Ja, bei Bestellung der AHK ist die Beplankung mit den Seitenmarkierungsleuchten "zwangscodiert", ansonsten keine Auftragsbestätigung durch das System !Hat irgendwer von euch schon mal davon gehört dass durch die AHK ab Werk andere Seitenschutzleisten montiert werden???
Würde ich wahrscheinlich auch nie machen, aber laut Gesetzeslage ist es dennoch auch in diesem Fall ein klares "muss", bemerkt es der "TÜV-Freundliche" darf er keine Plakette bäppen, knallt einer seitlich in das Fz und man stellt den "Verstoß" wider Erwarten fest, kann es versicherungstechnisch zu einer Schuld oder Teilschuld führen !Oder dass man bei nachträglicher Montage die Seitenschutzleisten mit den Leuchten montieren muss??
Aber wie gesagt, "wo kein Kläger auch kein Richter" !











