906: Fensterheber anlernen

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Vanagaudi
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906: Fensterheber anlernen

#1 

Beitrag von Vanagaudi »

 Themenstarter

Bisher habe ich nichts zum Thema gefunden, und aufgefallen ist es bisher anscheinend noch niemandem: Die Positionen der Fensterheber müssen angelernt werden. Dabei wird der obere Anschlag es Seitenfensters als Nullpunkt festgelegt.

Die Normierung des oberen Anschlags ist Voraussetzung für das Funktionieren des automatischen Hochlaufs, Kurzhub, Abschalten des Fensterhebermotors vor dem Endanschlag und der Überschusskraftbegrenzung. Das Einlernen des oberen Fensteranschlags erfolgt im Türsteuergerät Fahrer (N69/1) für das Fahrerseitenfenster und im Steuergerät SAM (N10) für das Beifahrerseitenfenster.


Einlern-Prozedur

Das entsprechende, ganz geöffnete Fenster wird mit einem beliebigen aber für dieses Fenster zuständigen Fensterhebertaster vollständig geschlossen. Der Fensterhebertaster muss während des Schließvorgangs betätigt bleiben, und nach Schließen des Fensters weiterhin gehalten werden. Das Türsteuergerät Fahrer oder das Steuergerät SAM setzt, sobald der Fensterhebermotor für mindestens 0,3s blockiert wird, den Positionszähler der Hallgebersignale auf Null. Damit ist der Nullpunkt festgelegt.

Eine Nachjustierung des Nullpunkts findet selbstständig statt, wenn ein Fehler in der Positionserkennung aufgetreten ist, wenn z.B. der Positionszähler einen negativen Stand aufweist.


Verlust des Nullpunkts

Der Nullpunkt kann verloren gehen
  • Wenn die Versorgungsspannung für mindestens 60s an Kl.30 weniger als 6,5V beträgt.
  • Wenn das Fenster bei automatischem Hochlauf einen Positionszählerstand erreicht, der über die negative Nullpunkttoleranz oder über den gespeicherten Nullpunkt hinaus reicht.
  • Wenn das Fenster bei automatischem Tieflauf einen Positionszählerstand erreicht, der den maximalen Fensterweg überschreitet.
  • Sobald das Hallgebersignal eines Fensterhebermotors für mindestens 12 Ankerumdrehungen als fehlerhaft erkannt wird.
Sollte der Thermoschutzschalter im Fensterhebermotor ansprechen, führt dies nicht zu einem Verlust des Nullpunkts.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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