Problem LKW-Zulassung auf WoMo

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Pitcher
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Re: Problem LKW-Zulassung auf WoMo

#16 

Beitrag von Pitcher »

Danke für die Antworten,
I
das mit den anderen Befestigungsmöglichkeiten bekomme ich hin.
Das bestellte Fahrzeug ist ein Kasten L2H1 mit Rundumverglasung.. Selbst wenn das Fzg. als PKW besteuert werden sollte, wäre das noch zu verkraften. Ich möchte nur nicht gesagt bekommen dass das Auto aufgrund der fehlenden Trennwand die Betriebserlaubnis verliert, da als LKW zugelassen.
Ich würde Ihn notfalls ja auch als PKW bestellen aber scheinbar es das Auto als 317 mit 9G Automatik nicht zu konfigurieren.

Wenn die Trennwand nicht zwingend notwendig ist, ist aber ja alles in Butter 👍🏻
Falls die WoMo Zulassung scheitert, kann ich so wenigstens den Sprinter einigermaßen zivil und wohnlich mit der Familie nutzen.

Eine Frage beschäftigt mich allerdings noch...:
Wenn die Silhouette eines Fahrzeugs bei der Schadstoffeinstufung auch so eine große Rolle spielt,- was machen dann die Leute die sich nachträglich einen Dachkorb / Dachzelt oder ähnliches auf‘s Auto Schrauben?
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asap
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Re: Problem LKW-Zulassung auf WoMo

#17 

Beitrag von asap »

Philipp-313 hat geschrieben: 24 Okt 2020 08:58 Fahrgeräusche gehen nach Baujahr und wurden ab 2016 für PKW auf 72 db reduziert.
Seit wann gelten für Wohnmobile die Werte für PKW's, es gibt doch sogar 7,5 To und schwerer die als Wohnmobile zugelassen werden ....
Die TÜV Prüfer die das bemängeln ...verwechseln was

Ein Wohnmobil läuft unter der Fahrzeugart: Sonstige Fahrzeuge
Diese Klasse ist unter der Klasse M eingestuft .... es gibt unter M auch noch eine eignen Klasse PKW
Daher kann man die Anforderungen an einen PKW nicht auf ein Fahrzeugart "Sonstige Fahrzeuge" übertragen.
Denn auch Krankenwagen fallen darunter ...wie soll ein 516 Sprinter diese 74 db einhalten.
Quelle: Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2012
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Re: Problem LKW-Zulassung auf WoMo

#18 

Beitrag von phantompilot »

Ach ja, ich habe noch für einen Sprinter oder LT2 eine Geräuschskapsel zu verschenken. Diese wird unter dem Motor angebaut.
Diese muss in Neuss abgeholt werden.
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Re: Problem LKW-Zulassung auf WoMo

#19 

Beitrag von Creeebexo »

Oh krass....dieses Thema hatte ich mal so gar nicht auf dem Schirm. Ich hab 77 dB während der Fahrt in den CoC Papieren...renne ich damit jetzt sehenden Auges auf ein Problem zu?
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asap
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Re: Problem LKW-Zulassung auf WoMo

#20 

Beitrag von asap »

Creeebexo hat geschrieben: 25 Jan 2021 14:37 Ich hab 77 dB während der Fahrt in den CoC Papieren...renne ich damit jetzt sehenden Auges auf ein Problem zu?
die 77 db haben fast alle hier ..... ich habe beschrieben das es kein Problem ist, nur das Unwissen von TÜV Prüfern ist ein Problem, daher suche dir eine kompetente Prüfstelle ...
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Re: Problem LKW-Zulassung auf WoMo

#21 

Beitrag von phantompilot »

@Pitcher
schau doch mal in die Fahrzeug Unterlagen wie hoch die Geräuchsemission ist. Vielleicht erfüllt das Fahrzeug ja schon die neuen Vorschriften. Ich fahre einen Karmann Missouri auf LT2 Basis und habe mir die original Geräuchskapsel unter dem Motor nachträglich montiert. Das Fahrzeug ist spürbar leiser geworden und der Motor ist vor Verschmutzung z.B. durch Streusalz geschützt.

