Kein Diebstahlschutz bei „Keyless Go“

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Hans
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Kein Diebstahlschutz bei „Keyless Go“

#1 

Beitrag von Hans »

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Exilaltbier
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Re: Kein Diebstahlschutz bei „Keyless Go“

#2 

Beitrag von Exilaltbier »

...Ja, also ganz einfach, Autos mit Keyless Go nicht mehr kaufen...dann hat sich das Thema spätestens bei der nächsten Modellauffrischung erledigt...
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CamperVan, 2014 Mopf, 216CDI, 7G+, L2H1, 2x4, 100L, 245/70/16 AT
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Re: Kein Diebstahlschutz bei „Keyless Go“

#3 

Beitrag von v-dulli »

Exilaltbier hat geschrieben: 17 Okt 2020 11:15 ...Ja, also ganz einfach, Autos mit Keyless Go nicht mehr kaufen...dann hat sich das Thema spätestens bei der nächsten Modellauffrischung erledigt...
Scheinbar stört diese Tatasache aber nicht denn diese Systeme gibt es schom seit Jahren und gelten "Auszeichnung"/ als ein fettes + an Ausstattung!
Gruß aus OWL
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Re: Kein Diebstahlschutz bei „Keyless Go“

#4 

Beitrag von Kompass »

So wie das Urteil formuliert ist dürfte man das Auto auch nichtmehr mit dem Funkschlüssel abschließen..
Umbau eines Crafter 2.5 L2H2 BJ 2011...dauert noch etwas an :o
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Re: Kein Diebstahlschutz bei „Keyless Go“

#5 

Beitrag von v-dulli »

Kompass hat geschrieben: 17 Okt 2020 12:52 So wie das Urteil formuliert ist dürfte man das Auto auch nichtmehr mit dem Funkschlüssel abschließen..
Doch!
Diesen Vorgang kann und muss man am Fzg kontrolliren. Bei Keyless musst Du dazu den Schlüssel in eine spezielle Tasche/ Box stecken um die dauerhafte Funkstrekke zu unterbrechen und den Schliessvorgang zu überprüfen.
Gruß aus OWL
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Re: Kein Diebstahlschutz bei „Keyless Go“

#6 

Beitrag von Kompass »

“Der zuständige Richter am Amtsgericht München begründete sein Urteil so: „Das vom Kläger vermutete unbefugte Öffnen des Pkw per Funksignal fällt nicht unter die Versicherungsbedingungen der Beklagten.“ Schließlich handele es sich nicht um ein „Aufbrechen“ im eigentlichen Sinn. Sowohl nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als auch nach der Definition im Duden gehöre zum Aufbrechen „die Anwendung von Gewalt“, so das Gericht. Dies sei hier jedoch nicht erkennbar”

“ Kritisch wertete das Gericht auch die Beweislage. Bei einem gewaltsamen Aufbrechen dürften in der Regel Spuren entstehen, die klar für eine Straftat sprechen.”

Das sind für mich die wesentlichen Punkte und die Grundlage für den entscheid, zumindest ist es vom Focus so formuliert.

Beides wäre auch bei Funkschlüssel Signalen der Fall
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Re: Kein Diebstahlschutz bei „Keyless Go“

#7 

Beitrag von v-dulli »

Das Funksignal der normalen FFB lässt sich zwar kopieren nur nützt das nicht denn es ist nur 1x gültig. Ist das Fzg verriegelt braucht es es ein neues Signal das angenommen werden muss.
Zuletzt geändert von v-dulli am 17 Okt 2020 17:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein Diebstahlschutz bei „Keyless Go“

#8 

Beitrag von Kompass »

v-dulli hat geschrieben: 17 Okt 2020 14:46 Das Funksignal der normalen FFB lässt sich zwar kopieren nur nützt das nicht denn es ist nur 1x gültig. Ist das Fzg verriegelt braucht es es ein neues Signal das angenome werden muss.
Ah okay das wusste ich nicht, dachte das wäre mittlerweile kein Problem!
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Re: Kein Diebstahlschutz bei „Keyless Go“

#9 

Beitrag von v-dulli »

Kompass hat geschrieben: 17 Okt 2020 16:09
v-dulli hat geschrieben: 17 Okt 2020 14:46 Das Funksignal der normalen FFB lässt sich zwar kopieren nur nützt das nicht denn es ist nur 1x gültig. Ist das Fzg verriegelt braucht es es ein neues Signal das angenome werden muss.
Ah okay das wusste ich nicht, dachte das wäre mittlerweile kein Problem!
Das Funksignal besteht aus einem Festcode zur Identifikation und einem Rollcode zur Sicherheit. Während der Festcode kopiert werden kann funktioniert das beim Rollcode eher nicht denn dahinter stecken Algorithmen die sich nicht so einfach kopieren lassen.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor v-dulli für den Beitrag:
Kompass (17 Okt 2020 17:16)
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Re: Kein Diebstahlschutz bei „Keyless Go“

#10 

Beitrag von Vanagaudi »

Kompass hat geschrieben: 17 Okt 2020 16:09
v-dulli hat geschrieben: 17 Okt 2020 14:46 Das Funksignal der normalen FFB lässt sich zwar kopieren nur nützt das nicht denn es ist nur 1x gültig. Ist das Fzg verriegelt braucht es es ein neues Signal das angenome werden muss.
Ah okay das wusste ich nicht, dachte das wäre mittlerweile kein Problem!
Beim herkömmlichen Funkschlüssel gibt es das Problem, dass man durch einen starken Sender die Funkschlüsselsignale stören kann und diese so vom Schließsystem des Fahrzeugs nicht erkannt werden. Das Fahrzeug schließt nicht ab. Daher ist der korrekte Schließvorgang am Fahrzeug zu überprüfen.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Kein Diebstahlschutz bei „Keyless Go“

#11 

Beitrag von v-dulli »

Vanagaudi hat geschrieben: 24 Okt 2020 19:03
Kompass hat geschrieben: 17 Okt 2020 16:09
v-dulli hat geschrieben: 17 Okt 2020 14:46 Das Funksignal der normalen FFB lässt sich zwar kopieren nur nützt das nicht denn es ist nur 1x gültig. Ist das Fzg verriegelt braucht es es ein neues Signal das angenome werden muss.
Ah okay das wusste ich nicht, dachte das wäre mittlerweile kein Problem!
Beim herkömmlichen Funkschlüssel gibt es das Problem, dass man durch einen starken Sender die Funkschlüsselsignale stören kann und diese so vom Schließsystem des Fahrzeugs nicht erkannt werden. Das Fahrzeug schließt nicht ab. Daher ist der korrekte Schließvorgang am Fahrzeug zu überprüfen.
Das ist richtig, blockiert wird aber nur das Signal der ZV, der Transponder bleibt, ganz im Gegensatz zu Keyless, davon nicht betroffen da sein Signal nicht im Funksignal integriert ist. Somit könnte man zwa die Kiste öffnen und ausräumen, das wegfahren ist aber nicht so einfach.
Gruß aus OWL
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