Zoll stellt Sprinter auf PKW um

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Mader 2.5TDi
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#31 

Beitrag von Mader 2.5TDi »

habe das Problem jetzt auch. Hintergrund: der Zoll hat seine Software aktualisiert. Jetzt wird routinemäßig jedes Fahrzeug mit mehr als 3 Sitzplätzen erst mal als Pkw eingestuft (alle die unter die Übergangsregelung des § 18 Absatz 12 KraftStG fallen). Begründet wird das mit eben dieser Übergangsregelung. Danach wird die "tatsächliche" Fahrzeugart nach Feststellung des Zolls für die Besteuerung zugrundegelegt, egal was in der Zulassung steht. Damit gilt trotz der aktuellen Rechtslage (Besteuerung nur noch nach Fahrzeugart gem. Zulassung) bei vor Inkrafttreten der Neuregelung zugelassenen Fahrzeugen die alte Rechtslage fort.

Gruß,
Fritz
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#32 

Beitrag von Sepp »

Tach!

Dann bin ich mal gespannt, bei meiner DoKa stehen nur 2 Sitzplätze drin, unten im Zusatzfeld dann aber "S.1 WW1,3 o. 5 bis 7".

Darf also 1-7 Sitzplätze haben ...

Gruß
Sepp
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#33 

Beitrag von Dieselolli »

elcamino hat geschrieben:Muss ich beim Wiederspruch einlegen irgendwas beachten?
Habe im Internet gelesen, das er keine Fenster hinten haben darf. Meiner hat aber 2 Seitenfenster und Heckfenster....
Mein 208D mit LKW Zulassung hat auch hinten ringsherum Fenster. Mir schon schleierhaft, warum bei ner Wiederinbetriebenahme der Zoll auf´m Plan tritt und bereits bestehendes umwerfen will. Also irgendwas läuft dort gewaltig daneben.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#34 

Beitrag von jense »

Die Regelung ist doch immer gewesen, dass die Länge, die zum Transportieren von Lasten da ist länger sein muss, als die Länge zur Personenbeförderung, gemmessen vom Gaspedal bis zur Ende der Rücksitzlehne der letzten Sitzbank. Ist die Ladefläche kleiner als die Personenfläche, geht nur PKW. So war das früher mal. Wenn man einen Mixtkonfigueriert mit kurzem Radstand, geht nur PKW Zulasung, weil die Kriterien nicht erfüllt werden. Den mittleren Radstand gibt es hingegen auch als Mixto mit 6 Sitzplätzen und LKW- Zulassung, da stimmt das Verhätnis ladelänge zu Personenlänge wieder. Die regelung hat mir damals auch meinen 1-Sitzer Postgolf zum PKW gemacht, obwohl der als LKW ausgeliefert wurde. Da war Einspruch zwecklos...
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#35 

Beitrag von Barney »

Hallo Jungs,

dann bin ich doch nicht der Einzigste, dem das widerfahren ist!
Da die KFZ-Steuer ja bekanntlich "eingezogen" wird, fällt es auch nicht gleich auf.
Hab gleich den Zoll in Hannover kontaktiert. Der hat mich an die Zulassungsstelle verwiesen. Angeblich wären die für zuständig. Nach langem hin und her bin ich wieder beim Zoll gelandet. So bin ich mit der Dame alles haarklein durchgegangen, dass mein Sprinter die Jahre her als LKW und nun als PKW besteuert werden soll. Dann kamen wir drauf, daß mein Sprinter (geschlossener Kasten mit 3 Sitzplätzen vorn, keine Seitenscheiben) "6" Sitzplätze eingetragen hat. Ab zum TÜV, 3 Sitzplätze austragen und die Kosten bei der Zulassungsstelle haben mich knapp 80,- € gekostet.
Das ist alles vom Staat gewollt. Da hat sich so ein schlauer Kopf was ausgedacht, wie der Staatssäckel mehr Kohle reinbekommt. In Anbetracht der Tatsache, daß es in der Republik unzählig viele Fahrzeuge dieser Art gibt, bleibt für Vater Staat denke ich doch noch genug hängen.
Grüße, Barney

----------------------
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#36 

Beitrag von vespaonkel »

Guten Abend liebe Sprinterleute!
Leider hatte ich heute auch einen neuen Bescheid vom Zoll im Briefkasten!

