Euro 6d-TEMP

Mercedes Sprinter 3 (Typ VS30, Baumuster W907/W910) - ab 2018
mks916
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Re: Euro 6d-TEMP

#61 

Beitrag von mks916 »

ich habe einen 319 bestellt, Hymer Grand Canyon.
Der Motor erfüllt die Abgasnorm Euro VI D.
Das hat nichts mit Euro 6d temp zu tun, da die Sprinter-Motoren nach einem anderen Verfahren getestet und zugelassen werden.
Das Testverfahren ist identisch dem für LKW-Motoren.
Daher gelten die genannten 6c oder 6d temp nicht für den Sprinter.
Dass dies zu Konfusion führt ist klar.
WolfgangK
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Re: Euro 6d-TEMP

#62 

Beitrag von WolfgangK »

Es gibt derzeit beim Sprinter beides, Euro 6c GR. III und Euro VI, abghängig vom Gewicht.

Daher denke ich schon, dass das relevant ist.
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Vanagaudi
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Re: Euro 6d-TEMP

#63 

Beitrag von Vanagaudi »

WolfgangK hat geschrieben: 23 Mär 2020 09:02 Es gibt derzeit beim Sprinter beides, Euro 6c GR. III und Euro VI, abghängig vom Gewicht.

Daher denke ich schon, dass das relevant ist.
Es ist nicht das Gewicht, Euro 6c GR. III gilt für Fahrzeuge in PKW-Ausführung, Euro VI ist LKW-Ausführung, wobei letzteres gern zur Vereinfachung auch bei Umbau auf Wohnmobil angewendet wird, obwohl dies ein Fahrzeug für Personenbeförderung darstellt. Die PKW- und LKW-Ausführungen unterscheiden sich in der verwendeten Abgastechnik.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Euro 6d-TEMP

#64 

Beitrag von WolfgangK »

Lest mal die Aufbaurichtlinien für den Sprinter durch, da ist das gut beschrieben (Seite 22).

Zitat aus dieser Richtlinie:

WLTP-Relevanz

In Europa gibt es zwei unterschiedliche Verordnungen zur Prüfung von Verbrauchs- und Emissionswerten von Kraftfahrzeugen:

• Verordnung (EG) 715/2007 für leichte Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse bis 2840 kg. Diese Prüfung erfolgt auf einem Rollenprüfstand.
• Verordnung (EG) 595/2009 für schwere Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse ab 2380 kg. Diese Prüfung erfolgt auf einem Motorprüfstand.

WLTP-relevant sind derzeit nur leichte Fahrzeuge, die gemäß Verordnung (EG) 715/2007 geprüft wurden.
Durch die mögliche Erweiterung der Anwendungsbereiche entsteht ein Bereich, in dem beide Verordnungen Anwendung finden können.
Unterhalb bzw. oberhalb dieses Bereichs sind beide Verordnungen verbindlich.

Bei Zertifizierung nach Verordnung (EG) 715/2007 auf dem Rollenprüfstand wird die Emissionsstufe in arabischer Schrift dargestellt, z.B. „Euro 6d“.
Bei Zertifizierung nach Verordnung (EG) 595/2009 auf dem Motorprüfstand wird die Emissionsstufe in römischer Schrift dargestellt, z.B. „Euro VI“.

Fahrzeuge der BR 907 Neuer Sprinter (Heck-/Allrad-antrieb) fallen, je nach Gewichtsvariante, unter Verordnung (EG) 715/2007 oder (EG) 595/2009.
Für die Auswahl der richtigen Emissionsstufe ist die Bezugsmasse des aus- oder umgebauten Fahrzeugs entscheidend.


Deswegen tauchen in den Angeboten gelegentlich auch Bemerkungen auf, dass ein Fahrzeug mindestens 2.381kg haben muss um Euro VI zu bekommen.

Wolfgang
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Re: Euro 6d-TEMP

#65 

Beitrag von Vanagaudi »

Die Aufbaurichtlinie zitiert die EG-Verordnungen nicht richtig:

VERORDNUNG (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6):
Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 , M2 , N1 und N2 im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 70/156/EWG mit einer Bezugsmasse von bis zu 2 610 kg.

