906: Notlichtansteuerung

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Vanagaudi
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Re: 906: Notlichtansteuerung

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Beitrag von Vanagaudi »

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Die Notlichtansteuerung soll den kompletten Ausfall der Außenbeleuchtung durch den Ausfall des Innenraum-CAN (CAN B) oder des Prozessors des Signalisierungs- und Ansteuermoduls SAM bzw. des Anhängeransteuerungsgeräts AAG, mit Code (E43) Steckdose Anhängerkupplung oder mit Code (E40) Anhängersteckdose 7-polig, vermeiden.

Sobald das Signal "Kl. 15 EIN" vorliegt und keine Über- oder Unterspannung an den Steuergeräten vorliegt, kann die Notlichtansteuerung in Funktion treten.

Notlichtansteuerung
Folgende Leuchten werden bei der Funktion Notlicht angesteuert:
  • Bei Fahrzeugen mit H4 Scheinwerfersystem
    • Standlicht (E1e3) in der H4-Leuchte links (E1)
    • Standlicht (E2e3) in der H4-Leuchte rechts (E2)
    • Abblendlicht (E1e2) der H4-Leuchte links
    • Abblendlicht (E2e2) der H4-Leuchte rechts
  • Bei Fahrzeugen mit Bi-Xenon-Scheinwerfersystem
    • Standlicht (E1/6e3) in der XENON-Leuchte links (E1/6)
    • Standlicht (E2/6e3) in der XENON-Leuchte rechts (E2/6)
    • Abblendlicht (E1/6e2) der XENON-Leuchte links über das Xenon-Steuergerät (E1/6n1)
    • Abblendlicht (E2/6e2) der XENON-Leuchte rechts über das Xenon-Steuergerät (E2/6n1)
  • Bei Fahrzeugen mit Leiterrahmen
    • Schlusslicht (E3/6e2) in der Schlussleuchte links (E3/6)
    • Schlusslicht (E4/6e2) in der Schlussleuchte rechts (E4/6)
  • Bei Fahrzeugen mit geschlossenem Aufbau
    • Schlusslicht (E3e2) in der Schlussleuchte links (E3)
    • Schlusslicht (E4e2) in der Schlussleuchte rechts (E4)
  • Kennzeichenleuchte links (E19/1)
  • Kennzeichenleuchte rechts (E19/2)
Gleichzeitig werden bei Fahrzeugen mit Code E43 "Steckdose Anhängerkupplung" oder mit Code E40 "Anhängersteckdose 7-polig" die Signale zum Ansteuern der oben aufgeführten am Anhänger entsprechenden Leuchten über den Innenraum-CAN (CAN-B) an das Anhängeransteuerungsgerät AAG weitergeleitet.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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