Dennis hat geschrieben: ↑27 Mär 2019 14:36
Leider doch. Durch die Umkehr der Haftung wird es ein unkalkulierbares Risiko.
Gruß
Dennis
Da bin ich andere Meinung. Es heißt, der Betreiber muss geeignete Maßnahmen ergreifen. Wenn man als Betreiber einen anerkannten Uploadfilter nutzt ist man aus der Haftung. Es müssen aber erst mal anerkannte Filter bereit stehen, aber das wird kommen.
Der Sinn dieser ganzen Aktion ist ja schon wie oben gesagt, die Meinungshoheit über das I-Net zurück zu erlangen, und das kann nur über Uploadfilter geschehen, die bei Bedarf bestimmte Inhalte verhindern. Das kann wiederum nur mit Filtern geschehen, auf die der Initiator der Aktion (neues Urheberrechtsgesetzt) auch Zugriff hat, Uploadfilter die also entsprechend lizenziert sind.
Ich behaupte mal, das wenn jemand selbst ein Verfahren entwickelt, was genau das macht was gewünscht ist, nämlich Urheberrechtsverletzungen zu prüfen (wie auch immer das möglich sein sollte), dieses Verfahren nicht zugelassen wird, da eben nicht eine
Inhaltskontrolle integriert ist, und das ist es was mit dem neuen Gesetzt erreicht werden soll.