Auf Antrag des Herstellers kann die nach dieser Verordnung erteilte Typgenehmigung für Fahrzeuge nach Absatz 1 auf Fahrzeuge der Klassen M 1 , M 2 , N 1 und N 2 im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 70/156/EWG erweitert werden, deren Bezugsmasse 2 840 kg nicht übersteigt.
VERORDNUNG (EG) Nr. 595/2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI)
Diese Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M1, M2, N1 und N2 im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 2007/46/EG mit einer Bezugsmasse von mehr als 2 610 kg sowie für alle Kraftfahrzeuge der Klassen M3 und N3 im Sinne des genannten Anhangs.

Auf Antrag des Herstellers wird die gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahme erteilte Typgenehmigung eines Fahrzeugs auf dessen Modelle und Versionen mit einer Bezugsmasse von mehr als 2 380 kg ausgeweitet, sofern diese auch die Anforderungen in Bezug auf die Messung von Treibhausgasemissionen und Treibstoffverbrauch gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und ihren Durchführungsmaßnahmen erfüllen.
Dennoch hast du Recht, das für uns wesentliche Unterscheidungsmerkmal ist das Fahrzeugleergewicht. Ich habe mich da durch die Titel der Verordnungen etwas irreführen lassen.

Leider funktioniert derzeit der eur-lex.europa.eu Server bei mir nicht so richtig, sonst hätte ich den vollständigen Link angefügt.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Euro 6d-TEMP

#66 

Beitrag von WolfgangK »

Das widerspricht sich doch nicht?

Daimler hat offenbar diesen 'Antrag des Herstellers ...gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahme erteilte Typgenehmigung...' genutzt und die Bezugsmassen auf max 2.840 kg für 715/2007 und die min. 2.380 kg für 595/2009 festgelegt. Genau so wie es in der EG Verordnung und in der Aufbaubeschreibung steht.
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Re: Euro 6d-TEMP

#67 

Beitrag von mat187 »

Wenn ich also ein 316 mit einem Leergewicht unter 2610kg habe, bekomme ich nicht Euro VI. Mit nem Wohnmobilausbau würde ich die 2610 kg locker knacken und Euro VI bekommen? Sprich 6d? Gilt das auch wenn er als Womo angemeldet ist?
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Re: Euro 6d-TEMP

#68 

Beitrag von WolfgangK »

'... Wenn ich also ein 316 mit einem Leergewicht unter 2610kg habe, bekomme ich nicht Euro VI....'

Doch, das geht schon, beim Sprinter ist die Grenze bei 2380 kg. Ich habe mir einen leeren Sprinter anbieten lassen (316 L2H2), im Angebot sind 2 Optionen aufgeführt:

MP6: Motorausführung Euro VI
XV1: Bezugsmasse mindestens 2381 kg notwendig

Und am Ende des Angebots steht dann ein Gesamtgewicht von 2422kg.

Ich habe schon gelesen, dass man eventuell 'schwere' Optionen konfigurieren muss, um auf dieses Leergewicht von 2381 kg zu kommen (z.B. Anhängerkupplung) und um dann Euro VI zu bekommen.

Wie das die Womo Bauer machen weiss ich nicht, aber laut Ausbaurichtlinie kann man die Abgasnorm nachträglich nicht mehr ändern.
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Re: Euro 6d-TEMP

#69 

Beitrag von mat187 »

Das gilt aber nur bei Neufahrzeugen.
ein gebrauchter mit gleichem Motor kann nicht umgeschlüsselt werden oder?
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Re: Euro 6d-TEMP

#70 

Beitrag von WolfgangK »

Nein, laut Daimler Aufbaurichtlinie geht das nicht
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Re: Euro 6d-TEMP

#71 

Beitrag von Vanagaudi »

WolfgangK hat geschrieben: 24 Mär 2020 08:17Wie das die Womo Bauer machen weiss ich nicht, aber laut Ausbaurichtlinie kann man die Abgasnorm nachträglich nicht mehr ändern.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder machen sie eine mehrstufige Zulassung, am dessen Ende der Ausbauer der Fahrzeughersteller ist, oder sie erhalten die Fahrzeuge von MB mit der Verpflichtung, dass diese Fahrzeuge nach WoMo-Ausbau und vor der Erstzulassung das geforderte Mindestgewicht erreichen. Außerdem gibt es eine Ausnahmeregelung, dass nachträglich ausgebaute Fahrzeuge nicht umgeschlüsselt werden müssen.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Euro 6d-TEMP

#72 

Beitrag von mat187 »

Um noch einmal kurz das Thema aufzugreifen da der Sprinter jetzt gerade umgestellt wird und zu allererst die Fronttriebler den neuen Motor bekommen und danach Heck und Allrad.