Man darf gespannt sein, wie lange die Deutschen sich noch weiter für dumm verkaufen lassen! :?:

Es scheint hier ja Personen zu geben, die erfolgreich Einspruch eingelegt haben.
Wäre es möglich, daß entsprechende Beweisdokumente hier mal eingestellt werden?

Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen.
Bei mir geht es um einen 2009er Sprinter Mixto mittellang.
In den Papieren steht Sitze 1-6 je nach Ausstattung.
Bin selbstständiger Handwerker und fahre zu 99 Prozent beruflich Material und Werkzeug und keine Personen spatzieren! Sind auch nur 2 Sitze vorne verbaut.
Wäre sehr dankbar, für brauchbare Infos!
Danke und Gruß
Selbst im Falle einer Revolution würden die Deutschen sich nur Steuerfreiheit, nie Gedankenfreiheit zu erkämpfen suchen.

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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#37 

Beitrag von jense »

Die Regelung besagt, die Ladefläche muss größer sein als die Fläche zur Personenbeförderung. Gemessen wird vom Gaspedal bis Ende Rückbank, Mal lichte Breite zwischen den Türen.
Beim kurzen Radstand könnte das eng werden, da hilft nur das austragen eines Sitzplatzes, nur mit der Doppel Bank sollte es wieder passen. Vorher mit dem Finanzamt absprechen.. Zur Not musst du die kompletten hinteren Sitze austragen lassen. Kann auch passieren, das du die hinteren Sitzaufnahmen verschweißen musst ... Die drehen zt völlig durch beim Finanzamt ...

Ich lese gerade du hast mittellang, das sollte doch auf jeden Fall passen. Da ist die Ladefläche doch größer als die Personenfläche, oder?
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#38 

Beitrag von Schnafdolin »

jense hat geschrieben: 17 Dez 2018 22:16 Die Regelung besagt, die Ladefläche muss größer sein als die Fläche zur Personenbeförderung. Gemessen wird vom Gaspedal bis Ende Rückbank, Mal lichte Breite zwischen den Türen.
Diese Regelung ist seit Jahren verbreitet und so hirnrissig, dass das FA / Zoll sich selbst darüber nicht im Klaren sind, was sie bedeutet.

Ich habe als einen meiner Zweitwagen noch einen T4 von 1992, langer Radstand. Bei dem würde das Verhältnis Sitzbanklehne im Fahrgastraum bis Gaspedal im Verhältnis Laderaumrückwand bis Sitzbanklehnenrückwand genau stimmen, das heißt 51% zu 49%. Die drollige Eintreiberin des FA erklärte mir damals allen Ernstes "jaaaa.....daaas geht natürlich nicht. Da müssen sie hinten noch die Radkästen herausrechnen!" ich darauf: "dann rechnen sie die vorderen aber bitte gleich mit heraus!" und sie darauf wieder "Nein, hinten müssten sie rausgerechnet werden, weil das ja dann kein Laderaum iast und darin nichts transportiert werden kann". Ich verstand nur soviel, dass sie mir irgendeine Art Verdummung andrehen wollte, von der sie selbst nichts verstand.
Ich habe dann einfach die Sitzbank hinten ausgebaut und damit blieb es ein LKW. Diese 'zig verschiedenen Steuerregelungen in Deutschland, die Suche nach Schlupflöchern daraus sind anscheinend beiderseits eine Art Sport geworden. Findet der Bürger ein Schlupfloch- und er findet es schnell!- dann wird es schon nach Jahren gestopft (dieser Part geht natürlich nicht so schnell *ggg*)

Gruß aus der Lausitz
Martin
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#39 

Beitrag von Sprinter_213_CDI »

jense hat geschrieben: 17 Dez 2018 22:16 Ich lese gerade du hast mittellang, das sollte doch auf jeden Fall passen. Da ist die Ladefläche doch größer als die Personenfläche, oder?

Hallo
Na klar sollte es passen, er schrieb doch er hatte jahrelang die LKW Zulassung. :wink:
Wobei ich mich erinnere, bei der Bestellung meines "LKW" gab es die Besonderheit mit der langen und kurzen Version der 3er Bank auf der 2. Reihe. Dies war damals so grenzwertig, das MB beide Versionen anbot. Ich hab daher die kurze Ausführung der 3er Sitzbank in der 2. Reihe.

