Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Sprinter_213_CDI
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Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#1 

Beitrag von Sprinter_213_CDI »

 Themenstarter

Hallo
Ich habe mal ein Zitat aus einem anderen Beitrag des DerDoc verwendet um mal zu klären, welche Kriterien sind für die Zulassung / Umschreibung von LKW auf WoMo wichtig.
DerDoc hat geschrieben: 01 Apr 2019 10:24 Er begleitet mich gerne beim Ausbau, ich soll immer mal wieder vorbeischauen und die nächsten Ausbauschritte mit ihm besprechen. Puh! LG Holgi
DerDoc, wäre nett wenn du uns mal im Zuge deines Ausbau mitteilen könntest, welche Kriterien der TÜVer stellt ?

Soweit ich weiß sind für die Zulassung / Erteilung zum WoMO folgende Sachen wichtig ;
Stehhöhe
feste Koch Vorrichtung

und nun eure Hilfe .... :?:
DANKE
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#2 

Beitrag von man_in_bleeck »

Stehhöhe hat doch aber nicht mal der Flachdachsprinter. Auch alle VW Busse ohne Hochdach würden dann keine Womo-Zulassung kriegen.
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#3 

Beitrag von skipper01 »

http://www.busumbau.de/download/Infoblatt.pdf


stehhöhe ist nicht mehr erforderlich
Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche....
frei nach F.W. Bernstein
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#4 

Beitrag von Sprinter_213_CDI »

 Themenstarter

Hallo

Vielen Dank für eure Hilfe. :)
Ich fasse mal zusammen, Mindestausstattung;
- Sitzgelegenheit mit Tisch
- Schlafplatz / Schlafplätze ( auch aus Sitzen / Sitzgruppen o.ä. möglich )
- Küche / Kocheinrichtung
- Schrank / Stauraum
- nicht volle Stehhöhe

Die anderen Dinge lass ich mal außen vor, weil diese nur bei Vorhandensein beachtet werden müssen ( z. B. Standheizung etc. )
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#5 

Beitrag von Surfsprinter »

Es fehlt noch:
2 voneinander unabhängige Fluchtwege,
Lüftungsmöglichkeit mit wellenlinigem Prüfzeichen.

Noch jemand eine Ergänzung?
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#6 

Beitrag von Bruchstein »

Habe letzte Woche meinen Sprinter L1H1 3,5t durch den TÜV Nord zum Wohnmobil umschreiben lassen.
Dabei ist die 3er-Sitzbank erhalten geblieben. Also max. 5 original Sitzplätze.
- Liegefläche 175 x 150 cm.
- Gas-Kartuschenkocher zum ausziehen mit Zündsicherung und Gasstop fest verbaut.
- "Küchenblock" hinter der 3er-Bank mit Schubladen, Fächer, Kompressorkühlbox und ausziehbarem Tisch.
- Dachfenster

Und fertig. Kein Wasser, Spüle ect. Nur jede Menge Elektronik Gedöns (Votronic, Solar usw.)

Gruß
Olaf
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#7 

Beitrag von Sprinter_213_CDI »

 Themenstarter

Surfsprinter hat geschrieben: 01 Apr 2019 14:14 Es fehlt noch:
2 voneinander unabhängige Fluchtwege,
Lüftungsmöglichkeit mit wellenlinigem Prüfzeichen.
Noch jemand eine Ergänzung?

