Kochen mit (Butan-)Gas ohne Gasprüfung/Gaskasten

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sprinter.home
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Kochen mit (Butan-)Gas ohne Gasprüfung/Gaskasten

#1 

Beitrag von sprinter.home »

 Themenstarter

Hallo!
Nachdem ich mich nun schon stunden durchs ganze Internet gesucht habe und nur folgenden sinnvollen Beitrag gefunden haben: (Ich darf den Link hier leider nicht posten...) hoffe ich nun auf Eure Hilfe!
Unter anderem steht in diesem Beitrag von Wildcamper (punkt) de folgendes:
Von der Gasprüfung ausgenommen sind zudem Kocher, welche mit Butangasflaschen bis zu 2,8 kg betrieben werden. Die Flaschen selbst sind dabei mit einem Sicherheitsventil versehen und können jederzeit vom Gerät abgenommen werden.
Ich möchte in meinem Sprinter mit Gas kochen, Ziel ist es für mich jedoch auf den Einbau eines lästigen und großen Gaskastens zu verzichten. Gekocht würde dann mit einer 1,8 oder 2,8kg CampinGaz-Flasche mit Butan. So stehts zumindest im Bericht.
Kann mir jemand bestätigen, dass ich hierfür KEINE Gasprüfung brauche und KEINEN Gaskasten? Die CampinGaz Flaschen können jederzeit durch einen automatischen Verschließmechanismus vom Verbraucher getrennt werden.
Heizung und Warmwasser habe ich bereits anders gelöst und brauche somit kein Gas hierfür.

Bin gespannt. Vielleicht gibts ja jemanden der das so bereits realisiert hat.

Viele Grüße aus Rhein-Main!
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Exilaltbier
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Re: Kochen mit (Butan-)Gas ohne Gasprüfung/Gaskasten

#2 

Beitrag von Exilaltbier »

Ist das Thema mit der Gasprüfung nicht generell hinfällig!? Im Zuge der EU-Harmonisierung ist oder soll demnächst die jährliche Gasprüfung durch den TÜV entfallen.
Da würde ich mal ein kurzes, klärendes Telefonat mit TÜV oder ADAC fùhren. Oder mal kurz Tante Gurgel bemùhen.....

https://www.camping-cars-caravans.de/ca ... uregelung/
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Tüdelbüdel
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Re: Kochen mit (Butan-)Gas ohne Gasprüfung/Gaskasten

#3 

Beitrag von Tüdelbüdel »

Die (blauen) 1,8 und 2,8 Flaschen hatte ich früher auf dem Boot. Und auch im T4.
Der von Dir zitierte Artikel bezieht sich wohl auf Arbeitsblatt 607:

"2.1.4 Innerhalb von Fahrzeugen dürfen je eine Gebrauchs- und eine Vorratsflasche bis zu je 15 kg Füllgewicht nur in Flaschenschränken oder -kästen, die ausschließlich hierfür vorgesehen sind, aufgestellt werden. Nach Druckbehälterverordnung bezeichnete "Camping-Flaschen" mit eingebautem Rückschlagventil dürfen Innerhalb von Fahrzeugen aufgestellt werden, wenn sie mit einem Sicherheitsventil ausgerüstet sind. Flaschen können auch innerhalb von Fahrzeugen in nur von oben aus zugänglichen, nach außerhalb des Fahrzeuges entlüfteten Flaschenkästen aufgestellt werden, die das Eindringen des Gases ins Fahrzeuginnere verhindern. Diese Kästen müssen am Boden eine nach außen fallende unverschließbare Lüftung (Leitung oder Stutzen) von mindestens 2 cm2 Fläche haben."

Du brauchst also keinen Gaskasten.
Gasprüfung brauchst Du, wenn die Gasanlage fest installiert ist.

Da gilt derzeit:
https://www.dvfg.de/fileadmin/user_uplo ... tlinie.pdf

Für die HU brauchst Du keine Prüfung. Aber für den Campingplatz. Und die Versicherung freut sich bestimmt auch, wenn die Hütte brennt.

Leider sind die Flaschen nach Murphy und seinem Gesetz dann leer, wenn es keinen Ersatz gibt. Das Verbreitungsgebiet ist der blauen Flaschen ist eher eingeschränkt.
Ich habe daher die Dinger rausgeworfen und auf Spiritus umgestellt, das kann man wenigstens überall kaufen.Die blauen Flaschen leider nicht.

