Dachblinker Crafter 2013 nachrüsten

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Hans
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Re: Dachblinker Crafter 2013 nachrüsten

#16 

Beitrag von Hans »

NCV3 vor 12 Jahren als Kombi mit den Dachblinkern ausgeliefert, umgebaut zum Mobil und abgenommen, weder da noch bei allen späteren Prüfungen beanstandet !
E s . g r ü s s t . E u c h . H @ N S ‹(•¿•)› D E R . M O B I L E . S C H W A B E . MOBIL-ECKE .
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Vanagaudi
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Re: Dachblinker Crafter 2013 nachrüsten

#17 

Beitrag von Vanagaudi »

Gelöschter User hat geschrieben: 05 Nov 2018 23:07Fazit: falls ihr die Einbauten noch nicht gemacht habt, nehmt euch in acht vor dem TÜV!
Da kommt man sich vor wie in Gottes Hand, besser man kann sich auf Gesetzestexte und EU-Regelungen berufen:

Erste Anlaufstelle ist die Übersicht von Hella "Gesetzliche Vorschriften gemäß ECE-Regelung 48", hier mit Stand Ende 2013 ECE-R48 Serie 06 Revision 9, Supp. 3. Da bekommt man eine erste Idee, welche Vorschriften zur Zeit gelten könnten. In diesem Fall findet man etwas auf Seite 18: Blinker hinten, 2 Stück, zusätzliche 2 sind optional möglich für EU-Fahrzeugklassen M2-, M3-, N2- und N3. Die Fahrzeugklasse steht auch in deinen Papieren.

Die derzeit aktuelle Version der ECE-Regelung findet man auf dem eur-lex.europa.eu Server. Hier findet man in Kapitel 6.5 "Fahrtrichtungsanzeiger" die Details, die auch im Hella Dokument bereits aufgezeigt worden sind.

Fazit: Der DEKRA-Mann ist nicht vollständig im Recht. Zusätzliche Blinkleuchten oben sind nicht nur bei Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen erlaubt, sondern auch an Fahrzeugen zum Gütertransport, die mehr als 3,5t zulässiger Gesamtmasse aufweisen. Beides dürfte bei den in diesem Forum vertretenen Fahrzeugen regelmäßig nicht der Fall sein.
Zuletzt geändert von Vanagaudi am 07 Nov 2018 11:42, insgesamt 1-mal geändert.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Gelöschter User

Re: Dachblinker Crafter 2013 nachrüsten

#18 

Beitrag von Gelöschter User »

Fazit: Der DEKRA-Mann ist nicht vollständig in Recht. Zusätzliche Blinkleuchten oben sind nicht nur bei Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen erlaubt, sondern auch an Fahrzeugen zum Gütertransport, die mehr als 3,5t zulässiger Gesamtmasse aufweisen. Beides dürfte bei den in diesem Forum vertretenen Fahrzeugen regelmäßig nicht der Fall sein.
[/quote]

Hi,
Hast recht.
Andererseits: Meiner hat die auch ab Werk, und bislang gabs bei der HU keine Probleme. :wink:
Liebe Grüße
Volker
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Darth Fader
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Re: Dachblinker Crafter 2013 nachrüsten

#19 

Beitrag von Darth Fader »

Was ist denn mit der jahrelang praktizierten Oldtimer-Lösung von Ex-Behördenfhrzeugen? Da hat doch auch eine Blickdichte Socke über dem Blaulicht Wunder bewirkt...
Solange das nach Außen nicht Leuchtet, ist es doch auch keine Blinkleuchte - und anbauen darfst du doch ne ganze Menge komischer/sinnfreier Dinge :wink:
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Vanagaudi (07 Nov 2018 11:41)
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Gelöschter User

Re: Dachblinker Crafter 2013 nachrüsten

#20 

Beitrag von Gelöschter User »

Hallo!
Sehr erhellend was ihr schreibt!
Beim TÜV hat alles wunderbar geklappt. Die zusätzlichen Blinker wurden nicht beanstandet...

Gute Nacht,
BlackTuareg
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Re: Dachblinker Crafter 2013 nachrüsten

#21 

Beitrag von Opa_R »

Hy :wink:
Jo , hab auch schon über die "TÜV" Probleme Lauthals gelacht :lol: :lol: Hatte auf dem 312er und dem 316 Orginale G Blinker auf´m Dach , hat nie einen Tüvprüfer gestört oder beanstandet !! :roll:
Lg Schorsch :wink:
der mal wieder vom Forum erheitert wurde :D
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der Vahrende (15 Nov 2018 08:57)
Liebe grüße Renate und Schorsch ;)
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Re: Dachblinker Crafter 2013 nachrüsten

#22 

Beitrag von der Vahrende »

Meiner hat auch Dachblinker, mit G-Modell Gläsern in weis und mit gelben Birnchen. Keinerlei Probleme. das interessiert die von TÜV und Co. überhaupt nicht.
Allzeit gute & sichere Fahrt wünscht
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Re: Dachblinker Crafter 2013 nachrüsten

#23 

Beitrag von Vanagaudi »

@BlackTuareg, @Opa_R, @der Vahrende: Es ist ja erhellen, was ihr hier schreibt. Problem ist jedoch, dass es kein Gesetzestext, Vorschrift oder Regelung gibt, auf die ihr euch berufen könnt. Schon beim nächsten Sachverständigen könnte es passieren, dass ihr eine Mängelkarte in der Hand haltet. Ich halte das zwar auch für kleinkariert, aber man sollte sich des Umstands bewusst sein.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Dachblinker Crafter 2013 nachrüsten

#24 

Beitrag von der Vahrende »

Vanagaudi hat geschrieben: 15 Nov 2018 13:25 @BlackTuareg, @Opa_R, @der Vahrende: Es ist ja erhellen, was ihr hier schreibt. Problem ist jedoch, dass es kein Gesetzestext, Vorschrift oder Regelung gibt, auf die ihr euch berufen könnt. Schon beim nächsten Sachverständigen könnte es passieren, dass ihr eine Mängelkarte in der Hand haltet. Ich halte das zwar auch für kleinkariert, aber man sollte sich des Umstands bewusst sein.
Meine Dachblinker sind WERKSSEITIG montiert, Code LB3. Mercedes würde wohl ein für den deutschen Markt bestimmtes bestimmtes Fahrzeug nicht ausliefern, wenn es nicht den Zulassungsvorschriften entspräche.
Allzeit gute & sichere Fahrt wünscht
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Re: Dachblinker Crafter 2013 nachrüsten

#25 

Beitrag von Vanagaudi »

Es gibt ja auch durchaus Umstände, bei dem die Dachblinker zugelassen sind. Der Hersteller kann ja nicht voraussehen, wie das Fahrzeug später eingesetzt wird. Darum kann er durchaus werksseitig LB3 montieren, Verantwortlich ist der Halter bzw. der Fahrer.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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