Abschlepper verweigert Herausgabe und hat Schäden gemacht

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Lars297
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Abschlepper verweigert Herausgabe und hat Schäden gemacht

#1 

Beitrag von Lars297 »

 Themenstarter

Ich benötige bitte mal euren Rat:
Letzte Woche Montag hatte eines unserer Fahrzeuge einen nicht verschuldeten Unfall und erlitt Totalschaden.
Die Polizei hat einen Abschlepper beauftragt. Dieser hat:
- Den Zündschlüssel verloren
- ALLE Trümmerteile von der Fahrbahn auf die Sitze geschmissen anstatt in den leeren Laderaum
- Fahrzeug steht beim Abschlepper nicht witterungsgeschützt (mit Glück kann ich das Command jetzt wegen Wasserschaden weg schmeißen)
- Hat die Kennzeichen vom Fahrzeug ab gemacht und verweigert die Herausgabe zwecks Abmeldung des Autos bis die Abschleppkosten beglichen sind

Die Abschlepprechnung beträgt 650,-€ !!!

Der Abschlepper hat schon ein Schreiben vom Anwalt bekommen das die Schuldfrage einwandfrei geklärt ist und er den Ausgleich der Rechnung durch die gegnerische Versicherung anwaltlich versichert.

Interessiert den Abschlepper aber nicht.

Was soll ich tun? Anzeige bei der Polizei machen?

Die Rechnung bezahle ich nicht weil ich sie mit Zahlung der Höhe nach akzeptieren würde. Was mache ich wenn die gegnerische Versicherung sagt: Die Rechnung ist zu hoch, wir zahlen nur die Hälfte.
Dann bin ich der Gelackmeierte....
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Hans
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Re: Abschlepper verweigert Herausgabe und hat Schäden gemach

#2 

Beitrag von Hans »

Lars, im folgenden Link hast du eigentlich so ziemlich alles, was du in deinem geschilderten Fall beachten musst !
https://www.bussgeld-info.de/abschleppkosten-unfall/

Für dich wohl einer der dringendsten Fragen ist auch beantwortet:
“Wichtig! Auch wenn die Kosten überhöht sind, haben Sie Anspruch auf Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall, da Ihnen nicht zugemutet werden darf, dass Sie vor der Bergung oder dem Abschleppen Angebote verschiedener Anbieter einholen !“
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skipper01
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Re: Abschlepper verweigert Herausgabe und hat Schäden gemach

#3 

Beitrag von skipper01 »

steht doch oben.... die polizei hat den beauftragt.....
dazu kommt das 650.- für einen kastenwagen über 2.8 t nicht überteuert ist.
zumal es eine unfallbergung ist.
alles gleich zum anwalt.... alle daraus auftretende folgekosten muß der verursacher bzw dessen versicherung übernehmen.
also alles ganz entspannt dem anwalt überlassen.
Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche....
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Matthias S
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Re: Abschlepper verweigert Herausgabe und hat Schäden gemach

#4 

Beitrag von Matthias S »

Im Link von Hans steht aber leider auch dies:
Dabei gilt folgender Grundsatz: Das beschädigte Fahrzeug ist bestenfalls zur nächstgelegenen Werkstatt zu transportieren. Damit können die Abschleppkosten nach einem Unfall so gering wie möglich gehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Abschleppkosten bei einem Totalschaden. Denn diese werden in den meisten Fällen nicht durch die Versicherung abgedeckt. Anders sieht es aus, wenn das Kfz noch im Rahmen der 130%-Regelung reparaturwürdig ist.
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Matthias S
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Re: Abschlepper verweigert Herausgabe und hat Schäden gemach

#5 

Beitrag von Matthias S »

skipper01 hat geschrieben: also alles ganz entspannt dem anwalt überlassen.
So sehe ich das auch.
Matthias
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Lars297
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Re: Abschlepper verweigert Herausgabe und hat Schäden gemach

#6 

Beitrag von Lars297 »

 Themenstarter

Damit wäre die Frage nach der Höhe der Kosten geklärt.
Darf der Abschlepper die Kennzeichen einbehalten und mir somit verwehren das Fahrzeug abzumelden obwohl ihm per Anwalt mitgeteilt wurde das die Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen? Sprich, er weiß genau das ich das am Ende eh nicht bezahlen muss.
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Rosi
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Re: Abschlepper verweigert Herausgabe und hat Schäden gemach

#7 

Beitrag von Rosi »

