Wohnmobil vermieten

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Vagabundo
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Re: Wohnmobil vermieten

#16 

Beitrag von Vagabundo »

phantompilot hat geschrieben: 05 Feb 2019 13:44 Warum sollte man nicht darüber diskutieren dürfen und sich die Meinung der anderen einholen?
Es ist leider keine übliche Forenanfrage - Diskussion :!: , es wird im Anfangsthread ein Geschäftsmodell propagiert und ist mit einem Verknüpfungslink versehen. Alles ist besonders ausführlich und in meinen Augen eindeutig ein Verweis auf eine recht fragwürdige Geschäftsmethode.

Gruß Vagabundo
mimi
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Re: Wohnmobil vermieten

#17 

Beitrag von mimi »

phantompilot hat geschrieben: 04 Feb 2019 17:28 Zu versteuern gibt es nicht viel, weil nicht der Umsatz wird versteuert, sondern der Gewinn. Du kannst alle Kosten für den Unterhalt des Fahrzeugs gegenrechnen.

Ich kann das Fahrzeug 150 Tage im Jahr vermieten, da bleiben ~ 150 mal 50.- hängen. Wenn ich alle Anfragen akzeptieren würde, hätte ich sogar 250 bis 300 Tage im Jahr.

Hallöchen,

nein Du kannst nicht alle Kosten für den Unterhalt gegen rechen, sondern max. den Anteil der auf die Vermietung anfällt, also z Bsp.für 150 Tage. Der Rest entfällt auf dich Privat.
Aber dein Steuerberater wird Dir das dann schon erklären, wenn du klugerweise Dir einen nimmst. :mrgreen: Ansonsten viel Spaß mit dem Finanzamt wenn Du deine Einnahmen aus dem vermietungsgeschäft mal nicht angibst.

Nach gut 25 Jahren als selbständiger Baulude wäre mir das zu viel Gerödel für zu wenig Geld, weil von Gewinn würde nach mein Steuersatz auch nur 60-65 % über bleiben.
Und überhaupt kein Gewinn bei ein Geschäft wie DU meinst, ist schon mal besonders dämlich :oops: .

Gruß Mirko
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Re: Wohnmobil vermieten

#18 

Beitrag von Hessenmanni »

Liebe Freunde,

sicher ist das Thema ein Interessantes. Die Leutseligkeit des Eröffners, gepaart mit einem Hang zum Monetären ist lediglich die persönliche Note.

Mir selbst gefällt WOMO sharing. Sofern vorhanden, teile ich mit Gleichgesinnten Anschaffung und Unterhaltung. Und wenn ich sage "teilen", ist das auch der wesentliche Ansatz. Dazu gehört u.a.der Mut etwas zu wagen und die Fähigkeit, mit Konflikten umzugehen. :D
viele Grüße
Manfred
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Re: Wohnmobil vermieten

#19 

Beitrag von Gmog421 »

Ich finde es gut wenn hier jemand Tipps gibt wie der ein oder andere sich was dazuverdienen kann . Ob dann jemand vermietet muss doch jeder für sich selber entscheiden . Die meisten kennen das System vielleicht schon für den anderen ist es Vielleicht was ,was er noch nicht kannte .
Aufpassen sollte der sein Auto ,Wohnmobil oder Wohnwagen nur bei der Versicherung . Du übergibst einem Mieter das Auto oder Wohnmobil , der bringt es aber nicht zurück . Das ist kein Diebstahl sondern Unterschlagung ,dies ist bei bei Diebstahl nicht mitversichert . Das Wohnmobil muss also gegen Unterschlagung versichert sein . Kennen manche mit Sicherheit auch , aber nicht jedem ist das bekannt . Ist einem bekannten passiert der sein neues Wohnmobil vermietet hatte und der Mieter es nicht zurück gebracht hatte . Als paar Tage über der Vermietung waren ,hatte er das der Polizei gemeldet und der Versicherung . Die Versicherung sagte Ihm das das nicht versichert wäre da er den Schlüssel und die Papiere ausgehändigt hatte . Fahrzeug wurde aber dann an einer Grenze zum Glück aufgegriffen .
Für mich wäre es mit Sicherheit für mein Sternchen nichts , da ich Angst hätte einen 4X4 in Fremde Hände zu geben , man weiß was mit dem Auto dann alles passiert . Ich habe zwar schon gesehen das die Leute die Pickup mit Wohnkabine vermieten ,das Fahren außerhalb öffentlicher Straße verbieten .Ob das per GPS kontrolliert wird weiß ich nicht , aber das Risiko wäre mir zu groß .
Meine 4x4 fahr ich nur selber und das ist bekannt . Ein Bekannter hatte sich festgefahren ist dann zu Meiner Freundin und hat nach dem Unimog gefragt zum rausziehen . Die sagte Ihm das er bis zum Abend warten muss bis ich da bin :mrgreen: .
Mfg Jürgen
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Vagabundo
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Re: Wohnmobil vermieten

