AUFPASSEN !!!

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WilleWutz
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Re: AUFPASSEN !!!

#16 

Beitrag von WilleWutz »

 Themenstarter

rinaldotalamonti hat geschrieben:@WilleWutz: Verzeih meine vielleicht dämliche Frage, aber gilt das jetzt nur für die S1, oder auch S2 und neuer?!
@rinaldotalamonti
In meinem ersten Post habe ich als Beispiel ein Fahrzeug mit S 1 aufgeführt.
Zugelassen als sonstiges Kfz Wohnmobil, daß mangels Stehhöhe von 1,70 Meter von den Finanzbehörden als sonstiges Kfz., und nicht als Wohnmobil versteuert wurde (=Gewichtsbesteuerung).
Und dort, finde ich, ist es der Hammer.


Leute, seid mir bitte nicht böse.
Wir haben in diesem Forum die Möglichkeit, LINKS reinzusetzen.
:idea: Die braucht man doch nur anzuklicken und dann zu lesen.
Wenn man dann seine Fz.-Papiere nimmt und die Schlüsselnummer nach Anleitung herausfindet,
weiß man genau, in welcher Gruppe man sich befindet und was das Fahrzeug kostet. :idea:

In meinem letzten Link zum Beispiel
http://www.promobil.de/aktuell/hoehere- ... 03976.html

stand doch schon drin:

"Zum 1. Januar 2010 tritt in der Schadstoffklasse S1 der Reisemobile eine Erhöhung der Kfz-Steuer in Kraft. Hier finden Sie eine Tabelle, die Ihnen zeigt, wieviel mehr Sie zahlen und wie Sie anhand der Schlüsselnummer Ihre Schadstoffklasse ermitteln.
Ab 1. Januar 2010 fallen Reisemobile der bisherigen Schadstoffklasse S1 in die Klasse "Übrige". Mit der folgenden Tabelle können Sie ermitteln, wie viel Sie künftig zahlen müssen. So können Sie Ihren Steuerbescheid überprüfen.

zul.Gesamtgewicht in kg Schadstoffklasse S4 (in Euro) Schadstoffklassen S3, S2 (in Euro) Übrige Schadstoff- klassen (in Euro, S1 ab 1.1.2010)

Und dann kommt die Tabelle :wink:
*Diese Information basiert auf Angaben des Bundesfinanzministeriums. Bei einzelnen Fahrzeugen kann es zu Abweichungen kommen."
Gruß

Peter

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Re: AUFPASSEN !!!

#17 

Beitrag von Freetec 598 »

Danke Peter,

jetzt habe ich es auch verstanden und weiß nun,
das es unseren ollen Transit von 2007 nicht betrifft. (grüne Klasse 4 Plakette) :)
Servus
Peter
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Weiterhin auf der Suche nach einem kleinen Reisemobil mit Alkoven und
Heckrundsitzgruppe, ab Bj.2008 auf Sprinter mit Wandler und Zwillingsbereifung.
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Re: AUFPASSEN !!!

#18 

Beitrag von 7205 »

Hallo Peter,
@ all,

nun bin ich aber doch ein wenig irritiert. Ich habe mich seinerzeit sehr intensiv mit der Änderung der Kfz-Steuer für Wohnmobile beschäftigt. Wenn ich seitdem nicht alles vergessen habe, war das Problem das
- infolge der Änderung der Kfz-Zulassungs-Ordnung zum 01.05.2005 die Begriffsbestimmung "Kombinationsfahrzeug" entfallen war
- sich daraus auch Auswirkungen auf Wohnmobile >2,8 ergeben haben und zwar dergestalt, dass sie nicht mehr unter die Gewichtsbesteuerung fielen,
- sondern rein nach Hubraum und Schadstoffklasse wie PKW zu besteuern gewesen wären.

Es wurde dann iein eigenständiger Tarif für Wohnmobile auf Basis von Gewicht UND Schadstoffklasse geschaffen, der im ergebnis Oberhalb der bisherigen Gewichtsbesteuerung und unterhalb der Besteuerung auf Basis des für PKW geltenden Tarifes lag.

