Soll Sprinter und Co bei Gesetz gebremst werden ?

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Andreas
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Re: Soll Sprinter und Co bei Gesetz gebremst werden ?

#31 

Beitrag von Andreas »

Moin,
auf alle Fälle sollte man die Leute bremsen, die sich "mal eben" einen Sprinter für einen Tag als Umzugsfahrzeug, Skiurlaubsaufmobil etc. mieten. Da hab ich schon unheimliche Sachen gesehen. Ist aber auch schwierig, zu begreifen, daß ein Auto, das sich so einfach fahren läßt wie ein Lupo trotzdem fast fünf mal so groß ist... :P
Grüße von Andreas, der nun auch ein Foto hat.
jens_voshage
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Re: Soll Sprinter und Co bei Gesetz gebremst werden ?

#32 

Beitrag von jens_voshage »

hi andreas,
ne, ich glaube nicht, dass die gelegenheitsfahrer unter den transportern das problem sind. die meisten pkw-fahrer haben erstmal angst vor den "großen autos" und fahren eher zu ängstlich als draufgängerisch. ich denke schon, dass bei der diskussion die fahrergruppe richtig beschrieben wird. leute, die sich einen sprinter für den umzugmieten, rasen normalerweise nicht mit 160 über die autobahn. da haben sie doch viel zu viel angst, dass etwas hinten durcheinanderfällt und kaputt geht.

übrigens: heute in der hannoverschen allgemeinen zeitung wird das thema aufgegriffen (wahrscheinlich in allen zeitungen der republik). interessant fand ich, dass die von so genannten "Sprintern" schreiben, wenn sie rasende transporter meinen. da hat mercedes durch den 416 ja ein echtes imageproblem am hals. und fiat hat glück gehabt, dass selbst bei bildern des ducs von rasenden sprintern gesprochen wird. na ja, mercedes kann seit dem elchtest mit krisen vielleicht auch besser umgehen ...

was mich am meisten wundert: es wird über geschwindigkeitsbeschränkungen für transporter zwischen 2,8 und 3,5 tonnen nachgedacht. ich bin ja nur juristischer laie, aber: kann man diese fahrzeugklasse überhaupt nach StVZO oder StVO definieren?

jens
Gelöschter User

Re: Soll Sprinter und Co bei Gesetz gebremst werden ?

#33 

Beitrag von Gelöschter User »

Die ganze Diskussion wird von Anfang mit unvollständigen Statistiken geführt. Nur so können die Befürworter eines Tempolimits dieses einfordern!
Diese Diskussion ist die typische Folge von deutscher Kleingeistigkeit gepaart mit technischem Unverständnis und
Unsachlichkeit.
Sachlich gesehen müßten vor allen Dngen 3 Dinge geschehen um die Unfallhäufigkeit bei Transportern zu senken:
1. Die Fahrer von dem zum Teil enormen Termindruck entlasten!
2. Die Fahrer wirklich für den Umgang mit diesen Fahrzeugen schulen,z.B. Ladungssicherung etc.!
3. Technische Verbesserungen seitens der Hersteller, z.B. keine Fahrzeuge mehr ohne Stabis liefern....!

Ein Tempolimit ist absolut überflüssig und wird die Unfallzahlen nicht wirklich senken!

Aber unsere Politiker beweisen uns ja ständig, dass sie in der Lage sind überflüssige und diletantische Gesetze zu erlassen!

egli-niemann@t-online.de
Gelöschter User

Re: Soll Sprinter und Co bei Gesetz gebremst werden ?

#34 

Beitrag von Gelöschter User »

@ Jens: auch wenn das Thema eventuell vom Tisch ist die Antwort auf deine Frage: Kann man nur die Transporter bremsen? Nee, geht nicht! Es gibt keine Fahzeugart "Transporter". Und eben der berühmter 416er ist ja ein Pkw-Kombi. Und meinst du, dass große Geländewagen und gepanzerte S-Klassen die ja übrigens auch PKW-Kombi / Pkw sind, sollen gebremst werden?
In den deutschen Gesetzen ist immer von: "Fahrzeugen; Kraftfahrzeugen; Kraftfahrzeugen ausgenommen PKW; und Kraftfahrzeugen über 3,5 / 7,5 Tonnen ausgenommen PKW und Busse" die Rede. Hier taucht nie der "Transporter" auf. Es gibt hier im Forum ein uraltes Posting von mir, in dem ich auf eben diese Problematik eingehe.
Die "416er Sprinter - Gesetzeslücke" hat ihren Ursprung in der alten 2,8 Tonnen - Regelung in Deutschland. Denn große 8 und 12 Zylinder-Pkw kratzten immer schon an den 2,8 Tonnen. Und um eben diese zu berücksichtigen waren bereits hier die PKW von der 80 km/h Regelung ausgenommen. Das dann jemand den PKW-Kombi erfindet und der noch 160 fährt und 4,6 t hat, war so nicht vorhergesehen worden.
dm
Gelöschter User

Re: Soll Sprinter und Co bei Gesetz gebremst werden ?

