Führerscheinfrage
Führerscheinfrage
Hallo Profis,
Habe meinen alten FS im Jahr 2000 in den neuen getauscht. Hatte 1 und 3.
Nun lese ich, dass man ab 50 nicht mehr über 3,5t fahren darf. Man muss ein ärztliches Attest bringen und kann dann 5 Jahre 3,5t-7,5t fahren.
Verstehe ich das richtig??
Danke!
Habe meinen alten FS im Jahr 2000 in den neuen getauscht. Hatte 1 und 3.
Nun lese ich, dass man ab 50 nicht mehr über 3,5t fahren darf. Man muss ein ärztliches Attest bringen und kann dann 5 Jahre 3,5t-7,5t fahren.
Verstehe ich das richtig??
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Re: Führerscheinfrage
Hallo,
auch bei mir ist es im Januar soweit! Dann darf ich ohne Attest den CE nicht mehr nutzen.
Um Sprinter > 3,5 to zu fahren bracht man den C1 bzw. den C1E mit Hänger. Die bleiben bei mir uneingeschränkt gültig
Info zu den Führerscheinklassen und Schlüsselzahlen
auch bei mir ist es im Januar soweit! Dann darf ich ohne Attest den CE nicht mehr nutzen.
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Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf
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Rudolf
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Re: Führerscheinfrage
.... drum darum habe ich genau das gelassen und habe den alten behalten. Das mit der ärztlichen Pflicht war schon damals bekannt. Ich find es ja eine Saue.... aber so ist es nun mal. Ich kann weiterhin 40t ner und Reisebusse fahren.rusei hat geschrieben: ... Habe meinen alten FS im Jahr 2000 in den neuen getauscht. ....!
MfG Holger
Bj. Juli / 2010, 201.000 km
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Re: Führerscheinfrage
...und wie hast Du dann eine Fahrerkarte bekommen ???Sprinter_213_CDI hat geschrieben: .... drum darum habe ich genau das gelassen und habe den alten behalten. Das mit der ärztlichen Pflicht war schon damals bekannt. Ich find es ja eine Saue.... aber so ist es nun mal. Ich kann weiterhin 40t ner und Reisebusse fahren.
MfG Holger
Ich dachte, die gibt es nur wenn man einen Kartenführerschein hat
Ich hatte meinen alten "Lappen" 2001 wirklich verloren und keine andere Alternative gehabt
Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf
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Re: Führerscheinfrage
Mal kurz aus der Suchmaschine:
Umtauschpflicht?
Eine Umtauschverpflichtung besteht für alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine. Allerdings hat das Bundesministerium eine lange Übergangsfrist bis zum 19. Januar 2033 vorgesehen.
Die früheren grauen oder rosafarbenen Führerscheine sowie alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind weiterhin sowohl im Inland wie im Ausland gültig und zwar längstens bis zum 19. Januar 2033.
Was wird auf den neuen Führerschein übertragen?
Es wird in vollem Umfang umgeschrieben. Es geht keine Berechtigung oder Klasse verloren.
Für Lkw über 7.500 kg wie auch für schwere Gespanne gilt eine Befristung der Fahrberechtigung auf das 50. Lebensjahr. Um diese Berechtigung danach weiter zu erhalten, muss der Altführerschein umgetauscht werden. Unterbleibt der Umtauch entfallen beim LKW-Führerschein die Klassen C und CE, beim PKW-Führerschein die Klasse CE 79. Die Fahrberechtigung für Pkw, Motorrad und Lkw unter 7.500 kg bleibt dann bestehen.
An den Fredstarter: Das bedeutet, bis 7,5to kannst du auch mit deiner alten Klasse 3 weiterfahren, selbst wenn du die Klasse 2 verfallen lässt. Sprinter oder 7,49to fahren geht also.
Umtauschpflicht?
Eine Umtauschverpflichtung besteht für alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine. Allerdings hat das Bundesministerium eine lange Übergangsfrist bis zum 19. Januar 2033 vorgesehen.
Die früheren grauen oder rosafarbenen Führerscheine sowie alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind weiterhin sowohl im Inland wie im Ausland gültig und zwar längstens bis zum 19. Januar 2033.
Was wird auf den neuen Führerschein übertragen?
Es wird in vollem Umfang umgeschrieben. Es geht keine Berechtigung oder Klasse verloren.
Für Lkw über 7.500 kg wie auch für schwere Gespanne gilt eine Befristung der Fahrberechtigung auf das 50. Lebensjahr. Um diese Berechtigung danach weiter zu erhalten, muss der Altführerschein umgetauscht werden. Unterbleibt der Umtauch entfallen beim LKW-Führerschein die Klassen C und CE, beim PKW-Führerschein die Klasse CE 79. Die Fahrberechtigung für Pkw, Motorrad und Lkw unter 7.500 kg bleibt dann bestehen.
An den Fredstarter: Das bedeutet, bis 7,5to kannst du auch mit deiner alten Klasse 3 weiterfahren, selbst wenn du die Klasse 2 verfallen lässt. Sprinter oder 7,49to fahren geht also.
Re: Führerscheinfrage
Also: für mich gilt dass ich bis 7.5t fahren darf, ohne Einschränkung?
Anhänger ausgeschlossen… richtig??
Anhänger ausgeschlossen… richtig??
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Re: Führerscheinfrage
HalloMoselaner hat geschrieben:
...und wie hast Du dann eine Fahrerkarte bekommen ???
