Führerscheinfrage

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rusei
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Re: Führerscheinfrage

#16 

Beitrag von rusei »

 Themenstarter

Super, vielen Dank!!
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rusei
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Re: Führerscheinfrage

#17 

Beitrag von rusei »

 Themenstarter

So, habe gerade mit dem TÜV telefoniert.
Aussage: ab 50 muss man alle 5 Jahre ein Gesundheitszeugnis vorlegen und den FS verlängern lassen.
Stimmt das?
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weily
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Re: Führerscheinfrage

#18 

Beitrag von weily »

rusei hat geschrieben:So, habe gerade mit dem TÜV telefoniert.
Aussage: ab 50 muss man alle 5 Jahre ein Gesundheitszeugnis vorlegen und den FS verlängern lassen.
Stimmt das?
Mit dem "alten" 3 er Führerschein kannst du bis 7,5 t Fahren wenn du über 50 Jahre bist und die alte Klasse 2 hast dann mußt du alle 5 Jahre zum Doc und zum Augentest oder du lässt die Klasse 2 verfallen, dann hast du die Klasse 3.

Grüße aus GG
rusei
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Re: Führerscheinfrage

#19 

Beitrag von rusei »

 Themenstarter

Hatte nur 1er und 3er. TÜV sagt ich brauche den Gesundheitscheck.
Und wer hat Recht??
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Max
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Re: Führerscheinfrage

#20 

Beitrag von Max »

- so etz mische ich mich mal ein....
@ Rossi:Harald,Du brauchst keinen Gesundheitscheck für die Klasse 3,das ist Fakt.Ich bin alle 5 Jahre dran weil ich Bus und LKW habe,alles andere ist Quatsch.Ich find die Aussage von dem Tüv-Depperle net mal dumm,alle 5 Jahre Gesundheitscheck für Klasse 3 wäre für viele ein muß,ob jung oder alt......!!!!!! Ich bin übrigens nächstes Jahr mit dem Verlängern dran,wird wieder sehr kostspielig.........!!!!!!! :oops: :oops: :oops:
rusei
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Re: Führerscheinfrage

#21 

Beitrag von rusei »

 Themenstarter

Gesundheitscheck dann, wenn ich einen Lkw bis 7.5t fahren will! Nicht für Pkw.
Stimmt das nun oder nicht?
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weily
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Re: Führerscheinfrage

#22 

Beitrag von weily »

rusei hat geschrieben:Gesundheitscheck dann, wenn ich einen Lkw bis 7.5t fahren will! Nicht für Pkw.
Stimmt das nun oder nicht?
Wann hast du denn deinen Führerschein gemacht? Vor 1980? dann kannst du mit der Klasse 3 bis 7,5 t fahren und noch
einen Hänger bis 2,8 t ziehen.
Heinz
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Re: Führerscheinfrage

#23 

Beitrag von rusei »

 Themenstarter

FS ist von 1977. Dass ich bis 7.5t fahren darf weiss ich. Ich möchte wissen ob ich diesen Gesundheitscheck alle 5 Jahr machen muss!
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Re: Führerscheinfrage

#24 

Beitrag von Moselaner »

NEIN, noch nicht!

Wenn man seinen befristeten=noch jungen Führerschein verlängern möchte, muss man zur Verlängerung einen Gesundheitscheck gemacht haben.

Wenn man einen alten=unbefristeten Führerschein hat, kann man diesen bis 2033 nutzen.

siehe Info beim ADAC. Erst bei den ab 1999 gemachten Führerscheinen sind die Regeln strenger geworden.

Der Gesundheitscheck wird nur von der Führerscheinbehörde verlangt, nicht von einer Straßenkontrolle (Polizei, BAG etc.)
Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf

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Re: Führerscheinfrage

#25 

Beitrag von WilleWutz »

Gruß

Peter

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Re: Führerscheinfrage ab 50

#26 

Beitrag von Fluse »

Moin,

hier mal zur Info für Fahrer ab 50 Jahre.

Bin ja auch nächstes Jahr im 50 Club und will weiterhin mit Anhänger fahren.

Leider musste ich jetzt feststellen das ohne Gesundheits- und Sehprüfung kein Fahrzeug über 3,5 T mehr bewegt werden darf. Egal ob rosa oder grauer Lappen.