#20 

Beitrag von Vagabundo »

Ob einseitige Tips zum Ziel führen oder glasklare Informationen :roll:
http://m.spiegel.de/auto/aktuell/wohnmo ... 29093.html

Gruß Vagabundo
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Andreas H
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Vorsicht beim Wohnmobil vermieten

#21 

Beitrag von Andreas H »

Unglaublich welche Gesetze hier in Deutschland herrschen. Schaut euch das unbedingt an.

Der ehrliche Bürger ist wieder mal der Dumme. :shock:


https://www.youtube.com/watch?v=IwFk8zj ... 1718614979
Grüße Andreas

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Darth Fader
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Re: Vorsicht beim Wohnmobil vermieten

#22 

Beitrag von Darth Fader »

Andreas H hat geschrieben: 25 Apr 2019 13:13 Unglaublich welche Gesetze hier in Deutschland herrschen. Schaut euch das unbedingt an.

Der ehrliche Bürger ist wieder mal der Dumme. :shock:
Hmm, ein bisschen reißerisch formuliert, oder?
Der Staatsanwalt bringt es bei 4:35 doch auf den Punkt - einer von den beteiligten zwei ‚ehrlichen Bürgern‘ ist in jedem Fall der Dumme! Die Betrüger haben eben zwei Leute mit dem selben Wohnmobil beschi...en; einem das Ding unterschlagen und dem anderen gefälschte Papiere untergejubelt. Doppelter Schaden, doppeltes Pech.
Wenn dann die Versicherungen im kleingedruckten eine Schadensübernahme bei Unterschlagung ausschließen, bleibt der Versicherungsnehmer/Vermieter eben selbst in der Pflicht, sein Fahrzeug nur an vertrauenswürdige Mieter zu übergeben.

Unterschlagung ist ein unternehmerisches Risiko jeder Vermietung/freiwilliger Herausgabe von Dingen. Punkt.
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Andreas H
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Re: Vorsicht beim Wohnmobil vermieten

#23 

Beitrag von Andreas H »

Darth Fader hat geschrieben: 26 Apr 2019 06:55
Hmm, ein bisschen reißerisch formuliert, oder?
Der Staatsanwalt bringt es bei 4:35 doch auf den Punkt - einer von den beteiligten zwei ‚ehrlichen Bürgern‘ ist in jedem Fall der Dumme! Die Betrüger haben eben zwei Leute mit dem selben Wohnmobil beschi...en; einem das Ding unterschlagen und dem anderen gefälschte Papiere untergejubelt. Doppelter Schaden, doppeltes Pech.
Das sehe ich ein bisschen anders. Diese Gesetzeslage schreit zum Himmel. Der Einzige Verlierer ist in diesem Fall der rechtmäßige Eigentümer, der durch diese Rechtssprechung quasi enteignet wird.

