Führerscheinfrage
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Re: Führerscheinfrage
Hallo Matthias,
du hast recht: in Spalte 12 steht bei C1: 171 und bei C: 172 ...
Aber: was bedeutet das ?
du hast recht: in Spalte 12 steht bei C1: 171 und bei C: 172 ...
Aber: was bedeutet das ?
Viele Grüße Anton
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Re: Führerscheinfrage
Hallo,
ich habs gefunde, ist aber für mich aber nicht relevant: Busse ohne Fahrgäste bis 7,5 Tonnen.
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Viele Grüße Anton
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Re: Führerscheinfrage
Genau so ist das, bis auf die kleine Korrektur, dass der 18,75t-Zug unter CE (beschränkt) fällt, nicht unter C.Matthias S hat geschrieben:https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... ungen.html
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... -c-und-ce/
So, mîst Beamtendeutsch! Muss, glaube ich nun meine vorherigen Posts revidieren. In den beiden Links lese ich nun raus, das Fahrzeug max. 7.5to (Klasse C1) haben darf und in Kombination mit Anhänger max. 12to(Klasse C1E).Ohne Sehtest! Für den alten Dreier.
7,5to Zugfahrzeug mit Anhänger gesamt über 12to bis zur max.18,75 (7,5 Fahrzeug mit der 1,5fachen Anhängelast bei durchgehender Bremsanlage [Druckluft]) ist nicht ohne Sehtest möglich.
Fällt dann unter Klasse CE. Oder wie seht ihr das?
Das ist eine falsche Annahme. Die Klasse BE gilt für Zugfahrzeuge bis 3,5t kombiniert mit Anhänger über 0,75t bis 3,5t, also ein Zuggesamtgewicht bis 7t.Fluse: Ich fürchte das tausende Autofahrer über 50 mit Anhänger oder Wohnwagen unterwegs sind die gar nicht wissen das sie keine gültige Fahrerlaubnis haben.
Matthias S: BE = Auto mit Anhänger haben sie immer noch.
Fluse: Aber nicht über 3.5 Tonnen.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Re: Führerscheinfrage
Moin,
weil ich das Thema angefangen habe möchte ich jetzt auch nochmal dazu schreiben.
Ich habe gerade NOCHMAL mit meinem Straßenverkehrsamt telefoniert und dort mit dem Leiter der Führerscheinstelle gesprochen. ( Märkischer Kreis)
Es ist also doch nicht so das man über 50 keine 3,5 t mehr bewegen darf. Die alte Klasse 3 hat Bestandsschutz.
Es geht lediglich darum das, wenn man auf den Scheckkartenführerschein wechselt das man DANN den Zusatz Kennzahl 79 eintragen lassen muss.
Wer das nicht macht darf dann nicht mehr über 3,5 t bewegen da er dann nur noch die Klasse B eingetragen hat.
Diese Angabe ist ohne Gewähr.
weil ich das Thema angefangen habe möchte ich jetzt auch nochmal dazu schreiben.
Ich habe gerade NOCHMAL mit meinem Straßenverkehrsamt telefoniert und dort mit dem Leiter der Führerscheinstelle gesprochen. ( Märkischer Kreis)
Es ist also doch nicht so das man über 50 keine 3,5 t mehr bewegen darf. Die alte Klasse 3 hat Bestandsschutz.
Es geht lediglich darum das, wenn man auf den Scheckkartenführerschein wechselt das man DANN den Zusatz Kennzahl 79 eintragen lassen muss.
Wer das nicht macht darf dann nicht mehr über 3,5 t bewegen da er dann nur noch die Klasse B eingetragen hat.
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Gruß Frank
Ein Leben ohne Sprinter ist möglich, aber sinnlos.!
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Wer flauschiges Fell hat, ist klar im Vorteil.
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Re: Führerscheinfrage
Die Kennzahl "79" gilt nur für die Klasse CE und bedeutet, dass man einen Zug nach CE fahren darf, aber nur bis 18,75t mit maximal 3 Achsen im Zug. Und diese deutsche Sondererlaubnis "CE mit Kennzahl 79" ist bei Umschreibung des 3ers altersbeschränkt und kann nur nach Gesundheitsprüfung verlängert werden. "CE mit Kennzahl 79" wurde auch früher schon nur auf Antrag im Kartenführerschein eingetragen.Fluse hat geschrieben:Es geht lediglich darum das, wenn man auf den Scheckkartenführerschein wechselt das man DANN den Zusatz Kennzahl 79 eintragen lassen muss.
