Geschwindigkeitsbegrenzer ändern

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Manfred1
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Geschwindigkeitsbegrenzer ändern

#1 

Beitrag von Manfred1 »

 Themenstarter

Hallo,

ich beabsichtige mir einen Iveco 5 T/Fahrgestell mit 150 PS zuzulegen. Soweit ich weiß hat der eine/-n Abregeldrehzahl/Drehzahlbegrenzer bis 90 km/h. Beim Umbau zum Womo darf ich aber etwas schneller fahren. Kann man die/den Abregeldrehzahl/Drehzahlbegrenzer höher setzen bzw. ändern. Weiß wer ob das geht und was das kostet ?

Gruß Manfred
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Hans
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Re: Geschwindigkeitsbegrenzer ändern

#2 

Beitrag von Hans »

Wird beim Iveco auch nicht anders sein wie beim Sprinter, setzt die Vertragswerkstatt im Motorsteuergerät kurzerhand höher, mußt nur nachweisen, dass Du selbst der Eigentümer des Fahrzeuges bist und kostet auch nicht die Welt ! :wink:
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Re: Geschwindigkeitsbegrenzer ändern

#3 

Beitrag von Manfred1 »

 Themenstarter

Hallo,

ich hab mal beim TÜV angerufen und bei Mercedes angerufen und angewschrieben. Dabei wollte ich gar keine genau Auskunft haben, sondern nur eine gaaaaaaanz unverbindliche Grobinfo.

1. Mercedes: Telefonisch gabs beim Händler die Auskunft das sie dort mit dem Fahrzeugschein anfragen müssen. Auf mein Nachfragen ob sie mir mal eien Erfahrungswert geben können ob es überhaupt eine Chance gibt gabs keine Antwort. Geht nur mit Schein. Kosten 120 €. Auf meine Anfrage per Mail gabs nur einen Verweis an die zustaändige Abteilung. Da muss ich heute noch hinmailen.

2. TÜV: Kein Problem wenn die Freigabe von Mercedes vorliegt. Alternativ kann man noch zu einem Sachverständigen gehen. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.

Hat schon mal jemand von euch den Begrenzer raus nehmen lassen. Natürlich legal, anders würd es ja auch niemand machen ?

Gruß Manfred
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tandem11
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Re: Geschwindigkeitsbegrenzer ändern

#4 

Beitrag von tandem11 »

Aber ?!

womos über 3,5 zgG haben eine Begrenzung auf der BAB von 80 km/h ! Ich würde sie drin lassen.

Domi
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Re: Geschwindigkeitsbegrenzer ändern

#5 

Beitrag von tandem11 »

korrigiere
Ausnahmen von § 18 StVO ...

Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (12. Ausnahmeverordnung zur StVO) vom 18. März 2005 (BGBl. I Nr. 18 S. 866).

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:

§ 1

Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) 100 km/h.

§ 2

Aus den Fahrzeugpapieren von im Ausland zugelassenen Wohnmobilen im Sinne des § 1 muss eindeutig zu ersehen sein, dass diese das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.
Gruß Domi
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Re: Geschwindigkeitsbegrenzer ändern

#6 

Beitrag von Manfred1 »

 Themenstarter

Hallo und frohe Weihnachten,

so, die Frage hat sich für mich erstmal erledigt. Trotzdem vielen Dank für die Hinweise. Hab mir diese Wochen einen Sprinter 515 Bj 2007 gekauft. Abgelastet auf 3,5 T und ohne Begrenzer. Wenn mein Womo fertig ist wird er als Womo zugelassen und wieder aufgelastet.

Gruß Manfred
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