Hallo
Auch dir vielen Dank :) Hab ich das in der o.g. PDF übersehen ?
Hast du mal ein Bildchen vom " wellenlinigem Prüfzeichen ". Wo wird das angebracht ?
Gruß
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#8 

Beitrag von Surfsprinter »

Bei mir ist das schon durch das Europrüfzeichen ersetzt. Manchmal ist da auch nur eine Sinuswelle:
15541405944168571357232210568211.jpg
Meist sieht man es von außen, wie an allen Scheiben im Auto. Bei den Dachfenstern muss man dieses meisT öffnen, dann sieht man es irgendwo am Rand.
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#9 

Beitrag von Sprinter_213_CDI »

 Themenstarter

Moin Surfsprinter
Danke für das Bildchen :)
Ich hab ja in Fahrtrichtung links ein Fenster mit Schiebefenster. Müsste ja auch reichen als Lüftungsmöglichkeit ... :?:
Gruß
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#10 

Beitrag von Surfsprinter »

Ja, das denke ich auch, wenn kein Gas verbaut ist. Aber wie so oft in der Bürokratenrepublik Deutschland hat der Tüv-Prüfer die Macht... also am besten immer mit diesem wichtigen Mensch alles vorher besprechen.
Viel Glück.
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#11 

Beitrag von jense »

Surfsprinter hat geschrieben: 01 Apr 2019 14:14 Es fehlt noch:
2 voneinander unabhängige Fluchtwege,
Lüftungsmöglichkeit mit wellenlinigem Prüfzeichen.

Noch jemand eine Ergänzung?
Lüftunsgmöglichkeiten sind nicht generell vorgeschrieben, zumindest nicht beim Tüv Nord. Möglicherweise relevant bei Einbau Gaskocher, aber nicht generell vorgeschrieben. Ich habe mit Elektro Kocher umgeschrieben, keinerlei zusätzliche Lüftungen verbaut.

Um es mal klar zu stellen:

Die STVO sagt:


Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4)
EG-Fahrzeugklassen
5.1

Zitat:

Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

a)
Tisch und Sitzgelegenheiten,
b)
Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
c)
Kochgelegenheit und
d)
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.

Zitat Ende:

Alles andere liegt im Ermessen des Prüfers bzw. der Prüforganisation! Die stellen dann eigene Richtlinien auf, die überall anders sind und auch ganz erheblichen Ermsessensspielraum haben...... Der eine trägt den Kocher ein, der andere schickt dich damit vom Hof, der Dritte möchte Lüftung mit Wellenlinien :-) zusätzlich, der vierte ein wohnliches Ambiente, der fünfte trägt einen Mulktivan mit Küchenblock als Womo ein..... Alles grunsdätzlich auf der oben angegebenen Grundlage, was anderes gibt es nicht. Also einen Prüfer suchen, der die gleiche Vorstellung von einem WoMo hat wie man selbst und dann wird das schon ... deswegen raten wir hier im Forum grundsätzlich immer, das vorher mit dem Prüfer durchzusprechen und ggf. noch einen 2. oder 3. zu fragen...

Bei mir war der Prüfer mega entspant und hat mir alles wie beprochen eingetragen, aber der in unzähligen Foren im Netz empfohlene und sehr häufig eingetragene Campinggaz Kartuschenkocker mit Zündsicherung, eigentlich der Klassiker zur Eintragung, war ein NoGo ... weil ihm rigendein Prüfeichen fehlte, er hat mir dann die Brücke gebaut und mir empfohlen eine 220V Elektroplatte reinzuschrauben, da gäbes es keine strengen Auflagen ... Thema erledigt.
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#12 

Beitrag von Darth Fader »

jense hat geschrieben: 02 Apr 2019 10:21Ich habe mit Elektro Kocher umgeschrieben, keinerlei zusätzliche Lüftungen verbaut.
...du hast ja auch einen Kastenwagen ohne Trennwand. Ich bin auch fast drauf reingefallen, aber bei einem Koffer/komplett geschlossenen Kasten machen diese Forderungen Sinn! Da achtet übrigens auch der TÜV-nord drauf (sollte er zumindest). Mit einem komplett geschlossenen Kasten mit nur einer Tür wird's nix mit dem WoMo. Ist aber mehr so eine Formalie, weil: wer baut schon sowas. :roll:
Allerdings: mind. ein Fenster/Klappe/Tür muß groß genug für einen Fluchtweg sein (AFAIR 50x50cm).
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#13 