Hierzu ist - noch heute - im Internetauftritt der Oberfinanzdirektion Niedersachsen zu lesen:
"Die steuerliche Anerkennung als Wohnmobil im Sinne des § 2 Abs. 2 b Kraftfahrzeugsteuergesetz setzt voraus, dass das Fahrzeug zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut ist; dazu gehört eine fest eingebaute Einrichtung mit Schlafplätzen, Sitzgelegenheiten mit Tisch, eine Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochgelegenheit sowie Schränke bzw. Stauraum. Zusätzlich muss die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen und der Wohnteil sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 170 cm aufweisen.
So genannte unechte Wohnmobile (z. B. umgebaute Kleinbusse), die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, werden wie Personenkraftwagen besteuert."


Im folgenden wurde in vielen Fällen von den Finanzbehörden angezweifelt, dass es sich bei den nun nach dem "Wohnmobiltarif" zu besteeuernden Fahrzeugen tatsächlich um Wohnmobile handelt. Hier kam dann die von dir bereits genannte Stehhöhe usw. ins Spiel. M.W. führte die Verneinung der Wohnmobileigenschaft regelmäßig zu einer Besteuerung auf Basis des PKW-Tarifs, also eine ungünstigere Einstufung.

Daher gehe ich persönlich zzt. davon aus, dass die von dir eingangs beschriebene Rechtsänderung ("Es zählt nur noch die Einstufung der Zulassungsbehörde") regelmäßig wohl eher zu einer Entlastung führen. Denn die Fahrzeuge, die zwar als Wohnmobil zugelassen, von den Steuerbehörden aber nicht als solche anerkannt wurden, müssten nun von dem PKW- in den Wohnmobiltarif wechseln können.

In den Fällen, in denen es seinerzeit zu der von dir beschriebenen steuerlichen Einstufung nach rein Gewicht gekommen ist, die aber wie bereits geschrieben m.W. die Ausnahme gewesenen sein dürften, wird es dann tatsächlich teurer. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob es sich bei diesen Fahrzeugen tatsächlich zulassungsrechtlich um Wohnmobile handelt. Denn dann hätten die Steuerbehörden bei diesen seinerzeit "unechten Wohnmobilen" (siehe OFD Niedersachsen) ja freiwillig auf Steuereinnahmen versichtet.

Stephan
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WilleWutz
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Re: AUFPASSEN !!!

#19 

Beitrag von WilleWutz »

 Themenstarter

7205 hat geschrieben:In den Fällen, in denen es seinerzeit zu der von dir beschriebenen steuerlichen Einstufung nach rein Gewicht gekommen ist, die aber wie bereits geschrieben m.W. die Ausnahme gewesenen sein dürften, wird es dann tatsächlich teurer. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob es sich bei diesen Fahrzeugen tatsächlich zulassungsrechtlich um Wohnmobile handelt. Denn dann hätten die Steuerbehörden bei diesen seinerzeit "unechten Wohnmobilen" (siehe OFD Niedersachsen) ja freiwillig :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: auf Steuereinnahmen versichtet.
7205 hat geschrieben:nun bin ich aber doch ein wenig irritiert. Ich habe mich seinerzeit sehr intensiv mit der Änderung der Kfz-Steuer für Wohnmobile beschäftigt.
Hallo Stephan,

das habe ich auch
:D

Personenkraftwagen (PKW), sind mehrspurige Fahrzeuge mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zwecke der Personenbeförderung.

Ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug mit einer zum Wohnen geeigneten Inneneinrichtung.

Da der Begriff des Kfz-steuerlichen Wohnmobils (§ 2 Abs. 2b KraftStG)[3] sich nicht immer mit der verkehrsrechtlichen Definition der Zulassungsbehörden deckt, kommt es vor, dass die Finanzbehörden diese Fahrzeuge wie einen Pkw besteuern.
WilleWutz hat geschrieben:
gonzlav hat geschrieben:P.S. 2010 hatte ich den Kampf auch mit den Steuerbehörden ( Damals Transit ) und gewonnen( ohne Gericht, kleiner Dienstweg ) . :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D
Hallo Gonzo,
Hatte ich 2007 auch. Mit gleichem Erfolg :wink:
Gruß

Peter

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