Ein Allrad Sprinter wird nach dem LKW Prüfverfahren geprüft und mit Euro VI zugelassen. Die neue Motorgeneration kriegt ja dann Euro 6d im PKW Bereich unter 2381kg und alles da drüber ja auch Euro VI. Für das Gewicht hätte ich doch keinen Nachteil bezüglich irgendwelcher Beschlüsse wenn 6c nicht mehr in einige Städte darf. Bei der Euro VI müsste doch dann die komplette euro 6–6d ausgeschlossen werden, damit auch die LKWs mit Euro VI ausgeschlossen werden können.
Stehe nämlich gerade vor der Entscheidung jetzt zu bestellen oder noch ein paar Wochen zu warten für die neue Generation Euro 6d/VI. Ich persönlich würde ja zum om651 tendieren und nicht einer der ersten sein, der den OM654 in einem Sprinter bekommt. Ist meine Überlegung richtig, dass es für die LKW Prüfverfahren egal wäre?
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Re: Euro 6d-TEMP

#73 

Beitrag von WolfgangK »

'...Stehe nämlich gerade vor der Entscheidung jetzt zu bestellen oder noch ein paar Wochen zu warten für die neue Generation Euro 6d/VI. Ich persönlich würde ja zum om651 tendieren und nicht einer der ersten sein, der den OM654 in einem Sprinter bekommt...'

Genau das ist auch meine Situation. Mercedes macht gerade super Preise (hat Dir dein Verkäufer die 4000.- netto des neuesten 'Corona Programms' bereits abgezogen?), kann aber nicht liefern. Ich wollte einen 316 mit OM 651 bestellen, aber Mercedes hat das so nicht akzeptiert. Nach Ostern machen sie wohl die Produktion für 4 Wochen dicht, danach sollen dann die neuen Motoren kommen und die letzten OM 651 Bestellungen abgewickelt werden. Ich könnte jetzt zwar eine Bestellung platzieren, aber da die Lieferung derzeit schon im August ist würde das Fahrzeug sowieso mit dem neuen Motor kommen. Das hiesse dann, dass der Auftrag später geändert werden müsste.

Daher warte ich jetzt auf die neue Preisliste (soll ab Mai gültig sein), eventuell wird ja ein 319 doch interessant. Bisher war mir der V6 zu teuer und zu schwer, beim neuen ist es ja derselbe 2l Motor. Beim Vito ist der Preisunterschied zwischen den beiden Leistungsstufen nur etwa 1200€, vielleicht wird das beim Sprinter ähnlich.

'...Ist meine Überlegung richtig, dass es für die LKW Prüfverfahren egal wäre?...'

Das ist auch mein Verständnis. WLTP esetzt NEFZ, aber nicht die LKW Einstufung mit Prüfung auf dem Motorenprüfstand.

Dazu gibt es eine Webseite von Daimler: https://www.mercedes-benz.de/vans/de/wl ... ion-period

Dort steht:

Fahrzeugklassen M1 und N1 - die Unterschiede.

Die WLTP-Zertifizierung unterscheidet sowohl bezüglich der Grenzwerte als auch bezüglich der Einführungstermine zwischen Fahrzeugen mit Pkw-Zulassung (M1) und solchen mit Nfz-Zulassung (N1): Fahrzeuge mit Nfz-Zulassung N1 Gruppe II und III und der Klasse N2 werden ein Jahr später als Fahrzeuge mit Pkw-Zulassung von der NEFZ- auf die WLTP-Zertifizierung umgestellt. Das heißt: WLTP gilt für neue Typgenehmigungen mit Nfz-Zulassung N1 Gruppe II und III sowie der Klasse N2 ab 01.09.2018 und ab 01.09.2019 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge.