Mal eine andere Frage zum Bescheid des Zoll.
Da ja die neue Besteuerung eine Änderung der Einzugsermächtigung ist, dürfte doch eigentlich der Zoll gar nicht abbuchen, oder ? :roll: Oder anders gefragt, kann man die Einzugsermächtigung, bis zur Klärung, aussetzen ?

Gruss und viel Glück.
( Mein Bescheid kam erst vor 4 Wochen, noch 179 € )
Bj. Juli / 2010, 201.000 km

Rückfahrkamera, C Schienen, 2DIN Radio, 4x100 Ah Batterien, Sitzbank 3-5, Drehsitze, zwei Airbag, AHK, Tempomat mit Limiter, WR 1500 W, Ladebooster WA 121525 D+, Airtronic 3900, 390W Solar mit MPPT, 2. Kupplung
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#40 

Beitrag von jense »

Ich habe da kein Stress mit ... Wohnmobil Zulassung spart soviel Versicherung, dass es bei mir die Steuer wieder aufwiegt, die bei meinem Euro 5 Womo mit 2200kg zGg um die 50€-60€ teurer ist als beim LKW, von den legalen Sitzplätzen mal ganz abgesehen), ... Ist natürlich für Gewerbetreibende keine Option, aber vielleicht für den einen oder anderen Privatmann interessant.

Gerade die Mixto Fahrer können mit recht wenig Aufwand die Womo Zulassung erreichen. Ich fahre auch im Alltag quasi als Mixto rum, der Küchenblock (am stressfreiesten zur Eintragung: mit simpler 220V Billig Kochplatte darauf geschraubt) steht im Keller und war nur zur Eintragung ins Auto geschraubt. Eine Liegefläche mit Stauraum drunter und ein Tisch sind auch recht schnell gemacht. Und ein bisschen wohnlich soll es sein, aber das ist Auslegungssache des Prüfers, da unterscheiden sich die Anforderungen gewaltig. Einige tragen auch die normalen Holzverkleidungen ein, nur nackt darf der Kasten nicht sein.

Versicherung ist bei mir zu beseren Rahmenbdingungen (z.B. beliebige fremde Fahrer , jährliche Fahrleistung spielt keine Rolle u.a.) um über 200€ günstiger als mit LKW
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#41 

Beitrag von Vanagaudi »

Schnafdolin hat geschrieben: 18 Dez 2018 07:17Ich habe als einen meiner Zweitwagen noch einen T4 von 1992, langer Radstand. Bei dem würde das Verhältnis Sitzbanklehne im Fahrgastraum bis Gaspedal im Verhältnis Laderaumrückwand bis Sitzbanklehnenrückwand genau stimmen, das heißt 51% zu 49%.
Das stimmt inzwischen auch nicht mehr, heutzutage wird die Fläche, die zur Personenbeförderung verwendet wird, in ein Verhältnis zur Gesamtfahrzeugnutzfläche gesetzt. Um den LKW-Status zu erhalten darf die Grenze von 50% nicht überschritten werden. Dabei ist auch die Ladeobergrenze, zum Beispiel über Radhäusern, zu beachten. Gegebenenfalls sind diese herauszurechnen (BFH, Urteil vom 5.12.2012, Aktenzeichen II R 23/11, BFH, Urteil vom Urteil vom 29.8.2012, Aktenzeichen II R 7/11).

Darüber hinaus hat die Art der Zulassung eines Fahrzeugs nichts mit der steuerlichen Einstufung als PKW oder LKW zu tun. Siehe dazu § 18 Abs. 12 KraftStG. Zur Begriffsbestimmung der steuerlichen Fahrzeugklassen soll § 2 Abs. 2a KraftStG in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung herangezogen werden.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#42 

Beitrag von vespaonkel »

Sprinter_213_CDI hat geschrieben: 18 Dez 2018 07:50
jense hat geschrieben: 17 Dez 2018 22:16 Ich lese gerade du hast mittellang, das sollte doch auf jeden Fall passen. Da ist die Ladefläche doch größer als die Personenfläche, oder?

