klink mich mal leicht o.t. hier ein, wenn's erlaubt ist;
Frage betreffend AHK und Fahrtenschreiber. In der Schweiz sind Zugsgesamtgewichte bis 7t (3,5 + 3,5) als Zugkombinationen aus Lieferwagen und Anhänger ohne Fahrtenschreiber erlaubt.
In Deutschland m.W. nicht, hier ist ab 3,5 Zugsgesamtgewicht ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben; stimmt das so?
Was mach ich nun, wenn ich mit dem Fz. aus dem Geschäft unterwegs bin (LT 3,5t + Anhängelast ca. 3t), kein Fahrtenschreiber, wohlgemerkt OHNE Anhänger, aber mit einem Fz. mit eingetragener Anhängelast, die die 3,5tt ZGGw deutlich überschreitet?
Kann ich mir da Probleme einhandeln?
Berufskollege aus der Schweiz hat von wüsten Szenarien berichtet, daher etwas sensibilisiert, aber mehr Halbwissen, als Wissen, was nun stimmt...
- gibt's noch was mit privat oder gewerblich unterwegs?
- Ausnahmeregelung für grenznahen Raum zur Schweiz?
- Ausnahmeregelung für bestimmten Radius, der gefahren werden darf?
Weiss, dass das auch schon diskutiert wurde, und die Sufu kenn ich auch, war aber so frech, mal einfach zu fragen...
Wer weiss was?
Lg
benjamin