Siehe auch hier: https://www.sprinter-forum.de/viewtopic ... 00#p224700

Eine Messung ist nicht notwendig da VW und Mercedes Datenblätter von den original Kapseln hat.
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Re: Problem LKW-Zulassung auf WoMo

#22 

Beitrag von Pitcher »

Danke für den Hinweis!
Ich habe den neuen mit Akustikpaket bestellt. Er sollte dann die Motorabdeckung haben...
Habe im Stand 83,90 dB und bei der Fahrt 72 dB.
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Re: Problem LKW-Zulassung auf WoMo

#23 

Beitrag von Höhlensprinter »

Hallo,
das letzte mal, dass ich meinen "Höhlensprinter" ausgebaut habe (2004) und beim TÜV zur Zulassung als WOMO vorgeführt habe, ist ja nun schon eine Ewigkeit her :-). Und das war damals ziemlich entspannt beim TÜV in Ulm. Ich hatte zuvor mit dem damals dort tätigen TÜV-Ingenieur den Umbau besprochen und die Abnahme war dann schnell gemacht.
Aber wie lief das eigentlich bzw. wer macht dann die Zulassungsänderung heutzutage? Ist es nicht so, dass der TÜV-Gutachter "nur" einen Schrieb anfertigt, in dem die Änderungen drin stehen. Die Zulassungsbehörde nimmt dann diesen Schrieb und trägt um. Wo wird dann aber festgestellt, ob irgendwelche Dinge, die der LKW möglicherweise nicht erfüllt, vorhanden sind oder eben nicht? Wenn das dann erst bei der Zulassungsbehörde passiert, ist es ja zu spät, weil dann das Fahrzeug schon mit viel Arbeit und Geld umgebaut ist.
Es geht dabei ja auch um einen Haufen Geld für die Versicherung. Ich habe es ja nicht glauben könnten, was so ein LKW-Sprinter (Kastenwagen) an Versicherung kostet. Mein alter Sprinter hat ein Fünftel geskostet.
Grüßle
Markus
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Re: Problem LKW-Zulassung auf WoMo

#24 

Beitrag von Philipp-313 »

Ich denke, wenn der Prüfer die Umschreibung zum Wohnmobil abgenommen hat, dürften Dich auf dem Amt keine Überraschungen erwarten. Die gucken sich das Auto ja nicht mal an, sondern tippen nur den Text vom Gutachten ab. Der Prüfer hat bei mir auch Abgasschlüssel, Bezugsmasse, etc. kontrolliert.
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Re: Problem LKW-Zulassung auf WoMo

#25 

Beitrag von Vanagaudi »

asap hat geschrieben: 23 Jan 2021 08:08 Denn auch Krankenwagen fallen darunter ...wie soll ein 516 Sprinter diese 74 db einhalten.
Ich habe mal kurz nachgeschaut:
519 Fahrgestell Fahrzeugklasse N2 ohne Aufbauten BJ 2015
  • Standgeräusch 81 dB(A) bei 2850 Upm
  • Fahrgeräusch 73 dB(A)
Wurde nach Umschreibung auf Wohnmobil Fahrzeugklasse M1SA übernommen. Besondere Geräuschmaßnahmen sind nicht vorhanden. Ebenso wurde die Abgasklasse Euro IV A übernommen.

Die Geräuschpegelgrenzwerte für Kraftfahrzeugewurden in einer mehrfach geänderten Richtlinie festgelegt, der Richtlinie 70/157/EWG vom 6. Februar 1970, die durch § 49 Abs. 2 Nr. 1 StVZO in der Rechtsordnung der Bundesrepublik integriert wurde. Sie ist weiterhin für Fahrzeugtypen maßgebend, die vor dem 1. Juli 2016 typgenehmigt wurden.