#35 

Beitrag von Gelöschter User »

Habe letzte Woche meinen neuen LT bekommen!!!
2,8TDI Endgeschwindigkeit liegt bei 155KMH!
Habe vorher einen 2,5TDI mit 90PS gefahren,
Top Speed 130KMH!!!
Ich muss sagen das der 2,8 eine Waffe ist für jemanden der
in der Transporter Liga neu ist :pillepalle:

Deshalb wäre ein 130Kmh nicht verkehrt :Hae:

Ausserdem möchte ich anmerken das es nicht unbedingt die
Kurierfahrer sind die Unfälle verursachen!!!
Bau arbeiter die die ganze Woche auf Montage sind
und Freitags mittags schnell nach Hause wollen sind sehr Gefährlich
FranzXaver
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Re: Soll Sprinter und Co bei Gesetz gebremst werden ?

#36 

Beitrag von FranzXaver »

ohne mich jetzt zu schlagen...

...aber in Österreich ist z B. ein generelles Limit auf den Autobahnen bei 130 kmh.
Die Leute kommen anscheinend auch alle rechtzeigtig an. Der Verkehr läuft gefühlsmäßig auch irgendwie homogener als bei uns.
Bin zwar auch ein Schnellfahrerer. Der Vito läuft wenns sein muss auch so 150 160. Ist auch schön wenn man das Fahren kann. Und ich tu s auch wenns geht. Aber wenn ich dann in Österreich bin und man darf "nur" 130 fahren (daraus werden ja dann eh 140!) dann bin ich auch kein halber Mensch.

Anscheinend ist es in Deutschland nicht möglich ein generelles Tempolimit einzuführen, obwohl die noch jeztigen Regierungsparteien dies früher forderten.

MFG
F. X., der doch so gerne einen schönen Sprinter hätte und seine "Gier" etwas hier stillen kann :Baumel:
Mankra
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Re: Soll Sprinter und Co bei Gesetz gebremst werden ?

#37 

Beitrag von Mankra »

Bis Tacho 150-160 kannst immer fahren, da passiert auch bei uns in Ö. nix.
Somit ausreichend, zumindest für Kastenwägen.

Mit PKW und freier AB natürlich bißerl wenig.
www.bikestore.cc
Gelöschter User

Re: Soll Sprinter und Co bei Gesetz gebremst werden ?

#38 

Beitrag von Gelöschter User »

eine beschränkung auf 120km/h würde ich sehr begrüssen. bei uns in der schweiz ist überall 120 höchsttempo!
sie sollen schneller als die lkw's sein aber nicht mehr als 120. finde 120 genug. weil bremsweg etc... ist doch schon anders als mit 90....
das vergessen viel fahrer!
Gelöschter User

Re: Soll Sprinter und Co bei Gesetz gebremst werden ?

#39 

Beitrag von Gelöschter User »

Also, ich verstehe ja die Berufsfahrer, die tagtäglich auf der Autobahn unterwegs sind und natürlich zügig ihre Ladung abliefern wollen, --- ABER (!), `mal ehrlich:
Geht es den Speditionen in unseren Nachbarländern, wo´s überall km-Beschränkung gibt, wirtschaftlich schlechter??

Hinzu kommt, dass der oder die Sprinterfahre/in
relativ geschützt in der Karosserie sitzt, aber wie sieht ein normaler Pkw nach einem Crash aus ??

Gruss Sprinta
Gelöschter User

Re: Soll Sprinter und Co bei Gesetz gebremst werden ?

#40 

Beitrag von Gelöschter User »

Oh, ich lese gerade, dass mein voriger Beitrag missverständlich sein kann!!
Ich wollte selbstverständlich nicht sagen, dass nur die Expressdienste dahinsausen!
Es sind auch viele Privatfahrer, nur für Letztere gibt es doch sowieso noch weniger Argumente so schnell fahren zu müssen, oder?!
Die Reserve-PS kann man doch auch für plötzliche Ausweichmanöver oder mit Genuss `am Berg´ benutzen!!
:pillepalle: ;)

Gruss Sprinta
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Re: Soll Sprinter und Co bei Gesetz gebremst werden ?

