Hast du mal eine LINK zu den Leuchten?
Schwarze Seitenmarkierungsleuchten
- asap
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Re: Schwarze Seitenmarkierungsleuchten
W906 316 CDI, I=3,923, L2H2, Bj 6/16 (EURO VI), Mopf, Highline KI und MFL, AHK, noch ein LKW,
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- Vanagaudi
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Re: Schwarze Seitenmarkierungsleuchten
Notwendige Aufschriften nach ECE R 91 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger"
- Die zur Erteilung einer Genehmigung vorgelegten Seitenmarkierungsleuchten müssen Folgendes aufweisen:
- die Fabrik- oder Handelsmarke des Antragstellers; diese Aufschrift muss deutlich lesbar und dauerhaft sein;
- außer bei Leuchten mit nicht auswechselbaren Lichtquellen eine deutlich lesbare und dauerhafte Aufschrift, die Folgendes enthält:
- die vorgeschriebene Kategorie bzw. die vorgeschriebenen Kategorien der Glühlampe(n) und/oder
- den speziellen Identifizierungscode des Lichtquellenmoduls;
- eine ausreichend große Fläche für das Genehmigungszeichen und die zusätzlichen Zeichen
- Leuchten mit nicht auswechselbaren Lichtquellen oder Lichtquellenmodul(en) müssen die Angabe der Nennspannung oder des Spannungsbereiches und der Nennleistung aufweisen.
- Bei Leuchten mit Lichtquellenmodul(en) muss das (müssen die) Lichtquellenmodul(e) Folgendes aufweisen:
- die Fabrik- oder Handelsmarke des Antragstellers; diese Aufschrift muss deutlich lesbar und dauerhaft sein;
- den speziellen Identifizierungscode; diese Aufschrift muss deutlich lesbar und dauerhaft sein. Dieser spezielle Identifizierungsode muss die Anfangsbuchstaben „MD“ für „Modul“ enthalten, gefolgt von dem Genehmigungszeichen (E) ohne dem Kreis und, bei Verwendung mehrerer nicht identischer Lichtquellenmodule, zusätzlichen Zeichen; dieser spezifische Identifizierungscode muss in den Zeichnungen dargestellt werden.
Das Genehmigungszeichen braucht nicht dasselbe wie das auf der Leuchte zu sein, in der das Modul eingebaut wird, aber beide Aufschriften müssen von demselben Antragsteller sein. - die Angabe der Nennspannung (und der Nennleistung).
Die Aufschriften der dunklen SML entspricht nicht der Regelung nach ECE R 91, insbesondere die Angabe der Leistung des einzusetzenden Leuchtmittels entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Siehe Punkt 5 der Regelung. Auch der Aufdruck der Fabrik- oder Handelsmarke des Antragstellers fehlt.
Edit: Link zum Dokument ECE R 91 hinzugefügt
Zuletzt geändert von Vanagaudi am 23 Mär 2021 12:34, insgesamt 3-mal geändert.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Re: Schwarze Seitenmarkierungsleuchten
@ asap: In Ebay zgibt es 'LED BEGRENZUNGSLEUCHTEN für MERCEDES SPRINTER', 15.85€ incl. Versand im Doppelpack.
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Re: Schwarze Seitenmarkierungsleuchten
Die Leuchten sind anders gekennzeichnet als diejenigen, die ich oben gefunden hatte. Soweit ich das erkennen kann:
Code: Alles auswählen
12V 3W CE
SM1 00 (E?) 22001
Diese Leuchten ersetzen nur die Streuscheibe und das Leuchtmittel der vorhandenen Seitenmarkierungsleuchte, nicht das Grundelement. Daher ist der Stecker auch wie ein Leuchtmittel ausgebildet, sodass es in die Leuchtmittelfassung passt. Und ja, diese LED-Leuchte besitzt vermutlich Belastungswiderstände, damit die Glühfadenüberwachung nicht wegen zu geringer Stromaufnahme Alarm auslöst.
Hier der Link zum Produkt.
Da hier der Importeur zweifelsfrei feststeht, der auch "als Hersteller" die Zulassung bestätigt, kann von hier von einem legalen Bauelement ausgegangen werden. Bei der Leuchte, die ich oben gefunden habe, bin ich mir da nicht so sicher. Eine eigene Meinung, was man von diesem Importeur zu halten hat, kann man sich zum Beispiel mittels eines Handelsregisterauszugs bilden.
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