Fahrtenschreiberausbau

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
Moselaner
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Re: Fahrtenschreiberausbau

#16 

Beitrag von Moselaner »

316NGT hat geschrieben:Also wenn hier das Schild mit dem "dicken" LKW gemient ist so gilt dies , Achtung meine Auffassung, nur für schwere LKW, also nicht für LLKW wie den Sprinter
Hier ist mal der Gesetzestext fürs LKW-Überholverbot.

Du findest auch die Verwaltungsvorschrift, wann dieses Schild "sinnvoll" aufgestellt werden soll. :D :wink:
Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf

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Re: Fahrtenschreiberausbau

#17 

Beitrag von 316NGT »

Danke!

Also solo nicht beachten da nicht mehr als 3,5t, wenn Anhänger dran beachten!

Danke nochmal... schient als wenn ich bisher immer nur Glück hatte
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Fluse
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Re: Fahrtenschreiberausbau

#18 

Beitrag von Fluse »

ja ja, mit Vieeeel Glück kommt man schon sehr weit.
Gruß Frank
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Re: Fahrtenschreiberausbau

#19 

Beitrag von crafter157 »

Servus.
Ich nehme mal dieses Thema, wollte kein neues aufmachen.
Ich habe mir einen neuen Anhänger gekauft in (Bayern) weil ich den da besonders günstig Kriege.
Verbinde ich gleich mit Besuchen.
Wir fahren mit dem Crafter,bloß die Rücktour fällt auf den Ostermontag!
Nun die Frage,ich habe im Netz nichts gefunden!
Da der Crafter ja als LKW zugelassen ist,hätte ich ja mit Hänger Fahrverbot an einem Feiertag.
Gibt es eine Regelung für Überführungsfahrten,Hänger wird den wahrscheinlich überführungs- oder kurzzeitkennzeichen Kriegen!?!
Oder geht es vielleicht mit Rotennummern? :?:
Ein paar Info's von euch wären nicht schlecht :D
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Re: Fahrtenschreiberausbau

#20 

Beitrag von skipper01 »

leider nein...farbe des kennzeichens ist egal.... wenn der hänger für den transport von waren vorgesehen ist gilt
sonn- und feiertags fahrverbot.
hast du eine rote nummer drann darf auch nichts auf dem hänger sein....

wenn du ein paar fahrräder drauf stellst und die rennleitung bei der kontrolle gute laune hat könntest du mit dem transport von persöhnlichen sportgeräten zur freizeitausübung durch kommen....aber nicht mit roter nummer:-(

ab ostermontag 22:00 freie fahrt....
Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche....
frei nach F.W. Bernstein
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Re: Fahrtenschreiberausbau

#21 

Beitrag von Fluse »

Moin,

hier mal was erfreuliches für alle die es noch nicht mitbekommen haben.


https://daubner-verkehrsrecht.info/2018 ... -ausnahmen
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Re: Fahrtenschreiberausbau

#22 

Beitrag von Fluse »

Moin,

da würde ich mal sagen das jetzt alles was Sonntags auf dem Anhänger ist zu privaten Zwecken gebraucht wird. :mrgreen:
Gruß Frank
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Re: Fahrtenschreiberausbau

#23 

Beitrag von Vanagaudi »

Im Zweifel schaut man mal auf den Gesetzestext:
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten [...] Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
Das mit dem "geschäftsmäßig" ist so eine Sache: Wenn ich meinen Gartenkompost zum Gemüsebauern Erich fahre, und der mit dafür eine Kiste Möhren schenkt, ist das schon "geschäftsmäßig". Immer schön auf die Argumentation achten!
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Fahrtenschreiberausbau

#24 

Beitrag von Fluse »

Moin,


was von der Streckenkontrolle zu beweisen wäre. Wenn man sich nicht ganz bescheuert anstellt......
Ansonsten gilt für mich die neue am 19.10.2017 neue Vorschrift.

Privatfahrten mit Anhänger sind erlaubt.
Gruß Frank
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