Werkverkehranmeldung

Hier könnt Ihr alles posten, was in kein anderes Forum passt und nicht über den Sprinter oder LT ist!
Antworten
Benutzeravatar
KTM
Fühlt sich wie zu Hause
Fühlt sich wie zu Hause
Beiträge: 417
Registriert: 03 Mär 2007 12:42
Wohnort: bei München

Galerie

Werkverkehranmeldung

#1 

Beitrag von KTM »

 Themenstarter

Moin Leute,
nachdem ein Kumpel mehr als einmal von der Polizei angehalten wurde (Transporter mit Anhänger, Gesamtgewicht über 3,5 to), haben die Jungs unter anderem nach einer Anmeldung beim BAG in die Werkverkehrsdatei gefragt. Hatte er natürlich nicht. Es blieb bei einem freundlichen Gespräch. Freunde und Helfer wiesen aber darauf hin, das es durchaus mit bis zu 5.000€ bestraft werden könne. Inwiefern die Höhe der Strafe jetzt wirklich für Transporter mit Anhänger gilt, sei mal dahin gestellt. Ich konnte auch nichts weiter rauskriegen über etwaige Strafen.

Zumindest sollte man sich damit mal beschäftigen. Es betrifft, wenn ich es richtig rauslese, alle LkW über 3,5to. Es gilt immer das Gesamtgewicht, Zugmaschine und Anhänger. Da ist man ja leicht drüber.

Die Frage ist noch: Was ist Werkverkehr? Das ist auf der Seite auch schön beschrieben. Meine einfache Erklärung dazu ist: Der Trockenbauer, der seine eigenen Rigipsplatten zur Baustelle fährt und auch selbst weiterverarbeitet, fällt unter Werkverkehr. Ein Spediteur o.ä., der als Hauptgeschäft Güter für andere Leute durch die Gegend kutschiert, betreibt Güterverkehr. Hier gelten dann sowieso andere Gesetze.

https://www.bag.bund.de/SharedDocs/FAQ/ ... l?nn=12928
318 CDI/Bj.2007-2010/Motorschaden; 316 CDI/Bj. 2010-2013/kein Motorschaden; ab 2013 316Bluemotion 4x4/bisher noch nicht viel Theater.
cappulino
Fast schon Admin
Fast schon Admin
Beiträge: 1000
Registriert: 18 Okt 2014 20:47
Wohnort: die Lichtstadt an der Saale

Re: Werkverkehranmeldung

#2 

Beitrag von cappulino »

Namds!

Ich kenne das Thema im Zusammenhang mit der Wagniskennziffer im Versicherungsverhältnis. Hier ist das Risiko der rein privaten Nutzung dem des Werkverkehrs (also nicht Fernverkehr) gleichgestellt. Wobei in meinem Schadenfall einige graue Haare gewachsen sind den Damen und Herren plausibel zu machen, dass ich als Privatperson auch einen LKW ausschließlich rein privat nutzen kann, auch wenn ich mit diesem zum Arbeitsort (Angestellter) fahre und da ist kein Anhänger dran.

Bist du/ihr mit deinem Fahrzeug/Gespann als Privatperson oder als Unternehmer unterwegs?
Wenn ich an den Urlaub mit WoMo denke dann ist das eine ähnliche Situation, vor allem was die Gesamtmasse betrifft... Anhänger ist erstmal Anhänger.

Vielleicht gibt es ja einen Auskenner in dieser Sache?

Grüße Michael
Benutzeravatar
Oberelch
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 242
Registriert: 09 Jan 2008 23:31
Wohnort: Hamburg City

Galerie

Re: Werkverkehranmeldung

#3 

Beitrag von Oberelch »

Moin,
Werksverkehr ist entweder der Handwerker oder Auslieferungsfahrer, der eigene Ware durch die Gegend fährt.
Güterverkehr sind Spediteure, Paketdienste und Kuriere

Gemeint ist vermutlich der Besitz und Einsatz einer Fahrerkarte (ab 3,5t Gesamt Pflicht) und die Qualifikation als Berufskraftfahrer. Als Berufskraftfahrer (alles außer einem Handwerker auf dem Weg zur Baustelle) muß eine Schulung mit entsprechenden Modulen absolviert werden. Ausbildung gibts beim TÜV, DEKRA und ADAC. Wenn nicht vorhanden, dann werden bis zu 5.000€ Strafe fällig. Wird man auch regelmäßig von der BG drauf hingewiesen.

