Führerscheinfrage

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Fluse
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Re: Führerscheinfrage

#31 

Beitrag von Fluse »

Moin,

Ich hoffe das das stimmt was du schreibst, befürchte aber das es anders ist.

Zur Erklärung, ich werde nächstes Jahr 50 und muss weiterhin mit meinem Sprinter einen Anhänger ziehen.

Auf Nachfrage HEUTE bei meinem Straßenverkehrsamt MUSS ich dafür ab 50 Jahre aber die Gesundheitsprüfung haben. Egal welchen Führerschein ich habe. Grau, Rosa oder Karte

Siehe dazu auch hier: http://www.fahrschule-boeker.de/seiten/ ... en/50+.php

Das ist ja auch kein Problem, muss aber eben gemacht werden. So jetzt kommt der Haken, das erste mal bei 50 Jahren. Dann alle 5 Jahre erneuern. wer das aber nicht innerhalb von 5 Jahren gemacht hat , verliert die Möglichkeit zur Verlängerung und damit die Möglichkeit KFZ über 3,5 t zu bewegen.

Da bitte ich mal jeden den es betrifft bei seiner zuständigen Behörde nachzufragen.
Gruß Frank
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Fluse
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Re: Führerscheinfrage

#32 

Beitrag von Fluse »

Bitte den von mir eingestellten Link genau lesen.

Kann sein das da einige über 50 , so wie ich auch , schlimme Bauchschmerzen bekommen.
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Re: Führerscheinfrage

#33 

Beitrag von Sprintcruiser »

Fluse hat geschrieben:Bitte den von mir eingestellten Link genau lesen.

Kann sein das da einige über 50 , so wie ich auch , schlimme Bauchschmerzen bekommen.
Ich hab den LKW-Führerschein 85 gemacht werde nächsten Monat 50 und wenn ich den Sprinter
mit Anhänger fahren will muß ich jetzt zum Arzt?
Dachte das gilt für Berufskraftfahrer die einen 40 Tonner fahren?
Bei den neuen Klassen blick ich nicht mehr durch... :twisted:
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Matthias S
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Re: Führerscheinfrage

#34 

Beitrag von Matthias S »

Vanagaudi hat geschrieben:
Fluse hat geschrieben:Beim Umtausch auf Karte über 50 die Angabe das man weiterhin über 3,5 t fahren möchte denn für jeden ab 50 Jahre gilt, Gesundheitsprüfung und Sehtest.
Habe es gerade nochmal beim BMVI gefunden:
Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.
Steht doch ganz klar: Ohne Sehtest ab 50J nur noch B/BE: 3,5to mit Anhänger(dieser auch max. 3,5to= knapp 7to gesamt).
Ach so, ich werde Diesjahr auch noch 50. Augenarzttermin habe ich schon.
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Matthias S
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Re: Führerscheinfrage

#35 

Beitrag von Matthias S »

Sprintcruiser hat geschrieben:
Fluse hat geschrieben:Bitte den von mir eingestellten Link genau lesen.

Kann sein das da einige über 50 , so wie ich auch , schlimme Bauchschmerzen bekommen.
Ich hab den LKW-Führerschein 85 gemacht werde nächsten Monat 50 und wenn ich den Sprinter
mit Anhänger fahren will muß ich jetzt zum Arzt?
Dachte das gilt für Berufskraftfahrer die einen 40 Tonner fahren?
Bei den neuen Klassen blick ich nicht mehr durch... :twisted:
Mach schnellstmöglich einen Termin, dein Sprinter hat 4,6to und den alten zweier willst du ja auch noch etwas behalten!
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Re: Führerscheinfrage

#36 

Beitrag von Sprintcruiser »

Matthias S hat geschrieben:ich werde Diesjahr auch noch 50. Augenarzttermin habe ich schon.
...also nur Augenarzt?oder wie? :roll:
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Re: Führerscheinfrage

#37 

Beitrag von Matthias S »

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... ungen.html

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... -c-und-ce/

So, mîst Beamtendeutsch! Muss, glaube ich nun meine vorherigen Posts revidieren. In den beiden Links lese ich nun raus, das Fahrzeug max. 7.5to (Klasse C1) haben darf und in Kombination mit Anhänger max. 12to(Klasse C1E).Ohne Sehtest! Für den alten Dreier.
7,5to Zugfahrzeug mit Anhänger gesamt über 12to bis zur max.18,75 (7,5 Fahrzeug mit der 1,5fachen Anhängelast bei durchgehender Bremsanlage [Druckluft]) ist nicht ohne Sehtest möglich.
Fällt dann unter Klasse C. Oder wie seht ihr das?
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Re: Führerscheinfrage