Ich brauch keine, wozu ??
Nun wenn ich mal einen 40 t fahren wollte, ja da müßte ich mir was einfallen lassen aber es gibt ja auch noch welche mit der Fahrtenscheibe. Ich weiß nicht ob ich dann auch zur Not mit dem grünen Fahrtenscheinbuch fahren dürfte ... ( nicht Fahrtenbuch ! ) ?
Gruss Holger
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Re: Führerscheinfrage
Guck mal genau hin, befristet bis 50 ist bestimmt nur CE79 (das ist eine Klasse die sich aus Klasse 3 ergibt für 7,5-Tonner mit "unbegrenztem" Anhängergewicht und begrenzter Achszahl) und nicht C1E für Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 t, mit Anhänger bis 12 t. Das ist richtig so.
Es gibt auch bis 50 befristete Klassen C1E, aber nur bei Leuten die ihn nach der Reform erworben haben und keine Klasse 3 vorher hatten. Es nützt übrigens nichts den grauen oder rosanen Lappen zu behalten wegen der Klasse 2, sie verfällt trotzdem mit 50.
Es gibt auch bis 50 befristete Klassen C1E, aber nur bei Leuten die ihn nach der Reform erworben haben und keine Klasse 3 vorher hatten. Es nützt übrigens nichts den grauen oder rosanen Lappen zu behalten wegen der Klasse 2, sie verfällt trotzdem mit 50.
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Re: Führerscheinfrage
Nur keine fetten 11-t-Tandemachser mehr.rusei hat geschrieben:Also: für mich gilt dass ich bis 7.5t fahren darf, ohne Einschränkung?
Anhänger ausgeschlossen… richtig??
Die gibt's aber wegen Maut eh kaum noch, guck mal auf die Autobahn, da sieht man viele "Mautkiller", 7,5-Tonner mit einachsigen 4,5-t-Anhängern, die darfst du weiterhin fahren.
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Re: Führerscheinfrage
Na, dann kann ich ja bedenkenlos weiter suchen, nach einem Sprinter Koffer mit mehr als 3.5t …
Danke!
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Re: Führerscheinfrage
Bist du schon 50? Dann laß dich aber besser nicht mit deiner Klasse 2 auf dem 40-Tonner (auch einem mit Scheibentacho) erwischen....Sprinter_213_CDI hat geschrieben:HalloMoselaner hat geschrieben:
...und wie hast Du dann eine Fahrerkarte bekommen ???
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Nun wenn ich mal einen 40 t fahren wollte, ja da müßte ich mir was einfallen lassen aber es gibt ja auch noch welche mit der Fahrtenscheibe. Ich weiß nicht ob ich dann auch zur Not mit dem grünen Fahrtenscheinbuch fahren dürfte ... ( nicht Fahrtenbuch ! ) ?
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Re: Führerscheinfrage
Moin,
Dabei ist zu beachten ob man gewerblich oder privat unterwegs ist.
Wer zum Beispiel ein WOMO für das man Klasse 2 braucht hat kann auch über 50 einen vereinfachten FS Klasse 2 machen darf aber nicht gewerblich fahren.
Zur ärztlichen Untersuchung müssen aber alle die über 50 sind .
Dabei ist zu beachten ob man gewerblich oder privat unterwegs ist.
Wer zum Beispiel ein WOMO für das man Klasse 2 braucht hat kann auch über 50 einen vereinfachten FS Klasse 2 machen darf aber nicht gewerblich fahren.
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Gruß Frank
Ein Leben ohne Sprinter ist möglich, aber sinnlos.!
99 % iger, Seit 1996 mit Sprintern unterwegs!
319 CDI Edition20 Bj.10/2015 Mitlhoda .
Sprintertreffen 2010-11-12-13-15-16-17-18-19
Wer flauschiges Fell hat, ist klar im Vorteil.
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Re: Führerscheinfrage
Was du jetzt meinst ist die Quali, das ist aber wieder was anderes und hat mit dem Führerschein nur indirekt zu tun. Die muß demnächst jeder haben der ein Fahrzeug über 3,5 t gewerblich fahren will wenn seine Haupttätigkeit das Fahren ist.
Zuletzt geändert von Kühltaxi am 11 Dez 2013 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Führerscheinfrage
Bitte schaut doch mal auf meinen FS. Bin über 50 und will einen 7.5t ohne Hänger fahren.
Darf ich oder muss ich irgendwelche Auflagen erfüllen?
Danke!!!
Darf ich oder muss ich irgendwelche Auflagen erfüllen?
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Re: Führerscheinfrage
Genau das was ich vermutet habe.
Du darfst Fahrzeuge bis 3,5 t zGG mit beliebigem Anhänger fahren und Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 t zGG mit einem Anhänger wo dann Zugfahrzeug und Anhänger zusammen nicht mehr als 12 t zGG haben, die Achszahl ist egal. Was 2009 verfallen ist ist wie ich schon schrieb die für dich absolut uninteressante Klasse CE79.
Du darfst Fahrzeuge bis 3,5 t zGG mit beliebigem Anhänger fahren und Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 t zGG mit einem Anhänger wo dann Zugfahrzeug und Anhänger zusammen nicht mehr als 12 t zGG haben, die Achszahl ist egal. Was 2009 verfallen ist ist wie ich schon schrieb die für dich absolut uninteressante Klasse CE79.
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