Gruß
Thomas
Benutzeravatar
KTM
Fühlt sich wie zu Hause
Fühlt sich wie zu Hause
Beiträge: 417
Registriert: 03 Mär 2007 12:42
Wohnort: bei München

Galerie

Re: Werkverkehranmeldung

#4 

Beitrag von KTM »

 Themenstarter

cappulino hat geschrieben:Namds!

Ich kenne das Thema im Zusammenhang mit der Wagniskennziffer im Versicherungsverhältnis. Hier ist das Risiko der rein privaten Nutzung dem des Werkverkehrs (also nicht Fernverkehr) gleichgestellt. Wobei in meinem Schadenfall einige graue Haare gewachsen sind den Damen und Herren plausibel zu machen, dass ich als Privatperson auch einen LKW ausschließlich rein privat nutzen kann, auch wenn ich mit diesem zum Arbeitsort (Angestellter) fahre und da ist kein Anhänger dran.

Bist du/ihr mit deinem Fahrzeug/Gespann als Privatperson oder als Unternehmer unterwegs?
Wenn ich an den Urlaub mit WoMo denke dann ist das eine ähnliche Situation, vor allem was die Gesamtmasse betrifft... Anhänger ist erstmal Anhänger.

Vielleicht gibt es ja einen Auskenner in dieser Sache?

Grüße Michael
Bin sowohl privat als auch geschäftlich unterwegs mit dem Fahrzeug. Es ist ja immer die Frage, wie Du es den Kontrolletis verkaufst was Du gerade machst mit Deinem Auto/Anhänger und was die dann davon glauben oder auch nicht. Ist manchmal nicht so einfach. Und dann kommt noch die Gechichte mit dem Anhängerbetrieb an Sonn- und Feiertagen, das ist ja auch so ein Spezialthema.
318 CDI/Bj.2007-2010/Motorschaden; 316 CDI/Bj. 2010-2013/kein Motorschaden; ab 2013 316Bluemotion 4x4/bisher noch nicht viel Theater.
sprinter-22
Wird so langsam nervig
Wird so langsam nervig
Beiträge: 637
Registriert: 02 Dez 2010 15:43
Wohnort: bei Stgt.

Re: Werkverkehranmeldung

#5 

Beitrag von sprinter-22 »

Anhängerbetrieb an sonn- und Feiertagen ist doch gar nicht so schwer.
Is nicht. Fertig
Benutzeravatar
WilleWutz
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 1537
Registriert: 26 Dez 2008 16:28
Wohnort: Westerwald

Galerie

Re: Werkverkehranmeldung

#6 

Beitrag von WilleWutz »

...aber nur bei LKW-Zulassung, und auch da gibt es wieder Ausnahmen

http://www.bussgeldkatalog.de/sonntagsfahrverbot/
Gruß

Peter

212D`99 >in gute Hände abgegeben<
3 :mrgreen: D`08 Mitlhoda
Sprintertreffen 2009-11-12-13-15-17-18-19-22
Familientreffen 2010
Benutzeravatar
KTM
Fühlt sich wie zu Hause
Fühlt sich wie zu Hause
Beiträge: 417
Registriert: 03 Mär 2007 12:42
Wohnort: bei München

Galerie

Re: Werkverkehranmeldung

#7 

Beitrag von KTM »

 Themenstarter

Bundesweit gilt grundsätzlich erstmal Fahrverbot für LKW ab 7,5to, und mit Anhänger wenn das Gesamtgewicht Zugmaschine und Anhänger mehr als 3,5to beträgt.