Zudem sind sie unverschämt teuer (Füllung 30 €)
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Re: Kochen mit (Butan-)Gas ohne Gasprüfung/Gaskasten

#4 

Beitrag von sprinter.home »

 Themenstarter

Exilaltbier hat geschrieben: 19 Jun 2020 13:43 Ist das Thema mit der Gasprüfung nicht generell hinfällig!? Im Zuge der EU-Harmonisierung ist oder soll demnächst die jährliche Gasprüfung durch den TÜV entfallen.
Da würde ich mal ein kurzes, klärendes Telefonat mit TÜV oder ADAC fùhren. Oder mal kurz Tante Gurgel bemùhen.....
Naja, okay, aber nur weil die Prüfpflicht ausgesetz wurde, heißt das ja trotzdem nicht, dass man gegen gewisse Auflagen verstoßen darf. Wie zum Beispiel den Gaskasten.
Es geht mir ja auch um den Einbau und nicht nur um die Gasprüfung. Aber danke dir trotzdem, das wusste ich bis jetzt garnicht.
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Re: Kochen mit (Butan-)Gas ohne Gasprüfung/Gaskasten

#5 

Beitrag von sprinter.home »

 Themenstarter

Tüdelbüdel hat geschrieben: 19 Jun 2020 14:30 Die (blauen) 1,8 und 2,8 Flaschen hatte ich früher auf dem Boot. Und auch im T4.
Der von Dir zitierte Artikel bezieht sich wohl auf Arbeitsblatt 607:

"2.1.4 Innerhalb von Fahrzeugen dürfen je eine Gebrauchs- und eine Vorratsflasche bis zu je 15 kg Füllgewicht nur in Flaschenschränken oder -kästen, die ausschließlich hierfür vorgesehen sind, aufgestellt werden. Nach Druckbehälterverordnung bezeichnete "Camping-Flaschen" mit eingebautem Rückschlagventil dürfen Innerhalb von Fahrzeugen aufgestellt werden, wenn sie mit einem Sicherheitsventil ausgerüstet sind. Flaschen können auch innerhalb von Fahrzeugen in nur von oben aus zugänglichen, nach außerhalb des Fahrzeuges entlüfteten Flaschenkästen aufgestellt werden, die das Eindringen des Gases ins Fahrzeuginnere verhindern. Diese Kästen müssen am Boden eine nach außen fallende unverschließbare Lüftung (Leitung oder Stutzen) von mindestens 2 cm2 Fläche haben."

Du brauchst also keinen Gaskasten.
Gasprüfung brauchst Du, wenn die Gasanlage fest installiert ist.

Da gilt derzeit:

Für die HU brauchst Du keine Prüfung. Aber für den Campingplatz. Und die Versicherung freut sich bestimmt auch, wenn die Hütte brennt.

Leider sind die Flaschen nach Murphy und seinem Gesetz dann leer, wenn es keinen Ersatz gibt. Das Verbreitungsgebiet ist der blauen Flaschen ist eher eingeschränkt.
Ich habe daher die Dinger rausgeworfen und auf Spiritus umgestellt, das kann man wenigstens überall kaufen. Die blauen Flaschen leider nicht.

Zudem sind sie unverschämt teuer (Füllung 30 €)
Was genau heißt denn fest installiert? Die Gasflasche ist ja sowieso abnehmbar. Muss das Kochfeld auch entfernbar sein? Oder darf das Kochfeld ein fest eingebautes sein?
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Re: Kochen mit (Butan-)Gas ohne Gasprüfung/Gaskasten

#6 

Beitrag von Darth Fader »

sprinter.home hat geschrieben: 19 Jun 2020 14:56Was genau heißt denn fest installiert? Die Gasflasche ist ja sowieso abnehmbar. Muss das Kochfeld auch entfernbar sein? Oder darf das Kochfeld ein fest eingebautes sein?
Wo sich dann wieder der Kreis schliesst: Darf ein Kochfeld im (zugelassenen) WoMo überhaupt "nicht fest verbaut" sein?
Für meinen Kocher mit CP250 Kartuschen brauche ich z.B. keine Gasprüfung, allerdings muss(te) er zur Umschreibung fest verbaut sein. In anderen Fällen reicht einepassgenaue Mulde, damit er während der Fahrt fest steht. Auch die Flammensicherung scheint nicht unbedingt in Stein gemeisselt, wenn ich mich bei Bekannten umschaue... :roll:
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Re: Kochen mit (Butan-)Gas ohne Gasprüfung/Gaskasten

#7 

Beitrag von Tüdelbüdel »

Das müsste in der DIN EN 1949 stehen. Die habe ich nicht.
Du kannst sie kaufen - oder aber einen Sachverständigen für die Gasprüfung fragen. Der hat die bestimmt im Büro.

