Zoll stellt Sprinter auf PKW um

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Sprinter_213_CDI
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#121 

Beitrag von Sprinter_213_CDI »

Fluse hat geschrieben: 26 Dez 2018 15:45 ... mich wurde mal interessieren ob alle die eine Umsteuerung zum PKW bekommen haben den Eintrag Code Z41 " Zulassung als LKW" in ihrer Bestellung haben?
Hallo Fluse
Ich habe auch den Bestell Code Z41 unter "Weitere Ausstattungen" . Und nun :?:
Bisher noch keine Umstellung auf PKW.
Gruß Holger
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#122 

Beitrag von quattropit »

Sprinter_213_CDI hat geschrieben: 26 Dez 2018 18:06
Hallo Fluse
Ich habe auch den Bestell Code Z41 unter "Weitere Ausstattungen" . Und nun :?:
Bisher noch keine Umstellung auf PKW.
Gruß Holger
Wenn ich mir deine Signatur so ansehe, könnte dein Fahrzeug auch als WOMO zugelassen sein, bzw. mit Sitzbank 3-5 als Bus zur Personenbeförderung
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Matthias S
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#123 

Beitrag von Matthias S »

Fluse hat geschrieben: 26 Dez 2018 15:45 Moin,

mich wurde mal interessieren ob alle die eine Umsteuerung zum PKW bekommen haben den Eintrag Code Z41 " Zulassung als LKW" in ihrer Bestellung haben?

Geht natürlich nur bei Erstbesitzer oder wenn halt die AB vom Werk vorliegt.
Müsste das nicht auch auf der Datenkarte stehen, die man sich vom Freundlichen anhand der FIN ausdrucken lassen kann?
Für meinen gebrauchten Vito habe ich diese ausgedruckt bekommen, aber der ist sowieso ein PKW und deshalb steht dieser Code auch nicht drauf.
Der Sprinter hat den Code.
Matthias
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Fluse
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#124 

Beitrag von Fluse »

Moin,


ich hatte ja schon geschrieben das ich auch überprüft wurde. Die Sache war damit für mich erledigt da ich den Wagen ja wirklich als Transporter für mein Handwerk nutze.

Aber man könnte ja mal beim :D nachfragen was sich in der letzten Zeil geändert hat. Denn man hat ja Z 41 Zulassung als LKW gekauft und nicht als PKW.

Vielleicht sollte da mal anfangen und hören was der Verkäufer dazu sagt. Mein Verkäufer hatte damals auf mögliche Probleme hingewiesen.
Gruß Frank
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#125 

Beitrag von hljube »

Warum der Fiskus das macht ist doch ganz klar.
Zu Grunde liegt der Ganzen Aktion aller Wahrscheinlichkeit nach die Novellierung KraftStG 2010.
Damals ging das mit dem hinzugefügten §2 Abs. 2a doch los, dass die Geländewagen alle von LKW auf PKW umgestellt wurden.
Dieser Absatz ist zwar in der aktuellen Fassung als entfallen gekennzeichnet (wurde 2012 gestrichen), behält aber durch §18 Abs. 12 weiterhin seine Gültigkeit.
Ist also nach dieser das Fahrzeug nicht der Typenklasse N1 zu zuordnen, so geschieht eine Besteuerung nach §9 Abs. 1 Nr. 2.


Infos hier!

In dem Text geht es zwar immer um Flächen, in 70/156/EWG unter M17 geht es aber zum Beispiel immer um das Gewicht... Hier hört es für mich dann auch mit der Nachvollziehbarkeit auf, da sollte sich mal nen Jurist oder wahlweise auch jemand der schlauer ist als ich mit beschäftigen.

Quellen:
KraftStG
zu §2 Abs 2a
70/156/EWG
MFG
Julian

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-2012er W906 313 L2H1
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Vanagaudi
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#126 

Beitrag von Vanagaudi »

Fluse hat geschrieben: 26 Dez 2018 20:53Denn man hat ja Z 41 Zulassung als LKW gekauft und nicht als PKW.
Bei dem Ausstattungscode Z41 handelt es sich um die verkehrsrechtliche Zulassung des Fahrzeugs. Dort ist es dann zweifelsohne ein LKW. Da geht es um die lichttechnische Ausrüstung, der zuständige Vorschrift zum Abgasverhalten, usw. Die steuerliche Auslegung des Fahrzeugs kann eine ganz andere sein. Das darf nicht miteinander vermengt werden.
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Fluse
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#127 

Beitrag von Fluse »

Moin,

selbstverständlich hat das miteinander zu tun! Das ist die Grundvoraussetzung für die Zulassung als LKW.
Sonst gäbe es ja gar keine Probleme wenn von vorn hinein alle als PKW zugelassen würden. Dann wäre die Sache doch eindeutig.
Ich frage mich welche rechtskräftige Begründung für die neue Einstufung angeführt wird wenn die bekannten Voraussetzungen für eine Zulassung als LKW gegeben sind.
Gruß Frank
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#128 