Die Schuldige ist nach meinem Empfinden die Zulassungsstelle, die es anscheinend versäumt hat, die Fahrgestellnummer im System abzugleichen. Wie ist es möglich, im so vernetzten System 2 Fahrzeuge mit identischer Nummer gleichzeitig zuzulassen?
Und der Zoll kassiert auch noch 2 mal KFZ-Steuer.....

Aber der Staat ist ja immer im Recht und hält die Hand auf.
Darth Fader hat geschrieben: 26 Apr 2019 06:55 Unterschlagung ist ein unternehmerisches Risiko jeder Vermietung/freiwilliger Herausgabe von Dingen. Punkt.
Auch ein bisschen reißerisch formuliert, aber leider Stand der Dinge.
Das die Versicherungen diesen Passus ausschließen, habe ich vorher auch nicht gewusst. Da dies aber Masche und anscheinend kein Einzelfall ist, haben sie sich darauf eingestellt.
Grüße Andreas

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Re: Wohnmobil vermieten

#24 

Beitrag von Steffen G. »

Sehe ich genau so, der Schuldner ist entweder das Amt, das die doppelte Fahrgestellnummer zugelassen hat, oder der Käufer, der die Richtigkeit der Fahrgestellnummer nicht geprüft hat. Im Zweifelsfall ist der Staat schuldig, da er nicht genug Vorkehrungen getroffen hat um solche Schweinereien zu verhindern. Aber Recht gibt es schon lange nicht mehr auf dieser Welt und schon gar nicht in D.

Meiner Meinung nach ist der Erstbesitzer der rechtmäßige Besitzer.
Wenn ich z.B. einen aus einem Museum geklautes Gemälde von jemanden kaufe, so darf ich das auch nicht behalten, wenn das Museum/Polizei das bei mir findet. Hier wird also mal wieder das Recht verbogen.

Gruß Steffen
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Re: Wohnmobil vermieten

#25 

Beitrag von Mopedfahrer »

Steffen G. hat geschrieben: 26 Apr 2019 10:16 Wenn ich z.B. einen aus einem Museum geklautes Gemälde von jemanden kaufe, so darf ich das auch nicht behalten, wenn das Museum/Polizei das bei mir findet. Hier wird also mal wieder das Recht verbogen.

Gruß Steffen
Hallo Steffen,

da liegt ja das Problem: die Gesetzgebung unterscheidet zwischen Unterschlagung und Diebstahl ...
Das gestohlene Bild musst du als Käufer zurückgeben - das unterschlagene Wohnmobil, das du gekauft hast, darfst du behalten :shock:
Das muss man nicht verstehen, ist aber leider so.

Du hast ja erwähnt, dass der Käufer die Fahrgestellnummer nicht überprüft hat.
Wo oder wie könnte man denn überprüfen, ob das Auto nicht schon zugelassen ist?
Darf die Zulassungsstelle diese Auskunft geben? Datenschutz?

Bei der Polizei kommt man ja auch nicht weiter, da das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes noch offiziell vermietet war ...
Viele Grüße Anton

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Re: Wohnmobil vermieten

#26 

Beitrag von Vanagaudi »

Macht euch doch mal die Mühe und schaut in eure Kfz-Versicherungsbedingungen unter Teil- oder Vollkasko. Da findet man:

Die Teilkaskopolice deckt bestimmte Schäden ab, die der Besitzer nicht selbst verursacht hat. Das sind unter anderem:
Diebstahl (einschließlich Demontage von Autoteilen sowie unbefugter Gebrauch), Raub und Unterschlagung