Muss ich noch hinzufügen: Wenn man den alten 3er Lappen behält, darf man CE (bis 18t Zuggesamtgewicht, 7,5t Zugfahrzeug, max. 3 Achsen im Zug) weiterhin auch ohne Gesundheitsprüfung fahren. Das war für viele das Argument, den Führerschein nicht zu tauschen.
Zuletzt geändert von Vanagaudi am 23 Aug 2017 11:56, insgesamt 1-mal geändert.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Re: Führerscheinfrage
Moin,
nachdem was mir gestern die unwissende Mitarbeiterin am Schalter und heute der Leiter gesagt hat mache ich folgendes:
Ich gebe es auf mir darüber Gedanken zu machen und fahre einfach weiter wie bisher. .
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Gruß Frank
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Re: Führerscheinfrage
Ich habe auch schon viel haarsträubendes am Schalter gehört. Wenn man zB. den Führerschein umschreiben lässt, dann spukt der Computer schon automatisch das richtige Ergebnis aus. Die Bediener müssen sich da keine Gedanken machen, und nur so kann ich mir so manche Antwort erklären. Das gilt nicht nur für die Führerscheinstelle, sondern ganz allgemein.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Re: Führerscheinfrage
Leider kennt langsam aber sicher niemand mehr die Vorschriften vor lauter Behördendschungel. Nicht mal die Beamtem selbst..... und alles wird immer komplizierter. Privat würde ich mir keinen Kopf machen, beruflich sieht es da anderst aus.
Gruß Vagabundo
Gruß Vagabundo
Re: Führerscheinfrage
Moin,
weil ich gewerblich fahre habe ich genau deshalb ja angefragt. Bei uns im Märkischen Kreis wird es gehandhabt wie ich geschrieben habe.
Wie es wo anders aussieht kann ich nicht sagen. Ich behalte den rosa Lappen und fahre weiter bis 2033 .
Wer die Karte hat, hat das Problem jetzt schon wenn die 79 nicht eingetragen ist.
weil ich gewerblich fahre habe ich genau deshalb ja angefragt. Bei uns im Märkischen Kreis wird es gehandhabt wie ich geschrieben habe.
Wie es wo anders aussieht kann ich nicht sagen. Ich behalte den rosa Lappen und fahre weiter bis 2033 .
Wer die Karte hat, hat das Problem jetzt schon wenn die 79 nicht eingetragen ist.
Gruß Frank
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Re: Führerscheinfrage
Mein Vater, geb. 1948 hatte 1968 bei der NVA quasi alle Klassen gemacht, geht/muß aber aller 5 Jahre zum Sehtest, um sein Wohnmobil 3,5t + Bootstrailer weiterhin fahren zu dürfen. Kann sein ./. muß nicht, daß er seinen DDR-Führerschein schon mal auf Karte gewechselt hatte. Ich kann ihn derzeit nicht fragen, weil der Rentner unsere Zukunft in Europa verpraßt.
