichtung, aber mit 2-Punkt-Sicherheitsgurt
eingetragen sind ja 3 Sitzplätze, aber durch Wegfall, bzw. Austausch der Beifahrer Bank gegen Einzelsitz nur noch zwei vorhanden.

Vielleicht weiß jemand was dazu .?

Gruß Lucky
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kilian
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Re: Notsitz -Vorschriften-Gesetzestext ?

#2 

Beitrag von kilian »

Hallo Lucky,

die wichtigste Frage vorab:

Was ist der tag der ersten Zulassung / Baujahr.

Die Vorchriften haben sich da hin und wieder geändert.

Gruß, Kilian
VW Lt 35 BJ 1999, kurz, niedrig, 2 Schiebetüren, Campervan
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Re: Notsitz -Vorschriften-Gesetzestext ?

#3 

Beitrag von Träumer »

 Themenstarter

Hi
Also mit der ""Altregelung"" vor Bjh. XXX wirds glaub ich leider nix mehr.
Mein Sprinter ist Bjh. 10.2011
Gruß Lucky
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kilian
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Re: Notsitz -Vorschriften-Gesetzestext ?

#4 

Beitrag von kilian »

OK, ist ja fast neu, hats du Recht
Hatte mich "gerettet"

Gruss, Kilian
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Re: Notsitz -Vorschriften-Gesetzestext ?

#5 

Beitrag von Träumer »

 Themenstarter

mal sehn, wenn 3 Plätze eingetragen sind und der hintere hat nur nen Beckengurt (gut er ist quer zur Fahrtrichtung), im Brief steht ja nicht wo der Platz ist, also wer kann da was sagen ??????
Gruß Lucky
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Re: Notsitz -Vorschriften-Gesetzestext ?

#6 

Beitrag von Techniker »

"...im Brief steht ja nicht wo der Platz ist, also wer kann da was sagen ??????"

Hallo,
genau so denke ich es auch, aber nicht jeder TÜV sieht das so und schon garnicht die Versicherung, bei einem Unfall mit Personenschaden.
Meine Lößung könnte aussehen, dass ich vorne zwischen die Einzelsitze so einen Sitz einbauen werde, allerdings ohne Armlehnen und ohne Verstellräder für die Rückenlehne: http://sitz-systeme.de/sitz_type862.html
Der Sitz und der Sockel sind zugelassen. Wenn er ordentlich am Boden befestigt ist (Stahlplattenkonstruktion unter dem Bodenblech) hält er mehr als die originale Doppelsitzbank. Es müsste sogar der originale Gurt mit Gurtstraffer an und in den Sitz passen.
Somit hätte ich dann einen Durchgang nach hinten und wenn nötig einen dritten Sitz.
Derzeit steht aber mein Ausbau wegen schlechtem Wetter. Ich habe keine Halle und am Straßenrand ist es mir einfach zu kalt. Der Einzelsitz ist schon da, dake an Tasman, und die Doppelsitzbank ist noch drin.

Gruß, Peter
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Re: Notsitz -Vorschriften-Gesetzestext ?

#7 

Beitrag von Träumer »

 Themenstarter

Suuuper , gefällt mir auch, wieviel euronen legt man den dafür hin, weil den gebraucht zu ergattern dürfte schwierig werden
Gruß Lucky
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Hans
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Re: Notsitz -Vorschriften-Gesetzestext ?

#8 

Beitrag von Hans »

Diesen Sitz hat mein Ausbauer damals auch mal in einen Ducato eingebaut, ist wirklich klasse und nimmt wenig Platz weg und für nen Notsitz recht bequem !

Ich war einer der letzten, der einen ganz einfachen Notsitz quer zur Fahrtrichnung nur mit Beckengurt erhalten hat und vom TÜV so eingetragen wurde, danach wurde das Gesetz geändert !

Is aber wirklich nur ein absoluter Notsitz und mit dem aus dem Link nicht zu vergleichen ! :wink:
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Re: Notsitz -Vorschriften-Gesetzestext ?

#9 

Beitrag von Träumer »

 Themenstarter

Ich habe evtl an einen sitz aus der dritten sitzreihe vom zafira gedacht, (den linken ) vorteil umklappbar und dadurch durchgang ins Führerhaus , . Sitzsockel evtl maßanfertigung
Gruß Lucky
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