Demnach gilt für Fahrzeuge mit Typzulassung vor 2016:
  • Fahrzeuge für Personenbeförderung mit höchstens 9 Sitzplätzen ein­ schließlich Fahrersitz: max. 82dB(A)
  • Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einem amtlich zulässigen Ge­samtgewicht bis zu 3,5t: max. 84db(A)
  • Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einem amtlich zulässigen Ge­samtgewicht über 3,5t: max. 89db(A)
.
.
Philipp-313 hat geschrieben: 24 Okt 2020 08:58Fahrgeräusche gehen nach Baujahr und wurden ab 2016 für PKW auf 72 db reduziert. Jüngere Baujahre noch weiter.
Nein, die Grenzwerte der Fahrgeräusche werden nach dem Jahr der Typzulassung bestimmt. Bei den 906 waren die letzten Typzulassungen 2013 (vermute ich), und wenn der 906 noch heute unverändert verkauft werden würde, würden für diese Fahrzeuge immer noch die Geräuschgrenzwerte von 2013 gelten.
Zuletzt geändert von Vanagaudi am 04 Apr 2021 18:32, insgesamt 5-mal geändert.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Vanagaudi für den Beitrag:
Philipp-313 (05 Apr 2021 17:11)
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Problem LKW-Zulassung auf WoMo

#26 

Beitrag von asap »

Vanagaudi hat geschrieben: 04 Apr 2021 17:48 519 Fahrgestell Fahrzeugklasse N2 ohne Aufbauten BJ 2015
  • Standgeräusch 81 dB(A) bei 2850 Upm
  • Fahrgeräusch 73 dB(A)
na, dann ist der ältere 519 Sprinter leiser als mein 2016 316 Sprinter ...
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Re: Problem LKW-Zulassung auf WoMo

#27 

Beitrag von Surfsprinter »

Ich habe meinen 2019 vom LKW/Lieferwagen zum WOMO umgemeldet. Es lief, wie schon 1998 und 2003 bei T5 und Sprinter I mit optischer Begutachtung, Wiegekarte und Vorzeigen des Kochers ab. Gasprüfung war diesmal nicht erforderlich...
Eine Geräuschüberprüfung fand bei mir nicht statt.

Ob sich seit 2019 mit Einführung des neuen Sprinters wieder was geändert hat (Geräuschemission, Euro-6 versus Euro IV-Klassifizierung), weiß ich nicht zu beantworten.
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Re: Problem LKW-Zulassung auf WoMo

#28 

Beitrag von Vanagaudi »

Surfsprinter hat geschrieben: 04 Apr 2021 18:22Ob sich seit 2019 mit Einführung des neuen Sprinters wieder was geändert hat (Geräuschemission, Euro-6 versus Euro IV-Klassifizierung), weiß ich nicht zu beantworten.
Das kann man in der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG im Anhang III (Seite 32) nachlesen.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Problem LKW-Zulassung auf WoMo

#29 

Beitrag von Nr5 »

Mein Sprinter ist noch nicht ein Jahr als Wohnmobil zugelassen. Das Gespräch beim Tüv Süd dauerte 15 min und die Sache war erledigt. Nix mit Geräuschpegel, Zulassung für Drehkonsole oder ähnliches. Wie viele vorher schon geschrieben haben: such dir eine andere Prüfstelle
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Re: Problem LKW-Zulassung auf WoMo

#30 

Beitrag von Höhlensprinter »

Irgendwie lebt ihr (alle) in Gegenden, wo es noch motivierte, vernunftbegabte Prüfer gibt. Also hier um Ulm rum, habe ich nun schon beim 5. Prüfer insofern Pech, als dass jeder was anderes sagt, worauf (er) zu achten ist und was nur mit "paasendem" Gutachten geht. Das läuft aber dann quasi immer auf Gutachten hinaus, wo explizit der 907 genannt ist. Einer meinte dann sogar "und es hängt natürlich auch von der Aufbaulänge ab". Monno-mann. Spaß kommt da keiner auf!
In jedem Fall bedanke ich mich für die vielen konstruktiven Beiträge.
Grüßle
Markus
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