Allerdings ist die Vermietung des Fahrzeugs in den normalen Kfz-Policen regelmäßig ausgeschlossen. Hierfür benötigt man eine andere Police, die dementsprechend teurer ist. Hier ist die Unterschlagung des Mietwagens nicht versichert. Für diesen Fall kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Wer sich diese Erweiterung weg spart, dem ist kaum zu helfen.
Mopedfahrer hat geschrieben: 26 Apr 2019 11:03Bei der Polizei kommt man ja auch nicht weiter, da das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes noch offiziell vermietet war ...
Ich weiß nicht, ob findige Rechtsversteher da etwas drehen können. Denn entsprechend des Videos wurde das Fahrzeug in betrügerischer Absicht vorgeblich angemietet. Ob damit tatsächlich ein Mietverhältnis begründet wird, könnte eventuell angefochten werden. Damit könnte aus einer Unterschlagung eine Entwendung durch Betrug werden. Man könnte in Analogie zu den Tankstellenbetrügern argumentieren (Urteil BGH 10.01.2012).
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Steffen G.
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Re: Wohnmobil vermieten

#27 

Beitrag von Steffen G. »

Mopedfahrer hat geschrieben: 26 Apr 2019 11:03 Du hast ja erwähnt, dass der Käufer die Fahrgestellnummer nicht überprüft hat.
Wo oder wie könnte man denn überprüfen, ob das Auto nicht schon zugelassen ist?
Darf die Zulassungsstelle diese Auskunft geben? Datenschutz?

Bei der Polizei kommt man ja auch nicht weiter, da das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes noch offiziell vermietet war ...
Ich meine hier nicht die Überprüfung, ob ein Fzg mit der Fahrgestellnummer schon zugelassen ist, das ist Aufgabe der Zulassungsstelle.
Der Käufer muss überprüfen, ob die Fahrgestellnummer, die in den Papieren (Fahrzeugbrief) steht, mit der am Fahrzeug übereinstimmt, oder ob hier Manipuliert wurde, im Zweifelsfall muss er sich Rat z.B. bei der Dekra/TÜV einhohlen.

Aber egal, wenn ich etwas Kaufe was nicht rechtmäßig dem Verkäufer gehörte, ist der Kaufvertrag nichtig, und das Fahrzeug gehört weiterhin dem ersten Besitzer.
Der betrogene Käufer hat hier kein Recht, weil der Vertrag nicht gültig ist, und muss ggf. sein Geld beim Verkäufer einklagen, da dieser die Vertagsbedingungen (Fahrzeug ist in sein Eigentum) nicht erfüllt hat.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Steffen G. für den Beitrag:
Andreas H (27 Apr 2019 07:14)
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Re: Wohnmobil vermieten

#28 

Beitrag von Darth Fader »

Egal wie ihr hier diskutiert - entweder der Käufer oder der Vermieter wurden abgezockt.
Einer von beiden bleibt auf einem ~5stelligen Betrag sitzen! Das hat mit der Gesetzgebung garnix zu tun?

Ich weiß auch nicht, in welcher Welt ihr lebt - da kauft jemand ein (zugelassenes) Fahrzeug mit Papieren, auf denen vermutlich die richtige Fahrgestellnummer eingetragen ist. Nun kommt also der Käufer mit (gefälschtem ) Teil II der Zulassung zum Ummelden und hat vielleicht noch nen Kaufvertrag dabei - somit weist er sich als Eigentümer aus, und kann das Fahrzeug rechtmäßig auf sich zulassen.

Der ursprüngliche Vermieter hat das Fahrzeug aber bislang nicht als vermisst gemeldet und sogar freiwillig an den Verkäufer übergeben! Und in diesem Moment greift der Verbraucherschutz: der Käufer kann nach allen gängigen Methoden prüfen, ob er das Fahrzeug tatsächlich erwirbt - und wird immer ein positives Ergebnis erhalten.