Eine Ausnahme bilden Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse von mehr als 2.840 kg, wie sie beim Sprinter vorkommen können. Für diese Fahrzeuge gilt WLTP nicht. Sie werden weiterhin nach der Abgasnorm Euro VI auf dem Motorenprüfstand zertifiziert. Bei Bezugsmassen zwischen 2.380 kg und 2.840 kg besteht ein Wahlrecht zwischen der WLTP-Zertifizierung auf dem Rollenprüfstand oder einer Zertifizierung auf dem Motorenprüfstand.


Es scheint also auch nach Einführung von WLTP (als Ersatz für NEFZ) die Regelung zu gelten, dass Fahrzeuge über 2.380kg nach EURO VI zertifiziert werden können.
Sollte das so stimmen, dann müsste man den Sprinter nur auf die 2.380kg Leergewicht konfigurieren um auch zukünftig die Euro VI zu bekommen.

Mein Verkäufer klärt gerade diese Frage mit den Experten im Hause und will sich in den nächsten Tagen dazu bei mir melden.

Wolfgang
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Re: Euro 6d-TEMP

#74 

Beitrag von mat187 »

Die wurden mir noch nicht angeboten. Ich schaue mal was ich so bekomme. Klapper gerade alle Autohäuser ab. Da irgendwann sowieso Geschwindigkeitsbegrenzungen in Deutschland kommen und der 319 dann nur ein Hochgezüchteter 2l Motor ist, würde ich aber beim 163 bleiben.

Ist gerade sehr spannend. Können uns ja auf dem laufenden halten. Ich würde eher sagen, dass die Preise noch weiter nach oben klettern, was den UVP angeht. Denn dann ist es ja ein neuer Motor mit aktuellster Abgasnorm.
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Re: Euro 6d-TEMP

#75 

Beitrag von Luxor 907 »

Also hier mal eine Erklärung

Euro 6 gilt für einen PKW
PKW gibt es in der EU nicht mehr, neue Bezeichnung ist M.

Da gibt es div. Untergruppen:

Fahrzeugklasse :
Personenkraftwagen (M):
(gemäß Richtlinie 2007/46/EG) Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Personen - Kraftwagen u. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung:

Hier gibt es also im Bereich des PKW insgesamt mit den Untergruppen 13 verschiedene Bezeichnungen.
Bezeichnung M = 6 Untergruppen
Bezeichnugn M1 = 7 Untergruppen

Ist wohl so weil 27 EU Länder da mitreden wollten.

Personenkraftwagen M
--Limousine –
--Schräghecklimousine –
--Kombilimousine –
--Coupe –
--Cabrio-Limousine –
--Mehrzweckfahrzeug
------------------------------------------------------------------------------------------------
Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung M1
--Wohnmobil –
--Krankenwagen,
--Notarzteinsatzfahrzeug –
--Leichenwagen –
--Beschussgeschütztes Fahrzeug –
--Sonstige –
--Rollstuhlgerecht


Ich habe in meinen Papieren M1 Reisemobil und als Schadstoffklasse EURO VI
D.h. es wurde der Kastenwagen in Düsseldorf als LKW = N1 bestellt ( etwas über 3500 kg )
und hinterher - nach Ausbau zum Reisemobil - umgewandelt in ein M1 Fahrzeug.

Bei der Umwandlung von LKW ( N1 ) in PKW ( M1 ) erfolgte auch eine Ablastung auf 3,5 To.

Grosser Vorteil, ich fahre einen " PKW mit besonderer Zweckbestimmung M1 " und habe aber
im Bereich Schadstoffe den hohen Wert eines LKW.

So etwas geht aber nur wenn man ein Reisemobil fertig von einem Reisemobilhersteller kauft,
ob man das so durchbekommt wenn man selber eine Fahrzeug zum Reisemobil ausbaut wage ich zu bezweifeln.

Also - bitte beachten EURO 6 und Euro VI sind zwei völlig verschiedenen Schadstoffklassen.
319 Autom. Bj. 11-2019 Reisemobil 3,5 To.
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