1. Die Bullen beauftragen mutmaßlich den Sponsor deren Weihnachtsfeier, ergo bilden diese eine Tätereinheit, von der man keine konstruktiven Beiträge erwarten sollte. Die Bullen können m.W. unter dem scheinheiligen Vorwand der Sicherheit beauftragen, wenn die wollen, weil es zudem nicht deren Geld kostet.
2. Der Vertrag kam somit nicht unmittelbar direkt zwischen dem Halter und dem Abschlepper zustande, sondern dem Halter wurde dieser durch dritte aufgebürdet. Als Halter kann er zumindest die Herausgabe seines Eigentums (gerichtlich) erwirken lassen.
3. Der Abschlepper hat Sorgfaltpflichten, deren Verletzung der Halter wiederum nachweisen muß. Das interessiert die sog. "Versicherung" des Unfallverursachers mitnichten. Fahr hin, um Fotos zu machen, protokolliere und mach dir Aktennotizen über jedes Detail, jeden Dilog + nimm Zeugen mit ... und dann machst Du noch mal doppelt so viele Fotos (sagt Dir jeder Advokat). Was willst Du machen, wenn die Haftpflicht des Gegners die Bezahlung verweigert, Dein Unfallauto für immer dort stehenlassen? Erwarte keine Gerechtigkeit, sondern protokolliere die Schäden, zeig diese dem Abschlepper, der Polizei und der Haftpflicht des Unfallverursachers an und hol Deine Karre dort weg, denn jeder Tag dort beim Abschlepper kostet noch mehr Geld zugunsten des Abschleppers.
4. Grundsätzlich ist der mutmaßlich gesetzlich legitimierte vorsätzliche Betrug unterschiedlicher Kosten für eine Bergung ./. Unfallbergung, bishin zu unterschiedlichen Kosten für den Ersatzwagen anzuprangern.
Die Bundesrepublik betreibt Beschäftigungs-, statt Arbeits-politik, d.h. möglichst viele Bürger mit möglichst vielem zu beschäftigen, das man kaum mehr Arbeit nennen könnte. Wir haben uns zu Sklaven von Advokaten und Medizinern machen lassen, werden täglich vorgeführt und schreien trotzdem permanent nach Anwälten. Es gibt einfachere Lösungen: https://www.youtube.com/watch?v=8Bbctymitic
Was passiert, wenn Du Deiner eigenen Kasko den Diebstahl meldest? Der Abschlepper hat an den Kennzeichen Deines Autos überhaupt nichts zu fummeln. Klar dürfte aber auch sein, daß er auf den wirtschaftlichen Totalschaden spekuliert und schon Interessenten für Deine Karre hat.
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Re: Abschlepper verweigert Herausgabe und hat Schäden gemach

#8 

Beitrag von WilleWutz »

Hallo Lars,

hier steht auch was Interessantes drin.
>>> https://jura-online.de/blog/2014/04/22/ ... ternehmers >>>
Für mich ist der Abschleppunternehmer, da von der Polizei beauftragt, im Rahmen der Eingriffsverwaltung als deren Erfüllungsgehilfe tätig und handelte demnach bei der Durchführung des Abschleppauftrages hoheitlich.

Jeder ist übrigens zur Schadensminderung verpflichtet und das scheint ja wohl hier offensichtlich nicht bei Jedem der Fall zu sein.

Mach, was Rosi empfohlen hat (Beweissicherung) und stell Gegenrechnungen auf. Alles Andere muß Dein Anwalt, sofern kundig, willig und bissig, besser wissen und machen.
Gruß

Peter

212D`99 >in gute Hände abgegeben<
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Rosi
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Re: Abschlepper verweigert Herausgabe und hat Schäden gemach

#9 

Beitrag von Rosi »

Fazit
Ein einfacher, beinahe schon alltäglicher Sachverhalt mit lehrreichen juristischen Problemen
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Lars297
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Re: Abschlepper verweigert Herausgabe und hat Schäden gemach

#10 

Beitrag von Lars297 »

 Themenstarter

Ich danke euch für die schnellen Antworten.
Habe heute auch nochmal mit meinem Anwalt gesprochen.
Wird so gemacht wie Rosi gesagt hat.
Über alles was der Abschlepper „kaputt“ gemacht hat, Zündschlüssel verloren, Innenraum nass, etc, bekommt er eine Rechnung.
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Fluse
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Re: Abschlepper verweigert Herausgabe und hat Schäden gemacht

#11 

Beitrag von Fluse »

Moin,

was leider zu beweisen wäre.
Habe auch schon ähnliches erlebt.
Wirst sehen da wird schwarzer Peter gespielt und am Ende ist es keiner gewesen. :? :? :?
Gruß Frank
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