Bundesländermäßig wird es mal strenger mal weniger streng gehandhabt, das du Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken (Pferdeanhänger/Wohnwagen) auch am WE und an Feiertagen ziehen darfst. Grundsätzlich gilt aber erstmal ein klares NEIN.
Meinereiner dürfte am Sonntag nicht mal den firmeneigenen Kipperanhänger zu einem Möbelumzug benutzen, es sei denn, man holt sich eine einmalige Sondergenehmigung. Die Strafen können sonst ganz schön saftig ausfallen und der Anhänger bleibt stehen.
318 CDI/Bj.2007-2010/Motorschaden; 316 CDI/Bj. 2010-2013/kein Motorschaden; ab 2013 316Bluemotion 4x4/bisher noch nicht viel Theater.
Sprintcruiser
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 236
Registriert: 12 Jul 2015 20:30
Wohnort: Mitteldeutschland

Re: Werkverkehranmeldung

#8 

Beitrag von Sprintcruiser »

...hat der MB/VW PKW-Zulassung darf man am So mit Anhänger auf der BAB fahren.
...das haargenau gleiche Modell nur mit LKW-Zulassung dann darf man nicht... :twisted:

...BananenRepublikDeutschland 8)

...und als Krönung:jedes Bundesland kocht sein eigene Süppchen :evil:
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Sprintcruiser für den Beitrag (Insgesamt 4):
OutdoorSprinter (11 Jul 2016 22:33), KTM (12 Jul 2016 08:52), Rohbau (12 Jul 2016 10:32), WilleWutz (13 Jul 2016 16:56)
MB Sprinter 413CDI Bj.03
Benutzeravatar
WilleWutz
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 1537
Registriert: 26 Dez 2008 16:28
Wohnort: Westerwald

Galerie

Re: Werkverkehranmeldung

#9 

Beitrag von WilleWutz »

Sag ich doch, hat allerdings mit BAB nichts zu tun :wink:
sprinter-22 hat geschrieben:Anhängerbetrieb an sonn- und Feiertagen ist doch gar nicht so schwer.
Is nicht. Fertig
WilleWutz hat geschrieben:...aber nur bei LKW-Zulassung, und auch da gibt es wieder Ausnahmen

http://www.bussgeldkatalog.de/sonntagsfahrverbot/
Gruß

Peter

212D`99 >in gute Hände abgegeben<
3 :mrgreen: D`08 Mitlhoda
Sprintertreffen 2009-11-12-13-15-17-18-19-22
Familientreffen 2010
Benutzeravatar
KTM
Fühlt sich wie zu Hause
Fühlt sich wie zu Hause
Beiträge: 417
Registriert: 03 Mär 2007 12:42
Wohnort: bei München

Galerie

Re: Werkverkehranmeldung

#10 

Beitrag von KTM »

 Themenstarter

Hab übrigens noch was über die möglichen Strafen rausbekommen....90€ ohne Werkverkehrsanmeldung, ca. 180€ wenns vorsätzlich ist......jetzt frag mich bloß keiner, wie man vorsätzlich ohne Werkverkehrsanmeldung durch die Gegend fährt?? :shock:
318 CDI/Bj.2007-2010/Motorschaden; 316 CDI/Bj. 2010-2013/kein Motorschaden; ab 2013 316Bluemotion 4x4/bisher noch nicht viel Theater.
Benutzeravatar
benjamin
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 2273
Registriert: 25 Mai 2009 19:33
Wohnort: CH (Raum Basel)

Galerie

Re: Werkverkehranmeldung

#11 

Beitrag von benjamin »

Sprintcruiser hat geschrieben:...hat der MB/VW PKW-Zulassung darf man am So mit Anhänger auf der BAB fahren.
...das haargenau gleiche Modell nur mit LKW-Zulassung dann darf man nicht... :twisted:

...BananenRepublikDeutschland 8)

...und als Krönung:jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen :evil:

Ist bei euch ja fast wie bei uns...:mrgreen:

LG

Benjamin
LT 46 2.8l AGK
LT 46 2.5l AHD
LT 35 2.5l ANJ
LT 46 2.8l AUH
LT 46 2.8l ATA
LT 46 2.8l AUH
LT 35 2,5l AVR
LT 46 2,5l ANJ
LT 46 2.8l AUH
LT 46 2.8l AUH
LT 35 2.5l AVR
LT 35 2.8l AUH
LT 46 2.8l ATA
LT 46 2,5l ANJ
LT 46 2.8l ATA
LT 46 2.8l ATA
(906) 313CDI
Sprintcruiser
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 236
Registriert: 12 Jul 2015 20:30
Wohnort: Mitteldeutschland

Re: Werkverkehranmeldung

#12 

Beitrag von Sprintcruiser »

benjamin hat geschrieben:Ist bei euch ja fast wie bei uns...
...wie,geht es noch schlimmer? :shock:
MB Sprinter 413CDI Bj.03
Antworten