Mir wurde mein DDR-Führerschein von 1990 im Jahre 2010 "vorübergehend" 2 Jahre entzogen. Vorher durfte ich m.W. bis 12t fahren. Um 2012 "wieder" meinen Pkw Sprinter + Anhänger fahren zu dürfen bzw. wollte ich selbiges wieder, das ich zuvor hatte, mußte ich die Gesundheitsprüfung + Sehtest + umfangreiche Erste Hilfe + MPU = 1T€ machen/berappen. Bis 4,2t hätte der Sehtest ausgereicht; bis 3,5t hätte ich außer der MPU zumindest nichts medizinisches gebraucht, d.h. Pkw´s dürfte man sogar blind fahren
Jetzt habe ich die Karte unbefristet B, BE, M, L, T/S und bis 2020 (dann werde ich 50 Jahre alt) befristet C1 und C1E. Jedwede Kennzahlen finde/habe ich keine. Was darf ich damit nun + ab dem 50. Lebensjahr fahren
Mir wurde mein DDR-Führerschein von 1990 im Jahre 2010 "vorübergehend" 2 Jahre entzogen. Vorher durfte ich m.W. bis 12t fahren. Um 2012 "wieder" meinen Pkw Sprinter + Anhänger fahren zu dürfen bzw. wollte ich selbiges wieder, das ich zuvor hatte, mußte ich die Gesundheitsprüfung + Sehtest + umfangreiche Erste Hilfe + MPU = 1T€ machen/berappen. Bis 4,2t hätte der Sehtest ausgereicht; bis 3,5t hätte ich außer der MPU zumindest nichts medizinisches gebraucht, d.h. Pkw´s dürfte man sogar blind fahren
Jetzt habe ich die Karte unbefristet B, BE, M, L, T/S und bis 2020 (dann werde ich 50 Jahre alt) befristet C1 und C1E. Jedwede Kennzahlen finde/habe ich keine. Was darf ich damit nun + ab dem 50. Lebensjahr fahren
Re: Führerscheinfrage
Moin Rosi,
da Du ja schon die Karte und c1, c1e hast, musst du ab 50 eh alle fünf Jahre zum Gesundheitsscheck.
Wenn du keinen Scheck machst hast Du ab dann nur noch klasse B.
Angabe ohne Gewähr.
da Du ja schon die Karte und c1, c1e hast, musst du ab 50 eh alle fünf Jahre zum Gesundheitsscheck.
Wenn du keinen Scheck machst hast Du ab dann nur noch klasse B.
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Gruß Frank
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Re: Führerscheinfrage
Du darfst ohne Gesundheitsprüfung weiterhin Sprinter fahren, aber nur bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht. Zusätzlich darfst du an dem 3,5t Sprinter einen Anhänger bis 3,5t anhängen, und auch mit diesem Gespann auf öffentlichen Straßen fahrenRosi hat geschrieben:Was darf ich damit nun + ab dem 50. Lebensjahr fahren
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Re: Führerscheinfrage
Zweifelsfrei und übersichtlich erklärt.
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... -c-und-ce/
Gruß Vagabundo
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Gruß Vagabundo
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Re: Führerscheinfrage
Also kann ich meinen Sprinter mit Anhänger ohne Arztbesuch weiterhin gewerblich fahrenMatthias S hat geschrieben:https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... ungen.html
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7,5to Zugfahrzeug mit Anhänger gesamt über 12to bis zur max.18,75 (7,5 Fahrzeug mit der 1,5fachen Anhängelast bei durchgehender Bremsanlage [Druckluft]) ist nicht ohne Sehtest möglich.
Fällt dann unter Klasse C. Oder wie seht ihr das?
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Re: Führerscheinfrage
An dieser Stelle ist die Übersicht beim TÜV nicht ganz richtig. Denn der TÜV hat hier die Bestandsregelung für alte Führerscheinklassen außer Acht gelassen. Diese TÜV-Übersicht gilt nur für neu ausgestellte Führerscheine, so wie zum Beispiel bei Rosi oben. Hier findest du bei C1 und C1E ein Enddatum in Spalte 11, und damit der Termin zur Gesundheitsprüfung zwecks Verlängerung. Bei rusei siehst du die Auswirkung des Bestandschutzes für Klasse 3, bei C1 und C1E gibt es kein Enddatum in Spalte 11, und damit auch keine Pflicht zur Gesundheitsprüfung.Vagabundo hat geschrieben:Zweifelsfrei und übersichtlich erklärt.
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... -c-und-ce/
Schau auf deinen Kartenführerschein (falls du ihn hast), und wenn da bei C1 und C1E kein Datum in Spalte 11 steht, darfst du weiterhin ohne Gesundheitsprüfung oder Sehtest alle Sprinter mit Hänger bis 12t Zuggesamtgewicht fahren. Hast du den alten Lappen, dann sowieso. Ob gewerblich, oder nicht, ist nicht relevant. Es sei denn, du willst gewerblich Beifahrer mitnehmen (Taxi/Mietwagen), dann gelten andere Regeln.Sprintcruiser hat geschrieben:Also kann ich meinen Sprinter mit Anhänger ohne Arztbesuch weiterhin gewerblich fahren
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.