Partikelfilter
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Hallo,
kann mir jemanden sagen ob der Partikelfilter innerhalb der Garantie auf Garantie getauscht wird? Danke für die Antworten.
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Hallo Alain,
normalerweise ja. Wenn MB ihm in der werkstatt nicht mehr freibrennen kann ist es meiner meinung nach einen Mangel der behoben werden muss.
Der Partikelfilter gilt doch nicht als verschleißteil wie die Bremsen, Reifen und dergleichen...
Gruß,
Ronny
PS: Frage am Rande: Wieviel hat der Schwarze mittlerweile an km drauf? Meine mich zu errinnern dass irgendwo in einen beitrag stand dass die lebensdauer von einen DPF auf 300.000km angesetzt ist.
normalerweise ja. Wenn MB ihm in der werkstatt nicht mehr freibrennen kann ist es meiner meinung nach einen Mangel der behoben werden muss.
Der Partikelfilter gilt doch nicht als verschleißteil wie die Bremsen, Reifen und dergleichen...
Gruß,
Ronny
PS: Frage am Rande: Wieviel hat der Schwarze mittlerweile an km drauf? Meine mich zu errinnern dass irgendwo in einen beitrag stand dass die lebensdauer von einen DPF auf 300.000km angesetzt ist.
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Treffen in Bonn: 2007
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Treffen Münsingen: 2008
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DITORennsprinter hat geschrieben:Die Aussage ist leider richtig.ktl24 hat geschrieben:280000. Die meinten heute in der Werkstatt es wäre ein Verschleißteil!
Stand November 2009 ist : DPF wird auf Garantie erneuert sofern nicht durch Kundenverschulden zugesetzt ( nachweißlich falsches Öl - was aber noch nie einer haben wollte )
Gruß Matthias
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Wie soll denn bitte schön durch kundenverschulden der DPF zugesetzt werden?
Meine meinung ist dass es sich hier um ein Garantiefall handelt. Der DPF ist ein bauteil des fahrzeug dass wenn dieses defekt ist oder halt nicht mehr freibrennbar ist während der Garantiezeit unentgeltlich ausgetauscht werden sollte.
Gibt es in den vertragsbedingungen mit MB irgendeine klausel dass besagt dass der DPF von Garantieansprüche ausgeschlossen ist? Oder besser gefragt: Gibt es seitens MB irgendwas schriftliches dass der Kunde (nach zb 200Tkm) den Partikelfilter austauschen muss?
Wenn dieses nicht der fall ist handelt es sich hier um einen Mangel am fahrzeug und dann gilt dass dieser mangel im rahmen der Garantie/Gewährleistung von 24Monate entweder abgestellt oder halt wenn dass betreffende bauteil nicht reparabel ist ausgetauscht werden soll.
Wenn MB dieses nicht nachkommt und den Mängel nach erneute raklamation seitens des kunde abstellt verstößt MB gegen die vertraglich vereinbarte Garantieleistungen und dann hat der Kunde dass recht rechtliche schritte gegen diese ein zuleiten da MB dann einen vertragsbruch begangen hat.
Vielleicht jetzt ein blöder vergleich aber wenn ich zb eine kaffeemaschine kaufe wo ich 2jahre Garantie drauf habe und dieses nach 1,5jahr kaputt geht weil zb die heizspirale defekt ist kann der Hersteller auch nicht zu mir sagen: "Sie haben zuviel Kaffee getrunken", oder?
Der Hersteller oder halt in den fall der Vertriebspartner ist daher verpflichtet im Rahmen der Gesetzlichen Garantiezeit dass defekte bauteil zu ersetzen oder halt mir eine neue Kaffeemaschine zur verfügung zu stellen.
Soviel zu meiner meinung.
Gruß,
Der_Dicke_Belgier <-----------Ronny
Meine meinung ist dass es sich hier um ein Garantiefall handelt. Der DPF ist ein bauteil des fahrzeug dass wenn dieses defekt ist oder halt nicht mehr freibrennbar ist während der Garantiezeit unentgeltlich ausgetauscht werden sollte.
Gibt es in den vertragsbedingungen mit MB irgendeine klausel dass besagt dass der DPF von Garantieansprüche ausgeschlossen ist? Oder besser gefragt: Gibt es seitens MB irgendwas schriftliches dass der Kunde (nach zb 200Tkm) den Partikelfilter austauschen muss?
Wenn dieses nicht der fall ist handelt es sich hier um einen Mangel am fahrzeug und dann gilt dass dieser mangel im rahmen der Garantie/Gewährleistung von 24Monate entweder abgestellt oder halt wenn dass betreffende bauteil nicht reparabel ist ausgetauscht werden soll.
Wenn MB dieses nicht nachkommt und den Mängel nach erneute raklamation seitens des kunde abstellt verstößt MB gegen die vertraglich vereinbarte Garantieleistungen und dann hat der Kunde dass recht rechtliche schritte gegen diese ein zuleiten da MB dann einen vertragsbruch begangen hat.
Vielleicht jetzt ein blöder vergleich aber wenn ich zb eine kaffeemaschine kaufe wo ich 2jahre Garantie drauf habe und dieses nach 1,5jahr kaputt geht weil zb die heizspirale defekt ist kann der Hersteller auch nicht zu mir sagen: "Sie haben zuviel Kaffee getrunken", oder?
Der Hersteller oder halt in den fall der Vertriebspartner ist daher verpflichtet im Rahmen der Gesetzlichen Garantiezeit dass defekte bauteil zu ersetzen oder halt mir eine neue Kaffeemaschine zur verfügung zu stellen.
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@ Fachmann, das glaube ich aber jetzt doch eher weniger !Fachmann hat geschrieben:@der_dicke_belgier
laut Wartungsanweisung soll man ab 160000 km bei jeder Wartung den Beladungzustand auslesen (heißt auf Deutsch - bereite dich langsam auf einen neuen vor)
Wo nix is, brauchste bzw. kannste auch nix erneuern !

Wenn die bei dem den Füllgrad auslesen tillt das Gerät wie ein 20 Jahre alter Flipper !

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@Hans,
es geht sich hier um den Schwarzen 318er und nicht um meinen Weißen 315erHans hat geschrieben:
Wo nix is, brauchste bzw. kannste auch nix erneuern !![]()
Wenn die bei dem den Füllgrad auslesen tillt das Gerät wie ein 20 Jahre alter Flipper !

Gruß,
Der_Dicke_Belgier <-------------Ronny
PS: Sorry wenn ich jetzt erst darauf antworte, aber ich bin vorhin erst aus dem Krankenhaus entlassen worden.
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