#38 

Beitrag von Matthias S »

Sprintcruiser hat geschrieben:
Matthias S hat geschrieben:ich werde Diesjahr auch noch 50. Augenarzttermin habe ich schon.
...also nur Augenarzt?oder wie? :roll:
Ich mache den ganzen Mîst bei der Bau- Berufsgenossenschaft. Wegen Klasse 2.
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Re: Führerscheinfrage

#39 

Beitrag von Mopedfahrer »

Hallo,

also so ganz verstehe ich die Infos in dem von Fluse bereitgestelltem Link nicht :?:

Ich habe mir schon 2001 den Karten-Führerschein ausstellen lassen.
Vor der Umstellung hatte ich die Führerscheine der Klassen 1, 2 und 3.

Ausser der Fahrerlaubnis für Busse (Personenbeförderung) habe ich auf dem Kartenführerschein alle Fahrerlaubnisse: A1, A, B, C1, C, BE, C1E, CE, M, L, T.
In der Spalte 10 steht bei allen das Datum der Fahrprüfung.
In der Spalte 11. steht, bis wann die Fahrerlaubnis gilt. Und hier steht nur bei den Klassen C und CE ein Datum, und das ist einen Tag bevor ich 50 geworden bin.
Also war schon 2001 bekannt, das ich mit 50 für den LKW-Führerschein (> 7,5 Tonnen) ein Attest brauche.
Für alle anderen Klassen bin aber laut den Angaben noch nicht zu alt :D
Warum sollte das bei einer Umstellung auf den Karten-Führerschein jetzt anders sein?
Viele Grüße Anton

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Re: Führerscheinfrage

#40 

Beitrag von Fluse »

Moin,

beschäftige mich jetzt schon den ganzen Tag mit dem Dreck. Leider lässt das mal wieder mehrere Interpretationen zu.

Für mich muss ich jedoch sagen das es scheinbar wirklich auf das Alter von 50 Jahren ankommt. Davor kann man mit der Klasse 3 alles Fahren wie bisher bekannt. Danach nicht mehr.

Hoffe trotzdem das ich unrecht habe.
Gruß Frank
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Re: Führerscheinfrage

#41 

Beitrag von Fluse »

Moin,

wenn du die alte Klasse 2 hast musst du sowieso ab 50 zum Test. Das ich doch eh klar.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Fluse für den Beitrag:
Matthias S (22 Aug 2017 22:26)
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Re: Führerscheinfrage

#42 

Beitrag von Matthias S »

Mopedfahrer hat geschrieben:Hallo,

also so ganz verstehe ich die Infos in dem von Fluse bereitgestelltem Link nicht :?:

Ich habe mir schon 2001 den Karten-Führerschein ausstellen lassen.
Vor der Umstellung hatte ich die Führerscheine der Klassen 1, 2 und 3.

Ausser der Fahrerlaubnis für Busse (Personenbeförderung) habe ich auf dem Kartenführerschein alle Fahrerlaubnisse: A1, A, B, C1, C, BE, C1E, CE, M, L, T.
In der Spalte 10 steht bei allen das Datum der Fahrprüfung.
In der Spalte 11. steht, bis wann die Fahrerlaubnis gilt. Und hier steht nur bei den Klassen C und CE ein Datum, und das ist einen Tag bevor ich 50 geworden bin.
Also war schon 2001 bekannt, das ich mit 50 für den LKW-Führerschein (> 7,5 Tonnen) ein Attest brauche.
Für alle anderen Klassen bin aber laut den Angaben noch nicht zu alt :D
Warum sollte das bei einer Umstellung auf den Karten-Führerschein jetzt anders sein?
Ähm, hast du nicht die 171 und die 172 eingetragen bekommen? Sollte hinter C1 bzw. C stehen
(Bus leer, ohne jeglichen Beifahrer/Fahrgast)
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Re: Führerscheinfrage

#43 

Beitrag von Fluse »

Ich fürchte das tausende Autofahrer über 50 mit Anhänger oder Wohnwagen unterwegs sind die gar nicht wissen das sie keine gültige Fahrerlaubnis haben.
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Re: Führerscheinfrage

#44 

Beitrag von Matthias S »

Fluse hat geschrieben:Ich fürchte das tausende Autofahrer über 50 mit Anhänger oder Wohnwagen unterwegs sind die gar nicht wissen das sie keine gültige Fahrerlaubnis haben.
BE = Auto mit Anhänger haben sie immer noch.
Matthias
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Re: Führerscheinfrage

#45 

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