Beitrag von quattropit »

Fluse hat geschrieben: 27 Dez 2018 15:10
Ich frage mich welche rechtskräftige Begründung für die neue Einstufung angeführt wird wenn die bekannten Voraussetzungen für eine Zulassung als LKW gegeben sind.
Relativ einfach zu beantworten:
§18 Absatz 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#129 

Beitrag von Vanagaudi »

Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) zuständig. Die besagt, dass die Zulassung wird auf Antrag erteilt wird, wenn (u.a.) das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht. Die Fahrzeugtypgenehmigung unterscheidet (u.a.) zwischen Personenkraftwagen und Lastkraftwagen, wobei im Fall des Sprinters für im wesentlichen ein und das gleiche Fahrzeug zwischen einer PKW- oder einer LKW-Zulassung gewählt werden kann. Für das Fahrzeug wurden zwei Typgenehmigungen erstellt.

Daneben gibt es noch das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), welches sich aber nicht auf die FZV bezieht, sondern die Typbestimmung zwischen LKW und PKW nach der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeugs vornimmt. Die Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 2a des KraftStG aus 2010 ist keine konstitutive, sondern hat lediglich eine klarstellende Bedeutung. Zwar ist § 2 Abs. 2a des KraftStG in der aktuellen Fassung entfallen, wird jedoch in den Übergangsregelungen § 18 Abs. 12 zitiert, und ist somit auch in der aktuellen Fassung gültig.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22. Oktober 2014 – II B 111/13:
Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Abs. 2a KraftStG in der am 1.07.2010 geltenden Fassung, ist nach § 18 Abs. 12 KraftStG n.F. weiterhin der PKW-Tarif des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG anzuwenden.

Da § 2 Abs. 2a KraftStG in der Fassung von 2010 schwer zu finden ist, möchte ich es hier zitieren:
Als Personenkraftwagen gelten auch:

1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;

2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;

3. Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.

Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
Fallbeispiel FG München, Urteil v. 24.06.2015 – 4 K 1478/13: Dodge RAM 2500

Edit: Typo
Zuletzt geändert von Vanagaudi am 27 Dez 2018 19:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#130 

Beitrag von Fluse »

Moin,


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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#131 

Beitrag von Fluse »

Moin,

wie viele Sitzplätze in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Spalte S1 sind denn bei den betroffenen eingetragen?
Gruß Frank
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#132 

Beitrag von didisan »

Moin zusammen,

ich gehe jeden Tag mit einem mulmigen Gefühl zum Briefkasten, in der Hoffnung, dass kein Schreiben vom Zoll dabei ist.

Mein Sprinter war einer der ersten mit Motor OM 651, die zugelassen wurden. Zulassungsbescheinigung Teil II war ein Leerblatt und wurde vom TÜV als Einzelabnahme erstellt.
Nach der Zulassung im Juli 2009 bekam ich vom FA einen Steuerbescheid auf PKW-Basis, obwohl Nutzfahrzeug N1 vermerkt ist. Auskunft war damals schon (!), dass die Zulassung nicht relevant ist für die Besteuerung. In einem freundlichen Gespräch, ohne Zusendung von Bildern oder Vorführen, konnte ich das regeln, läuft seither als LKW. Das Thema scheint also nicht so neu zu sein, wie es scheint.
Ich habe 6 Sitzplätze (3+3) ab Werk, mittellang/hoch, Fenster.

Auf Fluses Frage nach der Anzahl Sitzplätze habe ich jetzt mal geschaut: In S1 sind lediglich 2 eingetragen, warum auch immer, ist mit bisher nicht aufgefallen.
Kann natürlich sein, dass alleine deshalb der Zoll bisher nicht aktiv wurde, hoffe sehr, es bleibt auch so....

Grüße
Didi
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#133 

Beitrag von hljube »

Die Mixto Fahrzeuge sollten alle mit S1: 2 und dem schriftlichen Zusatz zu s1: 2-6 zugelassen sein.
MFG
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#134 

Beitrag von didisan »

hljube hat geschrieben: 31 Dez 2018 13:29 Die Mixto Fahrzeuge sollten alle mit S1: 2 und dem schriftlichen Zusatz zu s1: 2-6 zugelassen sein.
Ja, diese ganzen Bemerkungen, da habe ich noch nie hingeschaut.
Stimmt, unten steht S1: WW 1-6.
Meiner ist rundumverglast und Kombi, kein Mixto.
Ich hoffe trotzdem von dem ganzen Zirkus verschont zu bleiben.


Gruß

Didi
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#135 

Beitrag von Dieselolli »

Was heißt eigentlich"Mixto"?
Mercedes Benz T1N (kurz) Produktionsstättenverlass: 20.08.1998, W902, 208D Dieselmotor OM 601, 2300 ccm, 79 turbinenlose PS mit 58 Kilowatt, Luxusversion mit Differentialsperre, Drehzahlmesser und Zentralveriegelung.
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