Egal wie ihr es auch dreht: einer der beiden Betrogenen bleibt neunmal der Verlierer - solange kein Täter Schadensersatz leistet.und nur, weil ein Täter gefasst wird, heißt das nicht, dass dieser auch noch in der Lage wäre, Schadensersatz zu leisten...!
Ob dabei der alte oder der neue Besitzer 'enteignet' wird, ist für mich als Unbeteiligter erstmal wumpe. Einer der beiden Betrogenen ist der Dumme - da geb ich euch recht.
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Re: Wohnmobil vermieten

#29 

Beitrag von Andreas H »

Darth Fader hat geschrieben: 26 Apr 2019 21:53 - ist für mich als Unbeteiligter erstmal wumpe. Einer der beiden Betrogenen ist der Dumme - da geb ich euch recht.
- bleibt der Versicherungsnehmer/Vermieter eben selbst in der Pflicht, sein Fahrzeug nur an vertrauenswürdige Mieter zu übergeben.
- Der ursprüngliche Vermieter hat das Fahrzeug aber bislang nicht als vermisst gemeldet und sogar freiwillig an den Verkäufer übergeben!
Du argumentierst in Deinen Beiträgen meistens sehr witzig, aber hier verstehe ich keinen Spaß. Dieses BGB- Gesetz ist sowas von link.

In beiden gezeigten Fällen verdienen die Besitzer Ihre Brötchen damit, d.h. um Ihr Geschäft am Laufen zu halten. Und jeder Unternehmer trägt nun auch mal ein unternehmerisches Risiko. Das heißt aber in erster Linie, das er seine Aufträge richtig kalkuliert und abwickelt, und nicht, das er mit Diebstahl - denn was anderes ist es hier nicht - rechnen muss.
Also hat er das Fahrzeug herausgegeben, weil er damit Geld verdienen muss - und nicht zum Spaß. Und leider steht es den Verbrechern ja nicht auf die Stirn geschrieben, das Sie dein Fahrzeug eventuell nicht wieder bringen.
Grüße Andreas

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Re: Wohnmobil vermieten

#30 

Beitrag von Darth Fader »

Ich verdiene auch einen Teil meiner Brötchen mit Vermietung. Ich weiß um das Risiko. Ich sorge vor.

Als Vermieter von Mobilien musst du damit rechnen, dass etwas unterschlagen wird. Entweder du versicherst dich dagegen und kalkulierst das in den Vermietpreis ein, oder du musst andere Wege finden.
Streng genommen ist bereits eine verspätete Rückgabe eine Unterschlagung. Da gleich mit Diebstahl anzufangen finde ich lästig. Zumal dem Betrug dann auf der anderen Seite Tür&Tor geöffnet wird - der Vermieter braucht quasi kaum noch Sicherheiten, weil ja jemand anderes für den Schaden aufkommt.
Hast du mal das Geschäftsmodell von Vermietung hinterfragt? Bei einer Wohnung muss ich mich - im Gegensatz zu den Kleinstvermietern von Wohnmobilen- fast nackt machen! Drei Monatsmieten als Sicherheit, ne Schufa Auskunft, ein polizeiliches Führungszeugnis, Einblick in meine Lebensumstände, ich darf keine Kinder, Katzen oder Hunde haben - und dann muss ich das Glück haben, das dem Vermieter meine Nase gefällt, ich einer der Besserverdienenden Anwärter bin und möglichst weit vorne in der Schlange stand.
Für das Wohnmobil reicht ein Führerschein, 1500,-€ in BAR und ein sauberes Oberhemd...
Ja, es ist ungerecht, dass es immer die kleinen erwischt.

Ja, beim Vermieter steht die Existenz auf dem Spiel - aber der Käufer kann sich viel weniger absichern. Und ein privater Käufer eines Gebrauchtwagens hat i.d.R. einfach weniger Sicherheiten, als ein Gewerblicher Vermieter - der ja den Verlust sogar teilweise noch steuerlich absetzen kann und -wenn er schlau ist- eine Versicherung hat, die die Einnahmeausfälle in solchen Fällen übernimmt.

Hier schützt das Recht tatsächlich den Schwächeren der beiden Betrogenen!

Ich glaube schon, dass der Gesetzgeber da zwei bis drei Minuten über die Gesetze nachdenkt, bevor er sie erlässt.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Darth Fader für den Beitrag:
Vanagaudi (27 Apr 2019 13:33)
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