Nach meinem Verständnis: Wenn Du einen Einbau-Kocher kaufst, muss der auch entsprechend der Herstellervorgabe eingebaut werden. Dann hast Du automatisch eine fest installierte Gasanlage.
Wenn Du einen losen Kocher kaufst, ist der für den Festeinbau nicht vorgesehen. Und darf ergo auch gar nicht fest verbaut werden.
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Re: Kochen mit (Butan-)Gas ohne Gasprüfung/Gaskasten

#8 

Beitrag von Stubenhocker »

In unserem Sprinter habe ich eine Kocher-Spüle-Kombi fest verbaut. Der Kocher (und ausschließlich dieser) wird von einer 2,8kg-Flasche befeuert. Für die Umschreibung zum Womo musste die Flasche im Gaskasten untergebracht sein; den Anschluss hat eine Fachfirma vogenommen, die alles ordnungsgemäß im gelben Gasschein eingetragen hat.
Auch wenn mittlerweile die Prüfpflicht entfallen ist denke ich, dass die Erstinstallation nach den alten Vorschriften zu erfolgen hat.

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Re: Kochen mit (Butan-)Gas ohne Gasprüfung/Gaskasten

#9 

Beitrag von hljube »

Stubenhocker hat geschrieben: 06 Sep 2020 20:16 ...
Auch wenn mittlerweile die Prüfpflicht entfallen ist denke ich, dass die Erstinstallation nach den alten Vorschriften zu erfolgen hat...
Die Prüfung ist nur bis 2023 nicht mehr HU relevant, danach soll das neu geregelt sein.
Entfallen ist da nichts und eine Prüfung trotzdem jährlich ratsam und auch für die Versicherung sicherlich nicht ganz irrelevant.
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Re: Kochen mit (Butan-)Gas ohne Gasprüfung/Gaskasten

#10 

Beitrag von Exilaltbier »

Festverbaut definiere ich jetzt mal mit...irgendwo steht die Gasflasche und hat einen festverlegten Kupferrohr oder Schlauchverlauf durch Mobilar und/ oder an Wänden fixiert bis zum Kocher/Brennfeld. Die Gasflasche ist unverrückbar arretiert und der Kocher ebenfalls in Arbeitsplatte oder Auszug fest montiert.

Hab ich irgendwo hinten die Gasflasche zum Transport gesichert und irgendwo in einem Staufach/ Schublade meinen Kocher verstaut, und verbinde bei Gebrauch die beiden draussen auf einem Tisch oder bei Regen im Fahrzeug auf der Küchenarbeitsplatte, dann ist das nich festinstalliert und es ist lediglich der sichere Transport der Gasflasche zu berücksichtigen, also festzurren und die Schutzkappe drauf.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Exilaltbier für den Beitrag:
Steffen G. (07 Sep 2020 15:45)
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Steffen G.
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Re: Kochen mit (Butan-)Gas ohne Gasprüfung/Gaskasten

#11 

Beitrag von Steffen G. »

Die Frage ist doch was willst du erreichen.

Wenn du dich um den Gaskasten und die Gasprüfung drücken möchtest, und es nicht für die Womo-Zulassung brauchst, dann kannst du verbauen was du möchtest.
Allerdings kann dir niemand das bestätigen, das Risiko trägst DU alleine.

Wenn du Gas verbauen möchtest und es auch Sicher haben möchtest, oder eine WOMO-Zulassung anstrebst, dann halte dich an die Richtlinien aus dem Arbeitsblatt von DVFG, und lass zu Sicherheit die Anlage einmalig abnehmen. In diesem Fall würde ich auf den Unsinn mit den überteuerten Camping-Gas- Flaschen verzichten. Diese erzeugen zusätzlich auch noch Müll, da sie nicht auffüllbar sind.


Ich weiß immer nicht was diese Rumgedrücke um die Vorschriften und das finden von Schlupflöchern soll. Sie sind ja nicht dazu da uns zu drangsalieren, sondern um die Sicherheit zu gewährleisten.
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Re: Kochen mit (Butan-)Gas ohne Gasprüfung/Gaskasten

#12 

Beitrag von zappa »

Stubenhocker hat geschrieben: 06 Sep 2020 20:16 In unserem Sprinter habe ich eine Kocher-Spüle-Kombi fest verbaut. Der Kocher (und ausschließlich dieser) wird von einer 2,8kg-Flasche befeuert. Für die Umschreibung zum Womo musste die Flasche im Gaskasten untergebracht sein; den Anschluss hat eine Fachfirma vogenommen, die alles ordnungsgemäß im gelben Gasschein eingetragen hat.
Auch wenn mittlerweile die Prüfpflicht entfallen ist denke ich, dass die Erstinstallation nach den alten Vorschriften zu erfolgen hat.

