Hier ist mal der Gesetzestext fürs LKW-Überholverbot.316NGT hat geschrieben:Also wenn hier das Schild mit dem "dicken" LKW gemient ist so gilt dies , Achtung meine Auffassung, nur für schwere LKW, also nicht für LLKW wie den Sprinter
Du findest auch die Verwaltungsvorschrift, wann dieses Schild "sinnvoll" aufgestellt werden soll.