Beitrag von jense »

Darth Fader hat geschrieben: 02 Apr 2019 11:19
jense hat geschrieben: 02 Apr 2019 10:21Ich habe mit Elektro Kocher umgeschrieben, keinerlei zusätzliche Lüftungen verbaut.
...du hast ja auch einen Kastenwagen ohne Trennwand. Ich bin auch fast drauf reingefallen, aber bei einem Koffer/komplett geschlossenen Kasten machen diese Forderungen Sinn! Da achtet übrigens auch der TÜV-nord drauf (sollte er zumindest). Mit einem komplett geschlossenen Kasten mit nur einer Tür wird's nix mit dem WoMo. Ist aber mehr so eine Formalie, weil: wer baut schon sowas. :roll:
Allerdings: mind. ein Fenster/Klappe/Tür muß groß genug für einen Fluchtweg sein (AFAIR 50x50cm).
Fenster und oder Fluchtwege werden tatasächlich meistens verlangt. Mein Kumpel in Berlin hat einen Kögel Koffer ohne Fenster als WoMo zugelassen, der hat nur 2 Bullaugen in den hinteren Türen, aber keinerlei Fenster zum Öffnen oder Lüftungen. Wieder eine Ausnahme, die die Regel bestätigt ... Es ist und bleibt alles Ermessenssache...es hilft auch nicht weiter hier eine Millionen Beispiele aufzuzählen ... es ist einach nicht einheitlich.

Ist bei der Oldtimer Zulassung übrigens genau so, da fahren Golf 1 mit VR6 Umbau oder 1,8t und Oldtimer Zulassung rum ... rein rechtlich nicht möglich, selbst mit der 10 Jahresregelung. Trotzdem gibt es sowas. Ich baue gerade einen 2er auf 110PS TDI um und habe auch einen Prüfer gefunden, der mir das dann als Oldtimer zulässt, hier kann er sich auf die 10 Jahres Regel berufen und diese nach seinem Ermessen auslegen ... auch eher nicht so ganz so vorgesehen vom Gesetzgeber, mein Glück dass er so sieht ... wenn es denn am Ende auch klappt!
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#14 

Beitrag von Bartmann »

Auch in diesem Beitrag (wie in vielen andere ebenso) wird das Ermessen des Prüfers angesprochen.

Vielleicht habt ihr aber trotzdem noch einen Antwort für mich.

Wisst ihr denn wenn ein fester Gaskocher mit ner 11kg Flasche verbaut ist, ob der TÜV dann zwangsläufig eine Gasprüfung fordert?
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#15 

Beitrag von Pfalz-Sprinter »

Hallo Bartmann.

... davon sollte man ausgehen, da bei der Größe der Flasche ja auch ein "Gaskasten" gefordert ist und die Leitungen abgedrückt werden müssen.

Ich habe diese Woche meinen Sprinter mit einem Gaskartuschenkocher als WoMo bekommen. Der Prüfer meinte er müsste fest eingebaut sein, als ich ihm erklärte daß ich ihn (also den Kocher) immer mit nach draußen nehme da ich im Auto nicht kochen mag, ihn (also den Kocher) aber gerne (temporär) mit einer Spax-Schraube fixiere hatte er ein Einsehen :-) Der Kocher ist ein BrightSpark mit allen möglichen Sicherungen (kostet ca. 30 Euro), das fand der Hr. Tüv auch sehr gut. Die Kartuschen sehen aus wie Spraydosen, sind einfach im Handling und kosten beim Hrn. Internet ca. 1 EURO/Stk. Im letzten 4 wöchigen Urlaub haben wir ca. 7 Stk. gebraucht (täglich Kaffeekochen und 2 ab und zu Nudeln).

Generell ist es wie alle schon schrieben: Ermessenssache :roll: :roll:

Good luck und frohe Ostern

Joerg
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