Grundsätzlich gilt ab 50 Jahre nur bis 3,5 T.

Noch schlimmer ist wenn man, wie ich jetzt den alten Lappen gegen die Karte tauscht und nicht angibt das man Anhänger fahren will.

Sollte das nicht eingetragen werden ist die Erlaubnis unwiederbringlich erloschen und kann nicht erneuert werden. Wer jetzt 56 Jahre ist und keinen entsprechenden Eintrag hat fährt mit Anhänger oder zb. bei einem

Wohnmobil das mehr als 3,5 t hat OHNE gültige Fahrerlaubnis und kann diese auch nicht mehr nachfordern, auch nicht mit einer Gesundheitsprüfung.
Gruß Frank
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Re: Führerscheinfrage

#27 

Beitrag von Mopedfahrer »

Hi Fluse,

da machst du mich aber neugierig :shock: da ich zufällig genau 56 bin: was muss denn in dem Karten-Führerscheineingetragen sein damit ich mit Anhänger bzw. bis 7,5 Tonnen fahren darf?

Ausser den D-Einträgen (sind wohl für Personentransport) sind bei mir alle Felder gefüllt - auch wenn ich wegen fehlendem Attest keinen Laster über 7,5 Tonnen mehr fahren darf.
Viele Grüße Anton

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Re: Führerscheinfrage ab 50

#28 

Beitrag von Vanagaudi »

Fluse hat geschrieben:Wer jetzt 56 Jahre ist und keinen entsprechenden Eintrag hat fährt mit Anhänger oder zb. bei einem Wohnmobil das mehr als 3,5 t hat OHNE gültige Fahrerlaubnis und kann diese auch nicht mehr nachfordern, auch nicht mit einer Gesundheitsprüfung.
Das ist doch Unfug. Bitte Bestandsschutz und Übergangsregelungen früherer Fahrerlaubnisklassen nachlesen. Ohne Gesundheitsprüfung verfällt der eingeschränkten CE (C1E > 12t und L<=3), aber C1 (bis 7,5t) und C1E (bis 12t) bleibt.

Es gibt nur eine Möglichkeit, wenn man den alten 3er hatte und die neuen Klassen C1 und C1E nicht zugeteilt bekommt: Indem die Fahrerlaubnis entzogen wird und man die Führerscheinprüfung neu ablegen muss, und dabei nur die Prüfung für B und BE ablegt. Zur Erlangung der Klassen C1 und C1E müsste man zwei weitere Prüfungen ablegen.
Zuletzt geändert von Vanagaudi am 22 Aug 2017 17:40, insgesamt 1-mal geändert.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Führerscheinfrage

#29 

Beitrag von Fluse »

Moin,


Leider habe ich das bis heute auch geglaubt.

Es stimmt natürlich, keiner muss den Führerschein tauschen. Er darf aber dann kein KFZ über 3,5 t bewegen.

Es gibt offenbar ein böses Erwachen für viele die mit Anhänger oder Wohnwagen unterwegs sind.

Beim Umtausch auf Karte über 50 die Angabe das man weiterhin über 3,5 t fahren möchte d enn für jeden ab 50 Jahre gilt, Gesundheitsprüfung und Sehtest.
Gruß Frank
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Re: Führerscheinfrage

#30 

Beitrag von Vanagaudi »

Fluse hat geschrieben:Beim Umtausch auf Karte über 50 die Angabe das man weiterhin über 3,5 t fahren möchte denn für jeden ab 50 Jahre gilt, Gesundheitsprüfung und Sehtest.
Nein, die Pflicht zur Gesundheitsprüfung und Sehtest für C1 und C1E gelten nur für die neu zugeteilten Führerscheine, also für die, die jetzt die Prüfung zu C1 oder C1E machen. Auf der Fahrerlaubnis wird das Verfalldatum zu jeder einzelnen Klasse aufgeführt. Bei der Umschreibung vom alten 3er auf CE (eingeschränkt) wurde das Verfalldatum (= Termin zur ersten Gesundheitsprüfung) eingetragen, bei der Umschreibung zu den Klassen C1 und C1E dagegen nicht. Daher gelten die beiden letztgenannten Klassen unbegrenzt.

Habe es gerade nochmal beim BMVI gefunden:
Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.
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