Alex
Guten Morgen,
kannst Du sagen, wie viel Dich der Gaskasten incl. Einbau und "gelber Gasschein" gekostet hat? Und mich würde interessieren, wie lange man mit einer 2.8kg Flasche kochen kann - habe da keine Vorstellung.
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Surfsprinter
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Re: Kochen mit (Butan-)Gas ohne Gasprüfung/Gaskasten

#13 

Beitrag von Surfsprinter »

Eine Gasanlage im Auto, die ,fest' eingebaut' ist, darf NICHT ÜBER FLEXIBLE GUMMISCHLÄUCHE verfügen. Ausschließlich im geschlossenen und mit 10x10 cm belüfteten Gasschrank darf ein kurzes flexibles Rohr zwischen der fest installierten Gasanlage und der Gasflasche vorhanden sein. Das heißt, dass zu den Verbrauchern, wie Gasherd, Heizung etc ein Metallrohr führt welches direkt mit dem Endgerät verbunden wird.

Je nach TÜV oder DEKRA braucht es aber keinen festeingebauten Kocher. Dieser muss bei Nutzung nur über einen sicheren Stand und eine sichere Ablage bei Nichtgebrauch verfügen.

Die Butan-Gasflaschen von z.B. Campingaz ( No 906 und 907) bedurften bisher IMMER eines Gasschrankes und einer 2-jährlichen Gasprüfung. Siehe Westfalia Nugget & Co. Sie wurde allerdings vor kurzem vorübergehend ausgesetzt, s.o.
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Re: Kochen mit (Butan-)Gas ohne Gasprüfung/Gaskasten

#14 

Beitrag von sebbll »

Bei den kleinen Flaschen (Campingaz) wird aber nur eine Belüftungsöffnung von 30mm Durchmesser benötigt.

... sagt zumindest mein TÜV.

So habe ich es dann auch umgesetzt.
Schlauch mit 40mm Durchmesser aus dem Gaskasten gelegt.
Der Schlauch endet seitlich am Camper, dann gibt es auch keine Probleme mit der Standheizung, deren Frischluftzufuhr und Auspuff sich unter dem Camper befindet.


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Guten Morgen,
kannst Du sagen, wie viel Dich der Gaskasten incl. Einbau und "gelber Gasschein" gekostet hat? Und mich würde interessieren, wie lange man mit einer 2.8kg Flasche kochen kann - habe da keine Vorstellung.
[/quote]

Wie lange du damit auskommst kannst du dir ja ausrechnen.
Ich denke das ist sehr individuell.
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Stubenhocker
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Re: Kochen mit (Butan-)Gas ohne Gasprüfung/Gaskasten

#15 

Beitrag von Stubenhocker »

zappa hat geschrieben: 15 Mär 2021 07:24
Stubenhocker hat geschrieben: 06 Sep 2020 20:16 In unserem Sprinter habe ich eine Kocher-Spüle-Kombi fest verbaut. Der Kocher (und ausschließlich dieser) wird von einer 2,8kg-Flasche befeuert. Für die Umschreibung zum Womo musste die Flasche im Gaskasten untergebracht sein; den Anschluss hat eine Fachfirma vogenommen, die alles ordnungsgemäß im gelben Gasschein eingetragen hat.
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kannst Du sagen, wie viel Dich der Gaskasten incl. Einbau und "gelber Gasschein" gekostet hat? Und mich würde interessieren, wie lange man mit einer 2.8kg Flasche kochen kann - habe da keine Vorstellung.
Gaskasten ca. 80€, Gasbuddel 70, Kleinkram (Schlauch, Gasregler...), Einbau und Schein 100. Ich hatte halt nur den Anschluss zur Kochstelle 50cm über der Gasflasche.
Wie lange man mit 2,8kg auskommt? Schwer zu sagen. Morgens Kaffee+Tee, abends öfter mal kochen reicht für ein paar Urlaubswochen. Die Flaschen sind ja klein und kompakt, so dass man irgendwo noch Platz für eine Reserveflasche hat.
Gruß,
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