#41 

Beitrag von Rennsprinter »

Die Reserve-PS kann man doch auch für plötzliche Ausweichmanöver oder mit Genuss `am Berg´ benutzen!!
:pillepalle: ;)

Gruss Sprinta
Also mein Sprinter hat keine Reserve-PS
:D :D :D
Sprinter - was sonst ?
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Re: Soll Sprinter und Co bei Gesetz gebremst werden ?

#42 

Beitrag von Speedy »

Alleine schon die Option "Nur gewerblich genutzte Fahrzeuge" in der Umfrage finde ich unverschämt. Richtig traurig finde ich, dass immerhin 59 dafür gestimmt haben.
Entweder alle oder keiner, so sehe ich das. Und da bin ich für keiner :D
Alle heisst übrigens: Alle Vans, Geländewagen, ach einfach alle eben, deren Bremsweg über 35 Metern oder das Gesamtgewicht über 1,5 Tonnen oder die Höhe über 1,3 Metern liegt- ist ja schliesslich gefährlich! :pillepalle:
Der einzig wahre Speedy ;)
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#43 

Beitrag von Kühltaxi »

Das anfangs von meinem Mechernicher Kurierdienstkollegen angesprochene Gesetz gilt tatsächlich nur für Fahrzeuge über 3,5 bis 12 Tonnen, und zwar mit Begrenzung auf 90 km/h. Über eine Begrenzung auf 120 oder 130 km/h, für welche Fahrzeuge auch immer, wird aber leider immer noch rumdiskutiert.
Ich war dabei:

SprinterTreffen: 2010, 2018
Weihnachtstreffen Lauf: 2007, 2008, 2010, 2012, 2013, 2014
Treffen in Bonn: 2007
Werksbesichtigung Düsseldorf: 2008, 2013
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EU-Tempolimit für Neufahrzeuge

#44 

Beitrag von Hans »

Na, da hat wohl D(C) exakt mit seinem selbstverordneten Tempolimit für Sprinter der EU schon vorgegriffen ??? !!! :lol: :lol: :lol:

Neuwagen sollen in der Europäischen Union ab 2013 mit einer Klima-Bremse ausgestattet werden und nicht mehr schneller als 162 Stundenkilometer (101 Meilen pro Stunde) fahren dürfen.

Dies besagt ein Papier im Umweltausschuss des Europa-Parlaments.

Demnach sollen die Klimaschutzvorschriften für neu zugelassene Autos noch einmal erheblich verschärft werden.

Ausnahmen von der Tempobeschränkungen sollen dem Bericht zufolge nur für Polizei, Krankenwagen, andere hoheitliche Aufgaben oder Militärfahrzeuge gelten.

Der für 2012 geplante EU-Abgaswert von 130 Gramm CO2 pro Kilometer soll ab 2020 auf 95 Gramm sinken.

Außerdem sollen die Autohersteller in Autoanzeigen, Plakaten und sonstigen Werbungen 20 Prozent der Werbefläche für Verbrauchs- und Abgasangaben reservieren müssen. Der Plan soll dem Bericht zufolge in der kommenden Woche im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments beraten werden.

Der Klima-Plan stamme vom britischen Europa-Abgeordneten Chris Davies und wird im Umweltausschuss des EU-Parlaments beraten
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Re: EU-Tempolimit für Neufahrzeuge

#45 

Beitrag von Arne »

Hans hat geschrieben: Neuwagen sollen in der Europäischen Union ab 2013 mit einer Klima-Bremse ausgestattet werden und nicht mehr schneller als 162 Stundenkilometer (101 Meilen pro Stunde) fahren dürfen.....

Ausnahmen von der Tempobeschränkungen sollen dem Bericht zufolge nur für Polizei, Krankenwagen, andere hoheitliche Aufgaben oder Militärfahrzeuge gelten.
@ Hans,

ich bin ja nun weiss Gott nicht militant, aber da überlege ich doch, meinem Sprinter eine Flecktarnung zu verpassen samt Y-Nummer und damit eine Privatarmee zu gründen, nur damit ich etwas schneller fahren kann. :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink:

Zum Glück fliesst bis dahin noch etwas Wasser die Donau runter, auch hat die Deutsche Regierung so viel ich weiss, Einspruch erhoben.

Viele Grüsse,

Arne
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