Hallo
Na klar sollte es passen, er schrieb doch er hatte jahrelang die LKW Zulassung. :wink:
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Mal eine andere Frage zum Bescheid des Zoll.
Da ja die neue Besteuerung eine Änderung der Einzugsermächtigung ist, dürfte doch eigentlich der Zoll gar nicht abbuchen, oder ? :roll: Oder anders gefragt, kann man die Einzugsermächtigung, bis zur Klärung, aussetzen ?

Gruss und viel Glück.
( Mein Bescheid kam erst vor 4 Wochen, noch 179 € )
Gibt es im Netz irgendwo eine Art Skizze, aus der man die Maße der Verhältnisse der Fahrzeugflächen entnehmen kann?
Ich denke nicht, daß ich den Zoll überzeugen kann, wenn ich mein Fahrzeug selber vermesse und die Ergebnisse denen mitteile!?

Die können Ihre Forderungen beliebig einziehen. Im ersten Bescheid steht nämlich: Die jeweils fälligen Beträg.....werden abgebucht!
Sollte man die Lastschrift widerrufen, oder das Konto nicht gedeckt sein, ist das Lastschriftverfahren quasi eingestellt.
Das kann sogar andere Fahrzeuge betreffen, die man zugelassen hat!
Wenn man dann nicht aufpasst und selber überweist, sind sie berechtigt das Fahrzeug stillzulegen!
Ich könnt kotzen!
20181218_114752[1].jpg
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#43 

Beitrag von vespaonkel »

Aber Achtung: Auch wenn der Fahrzeughalter fest davon überzeugt ist, dass der Steuerbescheid fehlerhaft ist, sollte er die Steuerzahlung nicht einfach verweigern oder die Lastschrift des Zolls zurückholen. Bleibt die Kfz-Steuerzahlung aus, kann der Zoll nämlich veranlassen, dass das Fahrzeug bis auf Weiteres stillgelegt wird. Daran ändert auch ein Einspruch nichts, denn ein Einspruch entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Stellt sich heraus, dass der Einspruch berechtigt war, wird der Zoll die Erstattung der zuviel bezahlten Kfz-Steuer veranlassen.

Quelle: https://www.widerreden.de/einspruch-kfz-steuer/

LG
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Vanagaudi (18 Dez 2018 12:29)
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#44 

Beitrag von Schnafdolin »

jense hat geschrieben: 18 Dez 2018 10:37
Gerade die Mixto Fahrer können mit recht wenig Aufwand die Womo Zulassung erreichen. Ich fahre auch im Alltag quasi als Mixto rum, der Küchenblock (am stressfreiesten zur Eintragung: mit simpler 220V Billig Kochplatte darauf geschraubt) steht im Keller und war nur zur Eintragung ins Auto geschraubt.
...und weil den Prüfern eben DAS bekannt ist, vermuten sie bei der Gelegenheit Täuschung und tragens eben NICHT ein, selbst nicht mit dem Gaskocher.


mich hat der Prüfer damals beim ersten Anlauf voll abtreten lassen- und dabei ist das Auto nun mal nicht nur per Elektrokochplatte zum Wohnmobil geworden.

https://sprinter-forum.de/viewtopic.php ... 75#p200675

Gruß aus der Lausitz
Martin
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#45 

Beitrag von jense »

Schnafdolin hat geschrieben: 18 Dez 2018 12:31
jense hat geschrieben: 18 Dez 2018 10:37
Gerade die Mixto Fahrer können mit recht wenig Aufwand die Womo Zulassung erreichen. Ich fahre auch im Alltag quasi als Mixto rum, der Küchenblock (am stressfreiesten zur Eintragung: mit simpler 220V Billig Kochplatte darauf geschraubt) steht im Keller und war nur zur Eintragung ins Auto geschraubt.
...und weil den Prüfern eben DAS bekannt ist, vermuten sie bei der Gelegenheit Täuschung und tragens eben NICHT ein, selbst nicht mit dem Gaskocher.


mich hat der Prüfer damals beim ersten Anlauf voll abtreten lassen- und dabei ist das Auto nun mal nicht nur per Elektrokochplatte zum Wohnmobil geworden.

https://sprinter-forum.de/viewtopic.php ... 75#p200675

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Ich sachreibe ja extra, dass das von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich ist. Deswegen rate ich zur wie gesagt zur vorherigen Absprache!
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