@rinaldotalamontirinaldotalamonti hat geschrieben:@WilleWutz: Verzeih meine vielleicht dämliche Frage, aber gilt das jetzt nur für die S1, oder auch S2 und neuer?!
In meinem ersten Post habe ich als Beispiel ein Fahrzeug mit S 1 aufgeführt.
Zugelassen als sonstiges Kfz Wohnmobil, daß mangels Stehhöhe von 1,70 Meter von den Finanzbehörden als sonstiges Kfz., und nicht als Wohnmobil versteuert wurde (=Gewichtsbesteuerung).
Und dort, finde ich, ist es der Hammer.
Leute, seid mir bitte nicht böse.
Wir haben in diesem Forum die Möglichkeit, LINKS reinzusetzen.

Wenn man dann seine Fz.-Papiere nimmt und die Schlüsselnummer nach Anleitung herausfindet,
weiß man genau, in welcher Gruppe man sich befindet und was das Fahrzeug kostet.

In meinem letzten Link zum Beispiel
http://www.promobil.de/aktuell/hoehere- ... 03976.html
stand doch schon drin:
"Zum 1. Januar 2010 tritt in der Schadstoffklasse S1 der Reisemobile eine Erhöhung der Kfz-Steuer in Kraft. Hier finden Sie eine Tabelle, die Ihnen zeigt, wieviel mehr Sie zahlen und wie Sie anhand der Schlüsselnummer Ihre Schadstoffklasse ermitteln.
Ab 1. Januar 2010 fallen Reisemobile der bisherigen Schadstoffklasse S1 in die Klasse "Übrige". Mit der folgenden Tabelle können Sie ermitteln, wie viel Sie künftig zahlen müssen. So können Sie Ihren Steuerbescheid überprüfen.
zul.Gesamtgewicht in kg Schadstoffklasse S4 (in Euro) Schadstoffklassen S3, S2 (in Euro) Übrige Schadstoff- klassen (in Euro, S1 ab 1.1.2010)
Und dann kommt die Tabelle

*Diese Information basiert auf Angaben des Bundesfinanzministeriums. Bei einzelnen Fahrzeugen kann es zu Abweichungen kommen."